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Nachrichten

1.7.2010

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Totalrevision des Alkoholgesetzes in der Kritik

Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum neuen Alkoholgesetz: Für Gastrosuisse führt es nicht zum Ziel. «Sucht Info Schweiz meint»: Gute Stossrichtung mit gravierenden Mängeln.




Das revidierte Alkoholgesetz bedeutet das Ende von Ladies-Nights aber nicht von Botellones. Eine von Gastwirt spendierte Runde Bier wäre illegal. Aber Happy Hours für Bier und Wein bleiben zulässig, was wiederum «Sucht Info Schweiz» kritisiert.


GastroSuisse steht klar für die Einhaltung der bestehenden Jugendschutzbestimmungen ein und unterstützt sinnvolle Massnahmen. Das revidierte Alkoholgesetz, dessen Vernehmlassung der Bundesrat heute eröffnet hat, ist jedoch keine Lösung für die neuen gesellschaftlichen Probleme wie den übermässigen Alkoholkonsum von Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Es würde vielmehr zu einer unverhältnismässigen Einschränkung des Gastes sowie von Handel und Gewerbe führen.

GastroSuisse, der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz, steht sehr überzeugt hinter den bestehenden Jugendschutzbestimmungen. Das Gastgewerbe hat kein Interesse daran, Alkohol an Jugendliche und vor allem an Minderjährige unter 16 resp. 18 Jahre zu verkaufen. Übermässiger Alkoholkonsum von Jugendlichen, wie er der Gesellschaft heute Sorge bereitet, hat jedoch wenig mit dem Gastgewerbe zu tun.

Der unkontrollierte Alkoholkonsum von Jugendlichen spielt sich fast ausnahmslos im Freien ab. Solche und ähnliche gesellschaftliche Probleme lässt das revidierte Alkoholgesetz jedoch völlig ausser Acht. Demgegenüber konzentriert sich der Gesetzgeber darauf, sowohl den Gast als auch den Handel und das Gewerbe mit wenig zielführenden Massnahmen unverhältnismässig einschränken zu wollen.

Zahlreiche Angebote an den Gast würden beschnitten. Neu soll zum Beispiel am Freitag und Samstag von 21.00 bis 09.00 Uhr weder Bier noch Wein zu vorteilhaften Bedingungen abgegeben werden dürfen; das wäre unter anderem das Ende von Ladies-Nights. Preislich sehr attraktive Angebote von Wein und Bier wären ganz generell nicht mehr möglich.

Einem Gastwirt, der seinen Gästen nach einem Sieg der Schweizer Fussballnationalmannschaft eine Gratisrunde Bier spendiert, würde eine Strafe drohen. Angebote wie Mehrgang-Menüs inklusive Weinbegleitung, wie sie zum Beispiel in der gehobenen Gastronomie geschätzt werden, wären künftig nicht mehr selbstverständlich.

GastroSuisse wehrt sich mit Vehemenz gegen wenig zielführende und überregulierende Massnahmen, die erst noch weder im Interesse des Gastes, noch des freien Unternehmertums sind. (GastroSuisse 1. Juli 2010)



Kommentar von Sucht Info Schweiz: Gute Stossrichtung mit gravierenden Mängeln

Sucht Info Schweiz begrüsst die Stossrichtung des vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebenen Alkoholgesetzes. Dieses fasst neu die Handelsbestimmungen für sämtliche alkoholischen Getränke zusammen und berücksichtigt den Jugendschutz. Besorgniserregend ist, dass keine Massnahmen gegen Billigstangebote geplant sind. Sucht Info Schweiz bedauert zudem, dass Lifestyle-Werbung für Bier und Wein zulässig bleibt, in elektronischen Medien weiterhin für Alkohol geworben werden darf und Happy Hours für Bier und Wein weitgehend möglich sind.

Sucht Info Schweiz begrüsst, dass der Bundesrat die Handelsbestimmungen für Bier, Wein und Spirituosen neu in einem Gesetz (Alkoholgesetz) zusammenfasst. Aus Präventionssicht weist der Zweckartikel (den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol fördern und den problematischen Konsum vermindern) in die richtige Richtung. Dass dabei dem Jugendschutz Rechnung getragen wird, ist ein wichtiges Signal.

Testkäufe und Weitergabeverbot sinnvoll

Sucht Info Schweiz begrüsst namentlich die Aufnahme der Testkäufe ins neue Gesetz. Testkäufe zur Kontrolle der Abgabebestimmungen sind ein wirksames Präventionsinstrument. Bestehende Missstände können aufgezeigt, die Öffentlichkeit und die Behörden sensibilisiert und an die Verantwortung der Verkaufsstellen und der Kontrollorgane appelliert werden. Mit Testkäufen soll laut Auffassung von Sucht Info Schweiz nicht in erster Linie das Verkaufspersonal bestraft werden, sondern vor allem das Management zur Verantwortung gezogen werden.

Als wichtiges Signal wertet Sucht Info Schweiz das neu aufgenommene Verbot der Weitergabe von alkoholischen Getränken. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Bestimmungen zum Abgabealter umgangen werden. Denn oft sind es ältere Kollegen, Freunde oder weitere Personen, die Alkohol an Minderjährige weitergeben. Positiv ist, dass im Ausschank mindestens drei alkoholfreie Getränke in gleicher Menge und in gleicher Weise angeboten werden müssen, welche billiger sind als das billigste alkoholische Getränk.

Lücken in den Werbevorgaben

Die Werbebestimmungen für alkoholische Getränke bleiben grundsätzlich unverändert. Enttäuschend ist, dass Lifestyle-Werbung nur für Spirituosen unzulässig bleibt, hingegen für Bier und Wein weiterhin möglich ist. Hier fordert Sucht Info Schweiz einheitliche Bestimmungen für sämtliche alkoholischen Getränke.

Diese Form von Alkoholwerbung vermittelt ein Lebensgefühl, das an Werte wie Sportlichkeit, Jugend oder Erfolg anknüpft. "Schade ist, dass die Alkoholwerbung in elektronischen Medien, also in Fernsehen, Radio und Internet weiterhin erlaubt ist", ergänzt Michel Graf, Direktor von Sucht Info Schweiz.

Happy Hours für Bier und Wein

Zugaben und Vergünstigungen für Bier und Wein sind ausser freitags und samstags ab 21 Uhr zulässig. Damit bleiben die abendlichen Happy Hours weitgehend möglich; sie animieren dazu, zum gleichen Preis mehr Alkohol zu trinken. Die neue Massnahme gleicht einem Alibi. Sucht Info Schweiz fordert, dass auch Bier und Wein, gleich wie Spirituosen, nicht vergünstigt abgegeben werden dürfen.

Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Gesetzesgrundlagen verhindern nicht, dass Alkoholika zu Billigstpreisen verkauft werden können. Das ist aus Präventionssicht bedauerlich. Steuern und Lenkungsabgaben auf alkoholischen Getränken schränken Absatz und Konsum ein. Fachleute stufen sie daher als wichtige gesundheitspolitische Massnahme ein.

Hier beweist der Bundesrat laut Sucht Info Schweiz wenig Mut. So ist der einheitliche Steuersatz für einheimische und importierte Schnäpse seit 1999 unverändert. Ein Teuerungsausgleich fand nicht statt. "Schade, dass die Gelegenheit für eine Anpassung nach oben nicht ergriffen wurde", sagt Michel Graf.

Rechtlich möglich ist laut Experten eine vom Alkoholgehalt abhängige Lenkungsabgabe. Leider wird auch diese Massnahme vom Bundesrat nicht in Betracht gezogen. Der Status quo in dieser Frage wird wohl noch lange bestehen, so dass alkoholische Getränke zu derart tiefen Preisen möglich sind, dass sie besonders für Jugendliche attraktiv sind.

Sucht Info Schweiz über sich selbst

Sucht Info Schweiz will Probleme verhüten oder vermindern, die aus dem Konsum von Alkohol, anderen psychoaktiven Substanzen oder potenziell abhängigkeits-erzeugenden Verhaltensweisen hervorgehen. Sucht Info Schweiz konzipiert und realisiert Präventionsprojekte, engagiert sich in der Gesundheitspolitik und der psychosozialen Forschung. Sie ist eine private, parteipolitisch unabhängige Organisation mit gemeinnützigem Zweck. Sucht Info Schweiz ist auf nationaler Ebene tätig und pflegt Kontakte zu Institutionen im Ausland. Wir treten daher auch unter den Bezeichnungen Addiction Info Suisse, Dipendenze Info Svizzera und Addiction Info Switzerland auf. (Text: Sucht Info Schweiz) (gb)


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