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7.7.2015

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KURZNEWS 7. Juli 2015

Passiver Veredelungsverkehr beim Fleisch steigt an / LeShop verzeichnet hohes Wachstum / Ab 2016 neues Lebensmittelgesetz


Passiver Veredelungsverkehr beim Fleisch steigt an

07.07.2015 – (lid) – In der Schweiz wird regelmässig Fleisch importiert, verarbeitet und danach wieder exportiert. Seit 2010 wird immer öfters auch Schweizer Fleisch exportiert und danach verarbeitet wieder importiert. Im sogenannten aktiven Veredelungsverkehr, bei dem Waren importiert und danach verarbeitet wieder exportiert werden, ging es im Fleischbereich in rund 80 Prozent aller Fälle zwischen 2010 und 2014 um Rindsbinden, wie der Fachbereich Marktbeobachtung des BLW schreibt. Aus diesen wird in der Schweiz Trockenfleisch, z.B. Bündnerfleisch, produziert. 84 Prozent der Re-Exporte waren 2014 denn auch Trockenfleisch.

Seit 2010 hat auch der passive Veredelungsverkehr stark zugenommen. Bei diesem werden Schweizer Rohstoffe exportiert und danach verarbeitet wieder importiert. Zwischen 2010 und 2014 stiegen die mengenmässigen Exporte um 100 Prozent, die Re-Importe gar um 303 Prozent, wie das BLW im Markbericht Fleisch schreibt. Exportiert wurden dabei vor allem Poulet- und Schweinefleisch, reimportiert wurden Wurstwaren, Trocken- und Würzfleisch sowie Pouletzubereitungen. Im Vergleich mit dem Gesamthandel hatte der passive Veredelungsverkehr aber nur einen Wertanteil von rund 1,5 Prozent im Jahr 2014.



LeShop verzeichnet hohes Wachstum

03.07.2015 – (lid) – Das Online-Bestellportal LeShop ist im ersten Halbjahr 2015 trotz verstärktem Einkaufstourismus so stark gewachsen wie seit fünf Jahren nicht mehr. Der Umsatz der Migros-Tochter LeShop stieg im ersten Halbjahr 2015 um 7,8 % auf 89,5 Millionen Franken. Das Unternehmen führt den Erfolg auf neue Dienstleistungen zurück, wie die SDA berichtet. Die Möglichkeit seine Einkäufe bei Pickup-Stationen abzuholen und die Erweiterung des Angebots auf andere Migros-Unternehmen wie Digitec und Micasa haben zum Wachstum beigetragen.

Ausserdem sind seit Juni die Bestellungen, die mit dem Smartphone oder Tablet vorgenommen werden, um 11,4 % auf 39 % gestiegen und haben den Online-Handel verstärkt. Der Ausbau des Liefernetzes, das neuerdings Kunden wie Büros, Werkstätten und Kinderkrippen erreichen soll, hat ebenfalls zur Umsatzsteigerung beigetragen. Der Jahresumsatz von LeShop beläuft sich nach eigenen Angaben auf 165 Millionen Franken im Jahr 2014, somit ist LeShop der Marktführer im Online-Detailhandel. Der Konkurrent Coop mit seinem Internet-Bestellportal Coop@home verzeichnete 2014 einen Umsatz von 114 Millionen Franken.



Nationalratskommission will Cassis-de-Dijon bei Lebensmitteln aufheben

01.07.2015 – (lid) – Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat ihre Position bekräftigt, wonach das Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Lebensmitteln nicht mehr angewendet werden soll. Der Nationalrat hat sich anfangs Mai 2015 dafür ausgesprochen, das Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Lebensmitteln aufzuheben. Der Ständerat lehnte dies Mitte Juni 2015 allerdings ab. Der Ball liegt nun wieder beim Nationalrat. Dessen Wirtschaftskommission will an der Aufhebung des Cassis-de-Dijon-Prinzips festhalten. Mit 15 zu 9 Stimmen hat sie entschieden, auf die parlamentarische Initiative, die von Bauernverbandsdirektor und FDP-Nationalrat Jacques Bourgeois eingereicht wurde, einzugehen.

Die Gründe dafür waren gemäss Mitteilung der Parlamentsdienste die gleichen, die bereits bei früheren Beratungen ins Feld geführt wurden. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip habe im Bereich Lebensmittel weder für den Handel noch für die Konsumenten Wirkung entfaltet, bringe eine Beeinträchtigung der hohen schweizerischen Qualitätsansprüche mit sich und sei zudem wegen der fehlenden Reziprozität mit der EU abzulehnen. Eine Minderheit verspricht sich vom Cassis-de-Dijon-Prinzip nach wie vor eine kostendämpfende Wirkung und verweist auf die Mündigkeit der Konsumenten.



Import-Käse legt zu

01.07.2015 – (lid) – Im ersten Quartal 2015 wurde im Detailhandel mehr Käse verkauft. Zugelegt hat aber nur der ausländische Käse. Das Verkaufsvolumen von Käse im Detailhandel nahm im ersten Quartal des Jahres im Vergleich zur Vorjahresperiode um 0,7 Prozent zu, wie der aktuelle Marktbericht Milch des Fachbereichs Marktbeobachtung des BLW zeigt. Die Zunahme erfolgte wegen der grösseren Nachfrage nach ausländischem Käse. Dieser legte mengenmässig um 2,6 Prozent zu, während beim Schweizer Käse ein leichter Rückgang um 0,3 Prozent verzeichnet wurde.

Umsatzmässig jedoch konnte der Schweizer Käse mit 1,8 Prozent mehr zulegen als der ausländische mit 0,4 Prozent. Grund dafür ist, dass der Durchschnittspreis des Schweizer Käses um 2,1 Prozent auf 17,37 Franken pro Kilo angestiegen ist, während der ausländische im Schnitt nur 16,63 Fr./kg kostete (-2,2 Prozent). Insgesamt betrug im ersten Quartal der Anteil ausländischer Käse 30,2 Prozent der Gesamtverkaufsmenge im Detailhandel.



Verzichtet Migros bald auf Stopfleber-Verkauf?

280 Tonnen Fettleber von Enten und Gänsen wurden 2013 in die Schweiz importiert. Damit liegt der Import um ein Drittel höher als noch vor elf Jahren. Während Konkurrent Coop seit fast zwei Jahrzehnten auf den Verkauf von Stopfleber verzichtet, bieten die Migros-Genossenschaften im Tessin und in der Romandie dieses Tierqualprodukt weiterhin an. Das verträgt sich nicht mit der Selbstdarstellung des orangen Riesen als ethisch verantwortungsbewusstes Unternehmen, das Nachhaltigkeit und Tierschutz hohen Stellenwert beimisst. Und es verträgt sich nicht mit dem Versprechen der Migros im Rahmen des Nachhaltigkeitsprogramms «Generation M», Schweizer Tierwohl-Standards auch bei allen Produkten aus dem Ausland einführen zu wollen.

Nicht ohne Grund verbietet die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung die Zwangsmast. Etwa 100 Gramm wiegt eine normale, gesunde Gänseleber. Durch die drei- bis vierwöchige, täglich mehrmalige Zwangsfütterung mit einem extrem kalorienreichen Futterbrei wird daraus ein krankes, verfettetes, um das Fünf- bis Zehnfache vergrössertes Organ. Als Folge davon leiden die Tiere unter Atem- und Verdauungsbeschwerden. Der Stopfprozess mit Fixation und Hineinpumpen des Futterbreis sowie die erzwungene hohe Futteraufnahme sind für die Tiere eine Qual. Ein Stopfprozess entspricht in etwa der Vorstellung, dass ein Mensch in nur wenigen Sekunden die unglaubliche Menge von mehr als 10 kg Spaghetti in sich hineinstopfen müsste.

Der STS weiss: Demnächst wird darüber entschieden, ob auch in den Migros-Genossenschaften Wallis, Genf, Neuenburg-Freiburg, Waadt und Tessin die tierquälerische Stopfleber nicht mehr angeboten werden soll. Mit seiner Aktion «Schluss mit Stopfleber in Migros-Regalen» wendet sich der Schweizer Tierschutz daher gezielt an die Migros-Genossenschaften in der Westschweiz und im Tessin. Das Ziel: Die Verantwortlichen für das extreme Tierleid, das mit dieser «Delikatesse» verbunden ist, zu sensibilisieren und sie zum Verzicht auf das Qualprodukt zu bewegen. (STS 24.6.2015)



PRESSESCHAU

Coop und Migros schlachten immer wieder trächtige Kühe

Für Sie gelesen im Tagesanzeiger: Eine Untersuchung aus dem Jahr 2012 des Bundesamtes für Veterinärwesen (BLV) kommt zum Schluss, dass rund sechs Prozent der geschlachteten Kühe und Rinder mindestens im fünften Monat trächtig sind. Das sind etwa 15000 Tiere pro Jahr. Wie der Fall Wälchli zeigt, landen die Tiere auch in den Industrieschlachthöfen der Grossverteiler Coop und ­Migros.

Bell-Sprecher Davide Elia bestätigt: «Leider enden bei uns immer wieder trächtige Rinder auf der Schlachtbank.» Wie viele es sind, will Elia nicht sagen. Den Schlachthöfen seien die Hände gebunden. Wegen Tierseuchegesetzen dürfe kein Tier den Schlachthof verlassen und müsse zwingend getötet werden. «Wenn bei uns ein trächtiges Tier angeliefert wird, ist es schon zu spät», so Elia. Die Kontrolle müsse vorher passieren. Auch Micarna-Sprecher Roland Pfister bestätigt, dass in ihren angegliederten Schlachthöfen die Schlachtung von trächtigen Tieren nicht verhindert werden könne.

Die Problematik in den Schlachthöfen kennt Hansueli Huber, Geschäftsführer des Schweizer Tierschutzes, aus eigener Erfahrung. Neben ethischen Bedenken weist Huber darauf hin, dass die ungeborenen Kälbchen im getöteten Mutterleib langsam ersticken. Die These wird auch von wissenschaftlichen Untersuchungen gestützt. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BLV) relativiert indes: «Dem BLV sind dazu keine eindeutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse bekannt», so Sprecherin Eva van Beek.

Beim BLV weiss man dafür, wie es zu den Schlachtungen von angehenden Mutterkühen kommt. Die Befragung der Landwirte 2012 habe ergeben, dass mehr als zwei Drittel von ihnen die Trächtigkeit nicht bemerkt hätten, so van Beek. Die Erklärung: Immer mehr tierfreundliche Weidehaltungen mit frei mitlaufenden Stieren und knappes Personal führten dazu, dass Landwirte den Überblick über die einzelnen Tier verlieren würden. So sagen es verschiedene Branchenkenner.

Sogenannte Notschlachtungen wenn das Tier wegen akuter Krankheit von seinem Leiden erlöst werden muss – sind ein weiterer Grund. Wie der Fall Wälchli zeigt, dürfte der Viehhandel das Problem noch verschärfen. Auch das BLV nennt den «unkontrollierten Viehhandel» als eine weitere Ursache.

Der Geschäftsführer des Schweizerischen Viehhändlerverbandes, Peter Bosshard, erklärt es so: «Wir nehmen in der Regel alle Tiere, welche die Bauern uns verkaufen. Ob sie trächtig sind, ist beim Kauf nicht immer ersichtlich.» Weil die Aufzucht von Jungtieren nicht eine Kernaufgabe für den Viehhandel darstellt und die Nachfrage nach Schweizer Fleisch sehr hoch ist, sei die Versuchung da, auch mal wissentlich ein trächtiges Tier in den Schlachthof zu bringen. Das sei nicht auszuschliessen, sagt Bosshard. Das grösste Problem sei, dass sich die Viehhändler auf die Angaben der Landwirte verlassen müssten. «Denn eine Trächtigkeitsuntersuchung bei jedem Ankauf eines Tieres ist zu aufwendig und zu teuer», so Bosshard.

Peter Schneider von Proviande sagt: «Aus unserer Sicht muss Freiwilligkeit ausreichen.» Es gehe um ethisch-moralische Verpflichtungen. Ob ein Gesetz mehr Wirkung zeigen würde, sei fraglich. Eine geplante neue brancheninterne Regelung sieht vor, dass Tierbesitzer für die öffent­lichen Märkte ein Selbstdeklarations­dokument über die Trächtigkeit unterschreiben müssten. Konkreteres will Schneider nicht sagen. Im Oktober wird eine Fachkommission, in der auch Produzenten, Handel und Verwerter vertreten sind, über mögliche Lösungen beraten. Auch der Schweizer Tierschutz spricht sich für eine brancheninterne Lösung und gegen ein neues Gesetz aus, wie Geschäftsführer Huber sagt. «Ein weiterer Satz im Gesetz nützt dem Tierwohl nichts.»

Bei Bell heisst es auf Anfrage erst, dass nur eine gesetzliche Regelung genügend Wirkung zeigte. Später will sich Bell-Sprecher Elia so zitieren lassen: «Nur mit einer gesetzlichen Regelung oder einer Branchenlösung kann dem Problem begegnet werden.» Ein Blick in die EU zeigt, dass dort bald mit gesetzlichen Verschärfungen zu rechnen ist. Bereits jetzt verbietet die Verordnung für Tiertransporte auf EU-Ebene den Transport von Tieren nach einem Trächtigkeitsstadium von 90 Prozent. Der Transporteur muss dies aber nicht überprüfen. So bleibt die Verordnung oft wirkungslos. In Deutschland haben die Agrarminister der Bundesländer deshalb im letzten September gefordert, weitergehende rechtliche Bestimmungen auf EU-Ebene zu prüfen. (Volltext: www.tagesanzeiger.ch 1.7.2015)



Ab 2016 neues Lebensmittelgesetz

Für Sie gelesen im Handel Heute: Für die neue Schweizer Lebensmittelinformationsverordnung (LIV) sind die Grundlagen bereits geschaffen; die Anhörung wird demnächst eröffnet. Doch die konkrete Umsetzung und der Stichtag sind noch offen. Die Vertreter des BLV gingen davon aus, dass das Gesetz in der ersten Jahreshalfte 2016 in Kraft tritt und stellten Übergangsfristen in Aussicht.

Wie vielschichtig das Thema „Kennzeichnung von Lebensmitteln“ ist, erläuterte Dr. Judith Deflorin vom BLV an einer Tagung und stellte das aktuelle und das neue Schweizer Gesetz der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gegenüber. Dabei gelten für Fernabsatz, Gemeinschaftsverpflegung sowie den Offenverkauf unterschiedliche Regeln.

Fazit: In einigen Punkten wird die Schweizer LIV strenger als die EU-LMIV sein, in anderen erlaubt sie etwas mehr Freiheiten. So ist beispielsweise die Deklaration des Herkunftslandes nach der LMIV freiwillig, in der Schweizer LIV jedoch ein Muss. Beim Fernabsatz von Lebensmitteln und der Nährwertdeklaration sind die Anforderungen gleich hoch. So müssen dem Konsumenten beim Fernabsatz alle obligatorischen Angaben vor Abschluss des Kaufvertrages zugänglich gemacht werden. Die Nährwertdeklaration wird mit der neuen LIV wie auch in der EU obligatorisch.

An der Tagung präsentierten Lebensmittelhersteller wie Hilcona und HUG sowie Lebensmittelhändler wie Coop und Migros, mit welchen Lösungen sie die gesetzlichen Anforderungen umsetzen. Saubere Stammdaten sind dabei eine grosse Herausforderung, die allen Beteiligten jedoch Vorteile verschafft und zu effizienteren Prozessen führt. Neben GDSN (Global Data Synchronization Network) ist trustbox eine Möglichkeit dafür. Domenic Schneider von GS1 Schweiz präsentierte diese Schweizer Lösung. „Hersteller oder Markeninhaber können über trustbox ihre Produktinformationen und Bilder dem Handel, Behörden und Konsumenten zur Verfügung stellen“, so Schneider.

„Der Vorteil gegenüber GDSN ist, dass in trustbox weniger Attribute eingepflegt werden müssen. Der Aufwand ist damit für die Unternehmen deutlich geringer.“ Während trustbox rund 60 Attribute abfragt, werden in GDSN rund 390 Attribute übermittelt. In Belgien wird eine gleichnamige Dienstleistung angeboten. Jan Somers, CEO von GS1 Belgium & Luxembourg berichtete, dass kurz vor Ende der Übergangsfrist der LMIV die Zahl der erfassten Produkte sprunghaft angestiegen sei. Er appellierte deshalb mehrmals an die Teilnehmer: „Seien Sie vorbereitet, warten Sie nicht bis zum letzten Moment.“ Und noch etwas gab er mit auf den Weg: „Das Problem ist nicht das Hochladen von Daten, sondern die Qualität der Daten.“

Die abschliessende Podiumsdiskussion griff mehrere Aspekte der Tagung wieder auf, z.B. wie Lebensmittel, die von Privatpersonen für Dorffeste oder Vereinsabende zur Verfügung gestellt werden, deklariert werden müssen. Auf die Frage, wie streng das neue Gesetz durchgesetzt wird, antwortete Dr. Otmar Deflorin, Präsident der Kantonschemiker Schweiz VKCS mit einer guten Portion Humor: „Wir werden das 1:1 knallhart durchsetzen. Wenn also eine Grossmutter für so einen Abend einen Kuchen backt, dann muss sie zuerst ein Datenbankkonzept und eine App haben. Sobald sie den Teig in die Backform füllt, muss sie die Rezeptur in trustbox veröffentlichen und den Kuchen dann mit einem Barcode aus Marzipan versehen. Nur die Leute, die ein iPhone haben und den Code scannen können, können ans Buffet. Dann muss man unterschreiben, dass man alles, also auch das Kleingedruckte, gelesen hat und den Kuchen nicht weitergibt - und erst dann bekommt man ein Stück Kuchen.“

Nachdem die Lacher verklungen waren, ermunterte Dr. Otmar Deflorin die Teilnehmer, den Gesetzestext fleissig zu kommentieren und sprach sich für pragmatische Lösungen aus. „Abgesehen davon haben wir dann ein anderes Problem der Buffets immer noch nicht gelöst: Was passiert, wenn ein Löffel von einer Schale in die nächste wandert und diese mit Allergenen kontaminiert?" (Volltext: www.handel-heute.ch Juni 2015)



Wie gut ist Fleisch vom Zweinutzungs-Güggel?

Für Sie gelesen in der Schweizerischen Geflügelzeitung: Die Schlachtkörper zeichnen sich durch eine schmalere Brustpartie sowie längere, dünnere Schenkel aus als bei konventionellen Poulets. Mitarbeitende aus der Geflügelbranche haben zu Hause Dual-Hähne zubereitet und degustiert und anhand eines Fragebogens die Präsentation und Zubereitung der ganzen Schlachtkörper sowie die sensorische Fleischqualität bewertet. Etwa die Hälfte der Teilnehmenden beurleilte die Präsentation der (ungebundenen) Schlachtkörper als gut.

Zubereitung und Geschmack wurden mehrheitlich positiv bewertet. Hingegen fand nur etwa die Hälfte der Teilnehmenden das Fleisch saftig. Für 28% war das Fleisch zu trocken und 22% beurteilten es als zu wenig zart. Dabei hat sicherlich auch die Art der Zubereitung einen Einfluss: Gerade die dünnere (und fettärmere) Fleischauflage auf den langen, schlanken Schenkeln trocknet beim Grillieren rascher aus.

Fazit: Die Dual-Hähne eignen sich gut zur Mast und zeigen nach 63 Masttagen ähnliche Mastleistungen wie extensive Hybriden in der Freiland- und Bio-Mast. Die Schlachtausbeute und insbesondere der Anteil des wertvollen Brustfleisches sind jedoch tiefer als bei extensiven Hybriden, was die Produktionskosten für die wertvollen vermarktungsfähige Teile erhöht.

Ein kritischer Punkt hinsichtlich der Vermarktung ist, wie gut die Konsumenten den relativ schmalen und langbeinigen Schlachtkörper mit geringem Brustfleischanteil akzeptieren. Entsprechend wichtig ist deshalb die Kommunikation und lnformation der Konsumenten, da bei diesem Produkt nicht die qualitativen, sondern die ethischen Aspekte überwiegen. (Volltext www.aviforum.ch/de/gefluegelzeitung.asp Juni 2015)
(gb)


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9.2.2016
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