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Nachrichten

22.3.2012

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Veto gegen «X Prozent weniger ..» Claims

Der von der Industrie geforderte Claim "enthält x Prozent weniger…" wird in der EU nicht zugelassen, da der Konsument getäuscht werden könnte.



Das EU-Parlament vertritt bei Nährwert- / Gesundheits-Angaben eine harte Linie.
Bild: Kartoffelchips vom Jahr 2006 mit der Werbeaussage «33% weniger Fett» (heute wird deklariert: «40% weniger Fett»)


Das EU-Parlament hat am 2. Februar 2012 in einer Plenarsitzung das Veto gegen den Vorschlag der Kommission eingelegt, einen Claim "enthält X Prozent weniger" zuzulassen. Das konkrete weitere Vorgehen ist offen, da im selben Paket auch ein Claim "kein zugesetztes Salz" enthalten gewesen wäre, gegen welchen sich im Parlament niemand ausgesprochen hatte.

In seiner Sitzung vom 2. Februar 2012 hat das Parlament entschieden, was vorgängig befürchtet worden war: Der von der Industrie geforderte Claim "now contains X per cent less" wurde nicht zugelassen.

Die Einwände gegen die Vorlage waren die im Vorfeld bereits diskutierten. Insbesondere wurde angeführt, dass der Konsument getäuscht werden könnte, da er bei einer solchen Auslobung meine, ein gesundes Produkt zu kaufen. Effektiv könne er aber trotz eines Claims "enthält jetzt 15% weniger Zucker" dasjenige Produkt einer Kategorie erhalten, das in absoluten Werten am meisten Zucker enthalte, falls zum Beispiel die übrigen Produkte den Zuckergehalt bereits früher reduziert hätten oder aber das fragliche Produkt schon seit jeher besonders viel Zucker enthalten hätte.

Zudem sei gerade beim Beispiel der Zuckerreduktion bekannt, dass dieser oft durch andere Kohlenhydrate ersetzt werde, zum Beispiel durch Mehl. Obschon beim Konsumenten durch den Claim der Eindruck erweckt werde, er erwerbe ein besonders "leichtes" Produkt, könne die effektive Kalorienzahl gegenüber dem Zustand vor der Reduktion durchaus ähnlich oder sogar gleich geblieben sein.

Deutliches Ergebnis im Parlament

Das sehr deutliche Ergebnis gegen die Zulassung von "enthält jetzt X Prozent weniger" von 393 zu 161 Stimmen bei 21 Enthaltungen zeigt die sehr harte Linie, welche das Parlament gegenüber nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben vertritt.

Offen ist zur Zeit, wie die Kommission mit dem im gleichen Paket enthaltenen, im Parlament aber nie kritisierten Claim "kein zugesetztes Salz" umgehen wird. Der Sprecher der Kommission liess ausrichten, diese sei daran, sich über das weitere Vorgehen Gedanken zu machen.

Health Claims

Droht der Liste mit 222 erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel (health claims), welche in der EU bis Mitte 2012 in Kraft gesetzt werden sollte, das Veto des Parlamentes? Wie im fial-Letter Nr. 6, Dezember 2011 berichtet, hatten die Mitglieder des ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit sich nach langem auf eine Liste mit insgesamt 222 erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel (health claims) geeinigt.

Die Liste wurde bereits damals kontrovers diskutiert, da sie nur 222 der ursprünglich 4'600 beantragten health claims beinhaltete, welche als konsolidierte Liste an die European Food Safety Authority (EFSA) zur Prüfung übermittelt wurde.

Am 9. Februar 2012 haben nun drei Mitglieder des Parlamentes formell Einspruch gegen diese Liste erhoben, womit sich nun zunächst der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) und – falls dieser den Einspruch stützt – auch das europäische Parlament in Vollbesetzung mit dem Antrag auseinandersetzen muss.

Die Einsprecher richten sich insbesondere dagegen, dass zwischen den allgemeinen gesundheitsbezogenen Angaben (general function health claims) gemäss Art. 13.1 und den Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos (disease risk reduction claims) gemäss Art. 14 der Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben keine Differenzierung vorgenommen wurde und so die general function health claims zu streng beurteilt worden seien.

Dies widerspreche insbesondere dem Erwägungsgrund Nr. 25 zur Verordnung, welcher ausdrücklich eine Differenzierung in der Beurteilung dieser beiden Arten von Claims vorsehe. (Text: fial) (gb)


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