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5.6.2010

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WEEKENDNEWS 5. Juni 2010

Listerien in «Paprika gefüllt mit Schafskäse» von Aldi / Schweizer Gerichte schützen Markenprodukte nicht vor Rufausbeutung / Ingwer lindert Muskelschmerz / IP-Suisse-Getreide: Guter Abschluss, aber schrumpfender Anteil




Ingwer lindert Muskelschmerz


Produktrückruf durch Aldi Suisse AG wegen Listeria monocytogenes in ,Paprika gefüllt mit Schafskäse"

BAG 28.05.2010 - Durch das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) wurde das Bundesamt für Gesundheit BAG informiert, dass das Produkt "Paprika gefüllt mit Schafskäse" Listeria monocytogenes enthält. Dieses Produkt wurde auch in der Schweiz verkauft. Durch den Verzehr besteht eine Gesundheitsgefährdung. Verkauft wird das Produkt in Aldi-Filialen. Noch nicht verkaufte Produkte werden vom Markt genommen, es ist aber möglich, dass sich noch Produkte in Privathaushalten befinden. Das BAG rät von einem Verzehr ab.

Das Produkt "Paprika gefüllt mit Schafskäse" der österreichischen Marke "Milfina" wird in Schalen zu 180g verkauft. Personen, die das Produkt gekauft haben, werden aufgefordert, dieses nicht zu konsumieren. Aldi Schweiz ruft das Produkt aus Sicherheitsgründen zurück.

Listeria monocytogenes ist als Erreger einer bei Mensch und Tier vorkommenden Infektion, der Listeriose, seit langem bekannt. Beim Menschen tritt die Listeriose vornehmlich bei Kindern, älteren Personen sowie Personen mit geschwächter Immunabwehr auf. Die Erkrankung führt häufig zu Blutvergiftungen und Hirnhautentzündungen. Bei Schwangeren sind Aborte möglich. Begleitsymptome sind Fieber, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Personen, welche unter den aufgeführten Symptomen leiden und vom fraglichen Produkt gegessen haben, sollten ihren Arzt aufsuchen.



Schweizer Gerichte schützen Markenprodukte nicht vor Rufausbeutung

Promarca 28.5.2010 - Konsumenten bezeichnen Markenprodukte als qualitativ hochwertig, vertrauenswürdig und innovativ. Ein Ruf, den Nachahmer immer wieder ausnutzen, indem sie sich mit ihren Produkten stark an Originale anlehnen. Trotzdem wenden Schweizer Gerichte die Vorschriften zur Bekämpfung von Rufausbeutung nicht an und verwehren Markenherstellern damit nicht nur Schutz, sondern gefährden den Innovationsstandort Schweiz. Der Schweizerische Markenartikelverband Promarca fordert deshalb, die Rechtspraxis zu ändern, zukünftig entschiedener gegen Rufausbeutung vorzugehen und sich an der europäischen Rechtsprechung zu orientieren.

Die Hersteller bauen ihre Marken in der Schweiz unter grossen Anstrengungen auf. Sei es durch Forschung&Entwicklung, Marketing oder Listungsgelder an den Handel, die Etablierung einer Marke kostet Arbeit, Geld - und ein dickes Fell. Denn kaum ist eine Marke erfolgreich, treten Nachahmer auf den Plan, um ohne Gegenleistung von der Aufbauarbeit zu profitieren. Sie lehnen ihre Produkte mit ähnlicher Verpackung, Form- und Farbgebung so stark an die Originale an, dass sie dem Konsumenten suggerieren, `gleich gut wie´ das Original zu sein. Promarca-Präsident Dr. Alexander Jost kritisiert: "Damit beuten Nachahmer Markenwerte wie hohe Qualität, Emotion und Innovation schamlos aus. Eine unfaire Praktik, mit der auch der Konsument hinters Licht geführt wird. Schliesslich bieten Nachahmungen in Realität niemals dasselbe wie das Originalprodukt, egal ob von der Qualität oder den Inhaltsstoffen her."

Eine Trendwende ist laut den Geschäftsführern der Promarca-Mitgliedsunternehmen nicht absehbar. 34 Prozent gehen laut einer Umfrage davon aus, dass ihre Produkte in Zukunft "zunehmend bis stark zunehmend" von Nachahmungen und Kopien betroffen sein werden. Eine Gefahr für den Innovationsstandort Schweiz, denn werden Missbräuche nicht gezielt bekämpft, schwindet der Anreiz für Unternehmen, in neue Produkte zu investieren und diese auf den Markt zu bringen.

Zwar kennt die Schweiz grundsätzlich Vorschriften zur Bekämpfung von Rufausbeutung, doch wenden die Gerichte sie nicht an. In den letzten Jahren wurden mehrere Urteile (Beispiel: Bündner Gerstensuppe Knorr versus Bündner Gerstensuppe Bon Chef, Handelsgericht Aargau, 3. November 2008) öffentlich, deren Tenor lautete: Sobald auf einem Nachahmerprodukt eine eigene Marke angebracht ist, die sich deutlich von der Marke des Originalprodukts unterscheidet, liegt grundsätzlich keine Rufausbeutung vor.

Rechtsexperte Prof. Dr. Jürg Simon hinterfragt diese Auffassung: "Die Gerichte halten die Tatbestände der Verwechslungsgefahr und der Rufausbeutung oft nicht klar auseinander." Denn bei der Rufausbeutung gehe es eben gerade nicht darum, dass der Konsument zwei Produkte miteinander verwechselt; sondern darum, dass Marktleistungen und -investitionen der Originale durch Nachahmerprodukte als `free rider´ übernommen werden. "Dadurch können die Markenreputation der Originale beschädigt und wirtschaftliche Werte vernichtet werden", mahnt Simon.

Vorreiter im Kampf gegen Rufausbeutung - zumindest im Falle berühmter Marken - ist der Gerichtshof der Europäischen Union. Er gab einer Klage der Kosmetikgruppe L'Oréal recht, die sich in Grossbritannien gegen mehrere Nachahmer wehrte. Das Urteil vom 18. Juni 2009 lautete: Die Verwendung ähnlicher Verpackungen und Produktgestaltungen ist unzulässig, auch wenn diese Nachahmerprodukte andere Namen tragen als das Original und daher Verwechslungsgefahr für den Konsumenten ausgeschlossen ist. Ein Urteil, das der Sichtweise von Schweizer Gerichten deutlich widerspricht.

Promarca-Direktorin Anastasia Li-Treyer hat daher klare Forderungen: "Wir verlangen von der Schweizer Rechtspraxis, dass sie das Problem der Rufausbeutung erkennt, sich an der europäischen Rechtsprechung orientiert und so den Innovationsstandort Schweiz schützt." Noch im Jahr 2000 habe das Bundesgericht im Fall Rivella/Apiella (Urteil 126 III 315 E. 6.b.aa) dementsprechend entschieden, doch seither sei die Schweiz vom richtigen Weg abgewichen.

"Mit der aktuellen Rechtsprechung ist jeder Schutz von Originalprodukten gegen Rufausbeutung illusorisch", stellt Li-Treyer klar. "Dabei kann die Höhe des Schadens durch Markenrechtsverletzungen und der daraus resultierende Markenwertverlust in Franken berechnet werden. Die Verfahren zur Markenbewertung wurden international standardisiert und liefern somit verlässliche Ergebnisse", wie Dr. Gerhard Hrebicek, Experte für die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen und Vorstand des European Brand Institute, erklärte.

Nach 5 Jahren an der Spitze des Schweizerischen Markenartikelverbandes Promarca übergibt Dr. Alexander Jost das Präsidenten-Amt an Joe Müller. Er wurde von der 81. ord. Promarca-Mitgliederversammlung gewählt.

Der 62-jährige Joe Müller hat seine gesamte berufliche Laufbahn bei Nestlé absolviert. Mit Wirtschaftsstudium und MBA in der Tasche zog es ihn insbesondere in den asiatischen Raum: Während mehr als drei Jahrzehnten hat er für Nestlé in Hongkong, Taiwan, Pakistan, Korea und zuletzt in der Greater China Region Märkte aufgebaut, Produkte eingeführt und vermarktet. So gilt er heute als profunder Kenner von Markenwelt, Industrie und Handel. "Mein Herzblut schlägt für Marken. Deshalb freue ich mich, mein Wissen nun ganz in den Dienst der Markenhersteller in der Schweiz zu stellen", betont Müller. Sein Vorgänger Alexander Jost konzentriert sich in Zukunft auf das familieneigene Unternehmen Casa del Mas. Promarca dankt ihm im Namen der Markenartikelindustrie für seinen grossartigen Einsatz.



Ingwer lindert Muskelschmerz

(pte/26.05.2010/15:25) - Wer täglich etwas rohen oder hitzebehandelten Ingwer zu sich nimmt, spürt Muskelschmerzen in Folge von Überanstrengungen weniger stark. Das behauptet eine Forschergruppe um Patrick O'Connor von der University of Georgia http://www.uga.edu in der Zeitschrift "Journal of Pain". Ingwer kennt man schon lange als Erkältungs- oder Magenmittel. Bisher wusste man auch, dass Ingwer bei Mäusen Entzündungen hemmt und Schmerzen lindert. Nun wurde dieser Effekt beim Menschen getestet.

Die Forscher verabreichten dazu jungen Erwachsenen zwei Gramm von rohem oder hitzebehandeltem Ingwer in Kapselform und verglichen, wie er sich im Vergleich zu Placebopräparaten auf Muskelschmerz auswirkte. Elf Tage lang nahmen die Probanden die Kapseln zu sich, wobei sie am achten Tag eine anstrengende Armtätigkeit ausführten. Das waren 18 Armbeuger-Dehnungen mit einem schweren Gewicht, die leichten Muskelschmerz im Arm auslösten.

An den verbleibenden drei Tagen wurden Entzündungswerte gemessen und es galt, die Stärke des Muskelschmerzes auf einer Skala anzugeben. 24 Stunden nach dem Sport war der Schmerz in der Ingwergruppe messbar erträglicher als in der Placebogruppe, so das Ergebnis. Nach zwei und nach drei Tagen waren allerdings zwischen den Gruppen kein Unterschied mehr festzustellen.

Experten vom britischen National Health System NHS http://www.nhs.uk, die regelmässig Forschungen auf Herz und Niere prüfen, bezeichnen den Aufbau der Doppelblind-Studie als gut. Zu kritisieren sei, dass nur 78 Probanden an der Studie teilnahmen. Eine Wiederholung in grösserem Rahmen wäre sinnvoll, um eindeutige Ergebnisse zu liefern.

"Zudem war der untersuchte Schmerz bloss mild. Man kann nicht sagen, welche Wirkung Ingwer auf stärkere Muskelschmerzen infolge von Bewegungen haben würde. Genauso wenig sind Rückschlüsse auf andere Schmerzen wie Athritis oder Kopfschmerz zulässig", so die NHS-Kritiker.



IP-Suisse-Getreide: Guter Abschluss, aber schrumpfender Anteil

26.05.2010 - (lid) – IP-Suisse zieht eine erfolgreiche Bilanz über die letztjährige Getreideernte. Die Getreidepreise konnten trotz tiefer Importpreise über die gesamte Verkaufssaison hinweg stabil gehalten werden. Die Vermarktung der Ernte sei eine spezielle Herausforderung gewesen, weil sowohl beim IP-Brotgetreide wie auch beim konventionellen eine grosse Ernte eingefahren werden konnte, heisst es in einer Medienmitteilung. Die vom Bund angekündigte und dann verschobene Mehlzollsenkung habe zusätzlichen Druck gebracht. Die überschüssigen Mengen wurden je nach Qualität zu Futtergetreide deklassiert oder als konventionelles Brotgetreide abgesetzt.

Für die Ernte 2010 wird IP-Suisse nicht mehr alle Getreideproduzenten als Lieferanten berücksichtigen können, wie es weiter heisst. Der Grund dafür sind einerseits die grösser werdenden Getreideflächen und die steigenden Erträge, andererseits die tiefere Nachfrage. Bei einigen Abnehmern sei IP-Suisse-Mehl durch konventionelles Mehl ersetzt worden, heisst es weiter. Man bedauere diese Entwicklung, sei aber überzeugt, alle langjährigen IP-Suisse-Produzenten berücksichtigen zu können. (gb)


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