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Nachrichten

20.8.2006

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Kodex für Regionalmarken

Diese Woche in der «hotel- und tourismus-revue»: Regionalprodukte sind im Trend. Was unter Regional zu verstehen ist, definiert ein nationaler privatrechtlicher Kodex.



Regionalprodukte sind immer mehr ein Verkaufsargument (Bild: Heidelbeeren aus dem Emmental). Auch Gastronomen scheinen Gefallen am Einsatz regionaler Produkte zu finden. Und ausländische Gäste aus dem übrigen Europa und den USA schätzen bei uns Regionales auf dem Tisch.

Was man genau unter regionalen Produkten verstehen muss, haben die Regionalmarken-Organisationen unter der Moderation des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) gemeinsam festgelegt. Seit diesem Frühjahr existiert das Reglement «Nationale Mindestanforderungen für Regionalmarken» - ein freiwilliger Kodex. Es soll einen minimalen Standard für regionale Lebensmittel definieren.

Für die Umsetzung der Richtlinien sorgen die beiden Regionalmarken-Organisationen «Culinarium» in der Ostschweiz und «Das Beste der Region» für Regionen aus den Kantonen Aargau, Bern und Solothurn. Letztere entwickelt gegenwärtig zusammen mit Gastro-Bern die Kriterien für die Wirte.



Die Ochsen Metzgerei in Gossau SG beteiligt sich mit zahlreichen Produkten an der zertifizierten Regionalmarke «Culinarium Ostschweiz». Bild: Fleischkäse.


Ob mit dem Einführen dieser Kriterien der Zulauf seitens der Gastronomie so wie bisher bleiben wird, ist noch abzuwarten. Bei «Culinarium» erlebte man im letzten Jahr einen Rückgang bei den Gastro-Mitgliedern, konstatiert Andreas Allenspach, Geschäftsführer des Trägervereins «Culinarium». «Jetzt zählen wir vierzig Gastro-Mitglieder, die uns Freude machen und echte Vorzeigebetriebe sind».

Möglich ist der grosse Anteil an Regionalem dank einer guten Einkaufssituation. Bruno Schneider vom Restaurant Krone in Mosnang beispielsweise konzentriert sich im Wesentlichen auf drei grosse «Culinarium»-Lieferanten – ein Gemüsebauer, ein Käser und ein Metzger.



C+C Angehrn Gossau führt ein grosses Sortiment von Ostschweizer Regionalprodukten mit dem Culinarium-Gütesiegel. Bild: St. Galler Klosterkäse der Firma Rutz in Wittenbach SG


CCA-Chef Martin Angehrn erklärt: «Als Grosshändler können wir «Culinarium»-Fleisch gleich attraktiv anbieten wie anderes Schweizer Fleisch.»

Gabi Eschler von der Vereinigung «Das Beste der Region Berner Oberland» schätzt, dass Regionales eher eine Chance in Gourmet-Betrieben hat: «In der hochstehenden Gastronomie kann man den Mehrpreis regionaler Produkte besser an den Gast weitergeben.» Denn Regionales kämpft mit eher höheren Einkaufspreisen.



Ein Gericht mit Regionalmarken-Deklaration muss möglichst hohe Anteile aber in der Regel mindestens 75% der Zutaten aus der Region enthalten. Bild: Käsespätzli mit Speck im Hotel Sternen im Toggenburgischen Unterwasser mit dem Culinarium-Gütesiegel.



Text: Auszug aus der «hotel- und tourismus-revue»
Bilder: foodaktuell

Die Website der Regionalmarken-Dachorganisation ist noch im Aufbau. Aber man findet das Reglement auf der Website der Innerschweizer Plattform www.landimpuls.ch

Nationale Mindestanforderungen für Regionalmarken (Auszug)

5. Anforderungen an die Herkunft und Wertschöpfung
5.1 Grundsatz
Die Zutaten müssen aus dem geographischen Gebiet der Markenregion stammen. Falls die Zutaten nicht in genügender Menge und Qualität in der entsprechenden Region erhältlich sind, können sie aus der Schweiz, oder wenn nicht erhältlich, aus dem Ausland bezogen werden.

5.2 Unverarbeitete und verarbeitete Basisprodukte mit einer Zutat
Unverarbeitete und verarbeitete Basisprodukte mit einer Zutat sowie nicht veredeltes Fleisch müssen zu 100 % aus der entsprechenden Region stammen. Für Betriebe in der Nähe der Regionsgrenze können bei den Rohstoffen Ausnahmen in der Höhe von max. 10% bewilligt werden. Die Wertschöpfung muss zu mindestens 2/3 in der entsprechenden Region generiert werden.


5.3 Verarbeitete Basisprodukte mit mehr als einer Zutat
Verarbeitete Basisprodukte sind Lebensmittel mit mehr als einer Zutat. Diese müssen zu mindestens 75% aus der entsprechenden Region stammen. In Ausnahmefällen kann durch den Markeninhaber ein %-Anteil an Zutaten bis zu einem Minimum von 50% bewilligt werden. Der Massenanteil zum Zeitpunkt der Verarbeitung ist ausschlaggebend. Die Wertschöpfung muss zu mindestens 2/3 in der entsprechenden Region generiert werden.

6. Anforderungen an die Qualitätssicherung und Lebensmittelsicherheit
Der Bezug von Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs muss zu mindestens 90% von Betrieben erfolgen, welche eine der folgenden Bestimmungen erfüllen: Ökologischer Leistungsnachweis, Bio, QM-Schweizerfleisch. Alle teilnehmenden Landswirtschaftsbetriebe, Aufbereitungs- und Vermarktungsunternehmungen müssen die Forderungen der Tierschutzgesetzgebung bzw. der Lebensmittelgesetzgebung einhalten. Gentechnisch veränderte Lebensmittel, Zusatzstoffe, und Verarbeitungshilfsstoffe im Sinn der Lebensmittelverordnung sind nicht zugelassen.

7. Anforderungen an Kontrolle, Produktezertifizierung und die Kennzeichnung
Es dürfen nur Erzeugnisse mit der Regionalmarke gekennzeichnet werden, die gemäss einem Produktezertifzierungs-Verfahren einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgezeichnet wurden.

Diese Mindestanforderungen wurden durch einen „Runden Tisches des Bundesamtes für Landwirtschaft“ am 01.Januar 2006 genehmigt und in Kraft gesetzt.

Weiterlesen:
Konzepte für Regionalprodukte
Culinarium: Förderung regionaler Produkte (Publireportage)
(gb)


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