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1.12.2005

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Nationalrat verbietet Kastration ohne Betäubung

In der Schweiz ist es ab 2009 (max. Verlängerung bis 2011) verboten, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren.


Eine der zentralen Forderungen von kagfreiland, der schweizerischen Nutztierschutz- Organisation, an das neue Tierschutzgesetz ist unter Dach und Fach. Roman Weibel, Geschäftsleiter kagfreiland zählt die Gründe für diesen tierschützerischen Erfolg auf:

1) Ferkel ohne Betäubung kastrieren, ist Tierquälerei.

2) kagfreiland hat mit dem Eberprojekt gezeigt, dass es eine praxistaugliche Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration gibt: Ebermast.

3) Der Gewinn des Prix d'innovation für den Eber-Bauernschüblig (verliehen von Bundesrat Merz an der OLMA) beweist, dass sehr gute Schweinefleisch- Produkte auch ohne Kastration der Ferkel möglich sind.

4) Die Fleischbranche stand, dank dem steten Druck seitens der Tierschutz-Organisationen und des kagfreiland-Eberprojekts, einem Kastrationsverbot nicht mehr ablehnend gegenüber.»

kagfreiland hat jahrelang für ein Verbot der betäubungslosen Kastration gekämpft, intensiv lobbyiert sowie mit dem Eberprojekt gezeigt, dass es auch anders, tierfreundlicher, geht. Für kagfreiland ist die Frist bis 2009 allerdings zu lange, müssen doch bis dann noch 4 Millionen Tiere (jährlich 1,3 Mio) diese qualvolle Prozedur über sich ergehen lassen.

kagfreiland appelliert darum an die Schweine- und die Fleischbranche, nicht bis 2009 zu warten, um die heute schon auf kagfreiland- Betrieben praktizierte Ebermast anzuwenden. Forschung und Industrie fordert kagfreiland auf, vorwärts zu machen bei der Entwicklung der elektronischen Spürnase zur Erkennung von geruchsbelasteten Ebern im Schlachtbetrieb.

Erfreut hat kagfreiland zur Kenntnis genommen, dass der Nationalrat an einer Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion festhält. Zwar leider in einer sehr allgemeinen Form, aber immerhin. kagfreiland appelliert an den Ständerat, am 7. Dezember auf den Kompromissvorschlag des Nationalrates einzuschwenken.

Die Argumentation des Ständerates, eine Deklaration sei nicht durchführbar und man setze auf die Positivdeklaration, sticht nicht. Die Beispiele Käfigeier sowie Hormon- und Antibiotikafleisch zeigen, dass die Deklaration funktioniert. Eine Positivdeklaration ist gut für Schweizer Produkte, bringt aber nichts bei importierten Produkten. Alleine mit einer Positivdeklaration ist es nicht möglich, den KonsumentInnen das – gegenüber dem höheren Schweizer Tierschutzniveau – in der Regel tiefere Tierschutzniveau ausländischer Produkte aufzuzeigen.

Deklaration schafft Transparenz

Die Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion ist ein zentrales Anliegen an ein griffiges Tierschutzgesetz. Bei immer offeneren Grenzen werden in Zukunft vermehrt billige, unter schlechten Tierhaltungsbedingungen hergestellte Produkte importiert werden. Hauptsache tiefer Preis.

Ohne Deklaration sind für die KonsumentInnen die Preis- und Qualitätsunterschiede zwischen importierten und einheimischen Produkten nicht nachvollziehbar. Und ohne Kenntnisse über den Hintergrund eines Produkts wird der Preis schnell zum entscheidenden Kaufkriterium. Zum Nachteil der, gegenüber dem Ausland, im Durchschnitt tierfreundlicher produzierenden Schweizer Bauern. (Medienmitteilung kagfreiland)
(gb)


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