Die in der Schweiz tot aufgefundenen und untersuchten Schwäne und anderen Vögel sind nicht Träger des Vogelgrippe-Virus.
Alle bisherigen Analysen bei tot aufgefunden Vögeln in der Schweiz sind negativ: die Tiere sind also nicht an der Vogelgrippe gestorben. Die Überwachung von Wildvögeln geht weiter. Die Resultate der Untersuchungen werden regelmässig auf der Internetseite des BVET publiziert.
Auch wenn das Auffinden toter Vögel nicht aussergewöhnlich ist, besteht doch die Möglichkeit, dass auch in der Schweiz Wildvögel auftauchen, die das Vogelgrippevirus H5N1 tragen. BVET und BAG mahnen deshalb zur Vorsicht: Wer einen toten Schwan oder mehrere andere Vögel tot auffindet, soll sie nicht anfassen, aber dem zuständigen kantonalen Veterinäramt melden. Das Veterinäramt entscheidet dann über das weitere Vorgehen und wird das Tier gegebenenfalls zur Untersuchung ans Referenzlabor in Zürich einsenden.
Sollte ein Fall von Vogelgrippe entdeckt werden, wird der zuständige Kantonstierarzt oder Kantonstierärztin um den Fundort eine Schutzzone errichten. Innerhalb dieser Schutzzone werden bestimmte Massnahmen ergriffen – so wird dort zum Beispiel eine genaue Überwachung der Geflügelbetriebe angeordnet, sowie ein Verstellverbot für Geflügel ausgesprochen. (Medienmitteilung BVET)
(gb)
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