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26.7.2006

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Ist Glutamat wirklich ein Gesundheitsrisiko?

Die Gesellschaft für Ernährungsheilkunde verdächtigt den Geschmacksverstärker Glutamat, neurotoxisch zu sein. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung gibt Entwarnung.



Bild: Glutamat ist ein üblicher Geschmacksverstärker in Asia-Gerichten.

Geschmacksverstärker wie Glutamat können laut einem Bericht der Gesellschaft für Ernährungsheilkunde Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson, Bluthochdruck, Migräne oder Multiple Sklerose auslösen.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) gibt dagegen Entwarnung. "Vorliegende wissenschaftliche Bewertungen beurteilen Glutamat als gesundheitlich unbedenklich", erklärt Silke Restemeyer, Pressesprecherin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.

Glutamat kommt als Zusatzstoff vor in industriellen Nahrungsmitteln wie Gewürzmischungen, Fertigsuppen und -saucen sowie in anderen Fertiggerichten.

In höherer Konzentration solle Glutamat als Nervengift wirken und an der Entstehung von Alzheimer, Parkinson und Multipler Sklerose beteiligt sein. Ausserdem vermuten Wissenschaftler, dass ein überhöhter Glutamatkonsum Auslöser von Fettleibigkeit sei. Denn Glutamat rege im Gehirn die Wachstumssteuerung an und rufe gleichzeitig ein künstliches Hungergefühl hervor, so die Gesellschaft für Ernährungsheilkunde.

"Dazu liegen bislang keine Studien vor, die diesen Zusammenhang wissenschaftlich bestätigen", erklärt Restemeyer. Forschungsbedarf besteht aber für Risikogruppen wie Personen mit eingeschränkter Darmfunktion oder bei Personen mit Lebererkrankungen. Bei ihnen müsse überprüft werden, ob nach Verzehr von glutamathaltigen Lebensmitteln ein erhöhter Plasmaspiegel auftritt oder nicht. Denn bei einzelnen Personen können nach dem Genuss von Glutamat Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.

Zur gesundheitlichen Beurteilung von Lebensmitteln bestätigt die Senatskommission der Weltgesundheitsorganisation WHO, dass bei Verwendung üblicher Mengen an Lebensmitteln mit Glutamat eine neurotoxische Wirkung nicht zu befürchten sei. 1991 wurde vom wissenschaftlichen Ausschuss für Lebensmittel (SCF) der Europäischen Union festgelegt, dass der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) für Glutamat mengenmässig nicht begrenzt ist.

Nach bisher vorliegenden Studien kann Glutamat als Würzmittel also verwendet werden, so die Senatskommission. Verpackte Lebensmittel, denen Glutamat zugesetzt ist, müssen nach der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung den Hinweis "Geschmacksverstärker" tragen oder mit einer entsprechenden E-Nummer (E 620 bis E 625) gekennzeichnet werden. (Quelle: pte)
(gb)


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