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Nachrichten

15.12.2010

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Keine Änderung beim Schlachttiertransport-Verbot

Der Ständerat will das Verbot von Transit-Tiertransporten nicht auf Gesetzesstufe regeln. Pferde und Geflügel dürfen weiterhin zur Schlachtung durch die Schweiz transportiert werden.



14.12.2010 - (lid) – Der Ständerat trat bereits zum zweiten Mal nicht auf eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat ein. Diese forderte, dass das Verbot von Transit-Tiertransporten im Tierschutzgesetz verankert werde und zudem auch für Pferde und Geflügel gelten sollte.

Theo Maissen (CVP, GR) betonte, dass die Tierschutzverordnung beim Tierschutz für Klauentieren strenger sei als der von der Initiative vorgesehene Gesetzesartikel. Zudem würden derzeit Schlacht-Pferde und Schlacht-Geflügel kaum durch die Schweiz transportiert.

Mit dem abschlägigen Entscheid des Ständerates bleibt nun alles beim Alten, wie die Nachrichtenagentur SDA am 14. Dezember schreibt. Das Verbot bleibt weiterhin auf Verordnungsstufe geregelt und gilt nur für Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen. /Text: LID)

Kommentar von Dr. Hansuli Huber, Geschäftsführer Fachbereich

Nachdem der Nationalrat am 6. Dezember die parlamentarische Initiative von alt Nationalrätin Barbara Marty Kälin für ein gesetzliches Verbot von EU-Schlachttiertransits angenommen hatte, ist der Schweizer Tierschutz STS überrascht und enttäuscht, dass die Mehrheit des Ständerates heute dem Nationalrat nicht gefolgt ist und die Vorlage abgelehnt hat.

Das Parlament hat damit eine grosse Möglichkeit versäumt, entschieden und klar den dreisten Forderungen der EU-Camioneure für ein Durchfahrtsrecht entgegenzutreten und ein klares Signal gegen die tierquälerischen, tagelangen Schlachttiertransporte quer durch Europa auszusenden.

Trotz dieses unbegreiflichen, tierschutzwidrigen Entscheides des Ständerats sieht der Schweizer Tierschutz STS vorerst noch keine akute Gefahr, dass EU-Schlachttiertransporte schon bald durch die Schweiz rollen werden. Denn noch ist das Verbot in der Tierschutzverordnung verankert.

Bei den Debatten im Parlament hat Frau Bundespräsidentin Leuthard versichert, dass diese Verordnung nicht geändert werde. Der STS fordert den Bundesrat auf, dieses Wort zu halten! (Text: STS) (gb)


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