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Nachrichten

19.1.2015

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KURZNEWS 19. Januar 2015

Arbeitsplatzverluste wegen Eurokurs? / Gastgewerbe wegen Eurokurs vor gewaltiger Herausforderung / Biosuisse gegen Ernährungsinitiative ebenso wie Gegenvorschlag


Travail.Suisse befürchtet Arbeitsplatzverluste wegen Eurokurs

Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist besorgt über die Folgen des Entscheides der Nationalbank, den Mindestkurs aufzuheben. Eine total unkontrollierte Aufwertung des Frankens und der damit verbundene Verlust an Arbeitsplätzen muss verhindert werden. Dabei ist auch die Politik gefordert. Der Bundesrat muss nun sofort alle zur Verfügung stehenden Mittel - wie zum Beispiel Kapitalverkehrskontrollen - prüfen.

Die zu erwartenden Entwicklungen im Euro-Raum - insbesondere der Kauf von Staatsanleihen durch die EZB und die möglichen Folgen der Wahlen in Griechenland - sind offenbar von der SNB als zu gravierend eingeschätzt worden, um den Mindestkurs langfristig mit vertretbarem Risiko zu halten. Insofern ist nachvollziehbar, dass die SNB diesen Entscheid zum jetzigen Zeitpunkt gefällt hat.

Gleichzeitig drohen nach der Aufhebung des Mindestkurses gravierende Folgen für die Schweizer Wirtschaft und den Arbeitsmarkt. Bei einer völlig unkontrollierten Aufwertung des Frankens verliert die Schweiz ungerechtfertigt an Wettbewerbsfähigkeit und viele Arbeitsplätze sind bedroht. Deshalb ist die Politik gefordert. Gerade im Hinblick auf mögliche Turbulenzen in den nächsten Monaten muss der Bundesrat jetzt umgehend prüfen, wie beispielsweise mit Kapitalverkehrskontrollen eine massive kurzfristige Aufwertung verhindert werden kann. (Travail.Suisse 15.1.2015)

Emmi lanciert Joghurt mit viel Protein

19.01.2015 - (lid) – Der Milchverarbeiter Emmi setzt auf den Trend nach proteinreicher Nahrung und lanciert ein neues Joghurt namens "YoQua". Emmi lanciere mit YoQua eine Schweizer Antwort auf den globalen Protein-Trend, zitiert die Fachzeitschrift Alimenta aus einer Mitteilung von Emmi. Das probiotische Joghurt enthält 8 bis 10 Prozent Proteine und nur 2 Prozent Fett. Das Joghurt ist ab heute im Detailhandel in den Geschmacksrichtungen Nature, Heidelbeere, Himbeere und Pfirsich erhältlich.



Good news: keine undeklarierte Transglutaminase

Das Kantonale Labor Basel-Stadt KLBS hat Fisch- und Fleischerzeugnisse auf die Anwesenheit von Allergenen, Gluten, gentechnisch veränderten Organismen und auf die Verwendung von Transglutaminase getestet. Von 25 untersuchten Proben mussten zwei wegen nicht deklariertem Gluten und wegen weiteren Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden.

Transglutaminase ist ein Enzym, welches Proteine quervernetzt. Bakterielle Transglutaminase, wird von der Lebensmittelindustrie eingesetzt um Lebensmittel elastischer zu machen oder Lebensmittelstücke miteinander zu verkleben. Vor allem minderwertiges Geflügelfleisch oder Fisch kann auf diese Weise rekonstituiert werden, so dass das Endprodukt den Anschein macht, ein gewachsenes Stück Fleisch oder Fisch zu sein.

In acht Geschäften wurden 12 Fischerzeugnisse und 13 Fleischerzeugnisse erhoben. Die Produkte wurden in der Schweiz, Deutschland, Portugal, Frankreich, Dänemark, Polen oder Vietnam hergestellt.

Erfreulicherweise konnte in keiner der erhobenen Proben weder Transglutaminase noch gentechnisch veränderte Organismen nachgewiesen werden. In einem portugiesischen Fischerzeugnis konnte rund 500 bis 1000 mg/kg Gluten nachgewiesen werden, obwohl gemäss Zutatenliste keine glutenhaltigen Zutaten enthalten sind. Das Produkt wurde beanstandet. Die Kennzeichnung eines in der Schweiz hergestellten Fleischerzeugnisses war mangelhaft. Es fehlte die Angabe der Adresse des Herstellers oder Verkäufers auf der Verpackung.

Da bezüglich Transglutaminase keine Probe zu beanstanden war, erübrigt sich eine erneute Kontrolle von Fleisch- und Fischerzeugnissen auf Transglutaminase in nächster Zeit. Wegen des Beanstandungsfalles von Gluten in einem Fischerzeugnis ist hingegen die Kontrolle von zusammengesetzten Lebensmitteln ohne glutenhaltige Getreidesorten vorgesehen. (KLBS 16. Januar 2015)



Gastgewerbe wegen Eurokurs vor gewaltiger Herausforderung

GastroSuisse hat den Entscheid der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die Euro-Mindestgrenze per sofort aufzuheben, mit grosser Sorge zur Kenntnis genommen. Dieser Entscheid ist sehr überraschend, da die SNB erst kürzlich unmissverständlich am Mindestkurs festgehalten hatte.

Unsere rund 20'000 Mitgliederbetriebe sind von diesem Schritt unmittelbar und negativ betroffen. Das Gastgewerbe ist mit der Restauration und Hotellerie naturgemäss eine Branche mit starkem Exportcharakter. Die Gäste aus dem Ausland machen einen wichtigen Anteil unserer Gäste aus und generieren einen grossen Umsatzanteil der Branche. Ausserdem ist das Angebot im Ausland sehr attraktiv; das zeigt der zunehmende grenzüberschreitende Konsum.

Bereits mit einem Euro-Kurs von CHF 1.20 musste daher ein grosser Nachfragerückgang verbucht werden. Mit dem heutigen Entscheid der SNB werden die Leistungen des Gastgewerbes gegenüber dem Ausland nochmals massiv verteuert und die Konkurrenzfähigkeit der Branche wird weiter geschwächt.

Das aufgrund von teuren Wareneinkaufspreisen ohnehin kritisch hohe Preisniveau in Schweizer Betrieben wird durch die Abschaffung der Wechselkursgrenze erheblich verschärft. Das Gastgewerbe ist darauf angewiesen, dass unter diesen Umständen konkrete Massnahmen gegen die Hochpreisinsel Schweiz ergriffen werden.

GastroSuisse hofft auf eine rasche Beruhigung der Lage, so dass wenigstens die Planungssicherheit wiederhergestellt werden kann. GastroSuisse ist der Verband für Hotellerie und Restauration in der Schweiz. Rund 20'000 Mitglieder, davon gegen 3000 Hotels, organisiert in 26 Kantonalverbänden und fünf Fachgruppen, gehören dem grössten gastgewerblichen Arbeitgeberverband an. (GastroSuisse 16.1.2015)



Sucht Schweiz warnt vor Energy Drink-Starkkonsum

Die Nachfrage nach Energy Drinks ist enorm: Alleine der Marktführer verkaufte in der Schweiz im 2013 120 Millionen Dosen. Hauptkundschaft sind Jugendliche und junge Erwachsene. Die Getränke sind aber nicht unproblematisch. Deshalb hat Sucht Schweiz ein neues Factsheet "Energy Drinks" herausgegeben, das die aktuellsten Entwicklungen und Forschungsergebnisse berücksichtigt.

Energy Drinks versprechen Fun und Leistungsfähigkeit. Sie putschen auf, dank dem Koffein und dem Zucker. Die Auswahl ist heutzutage beachtlich. Energy Drinks sind überall und jederzeit zu kaufen. Doch was ist in diesen Getränken drin, was bewirken sie? Das neue Facsheet von Sucht Schweiz klärt darüber auf. Hauptbestandteile einer 250ml-Dose sind Koffein (rund 80 mg, was ungefähr zwei Tassen Espresso entspricht), 25-30 Gramm Zucker (entspricht 6-9 Würfeln), Taurin (das unter anderem für die schnellere Aufnahme des Zuckers sorgt) und Vitamin B.

Kritisch ist der übermässige Konsum, so die Faustregel. Zu viel Koffein (mehr als 400mg pro Tag) kann zu Schlafstörungen, Angstzuständen und Herzrasen führen. Insbesondere Jugendliche sollten am Tag nicht mehr als 100mg Koffein zu sich nehmen. Eine einzige Dose "Monster" (500ml) enthält aber bereits 160mg.

"Das Risiko besteht, dass sie als Aufputschmittel einen festen Platz im Alltag bekommen, so dass in Leistungssituationen "automatisch" zu Energy Drinks gegriffen wird, weil es ohne vermeintlich nicht mehr geht", erklärt Präventionsexpertin Louisa Sayad von Sucht Schweiz. "Sie können jedoch weder ein Frühstück ersetzen noch ein Schlafmanko beheben."

Zucker sorgt für Pfunde und schlechte Zähne Auffallend ist der hohe Zuckergehalt der Energy Drinks. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt erwachsenen Personen, nicht mehr als 50 Gramm Zucker pro Tag zu sich zu nehmen. Alleine mit dem Konsum von zwei Dosen Energy Drinks wird diese Limite überschritten. Eine zu hohe Zuckerzufuhr kann zu Diabetes und Übergewicht führen. Wie bei allen Süssgetränken kann der Zucker schliesslich bei den Zähnen Spuren hinterlassen. Die Drinks enthalten auch viel Säure, welche wiederum den Zahnschmelz angreift.

Besonders heikel ist die Mischung von Energy Drinks mit Alkohol: Der Zucker kaschiert die Wirkung des Alkohols, was rasch zu einem übermässigen Alkoholkonsum führen kann. Gleichzeitig putscht das Koffein der Energy Drinks auf und täuscht ebenfalls über den Alkohol hinweg. Konzentration und Reaktion bleiben auf der Strecke; die Risikobereitschaft steigt. Aus Präventionssicht geht der Entscheid des Bundes, seit Januar 2014 Mischgetränke von Alkohol und Energy Drinks zum Verkauf zuzulassen, in die falsche Richtung.

Das Factsheet kann gratis unter http://shop.addictionsuisse.ch/fr/150-fiches-d-information heruntergeladen werden. Die Stiftung Sucht Schweiz ist ein nationales Kompetenzzentrum im Suchtbereich. Sie betreibt Forschung, konzipiert Präventionsprojekte und engagiert sich in der Gesundheitspolitik. Das Ziel der Stiftung ist, Probleme zu verhüten oder zu vermindern. www.suchtschweiz.ch (Sucht Schweiz 15.1.2015)



FAO: Fakten zu Milch weltweit

14.01.2015 - (lid) – Die UNO-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) hat eine interessante Grafik zum internationalen Milchmarkt erstellt. Sie zeigt unter anderem, dass in Asien innerhalb von 30 Jahren die Milchproduktion um 300 Prozent zugelegt hat. Weltweit stammen 83 Prozent der Milch von Kühen, 13 Prozent von Büffeln, 2 Prozent von Ziegen, 1 Prozent von Schafen und 0,3 Prozent von Kamelen. Diese und weiter interessante Fakten sind in der neuen FAO-Infografik enthalten.



Biosuisse gegen Ernährungsinitiative ebenso wie Gegenvorschlag

Die Agrarpolitik 2014–2017 soll als aufwändig erarbeiteter Kompromiss für Stabilität sorgen. Eine langwierige Verfassungsdebatte kommt da zur falschen Zeit, zumal weder der Schweizerische Bauernverband noch der Bundesrat bisher ihre konkreten Pläne zu der Initiative und dem Gegenvorschlag auf den Tisch gelegt haben.

Die Schweizer Landwirtschaft arbeitet zurzeit erfolgreich an der Umsetzung der Agrarpolitik 2014–2017. Der jüngste Reformschritt soll das hohe Produktionsniveau sichern, für mehr Wertschöpfung sorgen und die negativen Auswirkungen auf Böden, Gewässer und Klima weiter reduzieren. Bio Suisse stützt diesen Reformschritt als aufwändig erzielten Kompromiss.

Die Biobauern erwarten, dass die Agrarpolitik 2014–2017 über das Jahr 2017 hinaus die Richtung vorgibt und für Planungssicherheit sorgt. Bio Suisse ist nicht bereit, diese Stabilität durch eine langwierige Verfassungsdebatte mit ungewissem Ausgang wieder in Frage zu stellen. Initiative und Gegenvorschlag kommen zur falschen Zeit.

Bio Suisse ruft in Erinnerung, dass die Landwirtschaft heute ihre Güter in einer höheren Qualität, aber preiswerter zur Verfügung stellt, mehr ökologische Leistungen erbringt und einen tieferen Anteil des gesamten Bundeshaushalts beansprucht als noch vor der Agrarreform der letzten Jahre. Trotzdem konnten die Betriebe stabile Einkommen erwirtschaften. Diesen Weg gilt es weiter zu gehen. Bislang haben weder Bauernverband (SBV) noch Bundesrat plausibel darlegen können, welche Ziele mit den bestehenden Mitteln nicht erreicht werden können.

Deshalb unterstützt der Dachverband der Schweizer Bio-Produzenten weder aktiv die Initiative des Schweizerischen Bauernverbands noch begrüsst er den Gegenvorschlag des Bundesrats. Auch wenn beide Vorschläge positive Ansätze enthalten: Bevor über Verfassungskorrekturen diskutiert wird, sollen Bundesrat und Bauernverband ihre Karten auf den Tisch legen und aufzeigen, welche Gesetzes- und Verordnungsänderungen sie konkret mit ihren neuen Verfassungsartikeln anstreben.

Scheindiskussionen aus politischem Kalkül und Wahlkampftaktik streuen der Branche nur Sand in die Augen und werden am Schluss auf dem Buckel derjenigen Produzenten ausgetragen, die sich für eine nachhaltige und marktorientierte Lebensmittelproduktion engagieren. Zudem steht der Verdacht im Raum, dass ein Teil der Initianten der SBV-Initiative für Ernährungssicherheit das Rad der Zeit zurückdrehen möchten und damit auch die positiven gesellschaftlichen Errungenschaften der Agrarpolitik der letzten Jahre rückgängig machen wollen. (Bio Suisse 14.1.2015)



Einfuhrverbot für deutsche Kurier-Pizza

Nach Auskunft der Schweizer Zollbehörden stünden der Lieferung deutscher Pizzadienste ins Nachbarland „Nicht lösbare Aufgaben“ zu Zollabgaben, lebensmittelrechtlichen Vorschriften und agrarpolitischen Bestimmungen entgegen. Schon länger setzt sich die IHK Hochrhein-Bodensee (IHK) für eine Regelung in Sachen Pizza-Lieferung im deutsch/schweizerischen Grenzgebiet ein. Es geht darum, ob deutsche Pizzadienste in das naheliegende Schweizer Grenzgebiet ausliefern dürfen, ohne zuvor für jede Pizza oder Pasta ein aufwendiges Zollverfahren durchführen zu müssen.

Auch gelte es, Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten des Schweizer Gewerbes zu verhindern, hieß es in der Begründung weiter. Mit einer Sonderlösung würde schließlich ein „Präzedenzfall“ geschaffen, der auch für andere Bereiche Anwendung finden müsste. Dennoch soll das deutsche Anliegen als Grundsatzfrage in den Bestrebungen zur Optimierung der Zollverfahren weiterhin auf der Agenda bleiben. Einziger Trost für die betroffenen Unternehmen und ihre Kunden: Nach wie vor können Schweizer Kunden ihre Pizza auf der deutschen Seite zu jeder Tages- und Nachtzeit abholen. (IHK Koblenz Bodensee 13.1.2015)



100-fach besseres Nachweis-Tool für Gluten in Lebensmitteln

(pte 9.1.2015) - Italienische Forscher haben eine Technik zum Nachweis von Gluten in Nahrungsmitteln entwickelt. Diese öffnet neue Ansätze auf den Gebieten der Biomedizin, des Umweltschutzes und der Lebensmitteltechnologie. Daran beteiligt waren das Istituto di Ottica http://www.ino.it , das Istituto di Biochimica delle Proteine http://www.ibp.cnr.it sowie das ebenfalls zum Nationalen Forschungsrat CNR gehörende Istituto di Scienze dell' Alimentazione, das Istituto di Microelettronica e Microsistemi und das Istituto di Cibernetica.

"Bei unserer Untersuchung haben wir uns die pyroelektrischen Effekte zunutze gemacht", erklärt Projektleiterin Simonetta Grilli. Es handelt sich um die vorübergehende Bildung von entgegengesetzten elektrischen Spannungen, um auf einem künstlichen Träger in geringer Menge vorhandene Moleküle auf kleinster Fläche anzuhäufen und beispielsweise mithilfe eines Fluoreszenz-Scanners nachzuweisen.

Der Expertin nach müsse man sich das in Gluten enthaltenene, für die Zöliakie verantwortliche Protein Gliadin als kleines, auf eine Flüssigkeit verteiltes Glühlämpchen vorstellen. "Durch unser Verfahren gelingt es, diese auf einer nur ein Tausendstel Millimeter grossen Fläche zu konzentrieren und damit einen gegenüber den herkömmlichen Methoden mehr als hundertfachen Lichteffekt zu erzeugen", betont Grill.

Die mit der neuen Methode zu erzielenden Ergebnisse bieten eine Messempfindlichkeit, die bei 0,005 ppm Gliadin und damit erheblich über den bisher üblichen 0,3 ppm liegt. Auf diesem Wege könnten auch Lebensmittel als "glutenfrei" in den Handel gebracht werden, die nur äusserst geringfügige Mengen an Gluten enthalten. Damit würden die an Zöliakie leidenden Menschen erheblich geringere Risiken eingehen.

Als nächstes soll ein kleines und handliches pyroelektrisches Gerät entwickelt werden, das auch von ungeschultem Personal bedient werden kann und ohne langwierige Laboranalysen auskommt. Finanziert wurde die multidisziplinäre Untersuchung vom italienischen Ministerium für Forschung, Universität und Bildung http://ministeroistruzione.it in Rom. Details wurden im Fachmagazin "Nature Communications" http://nature.com publiziert.
(gb)


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