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Nachrichten

2.10.2006

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Differenzierte Massnahmen gegen Vogelgrippe

Gestützt auf Erfahrungen trifft die Schweiz Massnahmen gegen die Vogelgrippe: Sie konzentrieren sich auf Gebiete, in denen das Virus H5N1 am ehesten wieder auftaucht.



Die Vogelgrippe tritt weiterhin in Südostasien auf. Neue Ausbrüche gab es sogar in Thailand und Vietnam. In Russland hat sich die Lage ebenfalls nicht gebessert: In den Regionen Altaj, Tomsk, Omsk, Novosibirsk trat Vogelgrippe in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln auf. Mit dem Einzug des Winters sind auch Ausbrüche rund ums Schwarzmeer oder in Europa nicht auszuschliessen.

Im Februar und März 2006 wurden in der Schweiz bei insgesamt 32 Vögeln das Virus H5N1 nachgewiesen – ein Fall am Genfersee, alle anderen am Bodensee und Hochrhein. Seither gab es keinen einzigen positiven Befund mehr. Im vergangenen Winter befiel die Vogelgrippe in Westeuropa vor allem Wasservögel. Ausbrüche in Geflügelhaltungen gab es in Frankreich und Deutschland. Diese konnten aber rasch eingedämmt werden.

Aus diesen Erfahrungen lassen sich mehrere Schlüsse ziehen:
o Im vergangenen Winter hat das Virus H5N1 unter den Wildvögeln vor allem Wasservögel befallen.
o Die Zahl der nachgewiesenen Fälle blieb in Westeuropa, trotz intensiverer Überwachung, vergleichsweise
gering. Das Virus ist daher unter Wildvögeln nicht sehr verbreitet.
o In Westeuropa konnten die ersten Fälle im Februar 2006 nachgewiesen werden, also nicht während dem Vogelzug sondern während dem Aufenthalt im Winterquartier.
o Das Virus ist in der Population der Wildvögel vorhanden. Eine Übertragung auf das einheimische Geflügel ist daher grundsätzlich möglich.

Die vorbeugenden Massnahmen in der Schweiz

Gestützt auf die Erkenntnisse aus dem letzten Winter hat die Schweiz vorbeugende Massnahmen getroffen. Sie sind auf die Gebiete ausgerichtet, in denen das Virus H5N1 am ehesten wieder auftaucht – Orte mit besonders vielen Wasservögeln, also an grösseren Seen und Flussläufen im Schweizer Mittelland. Die Überwachung beschränkt sich nicht auf die Zeiten der Vogelzüge, sondern erstreckt sich über den ganzen Winter. Dann leben rund 500'000 Wasservögel bei uns. Im Sommer sind es lediglich 50'000.

Die vorbeugenden Massnahmen treten am 15. Oktober 2006 in Kraft und werden am 30. April 2007 wieder aufgehoben. Die Situation wird laufend beobachtet. Die Massnahmen können bei Bedarf verschärft oder auch früher aufgehoben werden.

In jeder der ausgeschiedenen Zonen lebt mindestens 1 Prozent aller Wasservögel, die sich im Winter in der Schweiz aufhalten. Alle Naturschutzgebiete von nationaler oder internationaler Bedeutung im Mittelland gehören ebenfalls zu diesen Zonen. 74 Prozent der Wasservögel verbringen den Winter hauptsächlich auf den vier grossen Seen (Genfersee, Bodensee, Neuenburgersee, Zürichsee). Aber die Vögel wechseln ihre Standorte oft. Daher müssen auch kleinere Seen und Flussläufe mit einbezogen werden.

Rund um viele Seen und entlang den Flussläufen sind Zonen von 1 km Breite definiert (siehe Karte). In diesen Zonen sind Freilandhaltung sowie Geflügelmärkte und –ausstellungen verboten. Das Geflügel muss in Hühnerställen oder anderen geschlossenen Räumen untergebracht sein. Aussenräume (Wintergärten) müssen über ein dichtes Dach verfügen. Die Wände sind mit Netzen oder Maschendraht so abzudichten, dass von aussen kein Vogel eindringen kann.

Die Geflügelhalter werden von den kantonalen Veterinärämtern informiert. Diese könne in seltenen Fällen auch Ausnahmen gewähren, z.B. für Wasservögel oder Laufvögel (Strausse, Emu).

Mit Geflügel sind Hühnervögel (Galliformes), Gänsevögel (Anseriformes) sowie Laufvögel (Struthioniformes) gemeint. Das Verbot gilt also für Hühner, Truten, Pfauen, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse, Emus und Nandus. Nicht betroffen sind z. B. Tauben, Papageien, Sittiche, Kanarienvögel, Pinguine, Flamingos, Watvögel (Limikolen), Greifvögel (Falken etc.).

Bei Wintergarten ist Freiland-Deklaration zulässig

Geflügelhalter mit Freilandhaltung, die von den Massnahmen betroffen sind, erhalten weiterhin Direktzahlungen. Haben sie einen Wintergarten, können sie ihre Produkte auch unbefristet mit „aus Freilandhaltung“ bezeichnen.

Wie im letzten Winter geht die Überwachung der Wildvögel weiter. Lebende Vögel: Am Boden- und Sempachersee sowie in den Bolle di Magadino im Tessin werden Wasservögel mit schwimmenden Reusen gefangen, dann beringt und beprobt und wieder frei gelassen. Rund um den Neuenburgersee und den Genfersee werden zudem alle Wasservögel beprobt, die bei der traditionellen Jagd erlegt werden.

Schliesslich melden Ornithologen und Wildhüter verendete Vögel den kantonalen Veterinärämtern, die dann Proben anordnen. Die Bevölkerung soll es ebenfalls den kantonalen Veterinären melden, wenn mehrere tote Wasservögel gefunden werden.

Die vorbeugenden Massnahmen betreffen rund 1000 professionelle und 4000 Hobby – Geflügelhaltende – das sind weniger als 10% aller Geflügelhaltenden der Schweiz. Rund 50% aller professionellen Geflügelhalter betreiben Freilandhaltung.

Bei Fragen: Marcel Falk, Kommunikation BVET, Telefon 031 323 84 96
(Medienmitteilung BVET)
(gb)


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