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Nachrichten

12.5.2015

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KURZNEWS 12. Mai 2015

Pestizide machen krank gemäss Greenpeace-Studie / Bundesrat will Swissness-Regeln bald in Kraft setzen / Kein Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“


Pestizide machen krank gemäss Greenpeace-Studie

12.05.2015 – (lid) – Pestizide würden ein grosses Gesundheitsrisiko darstellen. Zu diesem Schluss gelangt Greenpeace nach Durchsicht der aktuellen medizinischen Literatur. Ökologische Anbaumethoden müssten gefördert werden. Zwar seien die meisten Krankheiten wohl multifaktoriell bedingt, so Greenpeace. Viele Studien verdeutlichten jedoch die statistischen Zusammenhänge zwischen der Pestizidexposition und einem höheren Risiko für Fehlentwicklungen, neurologische und immunologische Störungen sowie einiger Krebsarten. Betroffen seien vor allem Bauern und Gärtner. Greenpeace hat medizinische Studien ausgewertet und die Resultate im Bericht „Pestizide und unsere Gesundheit – die Sorge wächst“ veröffentlicht.

Kritik äussert Greenpeace an der Schweiz: Verschiedene Pestizide seien in Böden, Gewässern, der Luft und im Essen nachweisbar. „Das Land betont immer wieder seine nachhaltige Lebensmittelproduktion, schneidet punkto Pestizideinsatz im Vergleich zu anderen Ländern Europas jedoch überhaupt nicht besser ab“, heisst es in einer Mitteilung.

Der einzig sichere Weg, die Exposition gegenüber giftigen Pestiziden zu verringern, sei die Umstellung auf einen langfristigen und nachhaltigen Ansatz in der Nahrungsmittelproduktion. Statt in eine Intensiv-Landwirtschaft zu investieren, brauche es die Förderung und Weiterentwicklung ökologischer Anbaumethoden, die ohne synthetische Chemie auskämen, so Greenpeace. Chemisch-synthetische Pestizide kommen seit den 1950er-Jahren in der Landwirtschaft weltweit zum Einsatz. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Frühjahr 2015 Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Das Herbizid ist weltweit das am meisten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel.



Gerichtsurteil gegen Healthclaim von Unilevers „Becel pro.aktiv“

Das Landgericht Hamburg hat nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die „Unilever Deutschland GmbH“ entschieden, dass diese mit Werbung nicht den Eindruck erwecken dürfe, die Halbfettmargarine „Becel pro.aktiv“ könne den Cholesterinwertspiegel um mehr als 20% senken. Derartige gesundheitsbezogene Aussagen sind nach der EU-Verordnung nur erlaubt, wenn sie von der EU-Kommission zugelassen wurden ‒ dieses ist bei der strittigen Werbeaussage nicht der Fall.

Die im Produkt zugesetzten Pflanzensterine können den Cholesterinspiegel zwar tatsächlich senken, vermittelt werden darf aber nur, dass sich der Cholesterinspiegel um 7 bis 10 % reduziert und wie lange es dauert, bis die Wirkung eintritt. Die Werbung von „Unilever“ versprach eine zwei bis drei Mal so hohe Wirkung. Für die Richter hatte keine Bedeutung, dass die Anzeige auch eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung empfahl. Verbraucher verstünden die Werbung so, dass der Verzehr des Produktes „Becel pro.aktiv“ entscheidend für den hohen Rückgang der Cholesterinwerte sei. Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist noch nicht rechtskräftig. (www.haccp.de 11.5.2015)



Bundesrat will Swissness-Regeln bald in Kraft setzen

11.05.2015 – (lid) – Der Bundesrat sieht keinen Grund dazu, die neuen Swissness-Regeln wegen des starken Frankens aufzuschieben. Dies schreibt er als Antwort auf zwei Interpellationen aus dem Nationalrat. Die beiden Nationalrätinnen Andrea Geissbühler (SVP) und Barbara Schmid-Federer (CVP) hatten in ihren Interpellationen (1, 2) den Bundesrat angefragt, ob er aufgrund der Frankenstärke bereit sei, das revidierte Markenschutzgesetz um mindestens fünf Jahre aufzuschieben. Geissbühler und Schmid-Federer sehen die neuen Swissness-Regeln als zusätzliche Belastung für die Unternehmen

Der Bundesrat sehe keinen Anlass, die Inkraftsetzung des Gesetzes aufzuschieben, heisst es in der Antwort zu den Interpellationen. Eine baldige Inkraftsetzung der Vorlage sei angesichts des aktuellen wirtschaftlichen Umfelds wichtiger denn je für den Werkplatz Schweiz.



Bürokratielawine droht bei "Swissness"-Umsetzung

Auch nach der fast siebenjährigen Zangengeburt der aus Sicht der Nahrungsmittel-Industrie verunglückten "Swissness"-Regulierung kommt die Debatte um die neuen Vorschriften nicht zur Ruhe. Inzwischen beurteilen gar Kräfte, welche im parlamentarischen Prozess starke Treiber der "Swissness"-Vorlage waren, den bürokratischen Aufwand für die Umsetzung als zu gross.

In der Frühjahrssession 2015 der Eidgenössischen Räte wurden diverse Vorstösse lanciert, die eine Sistierung der Inkraftsetzung der "Swissness"- Umsetzungsverordnungen und/oder eine praktikable Umsetzung sowie Auskunft vom Bundesrat zu spezifischen Themen verlangen. Die Autoren der Vorstösse bilden ein breites Parteienspektrum ab, und in den Überschriften der Vorstösse werden plakativen Forderungen wie "Aufschieben und vereinfachen", "sistieren", "administrativen Aufwand tief halten", "volkswirtschaftliche Auswirkungen prüfen" formuliert und Fragen wie "Soll Schweizer FairtradeSchokolade keine Schweizer Schokolade mehr sein?" und "Ist Schweizer Wasser kein Schweizer Rohstoff?" gestellt.

Man darf auf die Antworten des Bundesrats gespannt sein, die dieser während der Sommersession im Juni präsentieren wird. Konsultation der Rechtskommissionen Grundsätzlich fällt der Erlass von Verordnungen in die Zuständigkeit des Bundesrats. Die Rechtskommissionen der Eidgenössischen Räte können aber verlangen, konsultiert zu werden. Dies haben sie vorliegend getan. Die Konsultation der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) fand am 23. April 2015 statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen der RK-S vom 23. April 2015 stand die Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel (HASLV). Die Mehrheit der Kommission wies darauf hin, dass im Rahmen der Ausführungsverordnungen nicht auf Entscheidungen, die das Parlament bei der "Swissness"-Vorlage getroffen hat, zurückgekommen werden kann. Die Kommission hat aber verschiedene Empfehlungen gemacht, u.a. die Empfehlung, das "Meldeverfahren an das WBF" soll vereinfacht und weniger bürokratisch ausgestaltet werden.

Dies lässt darauf schliessen, dass die RK-S für Ausnahmen an Stelle des vom Bundesrat vorgeschlagenen komplizierten Bewilligungsverfahrens offenbar ein einfaches Meldeverfahren empfiehlt. Die Kommissionsmehrheit hat dem Bundesrat im Übrigen empfohlen, an seinem Fahrplan festzuhalten und die neue "Swissness"-Gesetzgebung per 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Die Rechtskommission des Nationalrats wird am 28. Mai 2015 konsultiert. (fial 6.5.2015)



Ricola verkauft Disch an Alrupa

(Ricola 8.5.2015) - Die Disch AG in Othmarsingen hat mit dem heutigen Tag eine neue Eigentümerin erhalten. Neu zeichnet die Alrupa Finanz Holding AG mit Sitz in Altnau für die Geschäfte verantwortlich. Sie übernimmt die Disch AG von der Ricola Familienholding AG in Laufen. Eine Weiterbeschäftigung aller Mitarbeitenden ist gesichert, der Standort Othmarsingen bleibt erhalten.

Seit der Übernahme durch die Ricola Familienholding AG 1993, hat sich die Disch AG nicht nur zu einer erfolgreichen Spezialistin in der Auftragsfertigung von Süsswaren entwickelt, sondern ist immer stärker auch in der Herstellung von pharmazeutischen Süsswarenprodukten tätig. Diesem Umstand wird mit einer Änderung der Eigentümerstruktur Rechnung getragen.

"Die Disch steht mittlerweile erfolgreich für andere Kernkompetenzen, als ihr Schwesterunternehmen Ricola. Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, die Disch in eine passendere unternehmerische Umgebung zu integrieren, wo sie ihre Stärken vermehrt ausspielen kann", begründet Lukas Richterich, Verwaltungsratspräsident der Ricola Familienholding AG, den Verkauf des Unternehmens. "Bei der Auswahl des Käufers haben wir uns vor allem auf soziale und fachliche Komponenten gestützt. Die Unternehmenskultur und das Geschäftsmodell von Alrupa haben uns davon überzeugt, dass sich die Disch unter diesem Dach noch besser entwickeln kann", präzisiert Lukas Richterich.

Die neue Eigentümerin, die Alrupa Finanz Holding AG, ist ein neu gegründetes Unternehmen der Rupaal Finanz Holding AG, die sich auf Übernahmen aus Unternehmensabspaltungen und Nachfolgeregelungen spezialisiert hat. Sie verstärkt durch den Kauf der Disch AG ihr Engagement im Bereich der pharmazeutischen Süsswarenprodukte signifikant. Alrupa verfügt bereits über ein Standbein in dieser Branche (Joga Med AG). "Die Disch ist eine hervorragende Ergänzung. Wir wollen ein führender Anbieter von pharmazeutischen Süsswarenprodukten in der Schweiz sein, dabei helfen uns das neue Know-how ebenso wie die grösseren Kapazitäten", freut sich Paul Schnellmann, Verwaltungsratspräsident der Alrupa Finanz Holding AG, über den Zukauf.

Die bislang bestehenden geschäftlichen Beziehungen zwischen der Disch AG und Ricola werden durch den Verkauf nicht beeinflusst. So werden die Süsswaren der zu Ricola gehörenden Marken Sportmint und Mocken auch weiterhin in Othmarsingen produziert. Die Disch AG ist in Europa führend in der Auftragsfertigung von pharmazeutischen Speziallebensmitteln, basierend auf Technologien der Süsswarenherstellung. Die Firma gehörte seit 1993 zur Ricola Familienholding AG.



Kein Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“

(BLW 29.04.2015) - Der Bundesrat hat heute die Ergebnisse der Vernehmlassung zum direkten Gegenvorschlag zur Eidgenössischen Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“ zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen beschlossen. Dem Thema wird generell hohe Bedeutung beigemessen. Wie die Initiative findet aber auch ein direkter Gegenvorschlag bei den Vernehmlassungsteilnehmern keine Mehrheit. Der Bundesrat entschied aufgrund der Vernehmlassungsresultate, auf einen direkten Gegenvorschlag zu verzichten. Bereits im Oktober 2014 hatte er die Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit“ zur Ablehnung empfohlen, da diese aus seiner Sicht einseitig und unvollständig auf die inländische Produktion fokussiert.

Der Bundesrat misst dem Thema der Ernährungssicherheit eine grosse Bedeutung zu, die in den nächsten Jahrzehnten insbesondere im globalen Kontext noch steigen dürfte. Die Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit" ist aus Sicht des Bundesrates jedoch einseitig und unvollständig, indem sie ausschliesslich auf die inländische Produktion fokussiert. Deshalb beschloss der Bundesrat im Oktober 2014, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen, welcher die Thematik der Ernährungssicherheit mit einem kohärenten Konzept in der Verfassung verankern würde.

Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigen, dass der Ernährungssicherheit grosse Bedeutung beigemessen wird. Die Initiative „Für Ernährungssicherheit" wird aber von vielen Vernehmlassungsteilnehmern nachdrücklich abgelehnt. Ein direkter Gegenvorschlag, wie er vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, findet ebenfalls keine Mehrheit. So sind einige Kantone, die überwiegende Mehrheit der Parteien, der bäuerlichen Kreise sowie der Wirtschafts- und Umweltorganisationen gegen einen direkten Gegenentwurf.

Das vom Bundesrat vorgeschlagene, umfassende Konzept für Ernährungssicherheit wird inhaltlich zwar im Grundsatz relativ breit unterstützt. Seine Verankerung in der Verfassung wird aber mehrheitlich abgelehnt, insbesondere da die heutige Verfassungsgrundlage alle nötigen Bestimmungen bereits enthalte. Einige Kantone und Organisationen unterstützen den direkten Gegenentwurf im Prinzip, fordern aber Anpassung in Richtung des Kernanliegens der Initiative (Stärkung der Inlandproduktion).

Der Bundesrat wird deshalb in der Botschaft zuhanden des Parlaments die Volksinitiative „Für Ernährungssicherheit" ohne direkten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Das Thema der Ernährungssicherheit soll auf Basis der bestehenden Verfassungsgrundlagen weiterverfolgt werden. Ebenso will er die mit der Agrarpolitik 14-17 angelaufene Strategie für eine sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion und -versorgung weiterführen. Dies im Interesse der Ernährungssicherheit für die Bevölkerung, der Land- und Ernährungswirtschaft ebenso wie der gesamten Schweizer Volkswirtschaft.



Michael Kleinert neu im Verwaltungsrat der Aston Foods AG

Prof. Michael Kleinert verstärkt den Verwaltungsrat der weltweit tätigen Aston Foods AG. Nebst seiner Dozentenfunktion leitet Prof. Kleinert das Institut für Lebensmittel- und Getränkeinnovation an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW in Wädenswil.

Michael Kleinert ist ausgebildeter Bäckermeister und hat Lebensmitteltechnologie an der FH Lippe im deutschen Lemgo/Detmold studiert. Seine berufliche Laufbahn führte ihn über verschiedene Stationen durch Lehre und Industrie. Bei der Bäckereifachschule Richmont leitete er die Qualitätssicherung und Mehlanalytik. Anschliessend arbeitete Herr Kleinert mehrere Jahre in verschiedenen Führungspositionen bei Hiestand, zuletzt als Leiter der Produktion Schweiz mit über 300 Mitarbeitern an mehreren Standorten.

Seit 2004 ist Prof. Kleinert an der ZHAW in Wädenswil als Institutsleiter beschäftigt. Das Ziel seiner Tätigkeit ist die Entwicklung innovativer Prozesse und Produkte zur Bereitstellung genussvoller, gesunder, sicherer und nachhaltiger Lebensmittel. Mit der Wahl von Michael Kleinert verstärkt der Verwaltungsrat der Aston Foods seine Kompetenz in den Bereichen Backwarentechnologie und Lebensmittelinnovation. (Aston Foods 29.4.2015)
(gb)


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9.2.2016
Wenn das Essen die Gene verändert
Mütter beeinflussen mit ihrer Ernährung den Fett- und Zuckerstoffwechsel der Nachkommen durch epigenetische Veränderungen.
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