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20.7.2006

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Farbstoff statt Ei in Asien-Nudeln

Das kantonale Labor Basel beanstandete einen Drittel von meist asiatischen Teigwarenproben wegen künstlicher Färbung oder fehlendem Ei in «Egg-Noodles».



In sieben Verkaufstellen zog das kantonale Labor Basel Stichproben von 14 Teigwaren ohne Ei und sieben gelb gefärbten Teigwaren. Die gefärbten stammten aus Asien (Vietnam, China, Thailand); zwei dieser Proben trugen die Bezeichnung „Egg noodles“.

In sechs asiatischen Teigwarenproben wurde der künstliche Farbstoff Tartrazin E102 nachgewiesen. Da Tartrazin in Teigwaren gemäss Zusatzstoffverordnung nicht zugelassen ist, sind die entsprechenden Waren in der Schweiz nicht verkehrsfähig. Die Produkte wurden beschlagnahmt und mit einem Verkaufsverbot belegt.

In den beiden mit „egg noodles“ beschrifteten Proben konnte kein Ei-Protein nachgewiesen werden. Bei einer Probe war der Cholesterin-Gehalt deklariert mit 0.024mg pro 27.7g. Umgerechnet ergibt dies ca. 2g Vollei auf 1 kg Produkt, was rund 70-mal unter der gesetzlichen Anforderung liegt. Die beiden Produkte wurden beanstandet.

Erfreulicherweise wurden in keiner der restlichen 19 Produkte Spuren von Ei festgestellt. Die Teigwarenproduzenten in Italien, Schweiz und Deutschland haben offenbar das Problem der Kreuzkontamination mit Ei-Spuren im Griff.

Auf Grund fehlerhafter Deklarationen wurden sechs asiatische Produkte beanstandet: Bei vier Proben entsprach die Datierung nicht den Vorschriften, bei zwei Proben fehlte die Angabe des Namens der Firma.

Schlussfolgerungen

Die relativ hohe Beanstandungsquote von 33% ist auf die Proben aus dem asiatischen Raum zurückzuführen. Der Erfolg der verfügten Massnahmen wird durch gezielte Nachkontrollen in naher Zukunft zu überprüfen sein.

Offenbar sind künstlich gefärbte Teigwaren im asiatischen Raum verkehrsüblich und legal. Für den Import und den Verkauf solcher Ware in der Schweiz wird jedoch eine entsprechende Zusatzstoffbewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) benötigt.

Ein basel-städtischer Importeur von asiatischen Lebensmitteln hat beim BAG eine Bewilligung für gewisse asiatische Instantnudelgerichte beantragt. Das BAG hat im Mai dieses Jahres die Bewilligung erteilt. Somit dürfen in der Schweiz künftig die asiatischen Nudelgerichte der Marke „Lucky Me“ mit Tartrazin E 102 oder Sunsetgelb E110 eingefärbt sein. Diese Bewilligung gilt jedoch nur für die erwähnten Produkte und ist kein Freipass für die Färbung von Teigwaren.

Gesetzliche Grundlagen

Gemäss der Verordnung über Getreide, Hülsenfrüchte, Pflanzenprotein und deren Erzeugnisse (SR 817.022.109) muss bei Teigwaren die Zugabe von Gemüse und andern Zutaten in der Sachbezeichnung angegeben werden. Ausgenommen sind Hühnereiweiss, Klebereiweiss, Speisefett, Speiseöl, Speisesalz, Eier und Milch. In der Sachbezeichnung darf auf Eier hingewiesen werden („Eierteigwaren“), wenn das Erzeugnis mindestens 135 g Eierinhalt auf 1 kg Müllereiprodukt enthält.

Gemäss Zusatzstoffverordnung ist in Teigwaren kein Farbstoff zugelassen. Teigwaren müssen somit mittels färbenden Zutaten (z.B. Tomaten, Spinat, Eier) gefärbt werden. Gemäss Fremd- und Inhaltsstoffverordnung gilt für Weizen ein Grenzwert von 0.2 mg Cadmium pro kg.

Auf allergene Zutaten muss gemäss der Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Art. 8 auch dann hingewiesen werden, wenn sie unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangt sind, sofern ihr Anteil, bezogen auf das genussfertige Lebensmittel 1 g pro Kilogramm oder Liter übersteigt oder übersteigen könnte.

Es muss belegt werden können, dass alle im Rahmen der „Guten Herstellungspraxis“ gebotenen Massnahmen ergriffen wurden, um die unbeabsichtigten Vermischungen zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Auf Vermischungen, die unter den festgelegten Höchstwerten liegen, darf hingewiesen werden. Solche Hinweise (z.B. „kann Ei enthalten“) sind unmittelbar nach dem Verzeichnis der Zutaten anzubringen.

Ausgangslage

Teigwaren dürfen Zutaten wie Eier, Milch oder Gemüse enthalten. Der Eigehalt ist ein besonderes Beurteilungsmerkmal, ebenso wie das verwendete Getreidemahlerzeugnis (Hartweizen, Weichweizen, Dinkel, Roggen, Buchweizen, Gerste, Hafer, Hirse, Mais, Reis, Triticale).

Teigwaren werden in erster Linie aus Hartweizengriess (Durum-Weizen) hergestellt. Hartweizen besitzt im Vergleich zu Weichweizen einen höheren Kleberanteil, wodurch der Teigwarenteig elastisch und formbar, aber auch formstabil ist. Zudem sorgt Hartweizen für besonders hohe Kochstabilität und Bissfestigkeit.

Die Zugabe von Eiern verleiht den Nudeln ein goldgelbes Aussehen, verbessert die Kocheigenschaften und erhöht den Nährwert. Teigwaren Tricolore und die entsprechenden Farbextrakte (Lutein, Chlorophyll und Lycopen). (Medienmitteilung KL BS)
(gb)


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