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22.11.2007

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Staatliches Handeln nötig bei «gefühlten» Risiken

Auch wenn ein gesundheitliches Risiko aus wissenschaftlicher Sicht klein ist, kann der Staat zum Handeln gezwungen sein, weil es in der Öffentlichkeit als gross empfunden wird.



Blattsalate stehen oft in der Kritik wegen Pestizid-Rückständen. Deren gefühltes Risiko ist bei Konsumenten gross, aber aus wissenschaftlicher Sicht ist selbst bei sporadischen Überschreitungen der Höchstmengen kein gesundheitliches Risiko erkennbar.


Auch wenn aus wissenschaftlicher Sicht ein gesundheitliches Risiko bei Lebensmitteln oder Produkten klein ist, kann der Staat zum Handeln gezwungen sein, weil das Risiko in der Öffentlichkeit als gross empfunden wird. Darüber waren sich die rund 200 Teilnehmer an einer Veranstaltung einig, zu der das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aus Anlass seines 5-jährigen Bestehens nach Berlin geladen hatte.

„Rechtfertigen gefühlte Risiken staatliches Handeln?“ war die Frage, die es zu beantworten galt. Die Antwort der Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Nichtregierungsorganisationen war eindeutig: Die Politik muss bei ihren Entscheidungen neben den rein wissenschaftlichen Erkenntnissen über das Ausmass eines gesundheitlichen Risikos auch andere Schutzbereiche und Rechtsgüter wie wirtschaftliche Interessen, Vertrauensverlust in die Institutionen und, wenn auch aus wissenschaftlicher Sicht unbegründete, so doch reale Ängste der Bevölkerung berücksichtigen.

„Nahezu jedes gefühlte gesundheitliche Risiko kann sehr schnell zu einem tatsächlichen Risiko werden“, gab BfR-Präsident Professor Andreas Hensel in seiner Begrüssungsrede zu bedenken. „Neben der wissenschaftlichen Bewertung von Risiken und daraus abgeleiteten Massnahmen muss deshalb die offene und verständliche Risikokommunikation die dritte Säule beim Umgang mit Risiken sein.“ Ganz bewusst habe daher der Gesetzgeber neben der unabhängigen wissenschaftlichen Bewertung von Risiken auch die unabhängige Kommunikation der Ergebnisse in den Aufgabenkatalog des Bundesinstituts für Risikobewertung geschrieben.

Aus wissenschaftlicher Sicht beschreibt ein Risiko die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens, die massgeblich von Schadenspotenzial und Exposition abhängig ist. Gefühlte Risiken entstehen hingegen, weil Menschen die auf Mathematik und Statistik beruhenden Ergebnisse einer wissenschaftlichen Risikoabschätzung nicht oder falsch verstehen, weil es offensichtlich nicht gelungen ist, sie klar, verständlich und trotzdem differenziert zu kommunizieren.

Zugleich leben Menschen in der Illusion, dass bei entsprechendem technologischem und administrativem Aufwand Risiken und damit Unsicherheiten beseitigt werden können. Beides begründet Ängste vor Risiken, die aus wissenschaftlicher Sicht sehr klein oder zu vernachlässigen sind. Das durch den Angstfaktor potenzierte gefühlte Risiko kann im Extremfall selbst zu einem Verhalten führen, das die Gesundheit gefährdet.

So ist beispielsweise das gefühlte Risiko bei Rückständen von Pestiziden in Lebensmitteln bei deutschen Verbrauchern gross. Selbst wenn gesetzliche Rückstandshöchstmengen eingehalten werden, befürchten viele Menschen gesundheitliche Schäden, wenn sie solche Lebensmittel verzehren. Aus wissenschaftlicher Sicht ist hingegen selbst bei sporadischen Überschreitungen der Höchstmengen kein gesundheitliches Risiko erkennbar.

Wird dagegen auf bestimmte Pflanzenschutzmittel wie zum Beispiel auf Fungizide beim Anbau von Getreide verzichtet, können durch Pilzbefall Schimmelpilzgifte ins Korn gelangen. Von diesen Pilzgiften ist bekannt, dass sie Krebs auslösen. Aus wissenschaftlicher Sicht sind daher Getreideprodukte aus pestizidfreiem Anbau wegen der möglichen Belastung mit diesen Giften keineswegs automatisch frei von gesundheitlichen Risiken. Viele Verbraucher empfinden sie aber dennoch als sicher.

Gefühlte, also nicht wissenschaftlich begründete Risiken gehören zum gesellschaftlichen Leben und prägen das Verhalten der Menschen im Alltag. Für die Politik sind sie real und dürfen nicht ignoriert werden. Um Krisen zu vermeiden, ist deshalb auch bei einem gefühlten Risiko staatliches Handeln nötig. Eine offene und verständliche Risikokommunikation, welche die Position der Wissenschaft auf der einen und die Positionen der verschiedenen Stakeholder auf der anderen Seite in die Diskussion eines Risikos einbezieht, ist hierbei von zentraler Bedeutung.

Wichtig ist, dass neben den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die einer Risikoabschätzung zugrunde liegen, auch die Kenntnislücken und Unsicherheiten in der Interpretation wissenschaftlicher Daten offengelegt werden. Dies war in der Vergangenheit, zum Beispiel beim Umgang mit BSE, nicht immer der Fall und hat zum Vertrauensverlust in die Institutionen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes geführt. Das BfR möchte die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen.

„Durch unsere Abteilung Risikokommunikation, in der wir sozialwissenschaftliches Know How mit naturwissenschaftlichem Wissen verknüpfen, wollen wir einen offenen und Vertrauen stiftenden Dialog zwischen Wissenschaft, Politik und den verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen gestalten“, erläuterte Hensel. „Kommunikationsinstrumente wie die BfR-Verbraucherkonferenzen und Stakeholderforen zu Themen wie möglichen Risiken der Nanotechnologie und natürlicher Pflanzeninhaltsstoffe in Lebensmitteln helfen dabei, gefühlte Risiken auf ihren rationalen, das heisst wissenschaftlich begründbaren Kern zurückzuführen.“ (Quelle: BfR) (gb)


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