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Nachrichten

7.3.2012

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KURZNEWS 7. März 2012

Verhandlungen über Agrarfreihandel gestoppt / Gentech-Anbau: Entwicklungsländer holen Industrienationen ein / Konsumenten wollen immer mehr Frische / Totalrevision des Alkoholgesetzes


Verhandlungen über Agrarfreihandel gestoppt

07.03.2012 - (lid) – Wie der Nationalrat hat auch der Ständerat der Motion von CVP-Nationalrat Christophe Darbellay zugestimmt. Damit wird der Bundesrat beauftragt die Verhandlungen über einen Agrarfreihandel zu stoppen. Der Ständerat hiess die Motion Darbellay mit 26 gegen 16 Stimmen gut. Sie wird somit an den Bundesrat überwiesen. Dieser hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen. Die Motion verlangt, dass die Verhandlungen über einen Agrarfreihandel per sofort gestoppt werden und keine weiteren Verhandlungen geführt werden, solange kein Abschluss der Doha-Runde der WTO zustande kommt.

Keine Chance hatten Motionen von SVP-Nationalrat Rudolf Joder und FDP-Nationalrat Laurent Favre, die einen Abbruch der Verhandlungen respektive einen Ausschluss des Agrarfreihandels aus den Bilateralen III verlangt hatten. Sie wurden deutlich mit 29:10 Stimmen (Motion Joder) und 28:11 Stimmen abgelehnt (Motion Favre).



Frontalangriff auf Agrarabkommen gescheitert

(Igas, 7. März 2012) – Die IGAS ist erfreut, dass mit dem heutigen Entscheid des Ständerates der Versuch, die Verhandlungen über ein Agrarabkommen mit der EU vorzeitig zu beenden, gescheitert ist. Die Gegner eines Agrarabkommens mit der EU haben im Wahljahr einen Frontalangriff auf die Verhandlungen lanciert. Nach dem heutigen Entscheid des Ständerates zu den Motionen Joder und Favre kann festgehalten werden, dass dieser Angriff gescheitert ist.

Der Ständerat lehnte sowohl die Motion Joder, welche den Verhandlungsabbruch fordert, als auch die Motion Favre, welche den Landwirtschaftsbereich aus den Bilateralen III ausklammern will, mit klarer Mehrheit ab. Gleichzeitig wird der Bundesrat beauftragt, für das Agrarabkommen mit der EU eine Standortbestimmung vorzunehmen (Motion WAK-S). Damit zeigt der Ständerat, dass das Thema Agrarabkommen keineswegs vom Tisch ist.

Gleichzeitig sagte der Ständerat Ja zur Motion Darbellay, welche die Sistierung der Verhandlungen fordert. Da diese faktisch zum Erliegen gekommen sind, hat dieser Entscheid keine nennenswerte Wirkung. Ungeachtet dessen ist angesichts des grassierenden Einkaufstourismus die gesamte Wertschöpfungskette im Agrarbereich gefordert. Die IGAS ist bestrebt, mit den Partnern Lösungen zu finden. Die heutigen Entscheide des Ständerates bieten der Branche jedenfalls keine Antworten zu ihren Problemen (Marktanteilsverluste, Einkaufstourismus etc.).

Die IGAS fordert nun, dass der Bundesrat am Agrardossier dranbleibt. Gleichzeitig bleibt zu hoffen, dass die Motion der WAK-S im Nationalrat eine Mehrheit findet und der Bundesrat als ersten Schritt eine Standortbestimmung vornehmen kann. Es ist Zeit für einen branchenübergreifenden Dialog. Die Konsumenten, die Bauern, die Lebensmittelindustrie und der Handel warten auf Antworten. www.igas-cisa.ch



Pistor: Verkauf Gastronomie unter neuer Leitung

(Pistor) - Beat Jenni hat am 1. März 2012 die Leitung des Verkaufs Gastronomie übernommen. Er folgt auf Bruno Uebersax, der die Pistor nach 20 Jahren als Verkaufsleiter Gastronomie Ende Oktober 2011 verlassen hat. Mit Beat Jenni (43) hat ein Berufsmann mit langjähriger Erfahrung in Marketing und Verkauf die Leitung übernommen. In den vergangenen 11 Jahren war Herr Jenni beim Reinigungsspezialisten Diversey in verschiedenen Funktionen tätig, so im Portfoliomanagement, Key Account Management, als Marketingleiter und in den letzten 3 Jahren als Verkaufs- und Servicedirektor.

Zuletzt war er massgeblich für die strategische Ausrichtung des Verkaufs sowie für die operative Leitung der Verkaufs- und Serviceorganisation zuständig. Insgesamt waren dies bei Diversey 70 Aussendienst- und 52 Servicemitarbeitende. Beat Jenni lebt in Zürich. Er ist verheiratet und Vater eines Sohnes. Als Verkaufsprofi will Beat Jenni das Kundensegment Gastronomie mit seinem Team erfolgreich weiterentwickeln. „Ich sehe meinen Beitrag in der Entwicklung und Umsetzung von neuen Konzepten, die auch in Zukunft für den Kunden einen echten Mehrwert bieten und somit den Ausschlag für Pistor geben werden“, meint Beat Jenni dazu.



Gentech-Anbau: Entwicklungsländer holen Industrienationen ein

Im Jahr 1996 wurden in den USA erstmals gentechnisch veränderte Ackerpflanzen grossflächig angebaut. 2011, im sechzehnten Anbaujahr, wurden Biotech-Pflanzen in 29 Ländern angepflanzt. Die zehn wichtigsten davon, angeführt von den USA, Brasilien, Argentinien und Indien, bauen je über 1 Mio. ha an; die globale Anbaufläche für Biotech-Pflanzen betrug 160 Mio. ha (+ 12 Mio ha, +8%). Dies geht aus dem im Februar vorgelegten jährlichen ISAAA-Bericht zum globalen Status kommerziell angebauter Biotech- Pflanzen für das Jahr 2011 hervor.

In diesem Jahr haben die Entwicklungs- und Schwellenländer erstmals die Industrienationen bei den GVO Anbauflächen eingeholt und eine gleich grosse Fläche mit GVO-Saatgut bestellt, für die nächsten Jahre wird dort ein stärkeres Wachstum erwartet. 15 Millionen der insgesamt 16.7 Millionen Landwirte (+ 1.3 Mio., +8%), die weltweit Biotech-Pflanzen einsetzen, sind ressourcenarme Kleinbauern aus Entwicklungsländern. Treibende Kraft für das GVO-Flächenwachstum war wie schon in den Vorjahren Brasilien, das alleine die GVO-Anbaufläche um 4.9 Mio. ha steigerte (+20%).

Die USA bleiben das führende Anbauland für Biotech-Pflanzen mit einer Gesamtfläche von 69 Mio. ha., hier betragen bei den wichtigen Kulturen Soja, Mais und Baumwolle die GVO-Anteile um die 90%. Sogar ein 95% Anteil wird für herbizidtolerante Zuckerrüben gemeldet, die seit 5 Jahren auf dem Markt sind. Weltweit werden mittlerweile drei Viertel der Sojabohnen, ein Drittel der Maisernte, ein Viertel der Rapskörner und über 80 % der Baumwolle mit Biotech-Pflanzen produziert.

Neben den 29 GVO-Anbauländern haben weitere 31 Länder Einfuhrbewilligungen für GVO-Pflanzen erteilt; insgesamt wurden weltweit 1045 Bewilligungen für 196 GVO-Transformationsereignisse ("events") für insgesamt 25 verschiedene Nutzpflanzenarten erteilt.

Die globalen 160 Mio. ha GVO-Anbaufläche entsprechen bereits 11.6% der gesamten weltweiten Ackerfläche. Zum Vergleich: die aktuellsten Zahlen für den Bio-Anbau gehen bei Bio-Ackerkulturen von einer Gesamtfläche von mindestens 6.1 Mio. ha für 2010 aus (0.44% der globalen Ackerfläche). Der ISAAA-Bericht geht davon aus, dass die Anbaufläche für Biotech

Nutzpflanzen in den nächsten Jahren weiter steigen wird, da Landwirte weltweit gute Erfahrungen mit der Technologie machen und zunehmend zu Biotech-Saatgut greifen, wenn sie die Wahlfreiheit haben. Neben wirtschaftlichen Vorteilen für Landwirte können Biotech-Pflanzen auch einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltigere Landwirtschaft leisten. Eine gesteigerte Flächen-Produktivität verringert den Landverbrauch und den Druck auf eine weitere Ausweitung der landwirtschaftlichen Flächen.

Davon profitiert die Biodiversität der unberührten Ökosysteme, ausserdem wird die Entstehung von Treibhausgasen bei der Rodung reduziert. So kann der Beitrag der Landwirtschaft zum Klimawandel reduziert werden. Ausserdem ermöglichen Biotech-Zuchtverfahren die schnellere Entwicklung neuer Sorten, die besser an geänderte Klimaverhältnisse angepasst sind. (Internutrition)



Konsumenten wollen immer mehr Frische

Die Qualitätsorientierung der Verbraucher steigt, das hat eine Studie der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie BVE und des Marktforschungsinstituts GfK gezeigt. Geschmack und gesundheitliche Unbedenklichkeit haben bei allen Verbrauchern Priorität. Welches Produkt letztendlich eingekauft wird, hängt vom Einkommen und der Qualitätsprofil der Kunden ab. Der Qualitätstyp, dem ein Verbraucher zugeordnet werden kann, bestimmt sich durch sein Konsumverhalten und seine Qualitätseinstellung. Es lassen sich fünf Qualitätstypen unterscheiden (Anteil an allen befragten Haushalten in Klammern):

der Marken- und Herkunftsorientierte Konsument (28,4%);
der Sicherheits- und gesundheitsorientierte Familienmensch (22,9%);
der Preisbewusste Familienmensch (22,2%);
der Ethisch- und Nachhaltigkeitsorientierte Kunde (15,4%)
der Convenienceorientierte Funktionalist (11,0%).

Auch das Einkaufsverhalten ist interessant. Die Qualitätstypen unterscheiden sich hier deutlich hinsichtlich ihrer Einkaufsfrequenz, Haushaltsgrösse und Ausgaben pro Haushalt, pro Person und pro Einkauf. Die meisten Shoppingtrips unternehmen die Sicherheits- und gesundheitsorientierten Familienmenschen mit 174 Einkäufen jährlich, die wenigsten die Convenienceorientierten Funktionalisten mit 148 Einkäufen jährlich. Die niedrigsten Ausgaben pro Person tätigen mit 1.096 Euro jährlich die preisbewussten Familienmenschen, die höchsten mit 1.264 Euro jährlich die Ethisch- und Nachhaltigkeitsorientierten. Die grössten Unterschiede bei der Produktauswahl ergeben sich zwischen den Qualitätstypen beim Frische- und Conveniencegrad.

Insgesamt hat die Frische-Orientierung laut GfK seit 2005 stetig zugenommen. Im 2011 legten knapp 40% der Verbraucher besonders viel Wert auf Frische. Dabei geben, gemessen an den Gesamtausgaben für Lebensmittel und Getränke, die Ethisch- und Nachhaltigkeitsorientierten, sowie die Sicherheits- und gesundheitsorientierten Familienmenschen überdurchschnittlich viel für Frischeprodukte aus. Die Conveniencepräferenz steigt, je mehr es den Verbrauchern an Zeit fehlt und je geringer das Einkommen. Die Studie „Consumers‘ Choice ‘11“ ist erhältlich bei der BVE: www.bve-online.de. (BVE 24.2.2012)



Totalrevision des Alkoholgesetzes

Der Bundesrat hat Ende Januar die Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes verabschiedet. Die Alkoholgesetzgebung soll inskünftig aus zwei Erlassen bestehen: dem Spirituosensteuergesetz und dem Alkoholhandelsgesetz. Parallel zur Liberalisierung des Ethanol- und Spirituosenmarkts wird der Jugendschutz verstärkt und ein "Nachtregime" für den Alkoholverkauf eingeführt.

Die heutige Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) wird in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) integriert. FUS - Der Bundesrat will mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes ein überholtes Rechtssystem an die wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anpassen. Er schlägt vor, die zahlreichen Produktionsbeschränkungen, die noch aus der Zeit der "Kartoffelschnapspest" stammen, durch modernere Instrumente zu ersetzen, die vor allem der Steuersicherung dienen.

Die geplante Aufhebung dreier Monopole – Herstellung und Einfuhr von Ethanol sowie Herstellung von Spirituosen – und die Aufhebung von 41 der 43 staatlichen Bewilligungen stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Die neue Alkoholgesetzgebung soll bei planmässigem Verlauf auf den 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Gezielte und mit den internationalen Abkommen vereinbare Steuererleichterungen sollen die Wirtschaft entlasten. Dazu beitragen wird auch die Steuerbefreiung des Alkohols, welcher bei der Herstellung fester Lebensmittel eingesetzt wird. Im Bereich der Werbung bestätigte der Bundesrat die im Rahmen der Vernehmlassung unterbreiteten Vorschläge, die insbesondere eine leichte Lockerung der Werbung für Spirituosen vorsehen. Generell sollen für Spirituosen jedoch weiterhin strengere Werbebeschränkungen gelten als für Wein und Bier.

Breit abgestützt ist der Konsens über die Notwendigkeit, die Jugend vor den kurz-, aber auch langfristigen Schäden eines vorzeitigen oder übermässigen Alkoholkonsums zu schützen. Deshalb beabsichtigt der Bundesrat, dem Jugendschutz mehr Gewicht einzuräumen. Vor diesem Hintergrund bestätigt er verschiedene der bereits im Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagenen Massnahmen: Das gesetzliche Mindestalter für die Abgabe alkoholischer Getränke (18 Jahre für Spirituosen, 16 Jahre für Bier und Wein) in Kombination mit der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung von Testkäufen und dem Verbot, alkoholische Getränke an Minderjährige weiterzugeben, tragen dazu bei, dass die Jugendschutzbestimmungen wirkungsvoller umgesetzt werden können.

Die Harmonisierung des sogenannten Sirupartikels auf Bundesebene verpflichtet die Ausschankbetriebe zum Angebot dreier alkoholfreier Getränke, die billiger als das günstigste alkoholische Getränk gleicher Menge sind. Diese Vorschrift soll nicht nur den Konsum alkoholfreier Getränke fördern, sondern auch den Ausschank von Alkoholika zu Tiefstpreisen einschränken. Schliesslich sollen Degustationen, Gratisabgaben und Automatenverkauf nur zugelassen sein, soweit der Schutz der Jugend sichergestellt ist.

Zusätzlich zum Jugendschutz, der flächendeckend gewährleistet werden soll, erachtet der Bundesrat Massnahmen gegen neue Brennpunkte als unabdingbar. So sollen gezielte Massnahmen dem exzessiven Alkoholkonsum in der Nacht Grenzen setzen. Namentlich die kantonalen und kommunalen Behörden verlangen nach wirksamen Instrumenten. Neben dem Schutz der öffentlichen Gesundheit im Allgemeinen und dem Schutz der Jugend im Besonderen geht es auch darum, indirekt die vom Alkohol mitverursachten gesellschaftlichen Schäden, namentlich Lärm, Gewalt, Vandalismus, Unfälle und Unrat, zu bekämpfen.

Deshalb schlägt der Bundesrat zwei Massnahmen zur Einführung eines "Nachtregimes" im Alkoholverkauf vor: Von 22 Uhr bis 6 Uhr soll im Detailhandel kein Alkohol mehr gekauft werden können und in den Ausschankbetrieben keine Lockvogelangebote mehr möglich sein. Um den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen, sind diese Massnahmen als eidgenössischer Standard gedacht, der bei Bedarf von den Kantonen ergänzt werden kann.

Nach eingehender Prüfung verzichtet der Bundesrat auf Massnahmen im Bereich der Preisbildung. Sämtliche Massnahmen, die gegen Billigstangebote von alkoholischen Getränken geprüft wurden, erwiesen sich als zu wenig gezielt, als unverhältnismässig und/oder als zu wenig wirksam. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Pro-Kopf-Konsum von Alkohol in den letzten zwanzig Jahren um 20 Prozent gesunken ist. Dieser rückläufige Trend, der sich auch 2010 bestätigte, gibt keinen Anlass zu generellen Preiserhöhungen für alkoholische Getränke. Entsprechend verbleibt auch der Steuersatz für Spirituosen unverändert bei 29 Franken pro Liter reinen Alkohols.

Der Bundesrat nahm des weiteren zur Kenntnis, dass die Privatisierung von Alcosuisse, dem Profitcenter der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV), auf breite Zustimmung stösst. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden stimmt auch der Integration des verbleibenden Teils der EAV in die zentrale Bundesverwaltung zu. Der verbleibende Teil der EAV wird in die Eidgenössische Zollverwaltung EZV integriert und bleibt als Organisationseinheit für die Durchsetzung der Alkoholpolitik und Alkoholmarktaufsicht bestehen. (Text: fial)



Auch Trutenfleisch häufig mit antibiotikaresistenten Keimen belastet

(BfR) - Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung BfR hat Ergebnisse des bundesweit durchgeführten Zoonosen-Monitorings 2010 bewertet. Das Zoonosen-Monitoring 2010, das insbesondere Puten und Putenfleisch untersucht hat, bestätigt das häufige Vorkommen antibiotikaresistenter Bakterien entlang der Lebensmittelkette. Putenfleisch war mit Salmonellen, Campylobacter und Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) belastet, die häufig resistent gegen Antibiotika waren.

„Die Keime stammen ursprünglich aus der Tierhaltung und werden während des Schlachtprozesses und der Weiterverarbeitung auf das Fleisch übertragen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Diese Erkenntnis verlangt aus Sicht des BfR Massnahmen auf mehreren Ebenen. Da von antibiotikaresistenten Keimen ein Gesundheitsrisiko ausgehen kann, müssen Anstrengungen unternommen werden, eine Ausbreitung resistenter Bakterien entlang der Lebensmittelkette zu vermeiden.

Das BfR hat 3.748 Isolate verschiedener Bakterien im Rahmen des Zoonose-Monitorings 2010 auf ihre Resistenz gegen antimikrobielle Substanzen untersucht und nach epidemiologischen Kriterien bewertet. Diese erlauben, frühzeitig Abweichungen von einer unbelasteten Bakterienpopulation, der sogenannten Wildtyppopulation, zu erkennen. Diese Bewertungen treffen keine Aussagen zur Therapierbarkeit einer Infektion. Die Isolate stammen von Proben aus Puten-, Hähnchen- und Mastkälberbeständen sowie Putenfleisch, Rohmilch und Eiern.

Bei der Resistenztestung der Keime wurde deutlich, dass es grosse Unterschiede zwischen den Tiergruppen und Lebensmitteln hinsichtlich der Belastung mit antibiotikaresistenten Bakterien gibt: Mehr als 90 % der E. coli-Isolate aus Puten-, Hähnchen- oder Mastkälberbeständen sowie aus Putenfleisch waren gegen mindestens eine, häufig auch mehrere Antibiotikasubstanzklassen resistent. Dagegen waren E. coli aus Rohmilch oder aus Legehennenbeständen seltener resistent (24 bzw. 40 %). Ebenso waren Salmonellenisolate aus Masthähnchenbeständen im Vergleich zu denen aus Putenbeständen seltener resistent.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde für E. coli bzw. Salmonellen bei Legehennen-, Masthähnchen- und Mastkälberbeständen und Putenfleisch ein Anstieg der Resistenzraten gegenüber Antibiotika der Wirkstoffklasse der Cephalosporine der 3. Generation ermittelt. Bei Salmonellen und E. coli in Masthähnchenbeständen sowie aus Putenfleisch waren die Resistenzraten gegen Antibiotika der Substanzklasse Fluorchinolone wie im Zoonosen-Monitoring 2009 unverändert hoch.

Bei Salmonellen und E. coli aus Hähnchenfleisch, das nur in 2009 getestet wurde, wurden ebenfalls häufig Resistenzen gegen Fluorchinolone ermittelt. Fluorchinolone und Cephalosporine sind für die Therapie von Infektionen des Menschen von besonderer Bedeutung. Die Ausbreitung von Keimen, die gegen diese Antibiotika resistent sind, kann daher erhebliche Auswirkungen auf das Gesundheitswesen haben.

Im Rahmen der Resistenzuntersuchungen hat das BfR auch einen besonders resistenten Stamm von Salmonella Kentucky im Putenfleisch gefunden. Dieser Stamm hat in mehreren europäischen Mitgliedstaaten zu Erkrankungen bei Menschen geführt und weist eine hochgradige und stabile Resistenz gegenüber Fluorchinolonen auf. Erste Studien des Nationalen Referenzlabors für Salmonellen am BfR zeigten, dass der Stamm mit Isolaten aus den anderen EU-Mitgliedstaaten identisch ist.

Mehr als 70 % der Campylobacter jejuni und 90 % der Campylobacter coli-Isolate aus Putenbeständen und Putenfleisch waren resistent gegen mindestens eine Antibiotikaklasse. Resistenzen gegen Fluorchinolone wurden bei beiden Arten häufig gefunden. Infektionen mit Campylobacter sind seit Jahren die häufigste Ursache bakteriell bedingter Durchfallerkrankungen des Menschen. Geflügelfleisch ist als eine der wichtigsten Quellen für diese Infektionen identifiziert worden.

Fast alle MRSA-Isolate aus Putenbeständen und Putenfleisch zeigten neben der Resistenz gegen Beta-Laktam-Antibiotika auch eine oder mehrere Resistenzen gegen weitere Wirkstoffklassen. Das Vorkommen von Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) in den Tierbeständen führt insbesondere für Beschäftigte in der Tierhaltung zu einer häufigen Besiedlung mit MRSA. Die Rolle der aus diesen Tieren erzeugten Lebensmittel für die Ausbreitung der nutztierassoziierten MRSA ist nach derzeitiger Einschätzung des BfR jedoch aufgrund der meist niedrigen Keimzahlen gering.

Resistente Erreger in der Tierproduktion können vor allem über den Kontakt mit Tieren sowie über kontaminierte Lebensmittel tierischen und pflanzlichen Ursprungs zum Verbraucher gelangen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich gegen resistente und krankmachende Keime in Lebensmitteln durch eine sorgfältige Küchenhygiene schützen. Das BfR empfiehlt, Fleisch nur gut durcherhitzt zu verzehren.

Zoonosen sind Erkrankungen, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können oder umgekehrt. Im Zoonosen-Monitoring werden nach einem Stichprobenplan in jährlich wechselnden Programmen gezielt wichtige Bereiche der Lebensmittelproduktion auf das Vorkommen von Zoonoseerregern untersucht.

Der Plan für das seit 2009 jährlich stattfindende Monitoringprogramm wird vom BfR erstellt und mit den Behörden des Bundes und der Länder abgestimmt. Er schreibt neben Art und Umfang der Probennahme auch die anzuwendenden Untersuchungsverfahren vor, so dass ein Höchstmass an Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern und über die Jahre erzielt wird. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert die Berichterstattung.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen. (gb)


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