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23.10.2005

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Freilandverbot schadet dem Geflügel

Kagfreiland akzeptiert trotz anfänglicher Opposition den bundesrätlichen Stallpflicht-Entscheid wegen des Vogelgrippe-Risikos und wird ihn gewissenhaft umsetzen.


Der Entscheid des Bundesrates, die Freilandhaltung von Geflügel zu verbieten, war zu erwarten, nachdem Deutschland und Österreich die Stallpflicht verordnet, die Medien Druck machten und sogar die Geflügelproduzenten sich dafür aussprachen. kagfreiland, die schweizerische Nutztierschutz-Organisation, wird diesen Entscheid akzeptieren und zusammen mit ihren rund 120 Geflügel haltenden Betrieben gewissenhaft umsetzen.

Aber ein Verbot der Freilandhaltung ist schlecht für die Tiere. Als Folge können Unruhe, Aggressionen und gegenseitiges Bepicken auftreten. Freilandhaltung ist die tierfreundlichste Haltungsform. Wird ein Nutztier ausschliesslich im Stall eingesperrt, kann nicht von artgerechter Tierhaltung gesprochen werden. Betroffen vom Freilandverbot sind in der Schweiz rund 1,5 Millionen Tiere: 1 Million Legehennen und 1/2 Million Mastpoulets.

Vogelsicherer Aussenklimabreich entschärft Freilandproblem

kagfreiland ist relativ beruhigt, dass wenigstens die den Ställen vorgelagerten Schlechtwetterausläufe, Aussenklimabereich (AKB) genannt, weiterhin zugelassen sein sollen. Die meisten grösseren Geflügelbetriebe verfügen über einen solchen AKB, der überdacht ist und auf den Seiten mit Maschendraht oder anderen Materialien vogelsicher abgesperrt ist.

In kleineren Hühnerhaltungen ist aber meist nur ein Dach ohne seitliche Abschrankungen vorhanden, in welchem sich die Tiere bei schlechtem Wetter aufhalten können. kagfreiland empfiehlt darum Haltern ohne AKB, eine solchen in spatzensicherer Ausführung zu erstellen, damit die Hühner mehr Platz haben als nur im Stall.

Wichtig ist auch, den Freiland gewohnten Tieren in Stall und AKB mehr Beschäftigungsmöglichkeiten wie Strohballen, Heu, minderwertige Gemüse, Fallobst usw. anzubieten.

Wer vertritt die Geflügelhalter?

kagfreiland kritisiert, dass die Vertreter der gewerblichen Geflügelproduzenten gestern vor den Medien im Namen aller Geflügelhalter auftraten. Weder kagfreiland noch Bio Suisse noch die vielen kleinen Freilandgeflügel-HobbyhalterInnen, die ja von einem Freilandverbot am meisten betroffen sind, waren zur gestrigen Sitzung in Bern eingeladen.

Roman Weibel, Geschäftsleiter von kagfreiland: «Es ist logisch, dass die grossen Betriebe, die Bodenhaltungs- Eier oder Stallhaltungspoulets produzieren, kein Problem mit dem Freilandverbot haben. Denn sie lassen ihre Hühner ja sowieso nie ins Freie. Für Hühnerhaltungen aber, wo die Tiere artgerecht gehalten werden und täglichen Auslauf auf die Weide geniessen, bringt das Freilandverbot mehr Probleme».

Keine Gefahr beim Konsum von Eiern und Fleisch

kagfreiland hält aber unmissverständlich fest, dass vom Konsum von Schweizer Eiern und Poulets keine Gefahr für den Menschen ausgeht. Denn die Vogelgrippe ist in der Schweiz nicht präsent. Zudem sind nirgends auf der Welt Ansteckungen des Menschen durch den Vogelgrippe-Virus infolge Konsum von infizierten Eiern und Fleisch nachgewiesen worden. Die 60 Todesfälle durch Vogelgrippe in Asien waren eine Folge von direktem Kontakt dieser Personen zu infizierten Hühnern via Kot oder Sekrete.

Auch beim Verbot von Freiland, obwohl die Tiere dann weniger «glücklich» sind, steht das kagfreiland-Label weiterhin für die tierfreundlichsten Haltungs- Bedingungen: mehr Platz im Stall für die Tiere und grosszügigere Stalleinrichtungen, Bio-Futter, Hähne in der Herde, vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten dank Einstreu, Sandbad usw., unabhängige Kontrolle der Betriebe. kagfreiland wird die KonsumentInnen von kagfreiland-Produkten auch über die zeitweise ausbleibende Freilandhaltung informieren. (Medienmitteilung kagfreiland) (gb)


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