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29.12.2013

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KURZNEWS 29. Dezember 2013

Gute Weihnachts-Bilanz für Detailhändler / Junkfood kann Gedächtnis schädigen / EU-Kommission will Klonfleisch verbieten lassen / Herkunftsangabe würde Fleisch in der EU stark verteuern


Gute Weihnachts-Bilanz für Detailhändler

27.12.2013 - (lid) – Der Schweizer Detailhandel ist mit dem Weihnachtsgeschäft zufrieden. Die Migros zieht eine positive Bilanz über das Weihnachtsgeschäft, wie Mediensprecherin Monika Weibel gegenüber der Nachrichtenagentur SDA sagte. Die Umsätze seien im Vergleich zum Vorjahr auf hohem Niveau stabil geblieben oder zum Teil gar übertroffen worden. Auch Coop-Mediensprecher Urs Meier sprach gegenüber der SDA von einem guten Weihnachtsgeschäft.



Mängel bei GHP in Lebensmittelbetrieben

Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat im vergangenen Jahr im Rahmen von Betriebshygienekontrollen Proben aus Lebensmittelbetrieben erhoben. Die Probenerhebung fand risikobasiert vorwiegend in Betrieben der Gefahrenstufen „gross“ oder „sehr gross“ statt. Insgesamt wurden rund 1000 Proben erhoben, wovon 27% wegen der mikrobiologischen Qualität zu beanstanden waren.

Alle Beanstandungen mussten wegen nicht Einhalten der guten Herstellungspraxis ausgesprochen werden, eine direkte gesundheitliche Beeinträchtigung der Konsumentinnen und Konsumenten konnte ausgeschlossen werden. Die betroffenen Betriebe müssen nun die genauen Ursachen für die Toleranzwertüberschreitungen ermitteln und geeignete Korrekturmassnahmen ergreifen. Die Betriebshygienekontrollen von Basler Lebensmittelbetrieben sind ein fester Bestandteil unserer Kontrollen und werden auch im nächsten Jahr fortgesetzt. (KLBS 23.12.2013)



Junkfood kann Gedächtnis schon in einer Woche schädigen

Auch ein kurzzeitiger Verzehr von Junkfood kann sich negativ auf die Gehirnleistung auswirken, wie Forschungsergebnisse der University of New South Wales in Australien zeigen.Erstmalig haben Forscher nachgewiesen, dass Ratten, die mit sehr fett- und zuckerhaltigem Futter gefüttert wurden, nach nur einer Woche unter Gedächtnisstörungen litten. Interessanterweise waren die Ergebnisse bei Ratten, die zwar gesundes Futter, aber Zuckerwasser erhielten, ähnlich. Die Ergebnisse wurden in der Zeitschrift Brain, Behavior and Immunity veröffentlicht.

Die Gedächtnisschädigung bezog sich auf die Wiedererkennung von Orten, wobei die Tiere Probleme hatten zu merken, wenn ein Gegenstand verrückt wurde. Diese Tiere litten auch unter Entzündungen im hippocampalen Bereich des Gehirns, welcher mit der räumlichen Erinnerungsfähigkeit in Verbindung gebracht wird. „Wir wissen, dass Übergewicht Entzündungen im Körper auslöst, aber bis vor Kurzem war uns nicht bewusst, dass es auch Änderungen im Gehirn hervorruft“, so Professor Margaret Morris von der medizinischen Fakultät der UNSW.

„Das Überraschende an den Forschungsergebnissen ist die Schnelligkeit, mit der sich die Wahrnehmungsfähigkeit verschlechterte“, sagt Professor Morris. „Unseren vorläufigen Daten zufolge ist die Schädigung auch nicht reversibel wenn die Ratten wieder auf eine gesunde Ernährung umgestellt werden, was sehr bedenklich ist.

“Einige Teile des Gedächtnisses der Tiere blieben von Beeinträchtigungen verschont, und das unabhängig von der jeweiligen Ernährung. Alle Tiere konnten gleichermassen gut Dinge wiedererkennen, egal ob sie zu der Gruppe mit dem „gesunden“ Futter, dem „Cafeteria“-Futter (sehr fett- und zuckerhaltig, mit Kuchen, Chips und Keksen) oder zur „gesund plus Zucker“ Gruppe gehörten.

Die festgestellten Gedächtnisveränderungen traten auf, noch bevor Gewichtsunterschiede zwischen den Tieren festgestellt werden konnten. Die weitere Forschungsarbeit soll klären, wie Entzündungen im Gehirn der Tiere mit ungesunder Ernährung verhindert werden können. „Wir vermuten, dass die Ergebnisse auch auf Menschen übertragbar sind“, sagt Professor Morris. „Die Ernährung wirkt sich in jedem Alter auf das Gehirn aus, aber je älter wir werden, desto entscheidender ist sie und könnte auch dem Abbau kognitiver Fähigkeiten entgegenwirken.“

Die Forschung baut auf früherer Arbeit auf, aus der Rückschlüsse auf Übergewicht gezogen werden können. „Wenn man bedenkt, dass kalorienreiches Essen die Funktion des Hippocampus verschlechtert, so könnte ein erhöhter Konsum noch zusätzlich zur Gewichtszunahme beitragen, indem das episodische Gedächtnis beeinträchtigt wird“, so Professor Morris. „Die Menschen sind sich möglicherweise ihrer körpereigenen Signale wie Heisshungerattacken oder Sättigungsgefühl weniger bewusst“. (Institut Ranke-Heinemann / Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund)



Bundesland verbietet Massen-Tötung männlicher Küken

Weltweit müssen Millionen von männlichen Küken sterben, damit die Haltung von Legehühnern rentabel ist. Nun untersagt Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland in Deutschland die massenhafte Tötung von Eintagsküken. Nordrhein-Westfalen räume den Brütereien eine einjährige Übergangsfrist ein, teilte das Landwirtschaftsministerium am Montag in Düsseldorf mit. Hintergrund ist eine neue Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster, die das Töten männlicher Eintagsküken als tierschutzwidrig ansieht.

Die heutigen Nutzhühner werden entweder auf eine hohe Legeleistung oder auf schnellen Fleischzuwachs für die Mast gezüchtet. Männliche Küken aus der Legehennenzucht, die naturgemäss nie Eier legen, wachsen genetisch bedingt deutlich langsamer als Masthühner und setzen auch bedeutend weniger Brustfleisch an. Ihre Aufzucht ist daher unrentabel. Die Eintagsküken werden bei der Legehennen-Zucht in Grossbetrieben als unerwünschtes Nebenprodukt umgehend getötet. In der EU sterben dadurch jährlich 400 Millionen männliche Küken. In der Schweiz werden pro Jahr rund 2 Millionen männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet. (sda 23.12.2013)



Kaviar-Ernterekord in Frutigen

20.12.2013 - (lid) – Das Tropenhaus in Frutigen konnte dieses Jahr eine Rekordmenge an Kaviar ernten. Mit 30'000 Dosen à 30 Gramm wurde die letztjährige Mengen an Kaviar um mehr als das Doppelte übertroffen, wie Coop heute mitteilte. Erstmals wird der Kaviar neben dem Restaurant im Tropenhaus über die Festtage auch in einigen Coop-Filialen vertrieben. Das Tropenhaus hatte dieses Jahr auch mit Rückschlägen zu kämpfen: Im November verendeten wegen eines technischen Defekts rund 20'000 Jungstöre. Der WWF ruft derweil in einer Medienmitteilung dazu auf, nur Kaviar aus Zuchten zu kaufen, da Störe in der Wildnis teils stark bedroht sind.



Kleinbauern sehen SBV-Initiative als "leere Worthülse"

20.12.2013 - (lid) – Nach Ansicht der Kleinbauern-Vereinigung bringt die geplante Initiative zur Ernährungssicherheit des Schweizer Bauernverbandes weder den Landwirten noch den Konsumenten etwas. Der vorgeschlagene Initiativtext sei bereits in der Verfassung oder auf gesetzlicher Ebene verankert, so die Kleinbauern-Vereinigung (VKMB) in einem heute versandten Kommentar. Der Text klinge fast wie eine prägnante Zusammenfassung der Agrarpolitik 2014-17 und des neuen Raumplanungsgesetzes. Der VKMB ist der Meinung, dass die AP 14-17 und das Raumplanungsgesetz wirkungsvoll umgesetzt werden müssen und die Landwirtschaft keinen neuen Verfassungsartikel braucht.



Pistor kritisiert Emmi wegen Preisaufschlägen

19.12.2013 - (lid) – Der Lebensmittel-Grosshändler Pistor AG ist sauer über den Milchverarbeiter Emmi, weil dieser die Preise überdurchschnittlich überhöht. Emmi erhöht ab nächstem Jahr die Preise. So wird Kochbutter um 31 Rp./kg teurer. Hintergrund bildet die von der Branchenorganisation Milch beschlossene Richtpreiserhöhung um 2 Rp./kg.

Der Lebensmittel-Grosshändler Pistor AG kann die Preisgestaltung von Emmi nicht nachvollziehen: Die Erhöhung stehe in keinem Verhältnis zum Milchpreisaufschlag. Mit einer Erhöhung von 0,22 Rp./kg hätte man leben können. Pistor wirft Emmi vor, die Margen aufzupolieren. Auf Anfrage habe Emmi Pistor erklärt, dass der Aufschlag um 31 Rp./kg einen Kompensationszuschlag für Sirtenrahm enthalte. Laut Pistor enthalten die Butterprodukte grösstenteils gar keinen Sirtenrahmanteil. Man wolle diese Situation nicht einfach so hinnehmen, heisst es in der Zeitschrift des Schweizer Bäcker- und Konditoren-Verbandes.



EU-Kommission will Klonfleisch verbieten lassen

18.12.2013 - (lid) – Aus ethischen Gründen will die EU-Kommission das Klonen von Tieren zur Lebensmittelproduktion sowie die Verwendung von Fleisch geklonter Tiere verbieten. Das Verbot bezieht sich nur auf die Klontiere selbst, Nachkommen sind davon ausgenommen, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Laut Kommission wird aber noch geprüft, ob Fleisch der Nachkommen allenfalls gekennzeichnet werden soll und ob dies überhaupt machbar wäre.



DLG bestätigt vermehrte Funde von Fleisch mit Ebergeruch

Was von der Fleischwirtschaft häufig bestritten wird, wurde jetzt von den Prüfern der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e.V.) bestätigt: „In den letzten Jahren wurde ein vermehrtes Auftreten von Geruchsabweichungen bei Schweinefleisch während der DLG-Qualitätsprüfungen für Frischfleisch festgestellt“. Wie die DLG weiter ausführt, wurde deshalb im DLG-5-Punkte Prüfschema die Fehleransprache „Stallgeruch“ ergänzt.

Gleichzeitig sollen solche Prüfer ausgewählt werden, die Eber- und Stallgeruch sicher erkennen können. Bekanntlich wird der Ebergeruch von Menschen unterschiedlich intensiv wahrgenommen. Bereits vor einigen Monaten hatte das Fachjournal „Fleischwirtschaft“ berichtet, dass bei DLG-Prüfungen „vermehrt Eber- bzw. Stallgeruch“ bemängelt wird (DLG 17.12.2013).



Herkunftsangabe würde Fleisch in der EU stark verteuern

Wenn in der EU eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Fleisch eingeführt werden sollte, könnten die Produkte um bis zu 50 % teurer werden. Dieses hat die EU-Kommission in einem Bericht an das EU-Parlament erklärt. Die Hersteller würden den Preisanstieg sehr wahrscheinlich zu 90 % auf die Kunden abwälzen. Hintergrund sind Forderungen nach solch einer Kennzeichnung aufgrund des Pferdefleischskandals zu Beginn 2013.

Seit dem BSE-Skandal gibt es eine Kennzeichnung bislang nur für Rindfleisch ‒ angegeben werden müssen Geburts- und Mastort, Schlacht- und Zerlegungsbetrieb. Die EU plant, diese Pflichtangabe auch für Schweine, Geflügel, Schafe und Ziegen vorzuschreiben. Die EU-Kommission begründet ihre Annahme mit Kostensteigerungen in der Produktion und im Verwaltungsbereich, wenn ein Herkunftsnachweis geführt werden müsse.

Auch für die Kontrolle durch die Behörden würden Mehrkosten entstehen. Konkret erwarten die Experten einen Preisanstieg von 25 % für die einfache Aussage, dass Fleisch aus der EU stamme oder nicht. Sollte auch das Herkunftsland genannt werden, würde sich die Produktion im Extremfall bis zu 50 % verteuern. Für die Kontrolle rechnet die Brüsseler Behörde mit Mehrkosten von 30 %. Dazu die EU-Kommission: „Zwar wünschen sich die Verbraucher solch eine Herkunftsangabe, sie sind aber nicht bereit, die Mehrkosten zu tragen.“ (17.12.2013 behrs)



PRESSESCHAU

EU-Gericht verbietet Gentech-Kartoffel

Das EU-Gericht verbietet den Anbau und Vertrieb der umstrittenen GVO-Kartoffel «Amflora». Die Knolle wird allerdings schon seit 2011 in Europa gar nicht mehr angebaut. Hintergrund der Entscheidung sind Verfahrensfehler der EU-Kommission bei der Zulassung als Futtermittel und für die industrielle Verwendung durch den Chemiekonzern BASF, teilte das Gericht am Freitag in Luxemburg mit. Dafür erregt nun die anstehende Anbauzulassung für eine neue Genmaissorte die Gemüter.

Die ungarische Regierung hatte gegen den Beschluss der EU-Kommission zur Zulassung von «Amflora» geklagt. Greenpeace zeigte sich begeistert von der Entscheidung gegen «die Kartoffel, die keiner wollte». BASF hält dagegen: «Es wurde keine Entscheidung gefällt hinsichtlich der wissenschaftlichen Bewertung unseres Produktes.»

Sowohl die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch andere Gremien hätten immer wieder bestätigt, dass es sich um ein «sicheres Produkt» handele. Die EU-Kommission habe bei der Entscheidung ein neueres Gutachten der EFSA zwar berücksichtigt, erklärten die Richter. Die EU-Behörde habe dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten aber keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem neuen Gutachten der EFSA gegeben.

Damit habe die Kommission die Verfahrenspflichten erheblich verletzt. Das EU-Gericht in Luxemburg ist unter anderem für Klagen gegen EU-Organe zuständig oder gegen bestimmte europäische Gesetze. EU-Staaten können dort auch gegen die Kommission klagen. Nur zwei genetisch veränderte Pflanzen sind in der EU bisher zum Anbau zugelassen: die Maissorte MON 810 und die Kartoffel «Amflora». Die Kartoffel kann wegen ihres hohen Stärkegehalts etwa in der Klebstoff- oder Garnproduktion genutzt werden.

Anfang 2012 hatte BASF angekündigt, den europäischen Markt für Pflanzenbiotechnologie weitgehend aufzugeben und den Sitz seines Tochterunternehmens aus der Nähe von Ludwigshafen in die USA zu verlegen. In diesem Schritt sah sich der Konzern nun bestätigt. Zur Begründung hatte es geheissen, in weiten Teilen Europas fehle die Akzeptanz.

Dreizehn Jahre lang hatte der Konzern um die Zulassung der Kartoffel gerungen. Doch im Fall von «Amflora» hatte es immer wieder Proteste gegen den Anbau gegeben, auf einem Feld in Mecklenburg-Vorpommern mussten die Kartoffeln sogar von Polizisten bewacht werden. Die GVO-Kartoffel ist allerdings auch anderswo bei BASF nicht mehr gefragt: «BASF Plant Science betreibt keinerlei Forschungs- und Geschäftsaktivitäten zur Amflora mehr - weder in Europa noch ausserhalb», hiess es am Freitag.

Die Umweltorganisation Greenpeace jubelte: «Die unrühmliche Geschichte der Gen-Kartoffel Amflora ist mit dem heutigen Urteil endgültig beendet. Die Kartoffel, die keiner wollte, war zu allem Überfluss noch nicht einmal legal zugelassen», kommentierte Experte Dirk Zimmermann. Zu dem zugelassenen Mais des US-Agrarkonzerns Monsanto sagte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin, die Regierung habe in der vergangenen Legislaturperiode entschieden, dass kein Anbau dieser Gensorte in Deutschland erfolgt.

Umweltorganisationen fürchten jedoch, bald könnte eine neue Genpflanze in Europa für den Anbau zugelassen werden: Im Fall des Mais 1507 des US-Herstellers Dupont Pioneer dürfte die EU in den nächsten Wochen entscheiden. Wenn es, wie häufig, unter den EU-Staaten keine ausreichende Mehrheit für oder gegen die Zulassung gibt, ist die EU-Kommission am Zug. Und diese hat schon angekündigt, den Mais zuzulassen. (Schweizerbauer 13.12.13, Volltext: http://www.schweizerbauer.ch/ artikel_13631.html?NL=3)



Täuschung mit dem Prädikaten «Alp»

Nicht immer ist in Berg- und Alpenmilchprodukten Milch aus dem Berggebiet drin. Das widerspricht der Berg- und Alpverordnung, doch diese gilt im Ausland nicht. Ein Beispiel: Der Mondelez-Konzern stellt in Deutschland Milka-Schokolade her und wirbt mit dem folgenden Slogan: «Milka-Alpenmilch ist der leckere, zart schmelzende Schokoladengenuss aus 100% Alpenmilch.»

Zwar enthalten die Schweizer Schokoladenprodukte in aller Regel Schweizer Milch in der Form von Pulver und Kondensmilch, doch nur in den seltensten Fällen stammt diese von einer Alp beziehungsweise aus dem Sömmerungsgebiet. Die Älpler, welche die hoch gelegenen Weiden pflegen, sie von Steinen befreien, die Bergbauern, welche die steilen Hänge mühsam mähen und sie vor dem Waldeinwuchs schützen – sie alle profitieren nicht oder höchstens indirekt, indem dadurch Milch-Lieferkanäle bestehen oder Steuern anfallen.

Für Milch und Milchprodukte schreibt die Schweizerische Berg- und Alpverordnung (BAIV) vor, dass für die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» sowie Ableitungen davon die Kriterien der BAIV erfüllt werden muss. Das bedeutet, dass «Alpenvollmilch» auch tatsächlich Alpmilch sein muss. Und diese BAIV ist der Grund dafür, dass Lindt die genannte Milchschokolade nur in Deutschland als «Alpenvollmilch-Schokolade» bezeichnet. Der «Swiss Alp Cheese» von Emmi, der auch alles andere als ein Alpkäse ist, profitiert von einer Ausnahmeregelung der BAIV, weil die Marke schon seit Langem registriert ist.

Mit Alpkäse lässt sich eine recht hohe Wertschöpfung erzielen. Innovative Bergkäsereien und -molkereien – unter vielen sei hier nur die Bio-Sennerei Splügen GR erwähnt – ermöglichen den Bergbauern für ihre Milch einen Mehrwert. Auch in den Grossverteilern gibt es Beispiele von Produkten, wo «Berg» nicht nur drauf, sondern auch drin ist und wo für das Berggebiet ein Mehrwert herausschaut (zB Pro-Montagna-Linie von Coop) (Schweizerbauer 2’-12-2013, Volltext: http://www.schweizerbauer.ch/ artikel_13724.html?NL=3)
(gb)


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9.2.2016
Wenn das Essen die Gene verändert
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