foodaktuell.ch
Internetmagazin für die Lebensmittelbranche Freitag, 29. März 2024
Fleisch & Delikatessen
Aktuell: Sensation beim Trockenfleisch-Test
Report:
Frischeverlängerung mit Vakuum oder Schutzgas?


Tipps & Wissen: IFFA 2016: Metzgerei-Trends
Backwaren & Confiserie
Aktuell: Innovationen an der ISM 2016: Rückblick
Report:
Neue Stevia-Generation ohne Bitterkeit


Tipps & Wissen: Undeklarierte Allergene in Broten beanstandet
Gastronomie
Aktuell: Kantonslabor Basel prüft Restaurant-Hygiene
Report:
Metzgereiprodukte in der Patientenernährung?


Tipps & Wissen: Geschmacks-Trends von morgen
Inhalt
Home
Nachrichten
Fleisch & ...
Backwaren & ...
Gastronomie
Über uns, Werbung
Archiv, Suche
Impressum
3.2.2016
Messetipp: IFFA 2016 in Frankfurt

„Fleischindustrie 4.0“ nimmt Fahrt auf
anzeigen...

Partner/Sponsoren

Cash+Carry Angehrn: Frische für Profis an neun Standorten in der Deutschschweiz.
Direkt zur CCA-Website:
www.cca-angehrn.ch


Empfohlene Links:

Fachschule für Bäckerei,
Konditorei, Confiserie:
www.richemont.cc


Fachschule für Metzgerei:
www.abzspiez.ch


Internationale Privat-Fachschule für Koch-Profis: European Culinary Center DCT in Vitznau LU
Deutsch: http://german.dct.ch
English: www.culinary.ch


Internet- und Socialmedia-Auftritte:
www.chrisign.ch







Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband


Nachrichten

7.9.2011

Druckansicht
Verarbeitungsgrad differenzieren bei Swissness

Die Unterscheidung zwischen schwach und stark verarbeiteten Lebensmitteln ist eine gute Voraussetzung für eine ökonomisch sinnvolle Swissness-Regelung.



Die Fial betrachtet Produkte ab Zolltarif 16 als stark verarbeitet. Dazu gehören zB Fleischzubereitungen wie Würste. Für Würste mit Swissness-Auslobung soll «80 % Gewicht oder 60 % Wert zuzüglich Herstellung in der Schweiz» gelten.


Die Swissnessvorlage wurde seit anfangs dieses Jahres in einer Subkommission der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates diskutiert. Bis zur vorletzten Sitzung (22. Juni 2011) wurden verschiedene Grundsatzentscheide getroffen. Ein ganz wichtiger Grundsatzentscheid ist derjenige, wonach zwischen schwach und stark verarbeiteten Produkten zu differenzieren ist. Für die schwach verarbeiteten Produkte zeichnete sich eine Lösung ab, die auf dem Vorschlag des Bundesrates basiert: 80 % Rohstoffe aus der Schweiz, falls möglich und Herstellung in der Schweiz.

Für stark verarbeitete Produkte hat sich die Subkommission am 22. Juni dem Vernehmen nach für 80 % Gewicht oder 60 % Wert zuzüglich Herstellung in der Schweiz entschieden, diesen Entscheid aber am 22. Juni 2011 in leicht modifizierter Kommissionbesetzung offenbar mit knapp ausgefallenem Entscheid in Wiedererwägung gezogen und sich für 60 % Gewicht zuzüglich 60 % Wert (neben der Herstellung in der Schweiz) ausgesprochen.

Bei der Frage, nach welchen Gesichtspunkten zwischen stark und schwach verarbeiteten Produkten zu differenzieren ist, schien der Vorschlag, auf den Zolltarif abzustellen, am meisten zu überzeugen. Meinungsverschiedenheiten gab es bezüglich der Frage, ob das Abgrenzungskriterium auf Gesetzesstufe zu erwähnen ist oder der Bundesrat die Regelung auf Verordnungsebene trifft.

An der Sitzung vom 12. August hat die Subkommission die für stark verarbeitete Produkte beschlossene Kumulation der Kriterien Wert und Gewicht in Wiedererwägung gezogen. Im Subkommissionsantrag wird – wie in Erfahrung zu bringen war – für stark verarbeitete Produkte wieder die Alternativität von Wert und Gewicht vorgeschlagen. Mit einem beeindruckenden Tempo hat die Subkommission unter dem Vorsitz von Nationalrat Kurt Fluri (SO) ihre Beratungen am 12. August abgeschlossen.

Kommentar der Fial

Die Schweizer Nahrungsmittel-Industrie geniesst mit ihren Produkten im In- und Ausland einen ausgezeichneten Ruf. Ihre Produkte stehen neben der Herstellung in der Schweiz und dem "Savoir faire" für Werte wie "internationale Spitzenqualität", "Exklusivität", "Innovation" und "Zuverlässigkeit", für Tugenden mithin, welche die rohstoffarme Schweiz in der Welt bekannt gemacht haben und welchen sie ihre Reputation verdankt. Es erstaunt deshalb nicht, dass im Ausland – einem grösseren Gewinn zuliebe – mit Produkten aller Art Missbräuche vorkommen.

Die Schweizer Nahrungsmittel-Industrie bekennt sich zu einer echten Swissness. Sie begrüsst deshalb den Erlass eines neuen Wappenschutzgesetzes, das die Verwendung des Schweizer Kreuzes für in der Schweiz hergestellte Produkte legalisiert und wirksamere Möglichkeiten zur Abwehr von täuschenden Machenschaften mit Produkten schafft, die im Ausland hergestellt wurden.

Sie spricht sich gleichzeitig auch für eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG) aus. Die Vorlage muss aber korrigiert werden, weil sie die Nahrungsmittel-Industrie zu diskriminieren droht.

Subkommission nahm Korrekturen vor

Die vom Bundesrat angedachte Vorgabe, dass zu Nahrungsmitteln verarbeitete Naturprodukte nur dann mit dem Schweizer Kreuz vermarktet werden dürfen, wenn sie zu 80 % aus einheimischen Rohstoffen bestehen, wird den relevanten Reputationsfaktoren für Schweizer Nahrungsmittel nicht gerecht und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Herstellerfirmen im In- und Ausland, die ihre Produkte übrigens in der Schweiz herstellen.

Die von der Subkommission beschlossene Regelung, wonach zwischen schwach und stark verarbeiteten Lebensmitteln zu differenzieren ist, ist eine gute Grundvoraussetzung für eine Regelung, die ökonomisch Sinn macht und den Werkplatz Schweiz nicht schwächt. Ebenfalls positiv ist, dass für stark verarbeitete Produkte wieder 60 % des Rohstoffgewichtes oder 60 % der Herstellkosten in der Schweiz angefallen sein müssen und dass nicht mehr die Kumulation der beiden Kriterien vorausgesetzt wird.

Weitere Korrekturen erforderlich

Bei vielen Rohstoffen ist nicht primär die Menge, sondern in erster Linie deren Qualität wichtig. Die Rohstoffvorgaben des Gesetzesentwurfes basieren auf der Rohstoffart als solcher (z.B. Weisswein oder Gerste) und lassen die für die bedarfsgerechte Fabrikation eines Produktes erforderliche Rohstoffqualität ausser Acht (z.B. Weisswein mit einem für die industrielle Herstellung von Fertigfondue konstanten ph-Wert oder Gerste zur Herstellung von Malz). Deshalb müssen die Rohstoffvorgaben des MSchG auch die Qualität der Zutaten einbeziehen.

Ferner sind die vorgesehenen Regeln für die Berechnung des Gewichtes oder des Wertes der anrechenbaren Rohstoffe kompliziert und vermitteln keine Rechtssicherheit.

Für bestimmte Rohstoffe (z.B. Zuckeraustauschstoffe) kann die Inlandproduktion gar nicht erhoben werden. Die Statistiken über die Inlandproduktion erscheinen jeweils mit grossen Zeitverzögerungen. In Form von verarbeiteten Produkten ausgeführte Rohstoffe können teils gar nicht erfasst werden, weil dies bei der Ausfuhr eine Aufschlüsselung der Rezepturen nach den einzelnen Rohstoffen bedingen würde.

Elemente einer zweckmässigen Regelung

Eine einfache, auf klaren Prinzipien beruhende Swissnessregelung mit weniger Bürokratie und viel Rechtssicherheit könnte auf folgenden Regeln basieren:

Herstellung in der Schweiz;

60 % einheimische Rohstoffe oder 60 % in der Schweiz anfallende Herstellkosten für stark verarbeitete Produkte;

80 % einheimische Rohstoffe für schwach verarbeitete Erzeugnisse;

Obligatorischer Einbezug nur derjenigen Rohstoffe, bei denen die Schweiz einen Selbstversorgungsgrad von 60 % in der benötigten Qualität erzielt;

Regelung der Abgrenzung zwischen schwach und stark verarbeiteten Lebensmitteln auf Stufe Gesetz (Verweis auf den Zolltarif).
(Text: fial)

Tarifnummern-Verzeichnis
Stand: 01.01.2011
herausgegeben von der Oberzolldirektion, 3003 Bern

Allgemeine Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems
I LEBENDE TIERE UND WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS
01 Lebende Tiere
02 Fleisch und geniessbare Schlachtnebenprodukte
03 Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
04 Milch und Molkereiprodukte; Vogeleier; natürlicher Honig; geniessbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen 05 Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

II WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS
06 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels
07 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, zu Ernährungszwecken
08 Geniessbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
09 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
10 Getreide
11 Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Inulin; Kleber von Weizen
12 Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbeoder Heilgebrauch; Stroh und Futter
13 Gummis, Harze und andere Pflanzensäfte und -auszüge
14 Flechtstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen

III TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; ZUBEREITETE SPEISEFETTE; WACHSE TIERISCHEN ODER PFLANZLICHEN URSPRUNGS
15 Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; zubereitete Speisefette; Wachse tierischen oder pflanzlichen Ursprungs

IV WAREN DER NAHRUNGSMITTELINDUSTRIE; GETRÄNKE, ALKOHOLISCHE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG; TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE
16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren
17 Zucker und Zuckerwaren
18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao
19 Zubereitungen auf der Grundlage von Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren
20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten oder anderen Pflanzenteilen
21 Verschiedene Nahrungsmittelzubereitungen
22 Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig 23 Rückstände und Abfälle der Nahrungsmittelindustrie; zubereitete Tierfutter
24 Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe

V MINERALISCHE STOFFE
25 Salz; Schwefel; Erden und Steine; Gips, Kalk und Zement (gb)


__________________________________________


9.2.2016
Wenn das Essen die Gene verändert
Mütter beeinflussen mit ihrer Ernährung den Fett- und Zuckerstoffwechsel der Nachkommen durch epigenetische Veränderungen.
weiter...

8.2.2016
KURZNEWS 8. Februar 2016
Olivenöl-Preise um 20 Prozent gestiegen / Desinfektionsmittelrückstände in Lebensmitteln nachgewiesen / 23 Mio. Europäer pro Jahr erleiden Lebensmittel-Infektionen
weiter...

4.2.2016
KURZNEWS 4. Februar 2016
Micarna-Gruppe übernimmt Gabriel Fleury SA / Tête de Moine erhält eigenes Fest / Weichmacher fördern Übergewicht
weiter...

2.2.2016
KURZNEWS 2. Februar 2016
Lidl steigert Export von Schweizer Lebensmitteln / Täuschungen mit geschützten Bezeichnungen GUB / GGA / Zu viel Milch produziert / Warum schützt Rohmilch vor Allergien und Asthma?
weiter...

1.2.2016
Schwieriges 2015 für Schweizer Käseexporte
Der geringe Käseexportzuwachs von +0.3% im 2015 wurde dank einer Exportsteigerung ausserhalb der EU erzielt. Mengenmässig wurde 1.5% weniger in die EU exportiert.
weiter...

28.1.2016Hopfenextrakt als natürliches Konservierungsmittel
26.1.2016KURZNEWS 26. Januar 2016
21.1.2016Regelmässiges Streicheln beschleunigt Kälbermast
19.1.2016KURZNEWS 19. Januar 2016
18.1.2016Migros mit stabilem Umsatz im 2015
14.1.2016Wurstwaren wegen Deklarationsmängeln beanstandet
12.1.2016KURZNEWS 12. Januar 2016
8.1.2016Coop im 2015 mit weniger Umsatz
6.1.2016KURZNEWS 6. Januar 2016
5.1.2016Kaffee wirkt entzündungshemmend und zellschützend
30.12.2015fial gegen Nahrungsmittel-Spekulation-Initiative
28.12.2015KURZNEWS 28. Dezember 2015
24.12.2015KURZNEWS 24. Dezember 2015
22.12.2015Alternativen zum abzuschaffenden Schoggigesetz
17.12.2015KURZNEWS 17. Dezember 2015
15.12.2015KURZNEWS 15. Dezember 2015
8.12.2015KURZNEWS 8. Dezember 2015
3.12.2015KURZNEWS 3. Dezember 2015
1.12.2015KURZNEWS 1. Dezember 2015
30.11.2015Offiziell beste Jung-Metzgerin: Manuel Riedweg
26.11.2015KURZNEWS 26. November 2015
24.11.2015Ernst Sutter: offiziell beste Schweizer Metzgerei
19.11.2015KURZNEWS 19. November 2015
17.11.2015KURZNEWS 17. November 2015
11.11.2015Erforscht: Zartheit von vakuum-gegartem Fleisch

Eine vollständige Liste aller älteren Nachrichten finden Sie im Archiv


Die Redaktion empfiehlt:

Archiv der Nachrichten

Archiv der Varia-Beiträge

foodaktuell.ch-Newsletter

foodaktuell Journal (Print)

Delikatessen-Führer delikatessenschweiz.ch






Copyright Codex flores, Huobstr. 15, CH-8808 Pfäffikon (SZ)