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Nachrichten

19.8.2006

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Bauern und Tierschutz gegen Transit-Tiertransporte

Bauern und Tierschützer lehnen die in einem Gesetzesentwurf vorgesehene Aufhebung des Verbotes der Transporte von Tieren auf der Strasse durch die Schweiz ab.



Das neue Tierschutzgesetz sieht vor, die Fahrzeiten für Tiertransporte auf höchstens sechs Stunden zu begrenzen. Gleichzeitig soll das bestehende Verbot für Tiertransporte durch die Schweiz aufgehoben werden. Das passt für den Schweizerischen Bauernverband SBV nicht zusammen. Zudem erhöht die Durchfuhr von Schlachttieren die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen.

Bisher sind Transittransporte von Tieren durch die Schweiz auf der Strasse verboten. Damit soll in erser Linie die Einschleppung von Tierseuchen verhindert werden. Das Eidgenössiche Volkswirtschaftsdepartement will nun die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten neu regeln. Im vorgeschlagenen Entwurf ist das Vebot der Transittransprte von Tieren nicht mehr enthalten, ohne dass darauf näher eingegangen wird.

Der SBV lehnt die Aufhebung des Verbotes der Transittransporte von Tieren auf der Strasse ab. Sobald das vom Parlament beschlossene neue Tierschutzgesetz in Kraft tritt, sind in der Schweiz Tiertransporte auf sechs Stunden Fahrzeit begrenzt. Eine Aufhebung des Transitverbotes würde diesen Fortschritt beim Tierschutz sofort wieder ungeschehen machen.

Die Schweiz ist in der jüngeren Vergangenheit von massiven Tierseuchen verschont geblieben. Der Tierverkehr ist einer der wichtigsten Ausbreitungswege von Tierseuchen. Die gute Ausgangslage hat den einheimischen Veterinärdiensten und Tierhaltern ermöglicht, nach und nach verschiedene Tierseuchen auszurotten, mit denen die Tierhalter im Ausland weiterhin "leben" müssen.

Beispielsweise konnten in den letzten Jahren zwei Lungenseuchen bei den Schweinen ausgemerzt werden. Eine davon wird über grosse Distanzen durch die Luft übertragen. Werden nun Schweine durch die Zentralschweiz gefahren, sind neue Ausbrüche zu befürchten. Der einmalig gute Seuchenstatus der Schweizer Nutztierbestände darf nicht leichtfertig verspielt werden! Das Transitverbot ist deshalb unbedingt zu belassen. (Medienmitteilung SBV)

Auch der Schweizer Tierschutz STS befürchtet Fehlentwicklung

Bislang ist der Strassentransit von Klauentieren (beispielsweise Kühe, Kälber, Schafe oder Schweine) gestützt auf die Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) verboten. Daran sollten auch die bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz nichts ändern. So jedenfalls versprach es der damalige Vorsteher des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrat Pascal Couchepin, im Jahr 2000.

Entgegen dieser Zusagen plant der Bundesrat nun im Rahmen der Anhörung zur Weiterentwicklung des Veterinäranhanges zum Landwirtschaftsabkommen Schweiz-EU klammheimlich eine Aufhebung des Transitverbotes - und geht in den Vernehmlassungs- unterlagen mit keinem Wort auf diesen Punkt ein.

Sollte das Strassentransitverbot tatsächlich aufgehoben werden, könnte die Schweiz zur Drehscheibe der tierquälerischen EU-weiten und internationalen Schlachttiertransporte werden.

Zwar würde mit dem Weg durch die Schweiz die qualvolle Reise der Schlachttiere, die im Norden verkauft und oft tagelang, über tausende von Kilometern zum Schlachten in den Süden der EU, die Türkei, den Nahen Osten und Nordafrika verbracht werden, kaum kürzer. Aber der gute Ausbau des Schweizer Strassennetzes und die vergleichsweise günstigen Durchfahrtstarife für ausländische Camions machen die Route durch die Schweiz zu einer interessanten Alternative. (Medienmitteilung STS)
(gb)


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