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14.6.2006

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Differenziertere Stallpflicht-Regelung begrüsst

Kagfreiland begrüsst die Absicht des BVET, dass in Zukunft Freilandverbote nur noch in Risikozonen gelten rund um Seen und Flüsse mit viel Wassergeflügel im Winter.



Noch im September wird der Bundesrat entscheiden, welche Massnahmen gegen die Vogelgrippe getroffen werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat kürzlich die Geflügelbranche über seine Empfehlungen zuhanden des Bundesrates informiert. Im Herbst soll es in der Schweiz kein landesweites Freilandverbot mehr geben.

Freilandverbote sollen nur noch in Gebieten gelten, in denen sich während des Winters besonders viel Wassergeflügel aufhält, weil es für Vogelgrippe besonders empfänglich ist. Diese Risikozonen umfassen einen Kilometer rund um grössere Seen und Flussabschnitte des Mittellandes, dies entspricht etwa dem Aktionsradius des Wassergeflügels. Dort ist das Risiko für eine Übertragung der Vogelgrippe von Wildvögeln auf Nutzgeflügel erhöht.

Die Freilandverbote in diesen Risikozonen sollen von Oktober bis April dauern. Betroffen davon sind sowohl Nutz- als auch Hobbygeflügelhaltungen. Ausnahmebewilligungen sind nur für Hobby-Wassergeflügel vorgesehen.

kagfreiland, die schweizerische Nutztierschutz-Organisation und zugleich das strengste Bio-Label der Schweiz, findet den Entscheid des BVET grundsätzlich richtig und der Situation angepasst. Aus politischen Gründen müssen gewisse Vorsichtsmassnahmen getroffen werden.

kagfreiland freut sich, dass damit rund 95% der Freilandbetriebe ihr Geflügel ohne Unterbruch ins Freie lassen dürfen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber wir hoffen, dass die weiteren Erkenntnisse laufender Forschungsprojekte dazu führen werden, dass künftig gar keine Freilandverbote mehr nötig sein werden.

Kritisiert an den BVET-Plänen wird jedoch, dass 1. nicht nur Boden- und Genfersee, wo das Virus nachweislich aufgetreten ist, sondern noch viele andere Seen und Flüsse als Risikozonen ausgeschieden werden, dass 2. das Freilandverbot ganze sieben Monate gelten soll, und dass 3. auch Hobbyhaltungen davon betroffen sind.

Zudem befürchtet kagfreiland, dass bei wiederholten Fällen von Vogelgrippe ausserhalb der genannten Risikozonen, die Gebiete mit Freilandverbot ausgedehnt werden könnten. Letztlich müssen wir lernen, mit dem Virus zu leben. Die Vogelgrippe ist und bleibt eine Tierseuche, von denen noch viele andere existieren. Und ein Null-Risiko gibt es nicht, aber gute Strategien und Massnahmen, um die Krankheit zu bekämpfen.

Für die Tiere, die in solchen Risikozonen leben, ist ein Freilandverbot eine sehr einschneidende Massnahme. Sie bedeutet eine wesentliche Verschlechterung der Haltungsumwelt. Wenn ans Freiland gewöhnte Tiere mehr als ein halbes Jahr nicht mehr ins Freie dürfen, dann leidet das Tierwohl drastisch. Die Folge wird sein, dass betroffene Nutztierhalter, aber auch Hobbyhalter, wohl ihre Geflügelhaltung aufgeben werden.

Stallzwang führt zu geschwächten Tieren, Freilandhaltung zu robusten Tieren. Tiere ohne Freilandzugang haben weniger Platz für freie Fortbewegung, sind vermehrt Ammoniak und Staub ausgesetzt, profitieren weniger vom Tages- und Sonnenlicht, dessen UV-Strahlen Bakterien und Viren abzutöten vermögen, und können nicht mehr Würmer, Gras und Insekten aus dem Boden picken. Alles, was zur Stärkung des Immunsystems beiträgt, fehlt. (Medienmitteilung kagfreiland)
(gb)


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