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28.12.2015

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KURZNEWS 28. Dezember 2015

Mehr Kunden bei Coop / Transfettsäuren: EU-Kommission für gesetzlichen Grenzwert / Weniger Acrylamid im Weihnachtsgebäck / Frutarom übernimmt Gewürzfirma Wiberg


Mehr Kunden bei Coop

28.12.2015 – (lid) – Coop könne mit dem zu Ende gehenden Jahr zufrieden sein, sagt Coop-Chef Joos Sutter in einem Interview mit der Coop-Zeitung. In den Supermärkten konnten 2 Prozent mehr Kunden bedient werden und im Frische-Bereich wurden Marktanteile gewonnen. In diesem Bereich hätten sich die Anstrengungen bezüglich Qualität und absoluter Frische besonders gelohnt, so Sutter. Dennoch wurden die Vorjahresumsätze nicht erreicht. Laut Sutter hängt dies mit dem schrumpfenden Gesamtmarkt sowie dem Ende der Euromindestgrenze zusammen. Diese Faktoren hätten zu einem schwierigen Umfeld geführt.

Der Coop-Chef äusserte sich zudem zur Zukunft der Läden. Er geht davon aus, dass auch in 5 Jahren noch eine hohe Ladendichte existieren wird, sich die Läden aber wandeln werden. Coop setze alles daran, die Online-Shops optimal mit den stationären Läden zu verknüpfen. Der Kunde solle selber wählen können, ob er im Internet oder im Laden einkauft und ob er sich die Ware liefern lässt oder in einer Verkaufsstelle abholt.



Transfettsäuren: EU-Kommission plädiert für gesetzlichen Grenzwert

(aid 23.12.2015) - Auch wenn Lebensmittel immer geringer mit Transfettsäuren belastet sind, gibt es weiterhin Produkte mit zu hohen Werten auf einigen Märkten der EU. So lautet das Fazit eines Berichts der Europäischen Kommission, der aktuelle Informationen zu Transfettsäuren in Nahrungsmitteln und in der allgemeinen Ernährung zusammenfasst. Er basiert auf wissenschaftlichen Übersichtsarbeiten und Daten des Joint Research Centre, aber auch Gesprächen mit nationalen Autoritäten und Interessenvertretern.

Solange Produkte mit einem hohen Transfettsäurengehalt erhältlich sind, ist es möglich, dass Einzelpersonen über den Maximalwerten liegen. Ein gesetzlich festgelegter Schwellenwert für Transfettsäuren in industriellen Produkten wäre die effektivste Massnahme, um die Verbraucher zu schützen, meint die EU-Kommission. Die Umsetzung würde allerdings noch weitere Untersuchungen erfordern.

Die meisten europäischen Lebensmittel enthalten weniger als 2 Gramm Transfettsäuren pro 100 Gramm Fett. Das ist der Grenzwert, den einige EU-Länder festgelegt haben. Ebenso liegt die Aufnahme der Transfettsäuren überwiegend unter den empfohlenen Maximalwerten der Weltgesundheitsorganisation von 1 Prozent der täglichen Energieaufnahme. Hierzu lagen Daten aus neun EU-Ländern vor. Auch in Deutschland gilt die Höhe der derzeitigen Aufnahme von Transfettsäuren nach einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung als gesundheitlich unbedenklich. Im Jahr 2013 lag der Wert bei 0,66 Energieprozent. Einige Bevölkerungsgruppen überschreiten allerdings die Grenzwerte, gibt die EU-Kommission zu bedenken.

Der Verband der Ölsaaten verarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) betont, dass die Industrie bereits seit Jahren den Gehalt an Transfettsäuren in Lebensmitteln senkt. Zudem würden zwei Drittel aller Transfette auf tierische Produkte entfallen, die von einer gesetzlichen Regelung ausgenommen wären. Der OVID fordert eine Abschaffung der Härtungskennzeichnung, da sie keinen Aufschluss über den Gehalt an Transfettsäuren in Lebensmitteln geben und den Verbraucher nur verwirren würde.

Transfettsäuren sind ungesättigte Fettsäuren, die bei der industriellen Teilhärtung von Pflanzenölen entstehen und daher in Margarine, Frittierfett, Backwaren und Süssigkeiten vorkommen. Sie werden aber auch im Verdauungstrakt von Wiederkäuern gebildet und sind ein natürlicher Bestandteil von Milchprodukten sowie Fleisch vom Rind, Schaf oder Ziege.

Der Verzehr von Transfettsäuren wird mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und neuerdings auch einer verminderten Gedächtnisleistung in Verbindung gebracht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit betont, dass die Aufnahme von Transfettsäuren im Rahmen einer angemessenen Ernährung so gering wie möglich sein sollte. Die Gesetze in der EU regulieren den Anteil von Transfettsäuren in Lebensmitteln nicht. Manche Länder wie Dänemark (seit 2003), Schweiz (2008), Österreich (2009), Island (2011), Ungarn (2013) und Norwegen (2014) haben dazu eigene Gesetze. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/food/safety/docs/fs_labelling-nutrition_trans-fats-report_en.pdf / www.ovid-verband.de



Zuger Kirschtorte vor genau 100 Jahren erfunden

Heute vor genau 100 Jahren wurde die Zuger Kirschtorte von Heiri Höhn an der Alpenstrasse 7 in Zug erfunden. Höhn publizierte am 23.12.1915 ein Inserat in der Zuger Zeitung, in welchem er seine «Zuger Kirschtorte» erstmals als «Spezialität» anpries. Zu Ehren des berühmten Kirschgebäcks enthüllten der Zuger Landammann Heinz Tännler und Stadtpräsident Dolfi Müller zusammen mit dem Kirschtorten-Präsident Bruno Heini eine Gedenktafel am Geburtshaus.

Im 1911 errichteten «Haus zur Spindel» im Zuger Neustadt-Quartier eröffnete der junge Konditor Heinrich Höhn (1889-1957), beheimatet in Hirzel ZH, aufgewachsen in Herisau AR, 1913 eine «Café-Conditorei». Das einfache Ladenlokal im Erdgeschoss war gleichzeitig Küche und Backstube, der Ladentisch bestand aus Eier-Holzkisten, die mit Tüchern bedeckt waren. Im hinteren Teil des Geschäfts befand sich Höhns «Laboratorium», die Backstube mit altem Kohlebackofen. Kurz vor Weihnachten 1915 wurde die Zuger Kirschtorte hier erfunden.

1919 verlegte Höhn seine Konditorei in ein grösseres Lokal an den benachbarten Bundesplatz 3, dem heutigen Kaffeehaus «Treichler». Dort wurde das Kirschgebäck bis 1921 weiterentwickelt und verfeinert. Heute ist die Zuger Kirschtorte neben den Zuger Chriesi und dem Zuger Kirschwasser die beliebteste Spezialität aus dem Kanton Zug. (www.zuger-kirschtorten-gesellschaft.ch 23.12.2015)



Weniger Acrylamid im Weihnachtsgebäck

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bekanntgab, zeigten die Acrylamidgehalte im Weihnachtsgebäck eine deutlich rückläufige Tendenz. Mit dieser positiven Nachricht überraschte das BVL rechtzeitig zur diesjährigen Saison für das Weihnachtsgebäck Verbraucherinnen und Verbraucher. Aus den Untersuchungsergebnissen, welche die Länder in den Jahren 2013 und 2014 an 450 Proben Weihnachtsgebäck erstellt haben, ergab sich, dass bei rund der Hälfte der Proben die Gehalte an Acrylamid unter 200 µg/kg und damit unter dem aktuell geltenden EU-Richtwert von 1000 µg/kg lagen.

In den Jahren 2003 bis 2008 wurden noch Median-Werte im Bereich von 230 bis 430 µg/kg festgestellt. Das BVL wies darauf hin, dass die Verwendung von Ammoniumsalzen (Hirschhornsalz) als Backtriebmittel die Acrylamidbildung bei Lebkuchen stark beeinflusst hat. Der Ersatz durch handelsübliche Backpulver oder Natron half die Acrylamid-Bildung bei der Lebkuchenherstellung deutlich zu reduzieren. Die niedrigsten Acrylamidgehalte wurden bei "braunen Lebkuchen“ gefunden. Hier betrug der Median mit rund 100 µg/kg nur ein Zehntel des EU-Richtwertes. In etwa 30 Prozent der Proben lagen die Gehalte sogar unterhalb der Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenze.

Überschreitungen des EU-Richtwerts wurden bei 10 % der untersuchten Lebkuchenproben festgestellt. Dabei handelte es sich oftmals um Spezialitäten, die aufgrund ihrer Herstellung bzw. Rezeptur höhere Acrylamidgehalte aufweisen können. Besonders hohe Gehalte wiesen z.B. Honiglebkuchen auf, die sich auf die hohen Anteile an Fruktose und Glukose des Honigs zurückführen liessen. Beides sind wesentliche Vorläufersubstanzen bei der Entstehung von Acrylamid.

Auch das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) meldete, dass nach den aktuellen Untersuchungen dieses Jahres durch das Lebensmittel- und Veterinärinstituts Braunschweig/Hannover von 20 Proben Weihnachtsgebäck (Spekulatius, Mürbe- und Butterkekse, Lebkuchen) aus der laufenden Produktion niedersächsischer Hersteller und 18 Proben Lebkuchen von Herstellern aus anderen Bundesländern die Richtwerte für Acrylamid in allen Weihnachtsgebäckproben deutlich unterschritten wurden.

Nach Tierversuchen kann Acrylamid das Erbgut verändern und Krebs erzeugen. Seit 2011 gelten daher europaweite Richtwerte, die auf Basis der tatsächlich gemessenen Acrylamidgehalte berechnet werden. Danach gilt bei Keksen und Spekulatius ein Richtwert von 500 µg/kg und für Lebkuchen ein Wert von 1000 µg/kg. Wird eine Überschreitung des Richtwerts festgestellt, treten die Lebensmittelüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten mit den Lebensmittelunternehmen in einen Minimierungsdialog ein, um gemeinsam technologische Massnahmen zur Acrylamidminimierung im Herstellungsprozess zu erörtern.

Das LAVES verweist auch auf die seit Januar 2011 geltenden europäischen Höchstgehalte für Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln. Danach ist für „traditionelle und/oder saisonale Backwaren, bei denen Zimt in der Kennzeichnung angegeben ist" (z.B. Zimtsterne) ein Grenzwert von 50 mg/kg Lebensmittel festgelegt worden. Ist Zimt nicht in der Zutatenliste aufgeführt, beträgt die Höchstmenge bei Feinen Backwaren 15 mg/kg. Bei den 2014 durchgeführten Untersuchungen wurde bei allen untersuchten Proben der vorgeschriebene Höchstgehalt von 50 mg/kg unterschritten.

Lediglich bei einer 2015 untersuchten Probe "Braune Kuchen" wurden 27,3 mg/kg Cumarin festgestellt. Da Zimt nicht in der Zutatenliste aufgeführt war, galten 15 mg/kg Cumarin als Höchstwert, der somit überschritten war. Quellen: Behrs 22. Dezember 2015 / www.bvl.bund.de (Start > Presse / Infothek > Für Journalisten > Presse- und Hintergrundinformationen > Lebensmittel im Blickpunkt: Lebkuchen enthalten weniger Acrylamid) 27.11.2015 / www.laves.niedersachsen.de)



Frutarom übernimmt Gewürzfirma Wiberg

Der Frutarom-Konzern ist ein international tätiges Chemieunternehmen mit Produktions- und Entwicklungszentren in Europa, USA und Asien. Die Israelis entwickelten sich in den vergangenen Jahren zu einem der grössten Hersteller von Geschmacksstoffen und Düften. Inzwischen beschäftigt das Unternehmen weltweit über 3.500 Mitarbeiter. Die "Salzburger Nachrichten" meldeten, dass der Kaufvertrag bereits unterzeichnet wurde und die Transaktion im Januar bereits abgeschlossen sein soll. Allerdings müssen sowohl die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde als auch das Bundeskartellamt in Bonn der Übernahme zustimmen.

Das vom geschäftsführenden Gesellschafter Marcus Winkler geführte Familienunternehmen Wiberg wurde 1947 gegründet und unterhält im bayerischen Freilassing einen Standort für Produktion, Verkauf und Logistik. Wiberg beschäftigt selbst 670 Mitarbeiter und steht nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters für einen Umsatz von 155 Mio. Euro. Der Exportanteil beträgt Wiberg zufolge 85 Prozent. Dem österreichischen Wirtschaftsblatt sagte Frutarom-CEO Ori Yehudai, dass Wiberg weiterhin von Marcus Winkler geführt werde. Arbeitsplätze seien nicht in Gefahr und der Standort bleibe erhalten.

Frutarom sorgte im Jahr 2006 auf dem deutschen Markt für Aufsehen, als das Unternehmen die Gewürzmühle Nesse in Niedersachsen übernahm. Im Herbst 2007 folgte dann die Übernahme der Gewürzmüller-Gruppe mit den Unternehmen Gewürzmüller GmbH und Blessing Biotech GmbH. 2009 verkaufte Chr. Hansen seine Produktionsstätte für funktionelle Mischungen am deutschen Standort Holdorf an die israelische Frutarom Industries Ltd. Laut Konzernangaben betrug der Umsatz im Jahr 2014 insgesamt 820 Mio. Euro. Das Unternehmen bedient 15.500 Kunden in 145 Ländern mit 31.000 Produkten. (www.fleischwirtschaft.de 18.12.2015)



BioSuisse begrüsst Gentech-Moratorium-Verlängerung

Der Dachverband der Biobetriebe fordert, in den vier zusätzlichen Jahren eine gesetzliche Basis für eine Land- und Ernährungswirtschaft ohne Gentechnologie zu schaffen. Die Schweizer Landwirtschaft müsse frei bleiben von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Bio Suisse lehnt die Koexistenz von GVO und gentechfreier Landwirtschaft kategorisch ab. Daher fordert sie vom Bundesrat während der Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2021 eine gesetzliche Basis auszuarbeiten, um in der Schweiz dauerhaft eine Land- und Ernährungswirtschaft ohne Gentechnologie zu ermöglichen.

Eine Koexistenz von gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch veränderten Organismen hätte für Biobetriebe verheerende Folgen. Eine mögliche Kontamination mit GVO würde Bioprodukte unverkäuflich machen. Zudem würde die Koexsistenz Biolebensmittel und das ganze Schweizer Lebensmittelangebot unnötig verteuern. Dank des Gentech-Moratoriums sind heute keine Warenflusstrennung und keine Risikoabsicherung nötig. Falls mit der Koexistenz in der kleinräumig strukturierten Schweiz beide Systeme getrennt nebeneinander geführt werden sollen, würden die Kosten deutlich ansteigen.

Im Bio-Bereich sind GVO verboten, weil ihre Anwendung grosse Risiken birgt, von über 80 Prozent der Konsumenten abgelehnt wird und grundsätzlich mit einer nachhaltigen Landwirtschaft unvereinbar ist. Die Gentechnik wird bisher nur in der industriellen Massenproduktion angewendet. Sie fördert weltweit den Rückgang der Biodiversität, erhöht die Belastung der Umwelt mit Glyphosat, sorgt für Probleme mit resistenten Unkräutern und steigert die Abhängigkeit der Landwirte von Agrarkonzernen. Darauf kann die Schweizer Landwirtschaft problemlos verzichten.

Die Schweiz soll sich mit qualitativ hoch stehenden Produkten profilieren und die Weiterentwicklung nachhaltiger Produktionssysteme mit Züchtung, Forschung, Innovation und Unternehmertum vorantreiben. Die von wichtigen Branchenplayern verabschiedete Qualitätscharta und erfolgreiche Marken- und Label-Programme wie Bio-Knospe, IP-Suisse oder Suisse Garantie tragen dem Rechnung und verzichten heute schon auf Gentechnik und stärken damit das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten. (Biosuisse 18.12.2015)



Bisphenol A birgt kein Gesundheitsrisiko

Bisphenol A (BPA) ist eine synthetische Substanz und wird für die Herstellung von verschiedenen Kunststoffen verwendet, welche auch für den Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind. BPA ist auch Bestandteil von Polycarbonat (eine gewisse Art von Kunststoff). Viele Verpackungen und Gefässe aus Kunststoff werden also unter Verwendung von BPA hergestellt. BPA kann deshalb sowohl in Lebensmitteln als auch in Bedarfsgegenständen nachgewiesen werden. BPA ist ein Bestandteil des Epoxidharzes, welches zur Auskleidung der Innenseite von Konserven- und Getränkedosen verwendet wird. Nicht alle Innenbeschichtungen von Dosen Epoxyharze sind jedoch Epoxidharze.

Es gibt kein Material, welches völlig inert (unveränderlich) ist. Da bilden auch die Kunststoffe keine Ausnahme und je nach Bedingungen bei der Verwendung werden sie angegriffen bzw. teilweise zersetzt und geben Ausgangsstoffe und Zersetzungsprodukte ab. Durch diesen Mechanismus werden auch kleine Mengen von Bisphenol A freigesetzt und migrieren in die Lebensmittel. Übrigens gibt es auch Lebensmittel, die natürliche hormonaktive Substanz enthalten (z.B. Soja).

BPA ist eine hormonaktive Substanz (endocrine disruptor) mit östrogenartiger Wirkung; das heisst, dass es ähnlich wie Estradiol (Östradiol, ein Östrogen), das weibliche Sexualhormon, wirkt und den hormonellen Zustand des menschlichen Körpers beeinflussen kann. BPA hat jedoch eine viel schwächere Wirkung als Estradiol (ca. 10'000 mal schwächer). Bei höheren Dosen zeigt BPA zuerst einen negativen Einfluss auf die Fruchtbarkeit und die fetale Entwicklung.

In der Schweiz ist der Grenzwert für BPA (2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propane) in der Bedarfsgegenständeverordnung geregelt (Anhang 1, SR 817.023.21). Der spezifische Migration Wert (SML) von 0.6 mg/kg Lebensmittel entspricht einer tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge (TDI) von 10 µg/kg Körpergewicht.

Der Bundesrat wurde von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beauftragt, einen Bericht über Nutzen und Gefahren der Verwendung von Bisphenol A in Verpackungen und Gebrauchsgegenständen zu verfassen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass BPA kein Gesundheitsrisiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher darstellt, da die Exposition von Konsumentinnen und Konsumenten zu niedrig ist, um gesundheitliche Folgen zu verursachen. (www.blv.admin.ch 18.12.2015)
(gb)


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9.2.2016
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