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Nachrichten

4.12.2006

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Lebensmittelhandel mit der EU erleichtert

Tierische Lebensmittel wie Käse, Fleisch(waren), Eier und Honig dürfen künftig ohne Zeugnis in die EU exportiert werden. Dies verbilligt den Export.



Der Gemischte Veterinärausschuss der Schweiz und der Europäischen Union (EU) hat an seinem 6. Treffen am 1. Dezember in Vaduz die Gleichwertigkeit der Lebensmittelbestimmungen anerkannt. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, damit schweizerische Lebensmittel tierischer Herkunft unter erleichterten Bedingungen in den EU-Markt mit über 450 Millionen Konsumierenden exportiert werden können. Bislang ist dies nur für Milch und -produkte, etwa Käse, möglich.

Bereits am 23. November 2005 hatte der Bundesrat entschieden, die Vorschriften für tierische Lebensmittel jenen der EU anzugleichen, wie im bilateralen Landwirtschaftsabkommen vorgesehen. Die Bestimmungen zu Milch und -produkten sowie zur Tierseuchenbekämpfung waren schon damals harmonisiert.

Mit dem Entscheid des Veterinärausschusses werden die Bemühungen nun belohnt: Sämtliche tierischen Lebensmittel wie Käse, Fleischspezialitäten, Eier und Honig können künftig ohne Zeugnisse in die EU exportiert werden, was die Exporte verbilligt.

Für Produzenten der Europäischen Union öffnet sich im Gegenzug der kleine, aber attraktive Schweizer Markt. Damit dürfte in der Schweiz die Produktevielfalt zunehmen und die Preise für Lebensmittel werden voraussichtlich leicht zurückgehen.

Eine weitere Erleichterung soll der Abbau der grenztierärztlichen Kontrollen beim Handel mit der EU bringen – vorgesehen im Laufe des Jahres 2007. Diese Änderung würde es etwa Produzenten in Grenzregionen erlauben, mit ihren Produkten über die nächstgelegene Grenzstelle zu fahren und diese auf einem Markt im Ausland anzubieten.

Die Aufrechterhaltung der Gleichwertigkeit ist ein ständiger Prozess, da sich die Gesetzgebung auf beiden Seiten entwickelt. Dafür zuständig ist der Gemischte Veterinärausschuss. Eine noch offene Frage ist jene des Transits von Schlachttieren auf der Strasse, welcher in der Schweiz verboten ist. Das Thema wurde im Veterinärausschuss diskutiert, jedoch vorderhand ohne Entscheid. (Medienmitteilung BVET)
(gb)


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