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Nachrichten

26.6.2006

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Italienische Hartkäse mit Schimmelgift-Risiko

Die kantonalen Labors der beiden Basel fanden Schimmelgiftgehalte über dem Grenzwert in zwei italienischen Hartkäse-Proben.


In einer gemeinsamen Kampagne analysierten die kantonalen Labors Basel-Stadt und Basel-Landschaft Hartkäse aus südlichen Ländern auf das Schimmelpilzgift Aflatoxin. Zwei Proben aus Italien von total 47 Proben wurden beanstandet. Die ermittelten Aflatoxin M1-Gehalte zeigen auf, dass dieses Toxin in italienischem Hartkäse nach wie vor ein Problem darstellt.

Aflatoxin M1 ist das Abbauprodukt des Leberkrebs verursachenden Aflatoxin B1 (Schimmelpilzstoffwechselprodukt). Es wird in der Kuh gebildet, wenn sie mit Aflatoxin B1 - haltigem Futter gefüttert wird. Dabei wird etwa 1 – 2 % des Aflatoxin B1 als Aflatoxin M1 in der Milch ausgeschieden. Auf diesem Weg gelangt dieses Stoffwechselprodukt umgewandelt in den Käse. Der Grenzwert von Aflatoxin M1 liegt gemäss Fremd- und Inhaltsstoff-Verordnung bei 0,000 25 mg/kg

Verschiedene Arbeiten aus Italien und Griechenland berichten über Aflatoxin M1 – Untersuchungen in Milch. Dabei fanden die Analytiker Toxingehalte über 0,000 05 mg/L Milch, was über dem zulässigen EU-Wert ist. Diese Tatsachen und die Futterknappheit in den warmen Sommermonaten, die ein Ausweichen auf Futtermittel wie zum Beispiel Mais und Erdnussschrot bewirkt haben könnte, war der Anlass für diese Untersuchungskampagne.

Mit der Kampagne sollte geklärt werden, ob
Hartkäse aus „südlichen“ Ländern Aflatoxin M1 enthält
der Fettgehalt und Wassergehalt der Käseart entspricht
die Käsekennzeichnung, wenn vorhanden, gesetzeskonform ist
der deklarierte Kochsalzgehalt mit dem effektiven Gehalt übereinstimmen
unerlaubt oder zu viel Konservierungsmittel zu gesetzt wurden

Eine Roccola-Probe enthielt 0,000 49 mg/kg Aflatoxin M1 und überschritt somit eindeutig den Grenzwert. Sie wurde beanstandet.

Eine Parmesan-Probe wies 0,001 05 mg/kg Aflatoxin M1 auf. Auch diese Probe überschritt den Grenzwert um ein Vierfaches und wurde beanstandet.

Zwei Parmesan und zwei Grano Padano-Proben enthielten ebenfalls Aflatoxin M1, aber sie waren gesetzeskonform.

Der Fettgehalt und der Wassergehalt der Proben lagen jeweils in der gemäss „Empfehlungen zur Nährwertkennzeichnung“ zulässigen Abweichung. Diese lässt zu, dass ein als „extrahart“ klassierter Käse auf Grund der Analyse als „hart“ zu klassieren wäre, aber die Bezeichnung „extrahart“ behält.

In vier Käseproben wurde Sorbinsäure bis 0,45 g/kg gefunden. Der Zusatz von Sorbinsäure ist bis zu 1 g/kg erlaubt. Die Proben waren diesbezüglich in Ordnung.

Die vorverpackten Käse waren bezüglich Kennzeichnung in Ordnung.

Die beiden Käse mit zu hohem Aflatoxin M1 – Gehalt wurden beanstandet und der Vollzug an die zuständigen Kantonslabors überwiesen. Die Beanstandung der Parmesan-Probe hatte zur Folge, dass der Importeur im Grossraum Zürich 5 weitere Proben auf Aflatoxin M1 untersuchen liess. Davon erfüllten 2 Proben die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Aflatoxin M1 nicht. Alle nicht gesetzeskonformen Proben wurden vom Markt zurückgezogen und unter Aufsicht der zuständigen Kantonslabors vernichtet. Das Einreichen einer Strafanzeige liegt in der Kompetenz der zuständigen Lebensmittelkontrolle.

Die ermittelten Aflatoxin M1-Gehalte zeigen auf, dass dieses Toxin in italienischem Hartkäse nach wie vor ein Problem darstellt. Deshalb muss Hartkäse demnächst wieder auf dieses Toxin hin untersucht werden. (Medienmitteilung KL BS)
(gb)


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