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Nachrichten

25.4.2013

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Fleischbranche wehrt sich

Die Fleischwirtschaft wehrt sich gegen verzögerte Umsetzung des neuen Fleisch-Importsystems und den vom Nationalrat initiierten Deklarationswahnsinn.




Fleischimport: Der Schweizer Fleisch-fachverband SFF will dem vom Bundesrat angedrohten Nullsummen-spiel den Riegel schieben


Nach langjährigem Kampf seitens der Fleischwirtschaft haben sowohl National- wie auch Ständerat kürzlich einer Optimierung des Importsystems Fleisch zugestimmt. Diese beinhaltet die Zuteilung von 40% der Zollkontingentsanteile für rotes Fleisch (Rind, Schaf, Ziegen und Pferd) auf der Basis der Inlandleistung sowie neue Entsorgungsbeiträge für Geflügel und Pferde.

Der nun erfolgte Parlamentsbeschluss ist mit rund 55 Mio. Franken aus den bisherigen Versteigerungserlösen von 205 bis 210 Mio. Franken pro Jahr vollumfänglich finanzierbar. Dies deshalb, weil sich über die verbleibende Differenz von 155 bis 160 Mio. Franken sowohl die bisherigen Entsorgungsbeiträge von 50 Mio. Franken wie auch die für die Schuldenbremse im Rahmen des Agrarbudgets reservierten 100 Mio. Franken vollständig abdecken lassen.

Für den SFF ist es daher unverständlich und absolut inakzeptabel, wenn der zuständige Bundesrat und insbesondere seine Verwaltung im Sinne eines Nullsummenspieles und zwecks Sicherstellung der bisherigen Pfründe zugunsten der Bundeskasse mit entsprechenden Kürzungen im Agrarbudget drohen und die Umsetzung unnötig verzögern.

Wie alt Ständerat Rolf Büttiker an der heutigen Jahresmedienkonferenz (25.4.2013) mit Nachdruck betonte, erwarten der SFF und die Bauernschaft von Bundesrat und Verwaltung, dass der vom Parlament gefällte Entscheid ohne Wenn und Aber termingerecht per 1. Januar 2014 umgesetzt wird. Der SFF hat daher in den letzten Tagen dem mit der Umsetzung beauftragten Bundesamt für Landwirtschaft zwecks speditiver Lösungsfindung ein Gesprächsangebot im konstruktiven Sinne unterbreitet. Wir, so Büttiker, haben damit den Ball gespielt, die Verwaltung muss ihn nun nur noch aufnehmen.

Fleischkonsum scheinbar abgenommen

Der statistisch erfasste Fleischkonsum hat 2012 insgesamt um 2,3% bzw. pro Kopf um 3,4% abgenommen, wobei sich der Rückgang auf sämtliche Fleischarten erstreckte. Trotz dieser Abnahme lag der Gesamtkonsum an verkaufsfertigem Fleisch 2012 nach wie vor um 3,5% über dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Der Pro-Kopf Konsum an verkaufsfertigem Fleisch belief sich auf 51,72 kg pro Jahr. Am beliebtesten war das Schweinefleisch mit 23,54 kg gefolgt vom Geflügelfleisch mit 11,31 kg und dem Rindfleisch mit 11,06 kg.

Die Gründe für den gegenüber 2011 geringer erscheinenden Fleischkonsum dürften vor allem im erneut angestiegenen und nicht erfassten Einkaufstourismus mit einem geschätzten Mehranteil von 2 bis 2,5% am Gesamtkonsum an Fleisch liegen. Aufgrund diverser Rückmeldungen aus dem Mitgliederkreis des SFF ist davon auszugehen, dass dieser erneute Anstieg der grenznahen Einkäufe weniger auf Kosten der gewerblichen Betriebe, sondern vor allen zulasten der grösseren Detailhändler erfolgte. Ebenfalls eine Rolle für den Minderkonsum haben wohl der aus wirtschaftlichen Gründen geringere Ausserhauskonsum sowie der statistisch nicht erfasste Abbau von Wurstfleischlagern aus dem Vorjahr gespielt.

Der Inlandanteil nahm über alle Fleischsorten hinweg von 80,1 auf 81,3% zu. Mit den weiter voranschreitenden Filialisierungen und Fusionen bestätigte sich bei den gewerblichen Betrieben der Trend der Vorjahre. Deren entscheidende Erfolgsfaktoren dürften aber weiterhin in der hohen Produktequalität, dem regionalen Aspekt, einem Top-Kundenservice sowie dem jeweiligen Standort liegen.

Neue Lebensmittelgesetzgebung - Verwässerung der hohen Schweizer Sicherheitsstandards?

Am 20. März hat der Nationalrat das totalrevidierte Lebensmittelgesetz als Erstrat beraten. Nebst der Zementierung der bereits bestehenden Benachteiligung der Fleischwirtschaft, z.B. in Bezug auf die Fleischschaugebühren, hat er unter dem Eindruck des Pferdefleischskandals und zwecks Schaffung von Transparenz leider verschiedene äusserst fragwürdige Entscheide gefällt. Dazu zählen die Einführung der Herkunftsdeklaration bis auf die einzelnen Rohstoffe hinunter, die schwammige Regelung der Rückverfolgbarkeit, die Einführung von Hygienebescheinigungen sowie die Möglichkeit von Werbeverboten für Kinder.

Wie SFF-Direktor Ruedi Hadorn ausführte, lassen diese Entscheide einen eigentlichen Deklarationswahnsinn befürchten, der die administrativen Aufwendungen für die einzelnen Lebensmittelbetriebe und KMUs ins Unermessliche steigen lässt und zum Teil in der Praxis, so Hadorn, auch beim besten Willen nicht umsetzbar ist. Aus Sicht des SFF muss das Ziel der Revision sein, zukünftige Lebensmittelskandale nicht durch eine unsägliche Erhöhung der Regeldichte für die einwandfrei arbeitenden Betriebe, sondern durch eine härtere Bestrafung der nachweislich Schuldigen zu vermeiden.

Die in der Vorlage vorgesehene Anlehnung an die EU-Gesetzgebung und die damit verbundene Aufgabe der bisherigen Toleranzwerte für Mikroorganismen, Fremd- und Inhaltsstoffe, die bis heute wesentlich zur im Vergleich zum benachbarten Ausland besseren Lebensmittelsicherheit in der Schweiz beigetragen haben, bergen zudem die Gefahr einer Verwässerung der hohen Schweizer Standards.

Qualität von Schweizer Fleischprodukten von strategischer Bedeutung

2003 wurde vom Bund die Beschreibung von Fleischprodukten mit den jeweiligen Qualitätsanforderungen aus dem Schweizerischen Lebensmittelbuch gestrichen. Seither ist seitens der Gesetzgebung nirgendwo mehr konkret festgeschrieben, was die Qualität von Schweizer Fleischprodukten eigentlich beinhaltet. Wohl werden in der Lebensmittelgesetzgebung diverse Sachbezeichnungen von traditionellen Fleischerzeugnissen aufgeführt, eine genaue Definition derselben fehlt aber.

Dies steht im Gegensatz zu Deutschland und Österreich, wo Leitsätze vorhanden sind bzw. das Lebensmittelbuch entsprechende Beschreibungen enthält. Seitens des Bundes wurde gegenüber der Fleischwirtschaft zudem wiederholt signalisiert, dass die Festlegung von konkreten Qualitätsvorgaben für die einzelnen Produktkategorien Sache der jeweiligen Wirtschaftszweige und nicht des Bundes sei.

Wie SFF-Direktor Ruedi Hadorn ausführte, ist in Anbetracht des weiter zunehmenden Einkaufstourismus, aber auch des massiven inländischen Preisdruckes für den SFF die Sicherstellung der hohen Qualität von schweizerischen Fleischprodukten von zentraler strategischer Bedeutung. Eine hohe Produktequalität sei aber auch für das erfolgreiche Überleben und das quantitative Wachstum sowohl der gewerblichen Fleischfachgeschäfte wie auch der industriellen Fleischverarbeiter von grösster Wichtigkeit.

Im Verlauf der letzten zwei Jahre hat daher eine Arbeitsgruppe des SFF Qualitätsleitsätze in aufwendiger Detailarbeit erstmals für Fleisch und Fleischprodukte ausgearbeitet. Diese stehen nun der Branche und den interessierten Kreisen als Orientierungshilfe auf freiwilliger Basis zur Verfügung und haben reinen Empfehlungscharakter. Ziel ist es, damit die Fleischbranche in ihren wichtigen Qualitätsbestrebungen konstruktiv zu unterstützen.

Grassierende Bürokratie - Hemmschuh für aufstrebende Metzgereien

Wie die zunehmend grassierende Bürokratie und übermässige Administration den Aufbau und die Entwicklung von aufstrebenden Fleischfachbetrieben behindern können, zeigte Metzgermeister Stefan Schlüchter in seinem ebenso eindrücklichen wie überzeugenden Bericht aus der Praxis. 2010 übernahm der damals 33-jährige Schlüchter in dem im Emmental gelegenen Ort Dürrenroth eine bestehende Metzgerei und bewahrte damit einen weiteren gesunden Betrieb vor der Schliessung. Er baute den Betrieb innert kurzer Zeit zielstrebig aus und eröffnete bereits 2011 einen Filialbetrieb in Wasen i.E.. Auch in diesem Fall handelte es sich um eine von der Schliessung bedrohte Metzgerei. Heute beschäftigt Schlüchters Betrieb "fleisch und feini choscht" (www.feinichoscht.ch) rund 20 Mitarbeitende.

Eines der grossen Hindernisse auf dem Weg zu dieser Erfolgsgeschichte waren die zunehmende, von unnötigen gesetzlichen Vorschriften und den Behörden verursachte, oftmals überflüssige Bürokratie sowie eine übermässige Administration. Als Beispiele nannte Schlüchter folgende Bereiche: Ausgestaltung der mikrobiologischen Grenz- und Toleranzwerte, negative und positive Aspekte der Selbstkontrolle, verschiedenste Betriebskontrollen, die Kosten und die Durchführung der Lebendtier- und Fleischkontrolle sowie die überbordenden Deklarationsvorgaben.

Viele dieser Vorschriften tragen, so Schlüchter, höchstens geringfügig zur Sicherheit der Lebensmittel oder deren Qualität bei, verursachen umgekehrt aber einen enormen personellen und finanzielle Aufwand und behindern, ja verhindern damit die Wahrnehmung der grossen sich in der Fleischwirtschaft bietenden Chancen. Nicht zuletzt werden damit junge Fleischfachleute entmutigt, sich überhaupt an eine solche unternehmerische Herausforderung heran zu wagen, wie er es getan habe. Wolle man weiterhin auch in ländlichen Gegenden leistungsfähige gewerbliche Fleischfachgeschäfte haben, so müsse dieser Entwicklung sofort und entschieden Einhalt geboten werden. (Text: SFF) (gb)


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