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Nachrichten

29.8.2013

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Wie sicher sind Lebensmittel von Webshops?

Das Bundesamt für Verbraucherschutz will Webshops besser kontrollieren und Labelanforderungen verschärfen.


Werbung hat generell einen Hang zum übertreiben aber wie seriös sind Werbeaussagen bei Produkten im Internethandel? Darf man glauben, dass ein Getränk aphrodisierend wirkt oder schlank macht ohne Gesundheitsrisiko?

Immer mehr Verbraucher kaufen im Internet Lebensmittel, Kosmetik, Küchenartikel, Spielzeug und Kleidung oder auch Futter für Heim- und Nutztiere. Diesem Trend stellen sich die deutschen Überwachungsbehörden. Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und die Bundesländer wollen in Zusammenarbeit mit vier Siegelanbietern einen Marktplatz im Internet schaffen, der so sicher ist wie der Einkauf im Supermarkt oder beim Bäcker an der Ecke.

Ein wesentlicher Schritt ist dabei eine bessere Kontrolle des Internethandels, der bekanntlich an keiner Grenze halt macht. Zu diesem Zweck ist seit Juli 2013 beim BVL die gemeinsame Zentralstelle der Länder „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und Tabakerzeugnisse“ tätig, kurz G@ZIELT. Zu diesen Erzeugnissen zählen neben Lebensmitteln auch Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände.

Bei den Recherchen im Lebensmittelbereich liegt der Fokus der Zentralstelle G@ZIELT auf der Suche nach Angeboten von Lebensmitteln, die die Verbraucher gesundheitlich schädigen oder täuschen können und nicht registrierten Lebensmittelunternehmen.

Die Ergebnisse der im BVL durchgeführten Recherchen werden an die zuständigen Überwachungsbehörden der Bundesländer bzw. der anderen EU-Mitgliedstaaten oder an Drittländer weitergegeben, damit diese Massnahmen ergreifen können, zum Beispiel das betreffende Angebot im Internet löschen zu lassen oder die Registrierungspflicht der Anbieter als Lebensmittelunternehmen durchzusetzen.

Durch die Einrichtung einer Zentralstelle kann insbesondere die für den Internethandel erforderliche Recherchearbeit effizienter gestaltet werden, Doppelarbeit bei den Ländern wird vermieden. Die Zentralstelle wird durch die Länder finanziert, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind „Die deutsche Lebensmittelkontrolle setzt sich mit dieser Zusammenarbeit von Bund- und Länderbehörden weltweit an die Spitze in der Durchsetzung des Verbraucherschutzes im Online-Lebensmittelhandel“, betont der Präsident des BVL, Dr. Helmut Tschiersky.

Bisher kommen nicht alle Anbieter von Lebensmitteln ihrer Pflicht zur Registrierung nach. „Insbesondere bei Nahrungsergänzungsmitteln wie Schlankheits- und Schönheitsprodukten, sexuellen Stimulanzien und Sportlernahrung rate ich dringend, auf die Registrierung der Anbieter zu achten. In dieser Produktsparte sind viele Scharlatane unterwegs, deren Produkte häufig entweder nicht wirken oder, noch schlimmer, die Gesundheit schädigen“, erklärt die Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Dr. Viola Neuss.

Als einen wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz im Internet sieht die Zentralstelle G@ZIELT die Kooperation mit vier von der Initiative D21 empfohlenen Gütesiegelanbietern. Online-Anbieter, die mit Lebensmitteln handeln, können die Siegel „Trusted Shops“, „internet privacy standards“, „EHI Geprüfter Online-Shop“ und „ TÜV Süd s@fer shopping“ ab sofort nur noch erwerben, wenn sie sich bei ihrer örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert haben. Damit können sie sich den Verbrauchern gegenüber als amtlich überwachter Betrieb identifizieren.

Dazu Roland Appel, Vorsitzender des Gütesiegelboards der Initiative D21: „Damit verschaffen sich diese Lebensmittelunternehmer gegenüber anderen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bei Verbrauchern, die der Lebensmittelsicherheit beim Einkauf im Internet eine hohe Priorität geben.“

Auch die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer sehen die Kooperation mit den Siegelanbietern positiv: „Ich möchte betonen, dass keine Behörde, kein Betrieb und kein Siegel eine hundertprozentige Sicherheit für Produkte garantieren kann. Trotzdem empfehle ich beim Lebensmitteleinkauf im Internet darauf zu achten, dass die Webseite eines der von der Initiative D21 empfohlenen Gütesiegel trägt.

Die Siegel bedeuten vor dem Aspekt der Lebensmittelsicherheit, dass der jeweilige Online-Betrieb nach denselben Kriterien überwacht wird wie der herkömmliche Supermarkt“, macht die Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Dr. Viola Neuss klar.

Die gemeinsame Zentralstelle des BVL und der Bundesländer sucht jedoch nicht nur nach gesundheitsschädlichen oder die Verbraucher täuschenden Lebensmitteln. Auch Kosmetika, Futtermittel für Nutz- und Heimtiere, Bedarfsgegenstände wie Küchenartikel, Spielzeug und Kleidung sowie verschiedene Tabakprodukte stehen auf der Liste der zentralen Fahnder.

Allerdings gibt es in diesen Bereichen noch keine Zusammenarbeit mit den Gütesiegelanbietern. Unternehmen, die unter dem Dach der Kontrolle stehen, können sich noch nicht als solche identifizieren. Dieser Schritt wird davon abhängen, wie erfolgreich sich die Zusammenarbeit im Lebensmittelbereich gestaltet.

Für Internetnutzer, die online Lebensmittel kaufen wollen, stellt das BVL auf seiner Homepage den Flyer „Lebensmittel online kaufen – Tipps für Verbraucher“ kostenfrei zur Verfügung: www.bvl.bund.de/flyer_internethandel (Text: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL)

(gb)


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