Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum neuen Alkoholgesetz: Für Gastrosuisse führt
es nicht zum Ziel. «Sucht Info Schweiz meint»: Gute Stossrichtung mit gravierenden Mängeln.
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Das revidierte Alkoholgesetz bedeutet das Ende von Ladies-Nights aber nicht von Botellones. Eine von Gastwirt spendierte Runde Bier wäre illegal. Aber Happy Hours für Bier und Wein bleiben zulässig, was wiederum «Sucht Info Schweiz» kritisiert.
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GastroSuisse steht klar für die Einhaltung der
bestehenden Jugendschutzbestimmungen ein und unterstützt sinnvolle
Massnahmen. Das revidierte Alkoholgesetz, dessen Vernehmlassung der
Bundesrat heute eröffnet hat, ist jedoch keine Lösung für die neuen
gesellschaftlichen Probleme wie den übermässigen Alkoholkonsum von
Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Es würde vielmehr zu einer
unverhältnismässigen Einschränkung des Gastes sowie von Handel und
Gewerbe führen.
GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration in der
Schweiz, steht sehr überzeugt hinter den bestehenden
Jugendschutzbestimmungen. Das Gastgewerbe hat kein Interesse daran,
Alkohol an Jugendliche und vor allem an Minderjährige unter 16 resp.
18 Jahre zu verkaufen. Übermässiger Alkoholkonsum von Jugendlichen,
wie er der Gesellschaft heute Sorge bereitet, hat jedoch wenig mit
dem Gastgewerbe zu tun.
Der unkontrollierte Alkoholkonsum von
Jugendlichen spielt sich fast ausnahmslos im Freien ab. Solche und
ähnliche gesellschaftliche Probleme lässt das revidierte
Alkoholgesetz jedoch völlig ausser Acht. Demgegenüber konzentriert
sich der Gesetzgeber darauf, sowohl den Gast als auch den Handel und
das Gewerbe mit wenig zielführenden Massnahmen unverhältnismässig
einschränken zu wollen.
Zahlreiche Angebote an den Gast würden beschnitten. Neu soll zum
Beispiel am Freitag und Samstag von 21.00 bis 09.00 Uhr weder Bier
noch Wein zu vorteilhaften Bedingungen abgegeben werden dürfen; das
wäre unter anderem das Ende von Ladies-Nights. Preislich sehr
attraktive Angebote von Wein und Bier wären ganz generell nicht mehr
möglich.
Einem Gastwirt, der seinen Gästen nach einem Sieg der
Schweizer Fussballnationalmannschaft eine Gratisrunde Bier spendiert,
würde eine Strafe drohen. Angebote wie Mehrgang-Menüs inklusive
Weinbegleitung, wie sie zum Beispiel in der gehobenen Gastronomie
geschätzt werden, wären künftig nicht mehr selbstverständlich.
GastroSuisse wehrt sich mit Vehemenz gegen wenig zielführende und
überregulierende Massnahmen, die erst noch weder im Interesse des
Gastes, noch des freien Unternehmertums sind. (GastroSuisse 1. Juli 2010)
Kommentar von Sucht Info Schweiz: Gute Stossrichtung mit
gravierenden Mängeln
Sucht Info Schweiz begrüsst die Stossrichtung des
vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Alkoholgesetzes. Dieses
fasst neu die Handelsbestimmungen für sämtliche alkoholischen
Getränke zusammen und berücksichtigt den Jugendschutz.
Besorgniserregend ist, dass keine Massnahmen gegen Billigstangebote
geplant sind. Sucht Info Schweiz bedauert zudem, dass
Lifestyle-Werbung für Bier und Wein zulässig bleibt, in
elektronischen Medien weiterhin für Alkohol geworben werden darf und
Happy Hours für Bier und Wein weitgehend möglich sind.
Sucht Info Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat die
Handelsbestimmungen für Bier, Wein und Spirituosen neu in einem
Gesetz (Alkoholgesetz) zusammenfasst. Aus Präventionssicht weist der
Zweckartikel (den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol fördern und
den problematischen Konsum vermindern) in die richtige Richtung. Dass
dabei dem Jugendschutz Rechnung getragen wird, ist ein wichtiges
Signal.
Testkäufe und Weitergabeverbot sinnvoll
Sucht Info Schweiz begrüsst namentlich die Aufnahme der Testkäufe ins
neue Gesetz. Testkäufe zur Kontrolle der Abgabebestimmungen sind ein
wirksames Präventionsinstrument. Bestehende Missstände können
aufgezeigt, die Öffentlichkeit und die Behörden sensibilisiert und an
die Verantwortung der Verkaufsstellen und der Kontrollorgane
appelliert werden. Mit Testkäufen soll laut Auffassung von Sucht Info
Schweiz nicht in erster Linie das Verkaufspersonal bestraft werden,
sondern vor allem das Management zur Verantwortung gezogen werden.
Als wichtiges Signal wertet Sucht Info Schweiz das neu
aufgenommene Verbot der Weitergabe von alkoholischen Getränken. Auf
diese Weise soll verhindert werden, dass die Bestimmungen zum
Abgabealter umgangen werden. Denn oft sind es ältere Kollegen,
Freunde oder weitere Personen, die Alkohol an Minderjährige
weitergeben. Positiv ist, dass im Ausschank mindestens drei alkoholfreie Getränke
in gleicher Menge und in gleicher Weise angeboten werden müssen,
welche billiger sind als das billigste alkoholische Getränk.
Lücken in den Werbevorgaben
Die Werbebestimmungen für alkoholische Getränke bleiben grundsätzlich
unverändert. Enttäuschend ist, dass Lifestyle-Werbung nur für
Spirituosen unzulässig bleibt, hingegen für Bier und Wein weiterhin
möglich ist. Hier fordert Sucht Info Schweiz einheitliche
Bestimmungen für sämtliche alkoholischen Getränke.
Diese Form von
Alkoholwerbung vermittelt ein Lebensgefühl, das an Werte wie
Sportlichkeit, Jugend oder Erfolg anknüpft. "Schade ist, dass die
Alkoholwerbung in elektronischen Medien, also in Fernsehen, Radio und
Internet weiterhin erlaubt ist", ergänzt Michel Graf, Direktor von
Sucht Info Schweiz.
Happy Hours für Bier und Wein
Zugaben und Vergünstigungen für Bier und Wein sind ausser freitags
und samstags ab 21 Uhr zulässig. Damit bleiben die abendlichen Happy
Hours weitgehend möglich; sie animieren dazu, zum gleichen Preis mehr
Alkohol zu trinken. Die neue Massnahme gleicht einem Alibi. Sucht
Info Schweiz fordert, dass auch Bier und Wein, gleich wie
Spirituosen, nicht vergünstigt abgegeben werden dürfen.
Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten
Gesetzesgrundlagen verhindern nicht, dass Alkoholika zu
Billigstpreisen verkauft werden können. Das ist aus Präventionssicht
bedauerlich. Steuern und Lenkungsabgaben auf alkoholischen Getränken
schränken Absatz und Konsum ein. Fachleute stufen sie daher als
wichtige gesundheitspolitische Massnahme ein.
Hier beweist der
Bundesrat laut Sucht Info Schweiz wenig Mut. So ist der einheitliche
Steuersatz für einheimische und importierte Schnäpse seit 1999
unverändert. Ein Teuerungsausgleich fand nicht statt. "Schade, dass
die Gelegenheit für eine Anpassung nach oben nicht ergriffen wurde",
sagt Michel Graf.
Rechtlich möglich ist laut Experten eine vom Alkoholgehalt
abhängige Lenkungsabgabe. Leider wird auch diese Massnahme vom
Bundesrat nicht in Betracht gezogen. Der Status quo in dieser Frage
wird wohl noch lange bestehen, so dass alkoholische Getränke zu
derart tiefen Preisen möglich sind, dass sie besonders für
Jugendliche attraktiv sind.
Sucht Info Schweiz über sich selbst
Sucht Info Schweiz will Probleme verhüten oder vermindern, die aus
dem Konsum von Alkohol, anderen psychoaktiven Substanzen oder
potenziell abhängigkeits-erzeugenden Verhaltensweisen hervorgehen.
Sucht Info Schweiz konzipiert und realisiert Präventionsprojekte,
engagiert sich in der Gesundheitspolitik und der psychosozialen
Forschung. Sie ist eine private, parteipolitisch unabhängige
Organisation mit gemeinnützigem Zweck. Sucht Info Schweiz ist auf
nationaler Ebene tätig und pflegt Kontakte zu Institutionen im
Ausland. Wir treten daher auch unter den Bezeichnungen Addiction Info
Suisse, Dipendenze Info Svizzera und Addiction Info Switzerland auf. (Text: Sucht Info Schweiz)
(gb)
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