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17.12.2013

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KURZNEWS 17. Dezember 2013

Die besten der besten Regionalprodukte prämiert / Hohe Kosten für Fleisch-Hekunftsdeklaration / Fusions-Amt aus BAG und BVET startet am 1.1.2014


Die besten der besten Regionalprodukte prämiert

Der Schweizer Wettbewerb der Regionalprodukte, organisiert von der Fondation Rurale Interjurassienne FRIJ hatte am 28.9.2013 in Delémont Medaillen an die besten Produzenten von Regionaprodukten verliehen. Rund hundert Fachjuroren prämierten 240 Produkte in mehreren Kategorien. Und vier Produkte pro Kategorie nominierte eine Oberjury für die Prix d’excellence. Diese «Preise für herausragende Qualität» wurden nun am 7.12.2013 bekanntgegeben. Bemerkenswert: Das Super-Gold in der Kategorie der Metzgereiprodukte gewann der von der Schweizer Metzgereifachschule ABZ hergestellte Spiezer Bergsalami.

Beste Regionalprodukte-Produzenten Schweiz:

Fromagerie de Vuarmarens (FR) Favre Jean-Charles, 1674 Vuarmarens

Boulangerie Daniel & Anne-Marie Wenger (JU) Wenger Daniel & Anne-Marie 2340 Le Noirmont

Boucherie Bilat (JU) Bilat Pierre, 2336 Les Bois

Bosson Christophe (GE) 1288 Aire-la-Ville

Absintissimo, Wanner René (NE) 2108 Couvet

Prix d'excellence für die besten Regionalprodukte:

Gruyère AOP Fromagerie de Grandcour, Jäggi Jean-Daniel, Chemin de Vernex 7, 1543 Grandcour (VD)

La Torsadée Daniel & Anne-Marie Wenger, Rue de la Rauracie 15, 2340 Le Noirmont (JU)

Spiezer Bergsalami ABZ Spiez, Zahner Sepp, Schachenstrasse 43, 3700 Spiez (BE)

Seetaler Wasserbirne Hochstamm Seetal AG, Freudenberg Andreas, Sennweidstrasse 35, 6276 Hohenrain (LU)

Absinthe La Valote Fornoni La Valote Fornoni, Lucien Fornoni, Grand-Rue 19, 2112 Môtiers (NE) (Text: FRIJ)



Hohe Kosten für Fleisch-Hekunftsdeklaration

17.12.2013 - (lid) – Die EU-Kommission rechnet mit rund 10 Prozent höheren Produktionskosten, wenn das Herkunftsland in Fleisch-Verarbeitungsprodukten angegeben werden muss. Die Kommission will sich deshalb mit der Bezeichnung „Herkunft EU“ begnügen, wie aiz.info schreibt. Sie geht zwar davon aus, dass die Konsumenten Transparenz wollen, verneint aber, dass diese auch bereit seien, höhere Preise dafür zu bezahlen.



Einfachere Kennzeichnung bei gentechfreien Futterpflanzen

17.12.2013 - (lid) – Das Innendepartement (EDI) hat eine Änderung der Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel eröffnet. Mit der Verordnungsänderung soll künftig der Hinweis „Produktion ohne gentechnisch veränderte Futterpflanzen“ möglich sein, wie das EDI mitteilt. Somit könnte auch mit dem Verzicht auf GV-Futterpflanzen geworben werden, wenn gentechnisch veränderte Futtermittelzusatzstoffe – z.B. Vitamine - verwendet worden sind. Weiterhin erlaubt bleiben soll der Hinweis „ohne Gentechnik hergestellt“ bei einem vollständigen Gentech-Verzicht. In der Schweiz verzichten die Tierproduzenten auf den Einsatz von GV-Futterpflanzen, was Mehrkosten verursacht.



Fusions-Amt aus BAG und BVET startet am 1.1.2014

(EDI, 16.12.2013) - Das neue Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das ab 2014 das heutige Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) und die Abteilung Lebensmittelsicherheit des Bundesamt für Gesundheit (BAG) vereint, nimmt am 1. Januar 2014 seine Arbeit auf. Damit werden im Bereich der Lebensmittelsicherheit entlang der Lebensmittelkette Schnittstellen eliminiert und Synergien optimal genutzt.

Mit der Schaffung des BLV ist innerhalb des Departemens des Innern (EDI) nur noch ein Bundesamt für die Lebensmittelsicherheit „vom Stall bis auf den Teller" verantwortlich. Dadurch fallen nicht nur bestehende Schnittstellen zwischen BVET und BAG weg, auch die Koordination des einheitlichen Vollzugs in den Kantonen kann erleichtert und die Aufsicht vereinfacht werden.

Die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren entlang der Lebensmittelkette wird übersichtlicher, denn die kantonalen Vollzugsbehörden, die Lebensmittelindustrie und die Konsumentenschutzorganisationen, aber auch die Medienschaffenden sowie die Bevölkerung der Schweiz haben nun mit dem BLV einen einzigen Ansprechpartner auf Stufe Bund. Die Reorganisation trägt zudem der wachsenden Bedeutung der Lebensmittelsicherheit vor dem Hintergrund der globalen Warenflüsse Rechnung und erleichtert die Zusammenarbeit mit der EU und anderen internationalen Organisationen.

Hauptaufgabe des BLV ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Mensch und Tier aktiv zu fördern. Die Hauptpfeiler dafür sind beim Menschen die Lebensmittelsicherheit und gesunde Ernährung und beim Tier der Tierschutz, die Tiergesundheit und der Artenschutz im internationalen Handel. Zum Wirkungsfeld des neuen Amtes gehören beispielsweise Themen wie Antibiotikaresistenzen, Ernährungsstrategien, Heimtierhaltung, vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten aber auch die Erteilung von Bewilligungen für die Einfuhr von artengeschützten Tieren oder von GVO Bewilligungen.

Direktor des neuen Amtes wird Hans Wyss, der heute dem BVET vorsteht. Seine Nomination wurde am 6. Dezember vom Bundesrat bestätigt. Thomas Jemmi wurde zum stellvertretenden Direktor ernannt. Am Standort des heutigen BVET in Bern Liebefeld werden in Zukunft rund 250 Mitarbeitende beschäftigt sein. Ebenfalls zum BLV gehören die Aussenstellen des Grenztierärztlichen Dienstes an den Flughäfen Zürich und Genf sowie das Zentrum für Tiergerechte Haltung in Tänikon.

Dem BLV angegliedert ist das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) in Mittelhäusern, das Schweizer Referenzlabor für Diagnose, Überwachung und Erforschung hochansteckender Tierseuchen und Zulassungsstelle für Impfstoffe und Seren für Tiere. Weitere Informationen: ab Januar 2014 auf www.blv.admin.ch. Adresse für Rückfragen:



Pferdefleisch-Razzia in Frankreich

16.12.2013 - (lid) – In Frankreich ist ein Grossrazzia bei Pferdefleischhändlern durchgeführt worden. Diese werden verdächtigt, Tiere aus der Pharma-Forschung illegal zur Lebensmittelproduktion geschlachtet zu haben. Rund 100 Polizisten waren an den Razzien in elf Départements beteiligt, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Um die Tiere aus Forschungsstätten der Pharmaindustrie und aus Reitställen in die Lebensmittelkette zu bringen, wurden mutmasslich Dokumenten gefälscht. Auf eine konkrete Gesundheitsgefährdung für Konsumenten gibt es bisher keine Hinweise.



Rohmilch riskant für Kinder und Schwangere

Kinder und schwangere Frauen sollten keine Rohmilch oder Rohmilchprodukte von Kühen, Ziegen oder Schafen konsumieren, wie die American Academy of Pediatrics in einer neue Richtlinie rät. Obwohl der Verkauf von nicht pasteurisierten Milchprodukten laut New York Times in 30 amerikanischen Bundesstaaten erlaubt ist, geht die Akademie davon aus, dass die wissenschaftlichen Beweise für die Vorteile des Pasteurisierens in Bezug auf die Sicherheit der Lebensmittel überwältigend sind.

Den Fachleuten der American Academy of Pediatrics zufolge sind die Vorteile der Bestandteile der Rohmilch, die beim Pasteurisieren zerstört werden, wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Die in Pediatrics veröffentlichte Studie betont, dass in nicht-pasteurisierten Milchprodukten viele schädliche Bakterien nachgewiesen werden konnten. Dazu gehören Listerien, Salmonellen, Escherichia coli und Cryptosporidium.

Eine kürzlich im Fachmagazin Emerging Infectious Diseases http://www.nc.cdc.gov/eid veröffentlichte Erhebung geht davon aus, dass in den vergangenen zehn Jahren allein in Minnesota über 17 Prozent der Konsumenten erkrankt sind. Laut dem leitenden Wissenschaftler Jatinder Bhatia von der Georgia Regent University http://gru.edu gibt es bei roher Milch keine nachgewiesenen ernährungsspezifischen Vorteile.

"Rohmilch und die entsprechenden Milchprodukte sind für einen signifikanten Anteil der lebensmittelbedingten Krankheiten der Amerikaner verantwortlich. Es gibt keinen Grund dafür, dieses Risiko einzugehen", unterstreicht Bhatia. Laut dem Experten sind auch die Käse aus Rohmilch nicht weniger verunreinigt. (American Academy of Pediatrics http://aap.org 16.12.2013)



Konsumentenschutz: Das sind die Themen im nächsten Jahr

16.12.2013 - (lid) – Die Stiftung für Konsumentenschutz hat heute ihre Agenda für das nächste Jahr vorgestellt. Im Bereich Ernährung will sie bei der Lebensmittelkennzeichnung aktiv werden. Eine ganze Reihe von unscharfen oder fehlenden Vorgaben erlaube es der Nahrungsmittelindustrie, die Konsumenten im Unklaren zu lassen, was auf ihrem Teller lande, heisst es in einer Mitteilung.

Die Stiftung für Konsumentenschutz will im nächsten Jahr aufzeigen, wo sich die grössten Lücken im Gesetz befinden und wie diese geschlossen werden können. Gefordert wird zudem wird eine klare und verständliche Herkunftsbezeichnung der Produkte und Rohstoffe. 2014 werden die Verordnungen zum neuen Lebensmittelgesetz ausgearbeitet, welches sich zurzeit in der parlamentarischen Abschlussphase befindet. Weiter will sich die Stiftung für Konsumentenschutz für eine Reduktion des Antibiotika-Einsatzes in der Nutztierhaltung einsetzen und gegen die Hochpreisinsel Schweiz kämpfen. www.konsumentenschutz.ch



Migros wird "Retailer of the Year 2013" im Bereich Lebensmittel

Die Migros ist zum "Retailer of the Year 2013" in der Kategorie "Lebensmittel" gewählt worden. Die Umfrage wollte von den Schweizer Konsumenten wissen, wie sie Preis, Service und Sortimentsgestaltung verschiedener Detailhändler beurteilen. Die Erhebung gehört europaweit zu den wichtigsten Befragungen.

Rund 7'800 Konsumentinnen und Konsumenten nahmen dieses Jahr an der breit angelegten Umfrage teil, insgesamt wurden 14'800 Beurteilungen abgegeben. Bewertet wurden die Unternehmen gemäss den Kriterien Preis-Leistungs-Verhältnis, Preisniveau, Aktionen und Angebote, Sortimente, Service, Innovation, Fachkompetenz des Personals, Kundenfreundlichkeit und Atmosphäre.

"Die Auszeichnung ist umso wertvoller, weil sie uns direkt von unseren Kunden verliehen wird. Wir sehen uns bestärkt in unseren Bemühungen für faire Preise und herausragenden Service für die Kunden", freut sich Migros-Chef Herbert Bolliger. Bereits im Mai dieses Jahres wurde die Migros mit dem "European Retailer of the Year"-Award ausgezeichnet. Dabei wurde nicht zuletzt das Engagement im Bereich der Nachhaltigkeit gelobt. (Migros-Genossenschafts-Bund 12.12.2013)



Emmi muss in Österreich Busse zahlen

(11.12.2013 Handelszeitung) - Der Luzerner Milchverarbeiter Emmi hat in Österreich die Preise abgesprochen. Das Unternehmen verständigte sich mit den Händlern über die Verkaufspreise diverser Milchprodukte und stimmte Aktionspreise ab. Gemäss dem Kartellgericht in Wien setzten die Händler die Preisvereinbarungen «in vielen Fällen» um. Deshalb muss das Unternehmen 210 000 Euro Strafe zahlen, wie Recherchen der «Handelszeitung» ergeben.

«Das Kartellverfahren wurde aufgrund eines Settlements beendet. So konnten wir ein aufwendiges und kostenintensives Verfahren vermeiden», sagt Emmi-Sprecherin Sibylle Umiker. Das Urteil ist rechtskräftig. Emmi hat die Busse akzeptiert.



Nationalrat lehnt Volksinitiative von GastroSuisse ab

Der Nationalrat hat am 11.12.2013 über die Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" beraten. Mit 94 zu 78 Stimmen (16 Enthaltungen) hat er die von GastroSuisse lancierte Initiative zur Ablehnung empfohlen. GastroSuisse bedauert den Entscheid sehr. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Gastgewerbe und seine Gäste weiterhin dreimal so hoch besteuert werden sollen wie die Konkurrenz im Take-away.

Das Gastgewerbe und seine Gäste werden seit Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1995 diskriminiert. Der Restaurantgast bezahlt 8 Prozent Mehrwertsteuer, während der Kunde im Take-away oder Detailhandel lediglich 2.5 Prozent Mehrwertsteuer bezahlt. Angesichts veränderter Lebensgewohnheiten und einer stetigen Angleichung der Angebote ist diese Differenzierung nicht mehr zeitgemäss.

Die Volksinitiative "Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" von GastroSuisse zielt darauf ab, die Ungerechtigkeit zu beseitigen. Sie fordert, alle Lebensmittel gleich zu besteuern, unabhängig vom Ort der Konsumation. Zentrales Anliegen ist es, gleiche Voraussetzungen für alle Anbieter vergleichbarer Leistungen zu schaffen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die einzelnen Anbieter miteinander im Wettbewerb stehen.

Am 16. Januar 2014 wird die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates über die Initiative beraten. Während der Frühjahrssession 2014 wird der Ständerat seine Abstimmungsempfehlung geben. GastroSuisse setzt sich intensiv dafür ein, dass der Ständerat eine Empfehlung zur Annahme beschliesst. GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. (GastroSuisse)



Gefälschte Vollkornbrötchen

Das deutsche NDR-Verbrauchermagazin führte Testkäufe in Filialen grosser norddeutscher Bäckerei-Ketten durch, bei denen gezielt Vollkornbrötchen verlangt wurden. An Hand von Zutatenlisten bzw. auf entsprechende Nachfragen im Betrieb stellte sich heraus, dass in zwei Fällen der Anteil an Vollkorn nur 44 % bzw. 68 % betrug. Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches für Brot und Kleingebäck sind bei Vollkornbrötchen jedoch 90 % üblich.

Vollkornbrötchen gelten als gesund und sie sind bei vielen Verbrauchern beliebt. Weiter stellte eine vom NDR beauftragte Jury aus erfahrenen Bäckern fest, dass in einigen Fällen die besagten Vollkornbrötchen offensichtlich mit Zuckerrübensirup oder Röstmalz gefärbt waren und auch nicht nach Vollkorn schmeckten. (www.ndr.de, behrs 10.12.2013)



Kohlenhydrate für die Gehirngesundheit

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1018/2013 vom 23.10.2013 wurde für den Nährstoff Kohlenhydrate die gesundheitsbezogene Angabe: „Kohlenhydrate tragen zur Aufrechterhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei“ (Angabe nach Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) zugelassen. Für die Verwendung der Angabe gelten folgende Bedingungen: Unterrichtung der Verbraucher, dass sich die positive Wirkung bei einer täglichen Aufnahme von 130 g Kohlenhydraten aus allen Quellen einstellt.

Die so beworbenen Lebensmittel müssen mindestens 20 g vom Menschen verstoffwechselbare Kohlenhydrate ausser Polyolen pro quantifizierter Portion enthalten und sie müssen der nährwertbezogenen Angabe „zuckerarm“ oder „ohne Zuckerzusatz“ entsprechen. (behrs 10.12.2013)

(gb)


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