foodaktuell.ch
Internetmagazin für die Lebensmittelbranche Freitag, 26. April 2024
Fleisch & Delikatessen
Aktuell: Sensation beim Trockenfleisch-Test
Report:
Frischeverlängerung mit Vakuum oder Schutzgas?


Tipps & Wissen: IFFA 2016: Metzgerei-Trends
Backwaren & Confiserie
Aktuell: Innovationen an der ISM 2016: Rückblick
Report:
Neue Stevia-Generation ohne Bitterkeit


Tipps & Wissen: Undeklarierte Allergene in Broten beanstandet
Gastronomie
Aktuell: Kantonslabor Basel prüft Restaurant-Hygiene
Report:
Metzgereiprodukte in der Patientenernährung?


Tipps & Wissen: Geschmacks-Trends von morgen
Inhalt
Home
Nachrichten
Fleisch & ...
Backwaren & ...
Gastronomie
Über uns, Werbung
Archiv, Suche
Impressum
3.2.2016
Messetipp: IFFA 2016 in Frankfurt

„Fleischindustrie 4.0“ nimmt Fahrt auf
anzeigen...

Partner/Sponsoren

Cash+Carry Angehrn: Frische für Profis an neun Standorten in der Deutschschweiz.
Direkt zur CCA-Website:
www.cca-angehrn.ch


Empfohlene Links:

Fachschule für Bäckerei,
Konditorei, Confiserie:
www.richemont.cc


Fachschule für Metzgerei:
www.abzspiez.ch


Internationale Privat-Fachschule für Koch-Profis: European Culinary Center DCT in Vitznau LU
Deutsch: http://german.dct.ch
English: www.culinary.ch


Internet- und Socialmedia-Auftritte:
www.chrisign.ch







Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband


Nachrichten

4.7.2011

Druckansicht
Bockshornklee-Samen als EHEC-Ursache

Samen von Bockshornklee aus Äpypten sind gemss EFSA und BfR mit hoher Wahrscheinlichkeit für den E.coli EHEC O104:H4 Ausbruch verantwortlich


Die Rückverfolgung von Samenlieferungen in Deutschland und anderen EU-Staaten durch die deutschen Behörden und die Task Force der EFSA haben ergeben, dass bestimmte Chargen von Bockshornkleesamen mit den EHEC-Ausbrüchen in Deutschland und Frankreich in Verbindung stehen, was durch die Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) vom 29. Juni 2011 bestätigt wird. Nach Angaben der EFSA wurden diese Chargen aus Ägypten importiert.

Deshalb hat das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine vorläufige Risikobewertung zur Bedeutung dieser Sprossen und Sprossensamen im Zusammenhang mit dem Ausbruchsgeschehen von EHEC O104:H4 in Deutschland vorgenommen. Das BfR kommt zu dem Schluss, dass zur Sprossenherstellung verwendete Bockshornkleesamen mit grosser Wahrscheinlichkeit Ursache des Ausbruchs waren.

Zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem gefährlichen Ausbruchserreger EHEC O104:H4 haben das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Robert Koch-Institut (RKI) am 10. Juni 2011 empfohlen, über die üblichen Hygienemassnahmen hinaus, vorsorglich bis auf weiteres Sprossen nicht roh zu verzehren. Einen Tag später hat das BfR diese Empfehlung auch auf selbstgezogene rohe Sprossen und Keimlinge ausgeweitet.

Die Behörden von Bund und Ländern haben in den vergangenen Wochen intensiv daran gearbeitet, den möglichen Eintragspfad für die Kontamination von Sprossen mit EHEC O104:H4 zu ermitteln. Durch Auswertung von 41 Ausbruchsclustern von Erkrankungshäufungen sowie verfügbaren Daten zu Lieferlisten und Vertriebswegen von Lebensmitteln war es möglich, die damit zusammenhängenden Erkrankungen auf Sprossen aus einem niedersächsischen Gartenbaubetrieb zurückzuführen.

Frühe Hinweise der zuständigen niedersächsischen Behörden, dass Samen zur Sprossenherstellung zu einer Kontamination der Sprossen ursächlich beigetragen haben könnten, liessen sich bisher durch labordiagnostische Untersuchungen nicht erhärten. In mehr als 700 untersuchten Proben von Sprossen und Samen zu deren Herstellung liess sich EHEC O104:H4 nicht nachweisen.

Die Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchungen der deutschen Task Force EHEC lassen dennoch den Schluss zu, dass der Ausbruchserreger über die zur Sprossenproduktion genutzten Samen in den niedersächsischen Gartenbaubetrieb gelangt ist. Kürzlich in Frankreich aufgetretene Krankheitsfälle durch EHEC O104:H4, die nicht unmittelbar mit dem Gartenbaubetrieb in Niedersachsen in Verbindung stehen, stützen diese Schlussfolgerung.

Am 24. Juni 2011 berichtete Frankreich über eine Häufung von EHEC/HUS-Fällen in der Nähe von Bordeaux mit Erkrankungsbeginn zwischen dem 15. und 21. Juni 2011. Mit Stand vom 28. Juni 2011 sind bei diesem Ausbruch 15 Personen im Alter von 31 bis 64 Jahren an EHEC/HUS erkrankt (EFSA/ECDC-Risikobewertung vom 29. Juni 2011). Bei mindestens 3 Fällen gelang der labordiagnostische Nachweis von EHEC O104:H4. Nach den bisher durchgeführten Untersuchungen sind der französische und der deutsche Ausbruchsstamm mit hoher Wahrscheinlichkeit identisch.

Die in Frankreich erkrankten Personen sollen Sprossen verzehrt haben, die in Frankreich aus einer Samenmischung durch eigene Anzucht produziert wurden. Allein Bockshornklee-Sprossen waren sowohl in der in Frankreich verzehrten Sprossenmischung, als auch in Sprossenmischungen des niedersächsischen Gartenbaubetriebs enthalten, welche in Deutschland mit EHEC O104:H4-Erkrankungen in Verbindung gebracht werden konnten. Auch in einem niedersächsischen Haushalt sind mehrere Personen nach dem Verzehr von selbstgezogenen Sprossen aus einer Samenmischung erkrankt, in der unter anderem Bockshornkleesamen enthalten war.

Anlässlich der staatenübergreifenden Bedeutung der EHEC-Ausbrüche in Deutschland und Frankreich wurde bei der EFSA eine Task Force unter Beteiligung von BfR und BVL etabliert, welche die weiteren Ermittlungen zur Ausbruchsaufklärung auf EU-Ebene koordinieren soll.

Die Herkunft der Samen zur Sprossenherstellung in Frankreich konnte ermittelt werden und wurde den Mitgliedsstaaten in mehreren Warnmeldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) mitgeteilt. Die Rückverfolgung der in Frankreich verwendeten Bockshornklee-Samencharge hat ergeben, dass eine bestimmte im Jahr 2009 hergestellte Samencharge über denselben in Deutschland ansässigen Zwischenhändler auch an den niedersächsischen Gartenbaubetrieb geliefert wurde.

Nach Angaben der EFSA vom 29. Juni 2011 wurde diese Charge aus Ägypten bezogen. Allerdings war diese Charge Bockshornklee-Samen zum Zeitpunkt der Begehung des Betriebs durch die zuständigen Behörden bereits verbraucht und konnte deshalb nicht beprobt werden. Im Frühjahr 2011 wurde in dem niedersächsischen Gartenbaubetrieb sowohl die im Jahr 2009 als auch eine im Jahr 2010 produzierte Bockshornklee-Samencharge für die Sprossenproduktion eingesetzt, die über denselben Zwischenhändler angeliefert wurde. Nach Angaben der EFSA stammte die Charge aus dem Jahr 2010 ebenfalls aus Ägypten. In dieser Charge konnte EHEC O104:H4 bisher nicht detektiert werden.

Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse der Risikobewertung der EFSA und des ECDC wird deutlich, dass Bockshornkleesamen der genannten Herkunft, die sortenrein oder in Mischungen zur Sprossenherstellung verwendet werden, eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Dies gilt auch für solche Bockshornkleesamen, die in Kleinstpackungen an den Endverbraucher abgegeben und zur Sprossenherstellung im eigenen Haushalt verwendet werden.

Obwohl die vorliegenden Erkenntnisse eine Eingrenzung der weiteren Ermittlungen zulassen, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Samenarten und -chargen durch unhygienische Produktionsbedingungen im Herkunftsland mit dem Ausbruchstamm kontaminiert wurden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass durch Behandlungsverfahren bei Zwischenhändlern (z.B. bei Reinigungs-, Misch-, Abfüllprozessen) Kreuzkontaminationen weiterer Samenarten und -chargen stattgefunden haben könnten. Um Verbraucherinnen und Verbraucher so gut wie möglich vor einer Infektion mit EHEC O104:H4 zu schützen, empfiehlt das BfR folgende Massnahmen: Empfehlungen für die zuständigen Behörden:

��Den zuständigen Überwachungsbehörden wird empfohlen, die Lieferwege der im Fokus der Ermittlung stehenden Bockshornklee-Samenchargen vollständig aufzudecken und diese Chargen vom Markt zu nehmen. Bei Zwischenhändlern dieser Chargen sollte ausserdem geprüft werden, ob in diesen Betrieben eine Kreuzkontamination weiterer Samenarten und -chargen durch Bockshornkleesamen ausgeschlossen werden kann.

Die zuständigen Überwachungsbehörden sollten die Lebensmittelunternehmer auf die oben genannten Chargen von Bockshornkleesamen hinweisen, die nach den Erkenntnissen aus der in Deutschland und auf EU-Ebene durchgeführten Rück- und Vorwärtsverfolgung mit dem Ausbruchsstamm EHEC O104:H4 kontaminiert sein könnten. Diese Informationen sollen die Lebensmittelunternehmer in die Lage versetzen, gegebenenfalls Massnahmen der Risikominimierung hinsichtlich ihrer eigenen Lagerbestände zu treffen.

��Im Rahmen der risikoorientierten Probenentnahme sollten Samen von Bockshornklee verstärkt kontrolliert werden.

Empfehlungen für Gastronomie und Verpflegungseinrichtungen:

��Das BfR empfiehlt Lebensmittelunternehmern in Restaurations- und Verpflegungseinrichtungen (z.B. Hotels, Restaurants, Kantinen), die Abgabe von Sprossen zum Rohverzehr an Endverbraucher vor dem Hintergrund der vorgelegten Bewertung sorgfältig abzuwägen.

Empfehlungen für Verbraucherinnen und Verbraucher:

��Da Kleinstpackungen mit Bockshornkleesamen, auch in Mischungen, für die Sprossenherstellung im Privathaushalt mit dem gefährlichen EHEC-Erreger kontaminiert sein können, wird von der Anzucht und dem Verzehr der Sprossen abgeraten.

��Verbraucherinnen und Verbrauchern wird weiterhin empfohlen, auf den Verzehr von rohen Sprossen zu verzichten.

��Grundsätzlich rät das BfR, die allgemeinen Regeln der Küchenhygiene auch im Umgang mit Sprossen unbedingt einzuhalten. (Stellungnahme Nr. 022/2011 des BfR vom 30. Juni 2011) (gb)


__________________________________________


9.2.2016
Wenn das Essen die Gene verändert
Mütter beeinflussen mit ihrer Ernährung den Fett- und Zuckerstoffwechsel der Nachkommen durch epigenetische Veränderungen.
weiter...

8.2.2016
KURZNEWS 8. Februar 2016
Olivenöl-Preise um 20 Prozent gestiegen / Desinfektionsmittelrückstände in Lebensmitteln nachgewiesen / 23 Mio. Europäer pro Jahr erleiden Lebensmittel-Infektionen
weiter...

4.2.2016
KURZNEWS 4. Februar 2016
Micarna-Gruppe übernimmt Gabriel Fleury SA / Tête de Moine erhält eigenes Fest / Weichmacher fördern Übergewicht
weiter...

2.2.2016
KURZNEWS 2. Februar 2016
Lidl steigert Export von Schweizer Lebensmitteln / Täuschungen mit geschützten Bezeichnungen GUB / GGA / Zu viel Milch produziert / Warum schützt Rohmilch vor Allergien und Asthma?
weiter...

1.2.2016
Schwieriges 2015 für Schweizer Käseexporte
Der geringe Käseexportzuwachs von +0.3% im 2015 wurde dank einer Exportsteigerung ausserhalb der EU erzielt. Mengenmässig wurde 1.5% weniger in die EU exportiert.
weiter...

28.1.2016Hopfenextrakt als natürliches Konservierungsmittel
26.1.2016KURZNEWS 26. Januar 2016
21.1.2016Regelmässiges Streicheln beschleunigt Kälbermast
19.1.2016KURZNEWS 19. Januar 2016
18.1.2016Migros mit stabilem Umsatz im 2015
14.1.2016Wurstwaren wegen Deklarationsmängeln beanstandet
12.1.2016KURZNEWS 12. Januar 2016
8.1.2016Coop im 2015 mit weniger Umsatz
6.1.2016KURZNEWS 6. Januar 2016
5.1.2016Kaffee wirkt entzündungshemmend und zellschützend
30.12.2015fial gegen Nahrungsmittel-Spekulation-Initiative
28.12.2015KURZNEWS 28. Dezember 2015
24.12.2015KURZNEWS 24. Dezember 2015
22.12.2015Alternativen zum abzuschaffenden Schoggigesetz
17.12.2015KURZNEWS 17. Dezember 2015
15.12.2015KURZNEWS 15. Dezember 2015
8.12.2015KURZNEWS 8. Dezember 2015
3.12.2015KURZNEWS 3. Dezember 2015
1.12.2015KURZNEWS 1. Dezember 2015
30.11.2015Offiziell beste Jung-Metzgerin: Manuel Riedweg
26.11.2015KURZNEWS 26. November 2015
24.11.2015Ernst Sutter: offiziell beste Schweizer Metzgerei
19.11.2015KURZNEWS 19. November 2015
17.11.2015KURZNEWS 17. November 2015
11.11.2015Erforscht: Zartheit von vakuum-gegartem Fleisch

Eine vollständige Liste aller älteren Nachrichten finden Sie im Archiv


Die Redaktion empfiehlt:

Archiv der Nachrichten

Archiv der Varia-Beiträge

foodaktuell.ch-Newsletter

foodaktuell Journal (Print)

Delikatessen-Führer delikatessenschweiz.ch






Copyright Codex flores, Huobstr. 15, CH-8808 Pfäffikon (SZ)