foodaktuell.ch
Internetmagazin für die Lebensmittelbranche Donnerstag, 28. März 2024
Fleisch & Delikatessen
Aktuell: Sensation beim Trockenfleisch-Test
Report:
Frischeverlängerung mit Vakuum oder Schutzgas?


Tipps & Wissen: IFFA 2016: Metzgerei-Trends
Backwaren & Confiserie
Aktuell: Innovationen an der ISM 2016: Rückblick
Report:
Neue Stevia-Generation ohne Bitterkeit


Tipps & Wissen: Undeklarierte Allergene in Broten beanstandet
Gastronomie
Aktuell: Kantonslabor Basel prüft Restaurant-Hygiene
Report:
Metzgereiprodukte in der Patientenernährung?


Tipps & Wissen: Geschmacks-Trends von morgen
Inhalt
Home
Nachrichten
Fleisch & ...
Backwaren & ...
Gastronomie
Über uns, Werbung
Archiv, Suche
Impressum
3.2.2016
Messetipp: IFFA 2016 in Frankfurt

„Fleischindustrie 4.0“ nimmt Fahrt auf
anzeigen...

Partner/Sponsoren

Cash+Carry Angehrn: Frische für Profis an neun Standorten in der Deutschschweiz.
Direkt zur CCA-Website:
www.cca-angehrn.ch


Empfohlene Links:

Fachschule für Bäckerei,
Konditorei, Confiserie:
www.richemont.cc


Fachschule für Metzgerei:
www.abzspiez.ch


Internationale Privat-Fachschule für Koch-Profis: European Culinary Center DCT in Vitznau LU
Deutsch: http://german.dct.ch
English: www.culinary.ch


Internet- und Socialmedia-Auftritte:
www.chrisign.ch







Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband


Nachrichten

17.9.2013

Druckansicht
KURZNEWS 17. September 2013

Herkunftsdeklaration neu auch bei Fisch / Tiermehlfütterungsverbot soll gelockert werden / Wie (un)gesund ist nitratreiches Gemüse? / Gegen Bushmeat-Schmuggel im grossen Stil


Herkunftsdeklaration neu auch bei Fisch

17.09.2013 - (lid) – Künftig müssen Restaurants und Geschäfte die Herkunft von Fisch schriftlich deklarieren. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat einer entsprechenden Motion zu. Fisch und Fleisch werden damit künftig bei der Deklaration gleich behandelt, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt.

Bisher genügte es beim Fisch, wenn der Kunde im Restaurant oder im Offenverkauf mündlich Auskunft über die Herkunft erhielt. Der Motionär Louis Schelbert (Grüne) hatte argumentiert, dass eine Ungleichbehandlung von Fleisch und Fisch keinen Sinn mache. Dies insbesondere im Hinblick auf die Überfischung in gewissen Gebieten. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt.



Ständerat gegen detaillierte Herkunftsdeklaration

17.09.2013 - (lid) – Der Ständerat hat sich heute dagegen ausgesprochen, dass die Herkunft jedes Lebensmittels in verarbeiteten Produkten gekennzeichnet werden muss. Die Mehrheit des Ständerates hielt die Regelung, die vom Nationalrat gutgeheissen worden war, für übertrieben und sprach sich mit 28 zu 14 Stimmen dagegen aus, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt.

Derzeit muss die Herkunft eines Rohstoffs nur dann deklariert werden, wenn dieser mehr als 50 Prozent des Inhalts ausmacht. Die Stiftung für Konsumentenschutz zeigt sich in einer Medienmitteilung über den Entscheid enttäuscht. Es sei zu hoffen, dass der Nationalrat auf seiner Linie bleibe und den unverständlichen Entscheid des Ständerats nicht bestätige.



Glarner Alpkäse soll geschützt werden

17.09.2013 - (lid) – Der Glarner Alpkäse soll künftig eine geschützte Ursprungsbezeichnung (AOP) sein. Das entsprechende Gesuch wurde heute vom Bundesamt für Landwirtschaft publiziert. Mit dem AOP-Eintrag sollen der gute Ruf und die hohe Qualität des auf den Glarner Alpen hergestellten Käses geschützt werden, wie das BLW in einer Medienmitteilung schreibt. Der Glarner Alpkäse wurde im Jahr 1845 erstmals schriftlich erwähnt und geniesst damit im Kanton eine lange Tradition.

Produzenten, die AOP-Produkte herstellen, müssen sich an ein strenges Pflichtenheft halten. So muss der Glarner Alpkäse unter anderem im Kanton Glarus aus Rohmilch von Glarner Sömmerungsbetrieben hergestellt werden. Gegen die Eintragung ins Register kann innerhalb von drei Monaten Einsprache erhoben werden.



Einfuhrverbot für italienische Geflügelprodukte

BVET, 13.09.2013 - Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) in mehreren Geflügelbetrieben in Norditalien ergreift das Bundesamt für Veterinärwesen BVET Massnahmen und erlässt eine Verordnung zur Verhinderung einer Einschleppung des Virus in die Schweiz. Seit Mitte August wurde in mehreren Betrieben in der norditalienischen Region Emilia-Romagna Geflügel untersucht und dabei eine Infektion mit der Aviären Influenza festgestellt. Die Regierung liess die betroffenen Bestände töten und errichtete Schutz- und Überwachungszonen.

Die Aviäre Influenza ist eine hochansteckende Tierseuche und betrifft alle Vogelarten, besonders jedoch Hühner und Truten. Die Übertragung der Krankheit erfolgt über das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniestem Schleim oder über das Einatmen erregerhaltigen Staubes von Kot. Aufgrund der schnellen Verbreitung der Krankheit und um eine Ausbreitung in die Schweiz zu verhindern, erlässt das BVET eine Verordnung. Damit wird auch dem Landwirtschaftsabkommen mit der EU von 1999 Rechnung getragen, gemäss welchem die Schweiz von der EU getroffene Schutzmassnahmen grundsätzlich übernehmen muss.

Die Verordnung regelt die Einfuhr von Geflügel und Geflügelprodukten aus den Schutz-, Überwachungs- und Sperrzonen in Italien. Die betroffenen Zonen liegen im nordöstlichen Teil Italiens in der Nähe von Bologna und Ravenna.

Es gilt ein Einfuhrverbot für rohes Geflügelfleisch aus den Schutzzonen, für Konsumeier grundsätzlich aus den Schutz- und Überwachungszonen und für lebendes Geflügel, Junglegehennen, Eintagsküken sowie Bruteier aus den Schutz- und Überwachungszonen, sowie weiteren Sperrgebieten. Die Einfuhr von Eintagsküken und Bruteier aus weiteren Sperrgebieten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, da diese ein vernachlässigbares Risiko für die Ausbreitung der Seuche darstellen.

Die Eidgenössische Zollverwaltung hält verdächtige Sendungen zurück und übermittelt dem BVET die zur weiteren Abklärung erforderlichen Zolldokumente. Nicht vorschriftsgemässe Sendungen werden vom BVET zurückgewiesen oder in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden eingezogen. Die Verordnung trat am 13. September 2013 in Kraft.



Nationalrat: Tiermehlfütterungsverbot soll gelockert werden

12.09.2013 - (lid) – Der Nationalrat will das Füttern von Nutztieren mit Schlachtabfällen teilweise wieder erlauben. Das Tiermehlfütterungsverbot ist/war 2000 als Folge zahlreicher Fälle von BSE ("Rinderwahnsinn") ausgesprochen worden. Mit der Motion beabsichtigt die SVP, dass Schlachtabfallprodukte bei der Fütterung von Schweinen und Geflügel wieder erlaubt sind. Aufgrund der weltweit steigenden Eiweiss-Preise sei die Nutzung von Schweizer Eiweissprodukten wieder wichtiger, so Motionär Hansjörg Knecht. Der Nationalrat hat sich heute mit 134 zu 38 Stimmen für den Vorstoss ausgesprochen.

Der Bundesrat muss nun in dieser Angelegenheit gemäss dem bilateralen Agrarabkommen von 1999 mit der EU verhandeln. Er hatte sich gegen die Motion ausgesprochen, eine Lockerung des Verbots unter bestimmten Voraussetzungen aber bereits vor mehr als einem Jahr angetönt.



TSM und Identitas prüfen Fusion

TSM Treuhand GmbH und identitas AG sind erfolgreiche und ähnlich gelagerte Unterneh-men im Datenmanagement von Tieren und Nahrungsmitteln. Über die Hauptprodukte TVD, DBMilch.ch und milchmarkt.ch sind beide Organisationen in der Branche bestens bekannt. Im Zuge der stetigen Optimierung von Produkten und Dienstleistungen zuguns-ten der Kunden haben beide Unternehmen beschlossen, die Synergien einer verstärkten Zusammenarbeit bis hin zu einer Fusion zu prüfen.

Ein gemischtes Projektteam analysiert die Ausgangslage und bewertet verschiedene Varianten. Diese Arbeiten finden unter Ein-bezug des Bundes, Hauptaktionär der identitas AG und Hauptauftraggeber beider Unter-nehmen, statt. In diesem Zusammenhang wird auch die Mehrheitsbeteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der identitas AG geprüft. Erste Resultate werden bis zum Jahresende erwartet. (TSM und Identitas)



Wie (un)gesund ist nitratreiches Gemüse?

Forscher an der Wake Forest University (North Carolina, USA) halten es für denkbar, dass nitratreiches Gemüse - lebenslang genossen - Demenz und Gedächtnisverlust vorbeugen kann (siehe Food & Recht April/ 2011). Nach Ansicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist diese Hypothese aber nicht ausreichend belegt. Das BfR stellt fest: „Nitrat selbst ist wenig giftig. Aus Nitrat kann aber im Körper (endogen) Nitrit gebildet werden. Daraus wiederum können N-Nitrosoverbindungen (Nitrosamine) entstehen, von denen sich viele im Tierversuch als krebserzeugend erwiesen haben. Dies ist der Grund, warum für Nitrat die Aufnahmemenge beschränkt werden soll.“

Um möglichen Fehlschlüssen in Verbrauchkreisen zum Nitrat in Lebensmitteln vorzubeugen, hat das BfR aktuell einen Katalog von Fragen und den entsprechenden Antworten zu Nitrat und Nitrit in Lebensmitteln erstellt und zur Information der Verbraucher im Netz veröffentlicht. Hier erfahren Konsumenten, in welchen Produkten hohe Nitratgehalte zu erwarten sind, wodurch der Gehalt beeinflusst wird, insbesondere welche Mengen gesundheitlich unbedenklich sind und die EU-weit geltenden Grenzwerte.

Zur gesundheitlichen Bewertung wird auf den von der WHO festgelegte ADI-Wert von 3,7 mg/kg Körpergewicht und Tag verwiesen Dieser Wert entspricht einer Nitratmenge von 222 mg/Tag für einen 60 kg schweren Erwachsenen. Zur Anhebung der Nitrathöchstgehalte durch die Kommission bei Salat (Winter und unter Folie) von 4500 auf 5000 mg/kg und den nunmehr festgelegten Nitrathöchstgehalt von 6000 mg/kg (Sommer) bzw. 7000 mg/kg (Winter) für Rucola im Jahr 2011 verweist das BfR darauf, dass es sich bei diesen Werten nicht um toxikologische Höchstwerte handelt. Ihnen liegt das Prinzip der guten landwirtschaftlichen Praxis zugrunde.

Es hat sich in einigen Regionen der EU selbst bei strenger Anwendung der guten landwirtschaftlichen Praxis als unmöglich erwiesen, in Salat und frischem Spinat durchgehend Nitratgehalte zu erreichen, die unter den Höchstgehalten der EU-Kontaminantenverordnung alter Fassung (Verordnung (EG) Nr. 1881/2006) lagen.

Allgemein empfiehlt das BfR den Verzehr von Gemüse nicht einzuschränken. Der Nutzen eines hohen Anteils an Gemüse in der Ernährung überwiegt das mögliche Risiko durch Nitrat- und Nitritgehalte um ein Vielfaches. Allerdings sollten Konsumenten darauf achten, dass sie eine abwechslungsreiche Gemüseauswahl verzehren. Zudem enthalten Saisongemüse weniger Nitrat. www.bfr.bund.de 10. September 2013)



Weniger gesundheitliche Risiken bei Lebensmitteln

Durch den freien Warenverkehr in Europa und zunehmende Importe aus Drittländern sind neue Herausforderungen für die Lebensmittelsicherheit entstanden. Da die Überwachungssysteme für Lebensmittel in den Produktionsländern sehr unterschiedlich sind, müssen nach Auffassung von BfR-Präsident Professor Hensel auch Hersteller und Importeure die Sicherheit von importierten Lebensmitteln gewährleisten.

Durch ein Forschungsprojekt sollen die Verantwortlichen dabei unterstützt werden, Krankheitsausbrüche durch Erreger in Lebensmitteln zu vermeiden und im Fall eines Ausbruchs geeignete Massnahmen zum Schutz der Verbraucher zu treffen. Das Vorhaben hat unter dem Namen „Zoonosen und Lebensmittelsicherheit entlang globaler Warenketten“ (ZooGloW) seine Arbeit aufgenommen.

Am Beispiel der Warenströme für Schweine- und Geflügelfleischerzeugnisse werden mögliche Schadenszenarien durch die zufällige Verunreinigung von Lebensmitteln mit Krankheitserregern analysiert. Darauf aufbauend sollen Strategien zur Vermeidung von Krankheitsausbrüchen sowie zum Handeln und zur Risikokommunikation im Fall eines Ausbruchs erarbeitet werden.

Weiterhin werden Schadenszenarien modelliert sowie neue Testmethoden und verbesserte Untersuchungsstrategien entwickelt. Für den Krisenfall werden Kosten und Nutzen einer erweiterten Lebensmittelüberwachung gegenübergestellt. Im Fall einer Lebensmittelkrise ist das Informationsbedürfnis der Verbraucher besonders hoch. Eine zu erarbeitende Leitlinie soll künftig in diesen Situationen für zielgruppengerechte Risikokommunikation sorgen. (Behrs 10.9.2013. Zusammengefasst aus der Food & Recht Ausgabe September 2013)



PRESSESCHAU

Gegen Bushmeat-Schmuggel im grossen Stil

Für Sie gelesen in der Sonntagszeitung: Über die Schweizer Flughäfen wird verbotenes Fleisch von geschützten Kleinantilopen, Affen und Schuppentieren eingeführt, das die Gefahr von Seuchen birgt. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden.

Bushmeat von erlegten Wildtieren aus der Savanne und dem Urwald wird illegal in die Schweiz geschmuggelt: Affenköpfe, Rohrratten, Meerkatze, Kleinantilopen - geräuchert, zerhackt oder am Stück. Offiziell registriert der Zoll das konfiszierte Fleisch erst seit 2011. 330 Kilo stellten Zollangestellte damals sicher. 2012 schon 381 Kilo. Doch die Dunkelziffer ist hoch.

Jetzt zeigt eine neue, noch unveröffentlichte Studie erstmals das wahre Ausmass des Buschfleischschmuggels in die Schweiz - das Resultat ist erschreckend: Rund 40 Tonnen verbotenes Fleisch werden jährlich über die Flughäfen Zürich und Genf in die Schweiz geschleust. Die Studie, die in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) entstand, zeigt: 34 Prozent des konfiszierten Buschfleischs stammt von geschützten Tieren, die vom Aussterben bedroht sind. Darunter Meerkatzen, kleine Antilopen, Otter und Schuppentiere.

«Wir gehen davon aus, dass täglich illegales Fleisch in die Schweiz importiert wird», sagt Bruno Tenger, Co-Autor der Studie. «Unsere Ergebnisse zeigen, dass dieser Handel problematisch ist für den Schutz von bedrohten Tieren. Zudem erhöht er das Risiko, dass sich gefährliche Seuchen ausbreiten».

Der Wildtierhandel ist ein globales Grossgeschäft. Jährlich werden damit weltweit rund 10 Milliarden Dollar umgesetzt, schätzt der World Wild Life (WWF). Die hohen Gewinne ziehen kriminelle Organisationen an. Der Preis für Affenfleisch ist in Europa zwanzig Mal höher als in Afrika. Wo das Fleisch letztlich landet, wer die Abnehmer sind und wer die Hintermänner des grossen Schmuggels - darüber ist bisher noch kaum etwas bekannt. Schweizer Behörden gehen davon aus, dass der grösste Teil von afrikanischen Migranten bestellt wird. Daneben gibt es noch einen anderen Markt für afrikanisches Fleisch: Restaurants und Läden, deren Kunden exklusive Exotik auf dem Speisezettel suchen.

Der Schmuggel von illegalem Buschfleisch bedroht nicht nur die Artenvielfalt - er birgt auch das Risiko, dass tödliche Krankheiten wie das Ebola-Virus eingeschleppt werden. Amerikanische Wissenschaftler untersuchten 2011 Schmuggelfleisch in den USA auf Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind. Und sie wurden fündig. Unter anderem stellten sie Herpesviren und einen eng mit dem HI-Virus verwandten Erreger in Affenfleisch fest. Gemäss einer US-Studie gehören Nagetiere und Primaten zu den gefährlichsten Virenherden - Tierarten, die der Zoll an Schweizer Flughäfen besonders häufig aufspürt.

Bereits reagiert hat das Bundesamt für Veterinärwesen. In Zusammenarbeit mit dem Zoll will die Bundesbehörde den Druck auf die Schmuggler verstärken. Im Rahmen eines Pilotversuchs werden derzeit zwei Artenschutz-Spürhunde ausgebildet, wie die Eidgenössische Zollverwaltung bestätigt. Sie sollen ab 2014 in den Flughäfen Genf und Zürich eingesetzt werden und unter anderem Buschfleisch erschnüffeln.

Gemäss Bundesamt für Veterinärwesen riskieren Buschfleischschmuggler bisher nur eine Busse zwischen 500 und 3000 Franken. Ab dem 1. Oktober tritt ein neues Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten in Kraft. Dann steigt das Strafmass - neu sind Bussengelder von bis zu einer Million Franken möglich. Die UNO will organisierten Handel mit Wildtier- und Pflanzenprodukten künftig dem Drogenhandel gleichstellen. (SZ-Beitrag 15.9.2013. Volltext: www.sonntagszeitung.ch)
(gb)


__________________________________________


9.2.2016
Wenn das Essen die Gene verändert
Mütter beeinflussen mit ihrer Ernährung den Fett- und Zuckerstoffwechsel der Nachkommen durch epigenetische Veränderungen.
weiter...

8.2.2016
KURZNEWS 8. Februar 2016
Olivenöl-Preise um 20 Prozent gestiegen / Desinfektionsmittelrückstände in Lebensmitteln nachgewiesen / 23 Mio. Europäer pro Jahr erleiden Lebensmittel-Infektionen
weiter...

4.2.2016
KURZNEWS 4. Februar 2016
Micarna-Gruppe übernimmt Gabriel Fleury SA / Tête de Moine erhält eigenes Fest / Weichmacher fördern Übergewicht
weiter...

2.2.2016
KURZNEWS 2. Februar 2016
Lidl steigert Export von Schweizer Lebensmitteln / Täuschungen mit geschützten Bezeichnungen GUB / GGA / Zu viel Milch produziert / Warum schützt Rohmilch vor Allergien und Asthma?
weiter...

1.2.2016
Schwieriges 2015 für Schweizer Käseexporte
Der geringe Käseexportzuwachs von +0.3% im 2015 wurde dank einer Exportsteigerung ausserhalb der EU erzielt. Mengenmässig wurde 1.5% weniger in die EU exportiert.
weiter...

28.1.2016Hopfenextrakt als natürliches Konservierungsmittel
26.1.2016KURZNEWS 26. Januar 2016
21.1.2016Regelmässiges Streicheln beschleunigt Kälbermast
19.1.2016KURZNEWS 19. Januar 2016
18.1.2016Migros mit stabilem Umsatz im 2015
14.1.2016Wurstwaren wegen Deklarationsmängeln beanstandet
12.1.2016KURZNEWS 12. Januar 2016
8.1.2016Coop im 2015 mit weniger Umsatz
6.1.2016KURZNEWS 6. Januar 2016
5.1.2016Kaffee wirkt entzündungshemmend und zellschützend
30.12.2015fial gegen Nahrungsmittel-Spekulation-Initiative
28.12.2015KURZNEWS 28. Dezember 2015
24.12.2015KURZNEWS 24. Dezember 2015
22.12.2015Alternativen zum abzuschaffenden Schoggigesetz
17.12.2015KURZNEWS 17. Dezember 2015
15.12.2015KURZNEWS 15. Dezember 2015
8.12.2015KURZNEWS 8. Dezember 2015
3.12.2015KURZNEWS 3. Dezember 2015
1.12.2015KURZNEWS 1. Dezember 2015
30.11.2015Offiziell beste Jung-Metzgerin: Manuel Riedweg
26.11.2015KURZNEWS 26. November 2015
24.11.2015Ernst Sutter: offiziell beste Schweizer Metzgerei
19.11.2015KURZNEWS 19. November 2015
17.11.2015KURZNEWS 17. November 2015
11.11.2015Erforscht: Zartheit von vakuum-gegartem Fleisch

Eine vollständige Liste aller älteren Nachrichten finden Sie im Archiv


Die Redaktion empfiehlt:

Archiv der Nachrichten

Archiv der Varia-Beiträge

foodaktuell.ch-Newsletter

foodaktuell Journal (Print)

Delikatessen-Führer delikatessenschweiz.ch






Copyright Codex flores, Huobstr. 15, CH-8808 Pfäffikon (SZ)