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Nachrichten

28.5.2007

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Erste Bewilligung zur Bestrahlung in der Schweiz

Das BAG hat ein Gesuch der Firma Studer bewilligt für die Debakterisierung von Kräutern und Gewürzen durch Bestrahlung. Eine Gesundheitsgefährdung sei ausgeschlossen.


Für die Bestrahlung eignen sich gemäss BAG getrocknete Gewürze und Kräuter. Diese Methode sei sinnvoll, wenn solche Zutaten in nachträglich nicht erhitzten Produkten verwendet werden, die nicht zum Sofort-Verzehr bestimmt sind. Bei solchen Produkten (z.B. Rohwürste) könne die relativ hohe Keimbelastung von Kräutern und Gewürzen ein Gesundheitsproblem darstellen. Bild: Rohwurst ohne bestrahlte Kräuter.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat ein Bewilligungsgesuch der Firma Studer AG, Däniken SO, gutgeheissen. Dies berechtigt die Firma, getrocknete Kräuter und Gewürze unter strengen Auflagen durch Bestrahlen haltbar zu machen. Sachgerecht bestrahlte Lebensmittel sind gesundheitlich unbedenklich. Durch die Bestrahlung werden die behandelten Kräuter und Gewürze selbst nicht radioaktiv. Die vorliegende Bewilligung zur Bestrahlung von Lebensmitteln ist die bisher erste in der Schweiz.

Das von der Firma Studer AG in Däniken eingereichte Gesuch zur Behandlung von Kräutern und Gewürzen mit ionisierenden Strahlen mit einer maximalen Dosis von 10 kGy wurde vom BAG nach weitreichenden Abklärungen gutgeheissen. Das BAG kam zum Schluss, dass eine Gesundheitsgefährdung durch bestrahlte Kräuter und Gewürze nach dem heutigen Stand der Wissenschaft ausgeschlossen werden kann. Dies ist im Einklang mit Bewertungen der FAO/IAEA/WHO und der EU.

In der EU ist die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen seit 1999 generell zugelassen und die Firma Studer AG wurde nach detaillierter Prüfung schon 2004 von der EU auf die so genannte Drittlandliste für Bestrahlungsanlagen aufgenommen und kann somit Kräuter und Gewürze für den EU-Markt bestrahlen.

Bestrahlte Trocken-Kräuter und -Gewürze müssen gemäss Lebensmittelgesetzgebung (LGV, SR 817.02; LKV, SR 817.022.21) bei der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten entsprechend gekennzeichnet sein. Somit wird die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz sichergestellt.

Die Firma Studer AG muss dem BAG jährlich über die Art und Menge der bestrahlten Kräuter und Gewürze Bericht erstatten. Damit kann der Warenfluss der bestrahlten Kräuter und Gewürze bei Bedarf nachvollzogen und das Befolgen der Kennzeichnungspflicht von den zuständigen kantonalen Vollzugsorganen überprüft werden.

Diese Bewilligungserteilung betrifft ausschliesslich Trocken-Kräuter und -Gewürze. Für die allfällige Bestrahlung anderer Lebensmittel müsste ein weiteres Bewilligungsgesuch eingereicht werden. (Medienmitteilung BAG)

Hintergrund-Infos zur Bestrahlung von Lebensmitteln

Sachgerecht bestrahlte Lebensmittel sind gesundheitlich unbedenklich. Durch die Bestrahlung wird das Lebensmittel selbst nicht radioaktiv. Bestrahlte Produkte müssen speziell gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung lautet: „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ oder „bestrahlt“.

Die Abtötung von Bakterien in Lebensmitteln durch ionisierende Strahlung wurde erstmals 1905 patentiert. Ausgedehntere Untersuchungen zur Haltbarmachung und Hygienisierung von Lebensmitteln durch deren Bestrahlung wurden international in den fünfziger Jahren durchgeführt, seit Mitte der sechziger Jahre auch in der Schweiz. Die ursprünglich in dieses Verfahren gesetzten Erwartungen haben sich infolge starker degustativer Veränderungen der bestrahlten Lebensmittel nur zum Teil erfüllt; zudem ist die Methode im Vergleich zu anderen Technologien auch relativ teuer.

Das Verfahren rechtfertigt sich einzig bei ausgewählten Lebensmitteln, bei denen es gegenüber konventionellen Verfahren der Haltbarmachung wie Tiefgefrieren, Erhitzen, Trocknen usw. eindeutig Vorteile bietet. Das Verfahren ist besonders für die Behandlung in der Endverpackung geeignet, da so eine nachfolgende Rekontamination ausgeschlossen ist.

Geeignete Produkte für die Bestrahlung sind z.B. getrocknete Gewürze und Kräuter. Dies ist dann sinnvoll, wenn diese als Zutaten in Lebensmitteln verwendet werden, die nachträglich nicht mehr erhitzt werden und trotzdem nicht für den sofortigen Verzehr bestimmt sind. Bei solchen Produkten (z.B. Würste) kann die übliche relativ hohe Keimbelastung von Kräutern und Gewürzen ein Gesundheitsproblem darstellen.

Wirkungsweise

Werden Lebensmittel Gamma-, Röntgen- oder Elektronenstrahlung ausgesetzt, so spricht man von Behandlung mit ionisierenden Strahlen. Die ionisierende Strahlung durchdringt das Lebensmittel samt seiner Verpackung und gibt auf ihrem Weg schrittweise Energie ab. Die im Bestrahlungsgut deponierte Energie führt neben der Abtötung von Bakterien u.a. zur Bildung von reaktiven Teilchen, die innerhalb von Sekundenbruchteilen mit Lebensmittelbestandteilen reagieren. Je nach Strahlendosis können folgende Wirkungen erzielt werden:

das Auskeimen von Kartoffeln, Zwiebeln, Knoblauch während der Lagerung wird verhindert;
die Lagerfähigkeit von leicht verderblichen Früchten und Gemüsen wie Erdbeeren, Papaya, Champignons usw. wird verbessert, da Reifung und Fäulnis infolge reduzierter Bakterienflora verzögert werden;
Insekten und ihre Larven in Getreide und Trockenfrüchten werden abgetötet, sowie Bandwürmer und Trichinen in Fleisch.
Krankheitserreger wie Salmonellen in Geflügelfleisch, Gewürzen oder Meeresfrüchten werden vermindert oder abgetötet;
Nahrung für Transplantationspatienten kann sterilisiert werden.

Wirkungen auf die Gesundheit

Die Haltung der Weltgesundheitsorganisation WHO ist eindeutig: Sachgerecht bestrahlte Lebensmittel sind gesundheitlich unbedenklich. Befürchtungen, dass diese Technologie missbräuchlich verwendet werden könnte, um hygienische Missstände bei der Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln auf einfache Weise zu vertuschen, sind unbegründet. Auch die Bestrahlung kann ein schon verdorbenes Lebensmittel nicht wieder frisch und appetitlich machen. Zudem ist die Technologie so teuer, dass es sich im allgemeinen nicht lohnt, sie missbräuchlich einzusetzen.

Situation in der Schweiz und in Europa

Im Moment ist die Bestrahlung von Lebensmitteln in der Schweiz bewilligungspflichtig (LMG Art. 9, 21; LGV Art. 19, 20, 26-28; LKV Art. 2). Die erste Bewilligung für die Bestrahlung von getrockneten Kräutern und Gewürzen wurde im Mai 2007 erteilt. Es ist möglich, dass in naher Zukunft die Bestrahlung für getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze generell zugelassen wird.

In der EU ist derzeit die Bestrahlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen zugelassen (siehe Richtlinie 1999/2 und 3 EG; Kennzeichnung: 1999/2 und 2000/13). Die Verabschiedung einer erweiterten definitiven Liste, wie gemäss Art. 4 in 1999/2 vorgesehen, ist im Moment nicht absehbar. Die bisher bestehenden weiteren einzelstaatlichen Zulassungen bleiben damit für unbestimmte Zeit in Kraft. In einigen Ländern ist z.B. die Bestrahlung von Froschschenkeln und Crevetten (Garnelen) zugelassen.

In der Schweiz werden Lebensmittel seit 1989 von den kantonalen Laboratorien auf unerlaubte Bestrahlung hin untersucht. Dabei wurden vor allem solche Produkte untersucht, die in anderen Ländern bestrahlt werden dürfen (höhere Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines Verstosses). In den Jahren 1989-2002 wurden ca. 2500 Proben untersucht, dabei wurden vereinzelt bestrahlte Gewürzproben gefunden. In den letzten Jahren fielen vor allem asiatische Nudelfertiggerichte auf. Diese Produkte enthalten eine separat verpackte Beilage mit Kochsalz, Gewürzen und andern Aromazutaten. Bestrahlt war nur diese Beilage oder Teile davon. (Quelle: BAG) (gb)


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