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Nachrichten

1.11.2011

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KURZNEWS 1. November 2011

BASF beantragt Gentech-Speisekartoffel Fortuna / Häufige Mängel bei Service und Qualität in Fastfoodlokalen / Deutliche Umsatzeinbussen im Detailhandel / EU-Lebensmittelinformations-Verordnung verabschiedet


BASF beantragt Gentach-Speisekartoffel Fortuna

Die BASF Plant Science hat die EU-Zulassung der gentechnisch optimierten Speisekartoffel Fortuna beantragt. Fortuna besitzt den natürlichen Schutz einer Wildkartoffel gegen die Kraut- und Knollenfäule, die in der Landwirtschaft grosse Schäden verursacht. Der Zulassungsantrag umfasst den kommerziellen Anbau sowie die Nutzung als Lebens- und Futtermittel in der EU. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet im nächsten Schritt des Zulassungsverfahrens die Sicherheit der Fortuna für Mensch, Tier und Umwelt.

Die BASF Plant Science begann mit den Forschungsarbeiten für die krankheitsresistente Speisekartoffel im Jahre 2003, testete Fortuna über sechs Jahre in Feldversuchen und nahm umfangreiche Untersuchungen zur Sicherheit vor. Mit einer Markteinführung wird für den Zeitraum 2014/15 gerechnet. „Die Fortuna bietet entscheidende Vorteile für Landwirte“, sagt Peter Eckes, Geschäftsführer der BASF Plant Science. „Die Verarbeitungseigenschaften der Fortuna sind so gut wie bei ihrer Muttersorte. Durch ihren vollständigen Schutz gegen eine der hartnäckigsten Kartoffelkrankheiten und in Kombination mit modernen Pflanzenschutzmassnahmen sind wir in der Lage, ein besonders nachhaltig produziertes Lebensmittel anzubieten. Davon können letztendlich auch Verbraucher profitieren.“

Bei Fortuna handelt es sich um die Weiterentwicklung einer in Europa führenden Kartoffelsorte für die Herstellung von Pommes Frites. Forscher der BASF Plant Science haben sie mit einem vollständigen Schutz gegen die Kraut- und Knollenfäule ausgestattet. Diese weltweit bedeutendste Kartoffelerkrankung wird durch den pilzartigen Erreger Phytophthora infestans verursacht. Bis zu 20 Prozent der jährlichen Ernteeinbussen weltweit gehen darauf zurück.

Die Phytophthora- Bekämpfung erfordert von Landwirten viel Aufmerksamkeit und Zeit. Die beiden in die Fortuna übertragenen Resistenzgene stammen von einer südamerikanischen Wildkartoffel. Holländische Wissenschaftler hatten diese Resistenzgene entdeckt. In den vergangenen fünf Jahrzehnten ist es Pflanzenzüchtern auf konventionellem Wege nicht gelungen, sie gemeinsam und erfolgreich in eine agronomisch leistungsfähige Kartoffelsorte einzukreuzen.

BASF ist das führende Chemie-Unternehmen der Welt: The Chemical Company. Das Portfolio reicht von Chemikalien, Kunststoffen und Veredlungsprodukten bis hin zu Pflanzenschutzmitteln, Feinchemikalien sowie Öl und Gas. BASF Plant Science – ein Unternehmen der BASF Gruppe – ist einer der weltweit führenden Anbieter von Pflanzenbiotechnologie-Lösungen für die Landwirtschaft. Mehr als 700 Mitarbeiter unterstützen Landwirte dabei, die wachsende Nachfrage nach verbesserter landwirtschaftlicher Produktivität sowie gesünderer Ernährung für Mensch und Tier zu decken. Mit einer richtungsweisenden Plattform zur Entdeckung von Genen hat sich BASF Plant Science auf die Entwicklung von Pflanzenmerkmalen spezialisiert, die den Ertrag und die Qualität von Kulturpflanzen wie Mais, Soja und Reis erhöhen. Die Produktvermarktung erfolgt in Zusammenarbeit mit führenden Partnern aus der Saatgutindustrie. (www.basf.de/plantscience).



Weltrekordversuch mit Obstsortenausstellung

1740 verschiedene Obstsorten. So lautete am Donnerstagnachmittag das Ergebnis der offiziellen Sortenzählung anlässlich der Sonderausstellung «1000 Obstsorten» an der Zuger Messe in Zug. Mit dieser Anzahl erhoffen sich der Schweizer Obstverband (SOV) und Fructus, die Vereinigung für den Erhalt alter Obstsorten, den Eintrag ins «GUINNESS WORLD RECORDS BUCH™» als «Grösste Obstsortenausstellung der Welt» zu erreichen.

Die Chancen stehen gut, wurde doch die Vorgabe der Verantwortlichen des Guinness Buch der Rekorde deutlich übertroffen. Markus Zwicky, Rechtsanwalt aus Zug, und Hermann Hotz, Obstbauer aus Baar, zählten als unabhängige Beglaubigungspersonen die Obstexponate und bestätigten nach der Zählung die Anzahl Sorten. Die erforderlichen Unterlagen werden nun beim «GUINNESS WORLD RECORDS BUCH™» eingereicht und dort geprüft.

Von den 1740 Sorten sind 1152 Apfel-, 288 Birnen-, 189 Nuss-, 34 Kirschen-, 34 Zwetschgensorten, 17 Aprikosen-, 16 Quitten, 5 Mispel-, 3 Tafeltrauben und 2 Erdbeersorten. Neben diesen offiziell gezählten und beglaubigten Sorten sind an der Zuger Messe in der Ausstellungshalle C1 vor der Bossard-Arena zusätzlich rund 400 weitere Fruchtexponate, in der Hauptsache Neuzüchtungen der Agroscope Changins-Wädenswil (ACW), zu betrachten. Der SOV organisiert die Sonderausstellung «1000 Obstsorten» als Höhepunkt der Feierlichkeiten im Rahmen seines 100-jährigen Bestehens gemeinsam mit Fructus und in Zusammenarbeit mit der Zuger Messe. (SOV)



Arnold Bänteli gewinnt den Meister-Tilsiter-Preis

27.10.2011 - (lid) – Käsermeister Arnold Bänteli aus Herdern/TG gewinnt den Preis für den besten Tilsiter des Jahres, den Meister-Tilsiter. Fünf Käsereien standen im Final, das an der Olma stattfand. Der Sieger wurde mittels Blindprobe ermittelt. Eine Mehrheit der über 12‘000 teilnehmenden Besucher hat sich für den Käse von Arnold Bänteli entschieden. Dieser erhielt am 25. Oktober 2011 den Meister-Tilsiter-Preis in Tilsit/Holzhof bei Amlikon-Bissegg TG, wo seit 1893 die älteste Tilsiter-Käserei der Schweiz steht.

Ab November 2011 bis Ende August 2012 sei der prämierte Käse, den es nur in limitierter Menge gibt, in vielen Geschäften mit bedienter Käsetheke erhältlich, heisst es in einer Medienmitteilung. Seit Jahren pflegt die Sortenorganisation Tilsiter Switzerland den Kontakt mit dem in Russland gelegenen Tilsit/Sovetsk. Diese partnerschaftlichen Beziehungen sollen nun vertieft werden mittels einer Schaukäserei mit Restaurant und Museum, das in Tilsit/Sovetsk ab 2013 gebaut werden soll. Finanziert werden soll das Projekt durch Sponsoren.



Häufige Mängel bei Service und Qualität in Fastfoodlokalen

In jedem zweiten deutschen Fastfood-Restaurant kann die Qualität der Speisen und Getränke nicht überzeugen. Zudem mangelt es häufig an Sauberkeit, hat eine Untersuchung des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) gezeigt. Für die Studie, die der Nachrichtensender n-tv in Auftrag gegeben hatte, wurden 13 bundesweit tätige Schnellrestaurant-Ketten zehnmal verdeckt von Testkunden besucht. Der Fokus lag auf Sauberkeit und Gestaltung der Räumlichkeiten, Frische und Qualität der angebotenen Speisen und Kompetenz sowie Freundlichkeit der Mitarbeiter.

Nur 30 Prozent der Unternehmen hatten eine gute Servicequalität. Negativ wurden vor allem Hygienemängel wie beispielsweise verschmutzte Tische und Besteck beurteilt. In der Hälfte der Restaurants wurde die Qualität der Speisen und Getränke lediglich mit "befriedigend bis ausreichend" bewertet. Der Geschmack des Essens liess bei jedem vierten Besuch zu wünschen übrig. Einige Schnellrestaurants bieten ihren Kunden aber durchaus ein vielfältiges und abwechslungsreiches Angebot, betonen die Marktforscher.

Bio-Produkte und fair gehandelte Erzeugnisse liegen im Trend, haben sich aber bisher nur vereinzelt in der Branche durchgesetzt. Das Personal konnte auf Fragen zu den Inhaltsstoffen von Speisen und Nahrungsmittelunverträglichkeiten beziehungsweise Allergien in der Regel kompetent antworten. Die Wartezeiten auf die Bestellung waren mit im Durchschnitt drei Minuten zufriedenstellend, auch wenn es in manchen Fällen bis zu 19 Minuten dauern konnte. (aid) Heike Kreutz, www.aid.de



Deutliche Umsatzeinbussen im Detailhandel

25.10.2011 - (lid) – Der Detailhandel wird im 2011 voraussichtlich ein Prozent weniger umsetzen als im Vorjahr. Letztmals kam ein solcher Rückgang vor 15 Jahren vor. Für nächstes Jahr wird mit einer Erholung gerechnet. Der Schweizer Detailhandel wird Berechnungen von Bakbasel zufolge in allen Hauptwarengruppen – ausser beim Tabak - weniger umsetzen als 2010. Die nominalen Umsätze werden gemäss Schätzungen des Wirtschaftsforschungsinstituts um ein Prozent zurückgehen. Grund seien die zurückhaltende Konsumentenstimmung, der zunehmende Einkaufstourismus und das Ausbleiben ausländischer Touristen.

2011 sei in der Schweiz der Preiszerfall im Detailhandel weitergegangen – trotz steigender Rohstoffpreise. Laut Bakbasel sind die Warenpreise gegenüber 2010 um 2,1 Prozent zurückgegangen. Damit sei das Preisniveau mittlerweile auf den Stand von 1993 gesunken, heisst es in einer Medienmitteilung. Für das kommende Jahr rechnet Bakbasel aufgrund des schwächer werdenden Frankens mit einem leichten Preisanstieg von 0,3 Prozent im Lebensmittelbereich. Beim Non-Food sei ein Rückgang von 0,2 Prozent denkbar.



SHL gewinnt CS-Award für beste Lehrveranstaltung

Die Abteilung Food Science & Management der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft gewinnt den CS-Award für die beste Lehrveranstaltung 2011 an der BFH. Innovative Leckerbissen kreieren, die markt- und konkurrenzfähig sind – inklusive Verpackungsvorschlag: das ist das Ziel der Lehrveranstaltung «Produktentwicklung» im Bachelor-Studium Food Science & Management an der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft SHL.

Seit das Modul durchgeführt wird, bringen die Studierenden einfallsreiche Kreationen hervor. Zum Beispiel das Süssbier «Gender Drink», Schwarztee mit Milch im Teebeutel, Weissweinmousse oder die Süsspolenta «Polledge». Und sie lernen es auch erfolgreich auf dem Markt zu lancieren. Die Produkte-Innovationen sind aber nicht nur (g)luschtige Ideen. Einige davon schaffen es tatsächlich bis in die Ladenregale. So etwa die Mini-Tommes, die kleinsten Kuhmilch-Käslein, die in der Schweiz hergestellt werden. Ende 2011 gehen sie in Produktion und werden in Spezialgeschäften erhältlich sein. Didaktik mit «Herzblut»

Das Modul hat den drei Dozierenden der SHL, Patrick Bürgisser, Ulrike Brämswig und Nicole Nussbaumer, den ersten Preis des CS-Awards for Best Teaching 2011 an der Berner Fachhochschule eingetragen. Die Begründung der Jury: «Aus didaktischer Perspektive steht das Projekt Pate dafür, wie mit Engagement, «Herzblut» und Überzeugung seitens der Dozierenden und unter Berücksichtigung der modernen Didaktik ausgezeichnete studentische Arbeiten im Rahmen einer Fachhochschulausbildung entstehen könne.» Die drei PreisträgerInnen haben den Preis von 10‘000 Franken am 20. Oktober 2011 im Rahmen des Berner Fachhochschultages erhalten. Mit dem jährlich vergebenen Preis zeichnet die Credit Swiss Foundation besonderen Einsatz und Innovation in der Lehre aus. (www.shl.bfh.ch 21.10.2011)



EU-Lebensmittelinformations-Verordnung verabschiedet

Die Verordnung über die Information der Verbraucher über Lebensmittel, die im Januar 2008 durch die Europäische Kommission erstmals vorgelegt wurde, ist am 29. September 2011 verabschiedet worden. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich im Oktober 2011 im Amtsblatt der EU erfolgen. Mit dem Inkrafttreten wird im November 2011 gerechnet. Damit erhalten sowohl die in dieser Verordnung enthaltenen Neuerungen bei Pflichtkennzeichnungselementen als auch bei produktspezifischeren Angaben eine aktuelle Relevanz.

Neben denen im Rahmen dieser Verordnung aufgeführten freiwilligen Angaben wie z.B. die Richtwerte für die Tageszufuhr (GDA = guideline daily amount) werden u.a.

die verpflichtende Nährwertkennzeichnung in Form von Brennwert, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiss und Salz,

die Allergenkennzeichnung in einer besonders deutlichen Hervorhebung,

die verpflichtende Allergenkennzeichnung für lose Ware,

die Mindestschriftgrösse für Pflichtangaben und

die Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten bei der praktischen Umsetzung von Bedeutung sein. Darüber hinaus relevante Änderungen betreffen z.B. die Herkunftskennzeichnung für Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch, die Angabe eines Warnhinweises bei koffeinhaltigen Lebensmitteln für Kinder, Schwangere und Stillende und die Angabe des Einfrierdatums auf tiefgefrorenem Fleisch, Fleischprodukten und unverarbeiteten Fischerzeugnissen. (behrs)



GVO-Nulltoleranz für Honig

Für einiges Aufsehen hat ein Urteil des europäischen Gerichtshofs (EUGH) gesorgt, welches sich mit Pollen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Honig befasste. Ausgangslage war, dass im Honig eines bayrischen Imkers, dessen Bienenstöcke 500 Meter neben einem Gentech-Maisfeld standen, unter anderem Pollen von diesen gentechnisch veränderten Maispflanzen nachzuweisen waren. Der EUGH hat auf entsprechende Vorlagefrage hin entschieden, dass Pollen eine Zutat des Honigs seien.

Enthielten Pollen im Honig Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen, so sei der entsprechende Honig daher zulassungspflichtig. Überschreite die Zutat Pollen sodann die massgebliche Toleranzschwelle von 0.9 %, so sei der Honig darüber hinaus als GVO kennzeichnungspflichtig. Da der fragliche GVO-Mais zwar als Mais zugelassen war, nicht aber spezifisch der Pollen, führte dies zu einem Verbot des Inverkehrbringens des entsprechenden Honigs.

Dieser Fehler wird aufgrund des EUGH-Urteils bei künftigen Gesuchen um Zulassung von GVO nicht mehr passieren; Pollen wird in solchen Gesuchen in Zukunft voraussichtlich ausdrücklich mit eingeschlossen werden.

Juristisches Nebenprodukt des Entscheides ist, dass Pollen in der EU als Zutat von Honig gilt und somit neu auch in der Zutatenliste aufgeführt werden müsste. In der Schweiz gilt Pollen demgegenüber vorläufig weiterhin als natürlicher Bestandteil des Honigs und nicht als Zutat. Damit stellen sich auch die Fragen der Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht nicht. Exportierende Firmen müssen jedoch im Rahmen der Selbstkontrolle dafür sorgen, dass die Bestimmungen des Empfängerlandes eingehalten werden. Für solche Unternehmen empfiehlt es sich, die momentan noch unsicheren Folgen des Urteils in der EU im Auge zu behalten. (fial)



Problematik bei kanadischem Rapshonig

Bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-442/09 am 06. September 2011 hatte der Honig-Verband e.V. darauf aufmerksam gemacht, dass kanadischer Rapshonig durch die Entscheidung des Gerichtshofs in seiner Verkehrsfähigkeit betroffen sein kann. In diesem Honig können Pollen der GV-Sorten GT(RT)73, MS8 und RF3 vorhanden sein.

Für diese Sorten gibt es in der EU eingeschränkte Zulassungen für bestimmte Lebensmittel und Lebensmittel-Zutaten. Pollen im Honig zählt nicht dazu, weil entsprechende Zulassungen vor dem Urteil des EuGH nicht für notwendig gehalten und von den Saatgutherstellern deshalb nicht beantragt wurden. Nach dem Urteil des EuGH sind Honige gemäss Art. 4 GVO-Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 mit einem Gehalt an Pollen aus nicht ausreichend zugelassenen GV-Pflanzen in der EU nicht verkehrsfähig. Gesundheitsgefahren bestehen nicht.

Es hat sich deshalb als richtig erwiesen, dass die betroffenen Unternehmen kanadischen Rapshonig bereits seit Mai 2011 nicht mehr an den Einzelhandel ausliefern und dort vorhandene Honiggläser zurückbeordert haben. Im Markt können sich derzeit nur noch im Ausnahmefall in geringen Mengen Restbestände von kanadischem Rapshonig befinden.

Erneut weist der Honig-Verband e.V. darauf hin, dass nach einhelliger Auffassung keine Gesundheitsgefahren mit dem Verzehr von kanadischem Rapshonig verbunden sind, auch wenn er im Einzelfall GVO-Pollen aufweist. Diese Einschätzung wird vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) geteilt. Honig enthält maximal 0,1 Prozent Pollen. Es werden also beim Verzehr von Honig nur sehr geringe Mengen an Pollen aufgenommen, von denen wiederum lediglich ein Teil aus Pollen von GV-Raps bestehen kann.

Der Honig-Verband e.V. bedauert, dass die Verbraucher auf den seit Jahrzehnten wegen seines Geschmacks und Aussehens beliebten kanadischen Rapshonig verzichten müssen. Es liegt an der EU-Kommission, die Vermarktungsfähigkeit des betroffenen kanadischen Rapshonigs durch geeignete gesetzliche Massnahmen vollständig wiederherzustellen. (deutscher Honig-Verband) (gb)


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