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25.5.2010

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KURZNEWS 25. Mai 2010

Österreich ist Bioland Nummer 1 / Nestlé lanciert Teemaschinen-System / EU-Experten bewertet Syngenta-Mais als unbedenklich / Ricola steigert erneut den Umsatz / EU verbietet Fleischkleber Thrombin / Produktesicherheitsgesetz tritt Anfang Juli in Kraft


Österreich ist Bioland Nummer 1 in der EU

25.05.2010 - (lid) – Mit einem Bioflächen-Anteil von 19,5 Prozent belegt Österreich den Spitzenplatz in der EU. Dieser soll zukünftig weiter ausgebaut werden. Rund 545‘000 Hektaren Land werden in Österreich derzeit nach biologischen Richtlinien bewirtschaftet, was einem Fünftel der landwirtschaftlichen Fläche entspricht. Zum Vergleich: Gegenüber 2009 wuchs diese nochmals um circa 26‘500 Hektaren.

Gemäss Agrarpressedienst Agra-Europe rechnet Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich auch zukünftig mit einer weiteren Steigerung der Bioflächen. Wachstumspotenzial sieht er etwa bei den Alpen. Obwohl bereits ein Drittel biologisch bewirtschaftet wird, glaubt Berlakovich, dass ein Ausbau möglich ist. Gemäss Rudi Vierbauch, Obmann des Verbandes der österreichischen Bauern, habe sich der Markt für biologische Produkte positiv entwickelt. Der Umsatz sei um 5 Prozent auf 984 Millionen Euro angestiegen.



Nestlé lanciert wegweisendes Teemaschinen-System Special.T

Nestlé, 20. Mai 2010 - Nestlé, das weltweit führende Nahrungsmittel- und Getränkeunternehmen, gab heute die Lancierung von Special.T bekannt, einem wegweisenden Teemaschinen-System. Mit der Lancierung dieser innovativen Lösung bietet Nestlé Konsumenten portionierte Teegetränke von höchster Qualität für zu Hause. Damit unterstreicht Nestlé ausserdem ihre Pionierrolle auf dem Markt der Getränkemaschinen, den das Unternehmen mit Nespresso, der heutigen Referenz für hochqualitativen portionierten Kaffee, erschloss.

Special.T by Nestlé basiert auf einem patentgeschützten System von speziellen Maschinen und einzelportionierten Kapseln mit hochqualitativem Premiumtee. Special.T bietet insgesamt 25 Teevarianten - von grünen, schwarzen, blauen, roten und weissen Tees über parfümierte Tees bis hin zu biologischen Kräutertees - die von ausgewählten Teeplantagen in China, Japan, Sri Lanka, Indien und Südafrika bezogen werden. Die Qualität von Special.T beruht auf der Kombination von dem besten 1% der weltweiten Teeernte und einer hochmodernen Technik. Die hochqualitativen Teeblätter werden durch Aluminiumkapseln geschützt, die präzise dosiert sind. Die perfekte Brühzeit und Temperatur für jede einzelne Teevariante wird durch die innovative Special.T-Maschine genau kalkuliert, um so die vollen Vorzüge des Tees hervorzubringen.

Petraea Heynike, Generaldirektorin der Nestlé AG mit Verantwortung für Strategische Geschäftseinheiten, Marketing, Verkäufe und Nespresso sagte: "Special.T ist ein weiterer Beweis für die starken Innovationskapazitäten von Nestlé. Nach Nespresso und Nescafé Dolce Gusto ist Special.T by Nestlé eine weitere wichtige Innovation im Bereich Getränkesysteme. Damit erschliessen wir als Erste den Markt für portionierten Tee und stärken unser Engagement als das weltweit führende Getränkeunternehmen. Special.T macht deutlich, welches Gewicht wir F&E und Innovation beimessen."

Special.T by Nestlé wird im September 2010 in Frankreich lanciert und exklusiv über das Internet vertrieben. Bestellungen werden innerhalb von 48 Stunden an Haushalte und Büros versandt. In einem zweiten Schritt plant Nestlé die Ausweitung von Special.T auf andere europäische Märkte. Special.T-Aluminiumkapseln garantieren die dauerhafte Frische und Intensität der Teearomen und sind vollständig reziklierbar im Rahmen der nationalen Recyclingsammelstellen.



Agro-Marketing Suisse gegen Kürzung der Absatzförderung

AMS, 20. Mai 2010 - Agro-Marketing Suisse wehrt sich gegen die vom Bundesrat beschlossene Kürzung der Absatzförderungsgelder im Rahmen des Konsolidierungsprogramms und die Verwässerung der Swissnessvorlage. Agro-Marketing Suisse (AMS) ist ein Verein zur Förderung des Absatzes von Schweizerischen Landwirtschaftsprodukten. Heute führte dieser seine ordentliche Mitgliederversammlung durch. Im Zentrum stand die weitere Bekanntmachung des Herkunftszeichens der Schweizer Landwirtschaft „Suisse Garantie“ sowie die Sicherstellung der Finanzen für die Absatzförderung.

Wie AMS-Präsident Urs Schneider in seinen Ausführungen unterstrich, ist der Verein insbesondere über den Anfang März gefällten Entscheid des Bundesrates, die Finanzen für die Absatzförderung in der Landwirtschaft zu streichen, enttäuscht: „Die Politik des Bundesrates ist inkonsistent. Auf der einen Seite propagiert BR Doris Leuthard Freihandel und gleichzeitig Marktoffensiven auf der anderen Seite streichen sie die entsprechenden Gelder.“ Dieser Zickzackkurs sei nicht nur ärgerlich, sondern berge grossen Risiken: Der Schweizer Landwirtschaft drohe der Verlust an Marktanteilen im In- und Ausland, so Schneider weiter. Die AMS erwartet vom Bundesrat, dass die Landwirtschaft vom Konsolidierungsprogramm ausgenommen wird und speziell die Beiträge an die Absatzförderung mindestens erhalten bleiben. Die AMS wird diese Forderung in ihrer Stellungnahme zum Konsolidierungsprogramm dem Bundesrat mitteilen.

Ein ebenfalls zentrales aktuelles Thema ist für die AMS die aktuell in Beratung im Parlament stehende Swissnessvorlage. Diese steht in engem Zusammenhang mit der heute verwendeten Herkunftsmarke Suisse Garantie. „Für die Schweizer Landwirtschaft ist eine glaubwürdige Swissnessregelung das A und O für den Markterfolg“, meinte Schneider dazu. Alles andere werde die AMS wie auch der Schweizerische Bauerverband mit allen Mitteln bekämpfen.

Die Mitglieder der AMS zeigten sich erfreut über die positive Entwicklung von Suisse Garantie. Die Bekanntheit stieg weiter und die Produktpalette legte zu. Sie umfasst heute Gemüse, Früchte, Milch und Milchprodukte, Käse, Fleisch, Fleischprodukte, Kartoffeln und Kartoffelprodukte, Eier, Brotgetreide, Zucker, Speisepilze, Müllereiprodukte, Rapsöl, Bienenhonig und Hortikultur. Über 700 Betriebe sind für Suisse Garantie zertifiziert und im Detailhandel hat das Herkunftszeichen eine gute und zunehmende Verbreitung. Entsprechend stand auch beim Tätigkeitsprogramm 2010 die Kommunikationsstrategie inklusive Messeauftritte von Suisse Garantie im Zentrum. Die Versammlung der AMS und die Behandlung der üblichen Traktanden verliefen ohne besondere Vorkommnisse.



Migros ruft Nescafé Espresso 100g zurück

MGB 20. Mai 2010 - Die Qualität der Produkte und die Sicherheit der Konsumenten hat bei Nestlé Schweiz höchste Priorität. Daher hat Nestlé beschlossen, präventiv einen freiwilligen Produktrückruf vorzunehmen. Dieser betrifft ausschliesslich das schwarze 100g-Glas des löslichen Kaffeeprodukts ESPRESSO der Marke Nescafé: Artikel-Nummer 1071.662, Migros-Verkaufspreis CHF 9.90.

Das Nescafé Espresso-Glas ist mit einer dunklen, undurchsichtigen Kunststofffolie überzogen. Ein allfälliger Glasbruch, der während des Transport entstanden sein könnte, lässt sich somit nicht ausmachen. In der Schweiz ist bis anhin noch keine entsprechende Reklamation eingegangen. Informationen zum Nestlé-Rückruf gibt's unter www.nescafe.ch oder via die Nestlé-Info-Line unter 0800 860 080. Die Migros bittet ihre Kundinnen und Kunden, den Nescafé Espresso im 100g-Glas aus Sicherheitsgründen nicht mehr zu konsumieren und gegen Rückerstattung des vollen Verkaufspreises von CHF 9.90 in die Migrosfilialen zurückzubringen.



EU-Experten bewertet Syngenta-Mais als unbedenklich

20.05.2010 - (lid) - Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat drei Maislinien aus Kreuzungen von GVO-Maislinien als unbedenklich bewertet. Die Zulassungsanträge beziehen sich ausschliesslich auf den Import als Futter- und Lebensmittel, nicht auf den Anbau. Bei den drei Syngenta Maislinien Bt11xMIR604, MIR604xGA21 und Bt11xMIR604xGA21 wurden auf konventionellem Wege die spezifischen Eigenschaften der Ausgangslinien kombiniert: Bt11 ist gegen den Maiszünsler resistent, MIR604 gegen den nördlichen und westlichen Maiswurzelbohrer, und GA21 ist tolerant gegenüber dem Herbizid Glyphosat.

Laut EFSA konnten die Eigenschaften erfolgreich in die jeweiligen Kreuzungen übertragen werden, berichtet Agra-Europe am 20. Mai. Im Rahmen der Importzulassung hält die Behörde negative Auswirkungen der Pflanzen auf Mensch, Tier oder die Umwelt für unwahrscheinlich. Als nächstes muss die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) die Zulassung der drei Maislinien vorzuschlagen, so Agra-Europe. Die nationalen Experten haben die Möglichkeit, die Anträge mit qualifizierter Mehrheit entweder passieren zu lassen oder abzulehnen. Falls sich keine eindeutigen Mehrheiten bilden, wandern die Dossiers weiter in den Ministerrat.



Ricola feiert 80-jähriges Bestehen und steigert erneut den Umsatz

Ricola 20. Mai 2010 - Ricola blickt auch 2010 auf ein erfolgreiches Jahr zurück. Trotz Wirtschafts- und Finanzkrise konnte das Unternehmen im vergangenen Jahr den Umsatz um 3,6 Prozent auf 316,3 Millionen Schweizer Franken steigern. Insbesondere in den für Ricola wichtigen Ländern Deutschland, Frankreich, Italien, USA und in der Schweiz konnten die Marktanteile weiter erhöht werden.

2009 war auch für Ricola ein intensives Jahr. Beim Handel und bei den Vertriebspartnern wurden Lager abgebaut und die Zurückhaltung der Konsumenten führte zu stagnierenden bis rückläufigen Märkten. "Trotz diesem wirtschaftlich sehr schwierigen und angespannten Umfeld ist es Ricola gelungen, ein positives Gesamtergebnis zu erwirtschaften", erklärt Adrian Kohler, Vorsitzender der Geschäftsleitung. Für das Jahr 2009 verzeichnet Ricola trotz des massiv stärkeren Schweizer Frankens ein Umsatzplus von 3,6 Prozent. Der ausgewiesene Konzernumsatz beträgt 316,3 Mio. Franken.
Die lokalen Umsätze konnten um mehr als 6 Prozent gesteigert werden. Hingegen dämpft der starke Schweizer Franken die Umsatzentwicklung in den Hauptmärkten Deutschland, Frankreich, Italien und USA. Das Unternehmen gibt keine Gewinnzahlen bekannt.

Was vor 80 Jahren in einer kleinen Bäckerei in Laufen begann, zählt heute zu den erfolgreichsten und bekanntesten Bonbonsunternehmen der Welt. Wer eigentlich hat's erfunden? Ein Schweizer namens Emil Richterich. 1930 gründete er die Firma "Richterich & Co. Laufen", woraus sich auch die spätere Bezeichnung Ricola ableiten lässt. Felix Richterich, Verwaltungsratspräsident: "Die Grundlage für den anhaltenden Erfolg von Ricola bilden die traditionellen Werte eines Familienunternehmens, das hohe Qualitätsbewusstsein und die Innovationskraft. Auch die langjährige und enge Beziehung der Familie Richterich zu den Mitarbeitenden und Geschäftspartnern auf der ganzen Welt sind von grosser Bedeutung."

So wird das Unternehmen im Jubiläumsjahr von Felix Richterich als Verwaltungsratspräsident bereits in der dritten Generation geführt. Bezüglich Qualität der Produkte weist Adrian Kohler auf die 2009 mit Höchstpunkten bestandenen Zertifizierungsprüfungen hin, "ein wichtiges Signal, sowohl gegenüber unseren Kunden wie dem Handel". Die Ricola-Kräuter werden sorgfältig und nach biologischen Richt-linien von über 100 eigenständigen Landwirtschaftsbetrieben im Schweizer Berggebiet angebaut.

In Sachen Innovation sorgte Ricola auch letztes Jahr für Überraschungen. Nebst der Einführung des neuen Kräuterkaugummis Alpin Fresh in der Schweiz wurden auch international verschiedene neue Geschmacksrichtungen wie beispielsweise Mixed Berry (USA) oder Zitronen-Verbena mit Weissem Tee (Deutschland) eingeführt. Wo nötig, setzte Ricola aber auch auf Bewährtes: Für die asiatischen Märkte wurde das erfolgreiche "Wer hat's erfunden?"-Konzept weiterentwickelt und wird in diesen Tagen in Hongkong und Singapur geschaltet.

Die Ricola AG ist eine der modernsten und innovativsten Bonbon- und Kräutertee-Herstellerinnen der Welt. Sie exportiert ihre Kräuterspezialitäten in mehr als 50 Länder und ist bekannt für ihre Schweizer Qualität. 1930 gegründet, mit Firmenhauptsitz in Laufen sowie Tochterfirmen in Asien und den USA, erzeugt sie mittlerweile gegen 30 Sorten Kräuterbonbons, Teespezialitäten und Kräuterkaugummis. Das Familienunternehmen gilt in der Schweiz als Pionier in Sachen Kräuteranbau und legt grössten Wert auf ausgewählte Standorte und kontrolliert umweltschonenden Anbau ohne Einsatz von Pestiziden und Herbiziden.

Ricola hat mit über 100 Bauern aus dem Schweizer Berggebiet fixe Abnehmerverträge abgeschlossen. Die Ricola AG bekennt sich zu einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Unternehmensführung und ist für über 400 Mitarbeitende eine verantwortungsbewusste Arbeitgeberin. Die Verbindung der traditionellen Werte eines Familienunternehmens mit dem Qualitätsbewusstsein und der Innovationsfreude der modernen Ricola macht den Erfolg des Schweizer Top-Brands aus.



EU verbietet Fleischkleber Thrombin

19.05.2010 - (lid) - Das Europäische Parlament hat am 19. Mai beschlossen, Thrombin in der Lebensmittel-Produktion zu verbieten. Die Abgeordneten in Strassburg sprachen sich laut APA knapp gegen einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zur Genehmigung aus. Der österreichische Europa-Abgeordnete Richard Seeber erklärte gemäss Agrarpressedienst AIZ vom 19. Mai, seine Delegation habe entgegen der Fraktionslinie für das Verbot gestimmt, weil sie für hochwertige Lebensmittel und eine einheitliche europäische Regelung eintrete. In Österreich und Deutschland ist das Enzym als Fleischkleber nicht zugelassen. In der EU sei dies jedoch national unterschiedlich geregelt. Die EU-Lebensmittel-Sicherheitsbehörde EFSA stuft Thrombin jedoch als unbedenklich ein. Es gebe auch kein höheres Kontaminierungsrisiko durch Bakterien als etwa bei Hackfleisch.



Produktesicherheitsgesetz tritt Anfang Juli in Kraft

EVD 19.05.2010 - Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) und die Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV) auf den 1. Juli 2010 in Kraft. Das PrSG bringt eine Angleichung an die EG-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit.

Das PrSG stellt eine Totalrevision des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) dar. Das neue Gesetz weist - anders als das bisherige STEG - das gleiche Schutzniveau auf wie die EG-Richtlinie (Richtlinie 2001/95/EG). Der Geltungsbereich des PrSG wurde ausgedehnt auf Produkte allgemein. Es kommt immer dann zur Anwendung, wenn nicht andere bundesrechtliche Bestimmungen in den sektoriellen Gesetzen bestehen, mit denen das gleiche Ziel verfolgt wird. Wichtige Neuerungen sind:

•Gemäss der EG-Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit darf ein Konsum-Produkt nur dann auf den Markt gebracht werden, wenn Hersteller und Importeure sicherstellen, dass die Sicherheit der Produkte auch nach dem Inverkehrbringen laufend beobachtet wird. Die Hersteller und Importeure sind zudem verpflichtet, erkannte Produktegefahren den zuständigen Vollzugsbehörden zu melden und Angaben über die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu liefern. Das PrSG erfasst neu diese Verpflichtungen und erleichtert damit, dass bei einer Gefahr rasch die wirksamen Massnahmen zur Eindämmung der Risiken ergriffen werden können.

•Mit dem PrSG erhalten die Vollzugsorgane die Kompetenz zum Ergreifen geeigneter Massnahmen im Falle eines gefährlichen Produktes. Nebst dem Verbot des weiteren Inverkehrbringens oder der Einziehung des gefährlichen Produkts können sie auch einen Produktrückruf verfügen und die Öffentlichkeit vor gefährlichen Produkten warnen. Die Vollzugsorgane in der Schweiz verfügen damit über die gleichen Kompetenzen wie die Kontrollbehörden in den EU-Staaten. Für die Anwendung des Gesetzes besteht eine Übergangsfrist bis am 31. Dezember 2011.



EINKAUFS-TIPP

10%-Tage bei CCA Angehrn

CCA 25. Mai 2010 - Am 4. und 5. Juni gibt CCA Angehrn, zusätzlich zu allen bestehenden Aktionen, 10% Rabatt auf den gesamten Einkauf an allen neun Standorten. Ausgenommen sind Gebührensäcke und Tabakwaren. Der Freitag und Samstag sind wichtige Einkaufstage für CCA-Kunden. Mit dieser Geste bedankt sich CCA Angehrn bei seinen treuen Kunden und wünscht ein erfolgreiches Sommergeschäft 2010. (gb)


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9.2.2016
Wenn das Essen die Gene verändert
Mütter beeinflussen mit ihrer Ernährung den Fett- und Zuckerstoffwechsel der Nachkommen durch epigenetische Veränderungen.
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KURZNEWS 4. Februar 2016
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