Der Bundesrat hat einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat mit der EU im institutionellen Bereich verabschiedet und in die Konsultation geschickt.
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Die EU hat der Schweiz im Zuge
der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und
Lebensmittelbereich (FHAL) unmissverständlich zu verstehen gegeben,
dass die Schweiz europäisches Recht
inskünftig dynamisch zu übernehmen habe und sich der EU auch im
Bereich der Anwendung, Auslegung
und
Überprüfung
europäischen
Rechts anpassen müsse. Der bilaterale Weg ist damit bis auf Weiteres
blockiert.
Nun hat der Bundesrat einen vom
Eidgenössischen Departement für
auswärtige Angelegenheiten (EDA)
erarbeiteten Entwurf, mit welchem
der bisherige bilaterale Weg erneuert werden soll, in Konsultation bei
den Aussenpolitischen Kommissionen und den Kantonen gegeben.
Der Entwurf schlägt Lösungen zu
den Fragen vor, wie die Übernahme von europäischem Recht künftig vonstatten gehen soll, wie die
korrekte Anwendung und eine homogene Auslegung der bilateralen
Abkommen sichergestellt werden
kann, und v.a. wie und durch welche
Behörde Streitigkeiten zwischen der
EU und der Schweiz beigelegt werden sollen.
Keine automatische Übernahme von EU-Recht
Es soll auch in Zukunft keine automatische Übernahme von EU-Recht
geben. Die Schweiz muss nach Ansicht des Bundesrates die Möglichkeit haben, unter Berücksichtigung
sämtlicher
institutioneller
Errungenschaften (wie beispielsweise das
Referendum) darüber zu entscheiden, ob sie neues EU-Recht in ein
bilaterales Abkommen übernehmen
will oder nicht. Auch darf durch ein
künftiges institutionelles Abkommen
weder die Art noch der Anwendungsbereich der bestehenden Abkommen
zwischen der Schweiz und der EU
verändert werden.
Die einheitliche
Anwendung des geltenden Rechts
und die Unabhängigkeit der Schweiz
als Nicht-EU-Mitglied soll gewährleistet werden, indem jede Partei
auf ihrem Staatsgebiet mit ihren
Behörden die Umsetzung der gegenseitigen Abkommen überwacht.
Die allgemeine Aufsicht über die Anwendung der Abkommen würde vom
bestehenden Gemischten Ausschuss
übernommen (GA).
Keine supranationale gerichtliche Institution
Vor allem aber wird im Entwurf auf
die Schaffung einer neuen supranationalen Institution verzichtet, die
im Streitfall entscheiden soll, wie
EU-Recht, das Teil eines bilateralen
Abkommens ist, ausgelegt werden soll. Stattdessen sollen solche
Fragen bei Bedarf von der Schweiz
oder von der EU dem Gerichtshof
der Europäischen Union (EuGH)
vorgelegt werden. Auf Grundlage
der Auslegung des EuGH würde der
Gemischte Ausschuss dann nach einer für beide Parteien annehmbaren
Lösung suchen.
Die Auslegung des
EuGH hätte damit eher die Funktion
eines Gutachtens als eines Urteils.
Sollte die Schweiz mit der Auslegung
des EuGH nicht einverstanden sein,
könnte sie zu einer Umsetzung nicht
gezwungen werden, müsste aber
allenfalls angemessene Ausgleichsmassnahmen bis hin zur teilweisen
oder vollständigen Suspendierung
des entsprechenden Abkommens
befürchten. Kritik an diesen Ideen
brandete rasch auf. Insbesondere
wird unter Juristen bezweifelt, dass
sich der EuGH mit der ihm zugedachten Rolle des Gutachters überhaupt abfinden würde.
Aber auch im
Inland wird Kritik befürchtet, da der
EuGH selbst bei Erlass eines wenig
verbindlichen Gutachtens vielerorts
als Gremium "fremder Richter" aufgefasst werden dürfte.
Weiteres Vorgehen
Der Mandatsentwurf beinhaltet Zielsetzungen und Verhandlungsleitlinien, an die sich die Schweizer Delegation bei Absegnung des Mandats halten müsste. Die Ergebnisse
der Konsultation werden dem Bundesrat im Hinblick auf die definitive Verabschiedung eines Mandats
unterbreitet. Falls entsprechende
Verhandlungen aufgenommen und
abgeschlossen werden, können sich
das Parlament und beim Zustandekommen eines Referendums auch
das Volk zum Verhandlungsergebnis
äussern. (Text: fial 30.8.2013)
(gb)
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