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Nachrichten

19.8.2013

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Staatliche Einkaufstourismus-Förderung?

Der Schweizer Fleisch-Fachverbandes findet geplante Änderungen bei der Wareneinfuhr im Reiseverkehr kontraproduktiv.



Schweizer auf dem Weg zu einem Schwarzwald-Weekend oder bloss zum Grosseinkauf ennet der Grenze, wo Einiges viel billiger ist?


Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten kaufen jährlich im grenznahen Ausland Fleisch und Fleischprodukte im Wert von über einer Milliarde CHF ein und geben damit rund jeden 10. Fleischfranken ennet der Grenze aus. Dies hat bekanntlich eine Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz im 2011 ergeben.

Einige der nun vom Bund zwecks Vereinfachung vorgeschlagenen Änderungen bei der Wareneinfuhr im Reiseverkehr haben das Potenzial, diese für die Schweizer Fleischwirtschaft gravierende Entwicklung noch extra zu verstärken. Aus Sicht des Schweizer Fleisch-Fachverbandes SFF kommt dies einer staatlichen Förderung des Einkaufstourismus gleich, indem auf freiwilliger Basis noch zusätzliche Fehlanreize geschaffen werden.

Wohl ist mit der geplanten Zusammenlegung der bisherigen zwei Fleischkategorien zu einer einzigen vorgesehen, die zollfreie Freimenge auf einheitlich 1 bzw. 3 kg festzulegen und für die darüber liegenden Einfuhrmengen einen generellen Zollansatz von CHF 17.- / kg einzuführen. Für das meist eingeführte, teurere rote Fleisch (z.B. Rind, Lamm) bedeutet dies, dass neu nur noch ein Zoll von 17.-- / kg und nicht mehr von CHF 20.-- / kg zur Anwendung gelangen und die bisherige Freigrenze für rotes Fleisch von 0.5 auf mind. 1 kg erhöht wird.

Besonders fatal ist jedoch die Tatsache, dass der Bund – ohne irgend eine Nennung in den Anhörungsunterlagen – die bis anhin geltende Obergrenze für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren ohne Generaleinfuhrbewilligung (GEB) von 20 kg noch zusätzlich streichen will.

In seiner Stellungnahme zu den geplanten Änderungen fordert der SFF mit Nachdruck, dass für die Einfuhr von Fleisch und Fleischwaren über den privaten Reiseverkehr (ohne GEB) die bis anhin gültige Maximalmenge nicht aufgehoben, sondern auf 3 kg pro Person und Tag begrenzt wird.

Ohne eine solche Einschränkung würde die Möglichkeit geschaffen, das bestehende, ordentliche Einfuhrverfahren mittels GEB, welchem sich die importierenden Unternehmen gemäss geltender Gesetzgebung zu unterziehen haben, über den Reiseverkehr relativ einfach zu umgehen. Dies würde unweigerlich zu Marktverzerrungen mit ungleichen Spiessen und letztlich zu einer unerwünschten Ausweitung des Einkaufstourismus führen, was sowohl aus Sicht der Volkswirtschaft wie wohl auch des Bundes kontraproduktiv wäre.

Der SFF steht der Einführung einer einheitlichen Freimenge für Fleisch- und Fleischwaren hingegen positiv gegenüber und plädiert für eine generelle Freimenge von 1 kg pro Person und Tag. Gleichzeitig fordert er bei klar erwiesenem Tatbestand eine härtere Bestrafung des Schmuggels.

In der Vergangenheit waren im Nachgang zu bekannt gewordenen Einzelfällen jeweils Betriebe der Fleischwirtschaft aufgrund von zu wenig präzisen Angaben ungerechtfertigten Verdächtigungen mit geschäftsschädigenden Wirkungen ausgesetzt. Das kann nur durch ein härteres Vorgehen gegen Schmuggler und die Integration von entsprechenden Strafbestimmungen im Rahmen dieser Teilrevision verhindert werden.

Abgesehen davon begrüsst der SFF die vorgeschlagene Vereinfachung bei der Wareneinfuhr von Fleisch und Fleischwaren im Reiseverkehr. Einerseits wegen der vereinfachten Handhabung an sich und andererseits auch, weil die aktuell gültige Regelung in der Praxis oftmals zu unmöglichen Situationen und Komplikationen führt, die sich mit den neuen Bestimmungen zumindest stark reduzieren liessen.

So heisst der SFF unter den angeführten Bedingungen die Schaffung einer einheitlichen Zolltarifgruppe für Fleisch- und Fleischwaren sowie die Festsetzung einer einheitlichen Freimenge – möglichst auf der Basis von 1 kg pro Person und Tag – ausdrücklich gut. (Text: SFF 16.6.2013) (gb)


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