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Nachrichten

22.7.2010

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BVET: Erster Tierschutzbericht veröffentlicht

Das BVET hat gestern einen Tierschutzbericht publiziert, der auch auf die Tierproduktion für die Lebensmittelbranche eingeht. Leseproben: Ferkel-Kastrierung und Tiertransporte.




Chirurgische Ferkel-Kastrierung mit Betäubung


BVET, 21.07.2010 – Mit dem ersten Tierschutz-Bericht des Bundesamtes für Veterinärwesen sollen interessierte Kreise über die Entwicklungen und Fortschritte in der Umsetzung der rechtlichen Vorschriften informiert werden. Dies sieht die am 1. September 2008 in Kraft getretene Tierschutzgesetzgebung vor. Mit der neuen Tierschutzgesetzgebung soll in erster Linie eine verbesserte Umsetzung der rechtlichen Vorgaben erreicht werden – anders gesagt: Was auf dem Papier steht, soll auch tatsächlich den Tieren zugute kommen.

Der erste Tierschutzbericht gibt nun einen Überblick über die Umsetzung der wichtigsten Massnahmen. So wird die Informationskampagne rund um das Webportal „Tiere richtig halten“ erläutert, wie auch die in der Zwischenzeit zahlreichen zur Verfügung stehenden Ausbildungsgänge.

Der Bericht schildert auch die Entwicklungen intensiv diskutierter Themen wie der Ferkelkastration, dem Tiertransport, Tierversuchen und dem neuen Begriff der Würde des Tieres. Zudem zeigt er die komplexe Arbeit der kantonalen Veterinärämter in der Umsetzung der neuen Bestimmungen. Für eine Beurteilung der Wirkung der neuen Bestimmungen ist es noch zu früh. In künftigen Tierschutzberichten soll dies jedoch anhand von Indikatoren geschehen. Weitere Informationen und den kompletten, kostenlosen Bericht finden Sie unter www.bvet.admin.ch > Themen > Tierschutz. Herausgeber: Bundesamt für Veterinärwesen. Leseprobe:

Tiertransporte: Bitte schonend und ohne Verzögerung

Das Tierschutzgesetz sagt es deutlich: Tiertransporte sind schonend und ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen. Dies deutet darauf hin, dass ein Transport beim Tier beträchtlichen Stress auslösen kann, den es möglichst zu vermeiden gilt. Tiertransport ist ein Thema, das die Öffentlichkeit seit langem bewegt. Ihm ist in der Tierschutzverordnung ein ganzes Kapitel gewidmet, das besonders auf Nutztiere zugeschnitten ist, grundsätzlich aber für alle Wirbeltiere gilt. Wer Tiere transportiert, übernimmt eine grosse Verantwortung.

Fahrer und Betreuer, die in Viehhandels- und Transportunternehmen für die Tiere verantwortlich sind, sowie Personen, die anderweitig gewerbsmässig Tiere transportieren, sind verpflichtet, eine fachspezifische Ausbildung in Theorie und Praxis zu absolvieren und regelmässig Fortbildungen zu besuchen. Diese Aus- und Fortbildung muss in jedem Viehhandels- und Transportunternehmen auch mindestens eine Person in leitender Funktion absolvieren, zum Beispiel ein Disponent. So kann gewährleistet werden, dass den Tierschutzvorgaben, gerade auch was die Logistik der Transporte anbetrifft, genügend Rechnung getragen wird.

Verantwortung übernehmen will gelernt sein

Der schonende Umgang mit den Tieren stellt höchste Anforderungen an die verantwortlichen Personen und ist zentraler Bestandteil der Ausund Fortbildung. Ein Grossteil der Verantwortung liegt beim Fahrer: Er ist beim Einladen beteiligt, wo es darum geht, möglichst ruhig und überlegt mit den Tieren umzugehen. Während der Fahrt ist er gefordert, die Tiere durch seine rücksichtsvolle Fahrweise unversehrt und ohne unnötigen Stress an den Zielort zu bringen. In vielen Fällen wird er dem Empfänger auch beim Ausladen und Unterbringen der Tiere helfen.

Schonender Umgang mit Tieren, die sich in einer für sie unbekannten Situation befinden, erfordert viel Wissen um ihre natürlichen Verhaltensweisen. Insbesondere muss man ihre Abwehrreaktionen kennen, um Unfälle und Verletzungen möglichst zu vermeiden.

Eigenheiten der Tiere kennen und berücksichtigen

Unsere Nutztiere sind grossenteils Fluchttiere. Treibt man sie in einen Transporter, wo sie dicht an dicht stehen müssen, erzeugt dies Stress. Während der Fahrt können die unvermeidbaren Körperkontakte zu Artgenossen dann aber auch ein Vorteil sein, weil sie so sicherer stehen. Deshalb dürfen weder zu viele noch zu wenige Tiere pro Flächeneinheit in einen Transporter geladen werden. Auch müssen Tiere, die sich nicht kennen, oder solche, die sich in Art, Geschlecht oder Grösse unterscheiden, durch geeignete Abschrankungen voneinander getrennt sein. Diese Regelung minimiert das Verletzungsrisiko durch allfällige Rangkämpfe und andere Auseinandersetzungen.

Verletzungen vermeiden und für Frischluft sorgen

Die Tierschutzverordnung enthält zahlreiche Vorschriften zur Beschaffenheit der Transporter, die die Belastung der Tiere verringern sollen. Die Tiere müssen beispielsweise in normaler Körperhaltung transportiert werden können. Besonders wichtig sind gleitsichere Böden, und die Rampen müssen ab einer bestimmten Neigung zusätzlich mit Querleisten und Seitenwänden ausgestattet sein, weil sie sonst ein erhebliches Verletzungsrisiko für scheuende Tiere darstellen. Ausreichende Frischluftzufuhr über richtig platzierte Öffnungen oder Ventilatoren garantiert neben einer guten Sauerstoffversorgung auch, dass sich besonders Schweine, die nicht schwitzen können, bei warmen Umgebungstemperaturen nicht überhitzen.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG und der Schweizerische Viehhändler-Verband SVV haben eine gemeinsame Trägerschaft gebildet, um die nach Tierschutzverordnung geforderten Aus- und Fortbildungen für das Transportpersonal sicherzustellen. Die Kurse sind vom BVET bereits geprüft und anerkannt worden. Informationen dazu sind unter www.astag.ch abrufbar. (Brigitte Stuber, BVET)

Ferkelkastration mit Schmerzausschaltung

Gemäss Tierschutzverordnung ist die Kastration männlicher Ferkel seit dem 1. Januar 2010 nur noch mit Schmerzausschaltung erlaubt. Dieser Routineeingriff hat lange Tradition und betrifft rund 1,3 Millionen Ferkel pro Jahr. Damit wird die Fleischqualität gesichert, weil Fleisch von geschlechtsreifen Ebern manchmal einen ekelerregenden Geruch aufweist, der von Geschlechtshormonen und anderen Geruchsstoffen herrührt.

Heute stehen den Landwirten drei praxistaugliche Methoden zur Ferkelkastration zur Verfügung: die Gasnarkose, die Impfung gegen den Ebergeruch und die Jungebermast. Alle genügen den Ansprüchen der deutlichen Schmerzreduktion, der wirtschaftlichen Tragbarkeit, der Sicherung der hohen Qualität des Schweinefleisches sowie der Akzeptanz durch die Konsumenten.

Umsetzung im Schweinestall

Der Schritt von der praxistauglichen Methode zur Umsetzung im Schweinestall erwies sich als grösser als erwartet, weil der Handel weiterhin vor allem Fleisch von Tieren will, die mittels Skalpell kastriert worden sind. Somit werden rund 98% der männlichen Ferkel mit der technisch anspruchsvollsten Methode, der Schmerzausschaltung mittels Isofluran und einem geeigneten Schmerzmittel kastriert. Die Ferkel werden im Alter von maximal zwei Wochen mit einem eigens dazu entwickelten und für die Anwendung durch den Landwirt sicheren Narkoseapparat mit dem in der Tiermedizin breit angewandten Narkosegas Isofluran in eine Vollnarkose versetzt. Zusätzlich erhalten sie ein Schmerzmittel gespritzt, damit sie postoperativ möglichst keine Schmerzen spüren. Wie Anästhesie und Eingriff auf schonendste Weise durchgeführt werden, haben die Landwirte zuvor in einem von den Bundesämtern BLW und BVET anerkannten Kurs gelernt.

Selbstverständlich steht auch der sichere Umgang mit dem Isofluran und dem Schmerzmittel sowie die korrekte Bedienung und Wartung des Narkoseapparates auf dem Stundenplan. Im Anschluss an den Theorieteil wird der Tierhalter vom Gerätelieferanten in den praktischen Gebrauch des Narkoseapparates eingewiesen, bevor er unter der Aufsicht seines Tierarztes Narkose und Eingriff an seinen Tieren auch praktisch erlernen darf. Ziel ist natürlich, dass er alles selbstständig korrekt durchführen kann.

Sind sich Tierhalter wie Tierarzt einig, dass das Ziel erreicht ist, teilen sie dies dem kantonalen, für den Tierschutzvollzug zuständigen Veterinäramt mit. Nun darf der Tierarzt dem Landwirt Narkosegas und Schmerzmittel zum selbstständigen Narkotisieren und Kastrieren abgeben. Sofern der Tierhalter den Eingriff nicht selber durchführen will oder dies nicht kann, muss die Schmerzausschaltung durch den Tierarzt selber gemacht werden.

Die rege besuchten Tierhalterkurse werden landesweit ausschliesslich vom Schweinegesundheitsdienst SGD angeboten, der auch Einführungskurse für Tierärzte zur optimalen Instruktion des Tierhalters während des praktischen Übens anbietet. Damit ist die Durchführung nach einheitlichem Qualitätsstandard gewährleistet.

Langfristiges Ziel

Zum Wohl des Tieres muss das langfristige Ziel der Verzicht auf den Eingriff sein. Eber sind bessere Futterverwerter als Kastraten, zeigen aber gegen Ende der Mast zunehmend aggressives Verhalten. Bevor die Ebermast breit eingesetzt werden kann, müssen durch züchterische Selektion und angepasstes Management der Anteil Eber mit geruchsbelastetem Fleisch reduziert und die Entdeckung geruchsbelasteter Schlachtkörper an der Schlachtkette durch Entwicklung einer automatisierten objektiven Methode sichergestellt werden. Die Jungebermast ist bereits als Nischenproduktion umgesetzt.

Impfung als Nischenprodukt

Ebenfalls als Nischenprodukt wird Schweinefleisch von geimpften Tieren angeboten. Impfen kann man eben nicht nur gegen Krankheiten, sondern auch gegen den Ebergeruch, indem körpereigene Botenstoffe, die die Geschlechtsentwicklung steuern, durch die Impfung neutralisiert werden.

Die Methode kommt ohne operativen Eingriff aus und ist daher sehr schonend, weil die Eber nur korrekt geimpft werden müssen, damit sie sich wie Kastraten verhalten. Solche Tiere sind im Schlachthof leicht an den für ihr Alter viel zu kleinen Hoden zu erkennen. Die Impfmethode ist sehr zuverlässig, wenn der Impfstoff «Improvac» zweimal genau im vorgegebenen Zeitraum verabreicht wird. Da keine Rückstände entstehen, sind auch keine Absetzfristen vor der Schlachtung einzuhalten.

Starthilfe für chirurgische Kastration

Wegen den Vorbehalten der Konsumenten gegen die Impfung setzen die meisten Produzenten weiterhin auf die chirurgische Kastration mit Schmerzausschaltung. Die Mehrkosten für die Anschaffung eines teuren Narkosegerätes oder die entstehenden Tierarztkosten werden auf Produzenten, Mäster, Handel und Verwerter verteilt. Dem Schweineproduzenten wird nämlich als Starthilfe einmalig ein nicht kostendeckender Beitrag in Abhängigkeit der Anzahl Muttersauen ausbezahlt.

Das Geld stammt aus einem eigens dazu geschaffenen Fonds in der Höhe von fünfzehn Millionen Franken, der von den Branchenvertretern geäufnet wird. Dass fristgerecht praxistaugliche Methoden gefunden und umgesetzt werden konnten, ist das Resultat gemeinsamer Bemühungen. Neben Norwegen ist die Schweiz somit das einzige Land, das eine Schmerzausschaltung verbindlich vorschreibt. (Michelle Howald, BVET)

Weiterlesen: Fleisch und Tierwohl (gb)


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