foodaktuell.ch
Internetmagazin für die Lebensmittelbranche Samstag, 27. April 2024
Fleisch & Delikatessen
Aktuell: Sensation beim Trockenfleisch-Test
Report:
Frischeverlängerung mit Vakuum oder Schutzgas?


Tipps & Wissen: IFFA 2016: Metzgerei-Trends
Backwaren & Confiserie
Aktuell: Innovationen an der ISM 2016: Rückblick
Report:
Neue Stevia-Generation ohne Bitterkeit


Tipps & Wissen: Undeklarierte Allergene in Broten beanstandet
Gastronomie
Aktuell: Kantonslabor Basel prüft Restaurant-Hygiene
Report:
Metzgereiprodukte in der Patientenernährung?


Tipps & Wissen: Geschmacks-Trends von morgen
Inhalt
Home
Nachrichten
Fleisch & ...
Backwaren & ...
Gastronomie
Über uns, Werbung
Archiv, Suche
Impressum
3.2.2016
Messetipp: IFFA 2016 in Frankfurt

„Fleischindustrie 4.0“ nimmt Fahrt auf
anzeigen...

Partner/Sponsoren

Cash+Carry Angehrn: Frische für Profis an neun Standorten in der Deutschschweiz.
Direkt zur CCA-Website:
www.cca-angehrn.ch


Empfohlene Links:

Fachschule für Bäckerei,
Konditorei, Confiserie:
www.richemont.cc


Fachschule für Metzgerei:
www.abzspiez.ch


Internationale Privat-Fachschule für Koch-Profis: European Culinary Center DCT in Vitznau LU
Deutsch: http://german.dct.ch
English: www.culinary.ch


Internet- und Socialmedia-Auftritte:
www.chrisign.ch







Schweizerischer Bäckerei- und Konditorei-Personal-Verband


Nachrichten

13.5.2008

Druckansicht
KURZNEWS 13. Mai 2008

Gentech-Weizen Freisetzung / Ferrero wächst / Briten beliefern SNCF mit Baguette / Streptomycin-Einsatz erlaubt aber bei Bio Suisse verpönt / IP-Suisse-Getreidebauern mit höherem Erlös


Freisetzung von Gentech-Weizen in Deutschland

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute 13. Mai 2008 der Universität Rostock die Freisetzung von gentechnisch verändertem Sommerweizen genehmigt. In den Gemeinden Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Ausleben-Üplingen (Sachsen-Anhalt) dürfen zwischen 2008 und 2010 auf maximal 72 Quadratmetern je Standort und Jahr gentechnisch veränderte Weizenpflanzen kultiviert werden. Der Weizen ist nicht für den menschlichen Verzehr oder eine Verfütterung vorgesehen und muss nach Abschluss der Untersuchungen vernichtet werden.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tiere sowie für die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich Sicherheitsmassnahmen. Die Versuchsfläche wird im Abstand von mindestens 50 Metern zu anderen Weizenfelder angelegt. Ausserdem wird die Freisetzungsfläche mit einer Mantelsaat aus gentechnisch nicht verändertem Weizen umgeben. Hierdurch wird in Verbindung mit weiteren Auflagen des Genehmigungsbescheides die bei einem Selbstbestäuber wie Weizen ohnehin geringe Möglichkeit des Auskreuzens weiter minimiert.

Das gentechnisch veränderte Saat- und Erntegut muss gekennzeichnet und getrennt von konventionellem Weizen gelagert werden. Damit Wildtiere keine Weizenkörner verschleppen können, wird die Fläche vom Antragsteller engmaschig eingezäunt und während der Aussaat und des Heranreifens der Körner mit einem Vogelnetz geschützt. Nach der Ernte wird das Weizenstroh auf der Freisetzungsfläche flach in den Boden eingearbeitet, um die Keimung eventuell ausgefallener Samenkörner zu erleichtern.

Die Fläche muss während zweier Jahre nach dem Versuch auf nachwachsenden Weizen kontrolliert werden. Sollte während des letzten Jahres der Nachkontrolle gentechnisch veränderter Weizen nachgewachsen sein, so ist die Kontrolle um ein Jahr zu verlängern. Für die Überwachung der im Bescheid enthaltenen Bestimmungen sind Behörden der Bundesländer verantwortlich.

Im Freilandversuch sollen gentechnisch veränderte Weizenlinien untersucht werden, die gegen einen das Getreide befallenden Pilz, den Weizenflugbrand, resistent sind. Das übertragene Gen entstammt einem Virus, das in einem Schaderreger des Mais, dem Maisbeulenbrand, zu finden ist. Die gleichen gentechnisch veränderten Weizenlinien wurden im Jahre 2004 bereits in einem Feldversuch durch die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich in der Schweiz freigesetzt. In dem jetzt genehmigten Versuch sollen weitere Daten zur Pilzresistenz des gentechnisch veränderten Weizens unter praxisnahen Anbaubedingungen erhoben werden.

Die rund 7400 Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für die Entscheidung des BVL wurden Stellungnahmen des Bundesamtes für Naturschutz, des Bundesinstitutes für Risikobewertung und des Robert-Koch-Institutes berücksichtigt. Gleichzeitig wurden Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, und des Julius-Kühn-Institutes in die Entscheidung einbezogen. Darüber hinaus wurden fachliche Stellungnahmen der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt eingeholt und berücksichtigt.

In Deutschland ist bislang nur der gentechnisch veränderte Mais MON 810 des Unternehmens Monsanto zum kommerziellen Anbau zugelassen. Er wurde im Jahr 2007 auf rund 2700 Hektar angebaut. Dies entspricht rund 0,15 Prozent der gesamten Maisanbaufläche in Deutschland. (Quelle: BVL 13. Mai 2008)



Ferrero wächst und investiert

Der italienische Süsswarenriese Ferrero, Alba, wächst weltweit ungebremst: Bei anhaltend zweistelligen Zuwachsraten hat die Gruppe 2007 den Sprung über die Umsatzmarke von 6 Mrd. Euro geschafft, teilte das Unternehmen mit. Damit hat sich der Familienkonzern den fünften Platz in der Weltelite der Süsswarenhersteller erobert - hinter Mars/Wrigley (knapp 10 Mrd. Euro), Kraft Foods (rund. 9,5 Mrd. Euro) und Cadbury sowie Nestlé mit jeweils rund 7,5 Mrd. Euro Süsswarenumsatz. Ein Wachstumsmotor von Ferrero ist Russland: Allein dort setzt Ferrero nach Informationen der Lebensmittel Zeitung über 500 Mio. Euro um.

Die Werke in Polen und im hessischen Stadtallendorf können die steigende Nachfrage in Russland kaum mehr decken, heisst es weiter. Daher baut Ferrero nach Angaben aus Italien in der Nähe von Moskau für 200 Mio. Euro eine neue Produktion. Auch die Frankfurter Ferrero GmbH investiert. Das anhaltende Wachstum in Deutschland und Neueinführungen erfordern weitere Kapazitäten. 2008 fliessen wie schon in den Vorjahren über 30 Mio. Euro Sachanlage-Investitionen in die nordhessische Fabrik, erfuhr die Lebensmittel Zeitung (LZ) aus Führungskreisen. An ihrem einzigen deutschen Produktions-Standort beschäftigt die deutsche Ferrero-Niederlassung 4.500 Mitarbeiter.
(Quelle: Backspiegel / 9. Mai 2008)



Britische Baguettes für Frankreichs Eisenbahn

Es gibt Franzosen, die sehen es als nationale Schande. Für die Grossbäckerei Fosters aus Barnsley in Yorkshire ist es ein Triumpf, den sie dem europäischen Lebensmittelrecht verdanken. Die französischen Eisenbahnen suchten nach einem Baguette mit langer «Restlaufzeit». Französische Bäcker dürfen laut nationalem Gesetzgeber allerdings kein Fett in ihren Baguettes einsetzen. Aber gerade dieser Vorgang ist eine Voraussetzung, dass die Brotstangen möglichst spät altbacken werden. Die Briten nutzen Fett und dürfen die Backwaren trotzdem nach Frankreich einführen - europäisches Recht, denn in England ist Fett zugelassen.
(Quelle: Backspiegel / 9. Mai 2008)



Bio Suisse will kein Streptomycin-Einsatz im Biolandbau

Die Bakterienkrankheit Feuerbrand, die vor allem Obstbäume befällt, wird nach dem Thurgau und anderen Kantonen nun auch in St. Gallen mit dem Antibiotikum Streptomycin bekämpft. Auf Bio-Obstbaubetrieben kommt Streptomycin nicht zum Einsatz. Aus human- und veterinärmedizinischer Sicht ist jede Antibiotika-Anwendung im Freien höchst problematisch. Bio-Bauern setzen auf Prävention und den Einsatz von alternativen Mitteln.

Sie fordern vom Bund und den Kantonen weiterhin eine lückenlose Kontrolle der gefährdeten Gebiete. Auch in der Forschung bleibt viel zu tun. Nun greift auch der Kanton St. Gallen zum Antibiotika, um Feuerbrand zu bekämpfen. Streptomycin kommt auf Knospe-Obstbaubetrieben generell nicht zum Einsatz, so auch nicht im Kanton St. Gallen.

Bio Suisse steht dem Streptomycin-Einsatz ablehnend gegenüber: Antibiotika derselben Wirkstoffgruppe werden auch in der Human- und Tiermedizin angewendet, deshalb besteht die Gefahr der Resistenzbildung. In Deutschland wurden nach dem Einsatz des Antibiotikums bei Feuerbrand Rückstände im Honig gefunden. Nach Ansicht von Bio Suisse muss deshalb Honig auf mögliche Rückstände untersucht und allenfalls für den Konsum verboten werden.

Durch den Einsatz von Streptomycin ist das Problem Feuerbrand nicht nachhaltig lösbar. Die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass der Feuerbrand mit Antibiotika nicht befriedigend unter Kontrolle gehalten werden kann. Für den Bio-Obstanbau steht denn auch eine Anwendung von Antibiotika gegen Feuerbrand aus fachlichen Überlegungen und innerer Überzeugung ausserhalb jeglicher Diskussion. Für den Biolandbau sind nur umfassende Strategien Erfolg versprechend.

Dazu gehören Prävention, alternative Mittel und gezielte Forschung. Zur Prävention gehört weiterhin eine lückenlose amtliche Feuerbrand-Kontrolle aller gefährdeten Gebiete. So können befallene Bäume möglichst früh erkannt und optimale Massnahmen ergriffen werden (z. B. Rückschnitt). Das hilft mit, schmerzliche Rodungen zu vermeiden. Unter keinen Umständen dürfen die amtlichen Feuerbrand-Kontrollen wegen des Antibiotika-Einsatzes eingeschränkt werden.

Auf dem Markt gibt es bereits alternative Mittel, mit denen zum Teil gute Ergebnisse gegen Feuerbrand erzielt wurden: Tonerdepräparate oder der natürliche Gegenspieler Bacillus subtilis kommen im Biolandbau bereits heute zum Einsatz. Dringend benötigt sind auch Forschungsgelder, um die Züchtung von widerstandsfähigen Obstbaumsorten voranzutreiben.
(Quelle: Bio Suisse / 7. Mai 2008)



St. Gallen und Thurgau geben Streptomycin erstmals frei

Zur Bekämpfung von Feuerbrand in Obstanlagen ist der Einsatz von Streptomycin erstmals freigegeben worden. Dies teilte die St. Galler Staatskanzlei am 7. Mai mit. Das Antibiotikum darf nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen eingesetzt werden. Das warme Wetter der vergangenen Tage habe das Infektionspotenzial so stark ansteigen lassen, dass Streptomycin ab Mittwoch in Lagen unter 550 Metern ü. M. und ab Donnerstag in Lagen über 550 Metern ü. M. eingesetzt werden darf.

Im Umkreis von drei Kilometern um behandelte Obstanlagen werden alle Bienenbestände untersucht, um zu verhindern, dass belasteter Honig in den Verkauf gelangt, wie es weiter heisst. Auch im Kanton Thurgau ist ab Mittwoch der Einsatz von Streptomycin zur Bekämpfung der Obstbaumkrankheit Feuerbrand von der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz freigegeben worden.

Wegen Feuerbrandbefall mussten im vergangenen Jahr in der Schweiz über 100 Hektaren Obstanlagen gerodet werden. Die Kantone Thurgau und St. Gallen waren besonders hart betroffen. Der Bund hat im Januar 2008 den Einsatz des Antibiotikums Streptomycin unter strengen Auflagen bewilligt.
(Quelle: LID / 07.05.2008)



Walker und Howeg kooperieren im Wallis

Walker kooperiert in der Gastronomiebelieferung im Wallis mit Howeg. Walker beliefert in Zukunft auch die Kunden des nationalen Grosshändlers und weitet sein Produkteangebot für die eigenen Kunden aus.

Walker, der führende Belieferer von Gastrobetrieben im Wallis und Howeg, nationaler Gastronomiegrosshändler mit Sitz in Winterthur, gehen per 1. August 2008 eine Kooperation in der Gastronomiebelieferung für das Wallis ein. Walker übernimmt die Belieferung sämtlicher Howeg-Kunden und bietet in Zukunft ein um ca. 2’000 Artikel erweitertes Sortiment an. Damit wird Walker zum Vollanbieter für die Gastronomie. Zudem wird die zu Walker gehörende Brasilona SA zukünftig die Kunden von Bell Gastro Service im Bereich der Fleischbelieferung versorgen. Im Zuge dieser Kooperationen werden in Bitsch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Das Personal von Howeg wird vollumfänglich übernommen.

Alexander Walker, VRP der Walker Group: „Howeg hat starke Sortimente und wir eine lokale, enge Beziehung zu unseren Kunden. Es ist eine grosse Chance, für Gastrobetriebe noch attraktivere Leistungen zu erbringen.“ Die Kooperation macht auch ökologisch Sinn. Lieferungen können zusammengefasst und Lastwagentouren besser ausgelastet werden. Heinz Nussbaumer, Direktor bei Howeg, freut sich über diese Kooperation: „Walker hat sich aufgrund seiner Struktur, seiner regionalen Verbundenheit und der Qualität seiner Dienstleistung als bester Partner für uns erwiesen.“ Der Schritt stärke im übrigen auch Walker als Leistungsträger der Walliser Wirtschaft, heisst es in der Medienmitteilung.
(Quelle: Walker / 7. Mai 2008)



IP Suisse-Produzenten lösen gute Getreidepreise

Auf das weltweit geringe Getreideangebot und die schlechte Ernte 2007 in der Schweiz reagierte der Markt mit deutlich höheren Preisen. Obwohl vor der Ernte noch um eine Senkung der Richtpreise gerungen wurde, überraschten die Gebote der Müller, wie IP Suisse in einer Medienmitteilung vom Dienstag, 6. Mai 2008 schreibt. Im Durchschnitt über alle Klassen konnten die IP Suisse-Getreideproduzenten pro 100 Kilogramm über acht Franken mehr lösen als im Vorjahr.

Bei der diesjährigen Aussaat werde die Biodiversität stark an Bedeutung gewinnen, schreibt IP Suisse weiter. Mittels Punktesystem können die Produzenten aus rund 30 Massnahmen auswählen, um die Leistung bezüglich Artenvielfalt und Vielfalt der Lebensräume gezielt aufzuwerten. Diese neue Ausrichtung biete einen neuen Mehrwert des Labels. Der grösste Abnehmer von IP Suisse ist die Migros, bei der die Produkte neu unter dem Label TerraSuisse verkauft werden.

In der Schweiz wird auf rund 25'000 Hektaren IP Suisse-Getreide angebaut. Unter diesem Label produziert wird Weizen, Urdinkel, Roggen, Emmer, Einkorn und Gerste. Bei IP Suisse machen über 5'500 Getreideproduzenten mit, dies sind fünf Prozent mehr als noch im letzten Jahr.
(Quelle: LID / 06.05.2008)



Detailhandel stellt Verhaltenskodex für Nanotechnologien vor

Nanotechnik zählt zu den Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts: Sie umfassen technische Verfahren zur Herstellung oder gezielten Veränderung von Materialstrukturen mit einer Ausdehnung zwischen 1 und 100 Nanometer (100 Millionstel Millimeter). In diesem Grössenbereich ändern sich die chemisch-physikalischen Eigenschaften von Materialien; die neuen Eigenschaften lassen sich gezielt nutzen, etwa für Kosmetika, Textilien oder Beschichtungen.

Aufgrund der heutigen Kenntnisse lassen sich die Auswirkungen von Nanotechnologien auf die Gesundheit und die Umwelt nicht abschliessend beurteilen. Vermehrt werden deshalb Stimmen von Seiten der Konsumenten laut, die eine Deklarationspflicht für Produkte mit Nanopartikeln fordern. Eine verbindliche und konsistente Deklaration von Nano-Produkten ist derzeit noch nicht möglich: Es fehlen die gesetzlichen Grundlagen beim Bund, insbesondere eine verbindliche Definition für die Nanotechnologie oder synthetische Nanopartikel.

Das Bundesamt für Gesundheit und das Bundesamt für Umwelt klären die methodischen Grundlagen im Rahmen eines Aktionsplans „Risikobeurteilung und Risikomanagement von synthetischen Nanomaterialien bis 2009". Bis die Grundlagen vorliegen, setzt der Bund auf die Eigenverantwortung von Produzenten und Handel.

Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zeichnen sich durch ein grosses Bedürfnis nach Produktinformationen aus. Die Schweizer Detailhändler befürworten daher die transparente Auslobung von Nano-Produkten. Eine glaubwürdige Konsumenteninformation kann jedoch nicht alleine vom Detailhandel gewährleistet werden. Die gesamte Produktionskette muss dieses Anliegen unterstützen, angefangen bei der Forschung über die Produktion bis hin zum Verkauf im Laden.

Die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS) hat sich entschieden, eine Führungsrolle im Bereich der Nanotechnologien einzunehmen. Als Instrument dazu dient der Verhaltenskodex („Code of Conduct“) Nanotechnologien, welcher von einer Arbeitsgruppe der IG DHS erarbeitet wurde. In der Arbeitsgruppe waren Fachleute von Coop, Manor, Migros und SQTS vertreten. Der Code of Conduct wurde bis Mitte März 2008 von der obersten Führung der Unternehmen Charles Vögele, Coop, Denner, Migros und Manor unterzeichnet.

Mit dem Kodex verpflichten sich die Detailhändler zu einem verantwortungsvollen Umgang mit nanotechnologischen Produkten. An erster Stelle steht die Produktsicherheit: Es werden nur Produkte vermarktet, welche nach aktuellem Wissensstand und voraussehbarem Gebrauch keine Gesundheits- oder Umweltrisiken bergen. Gemäss Kodex müssen die Unterzeichnenden von den Herstellern und Lieferanten alle Informationen einfordern, die für die Beurteilung eines Produktes notwendig sind. Dies umfasst beispielsweise die technischen Spezifikationen, Daten zum Gefährdungspotenzial für Mensch, Tier und Umwelt sowie Angaben zum Mehrwert des Nano-Produktes im Vergleich zu einem herkömmlichen Produkt.

Der Detailhandel verpflichtet sich, die Konsumenten offen über die Nanotechnologie zu informieren und nur solche Produkte auszuloben, die tatsächlich auf Nanotechnologie basierende Bestandteile oder Wirkungsweisen enthalten.

Die Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS) wurde von den sechs Schweizer Unternehmen gegründet: Die Zusammensetzung der IG DHS hat sich aus der 2005 veröffentlichten Studie zur Zukunft des Detailhandels am GDI ergeben. Die hier versammelten CEOs wollten sich vertiefter mit der Zukunft und den Rahmenbedingungen des Schweizer Detailhandels auseinandersetzen, gerade weil der Handel zunehmend global ist. Bemerkenswert ist jedoch: Unsere Detailhandelslandschaft wird stark von Schweizer Unternehmen geprägt. Die Entscheide werden also hier in unserem Land gefällt, was volkswirtschaftlich und nicht zuletzt punkto Arbeitsplätze ein Pluspunkt ist.
(Quelle: igdhs.ch / 1.5.08) (fma)


__________________________________________


9.2.2016
Wenn das Essen die Gene verändert
Mütter beeinflussen mit ihrer Ernährung den Fett- und Zuckerstoffwechsel der Nachkommen durch epigenetische Veränderungen.
weiter...

8.2.2016
KURZNEWS 8. Februar 2016
Olivenöl-Preise um 20 Prozent gestiegen / Desinfektionsmittelrückstände in Lebensmitteln nachgewiesen / 23 Mio. Europäer pro Jahr erleiden Lebensmittel-Infektionen
weiter...

4.2.2016
KURZNEWS 4. Februar 2016
Micarna-Gruppe übernimmt Gabriel Fleury SA / Tête de Moine erhält eigenes Fest / Weichmacher fördern Übergewicht
weiter...

2.2.2016
KURZNEWS 2. Februar 2016
Lidl steigert Export von Schweizer Lebensmitteln / Täuschungen mit geschützten Bezeichnungen GUB / GGA / Zu viel Milch produziert / Warum schützt Rohmilch vor Allergien und Asthma?
weiter...

1.2.2016
Schwieriges 2015 für Schweizer Käseexporte
Der geringe Käseexportzuwachs von +0.3% im 2015 wurde dank einer Exportsteigerung ausserhalb der EU erzielt. Mengenmässig wurde 1.5% weniger in die EU exportiert.
weiter...

28.1.2016Hopfenextrakt als natürliches Konservierungsmittel
26.1.2016KURZNEWS 26. Januar 2016
21.1.2016Regelmässiges Streicheln beschleunigt Kälbermast
19.1.2016KURZNEWS 19. Januar 2016
18.1.2016Migros mit stabilem Umsatz im 2015
14.1.2016Wurstwaren wegen Deklarationsmängeln beanstandet
12.1.2016KURZNEWS 12. Januar 2016
8.1.2016Coop im 2015 mit weniger Umsatz
6.1.2016KURZNEWS 6. Januar 2016
5.1.2016Kaffee wirkt entzündungshemmend und zellschützend
30.12.2015fial gegen Nahrungsmittel-Spekulation-Initiative
28.12.2015KURZNEWS 28. Dezember 2015
24.12.2015KURZNEWS 24. Dezember 2015
22.12.2015Alternativen zum abzuschaffenden Schoggigesetz
17.12.2015KURZNEWS 17. Dezember 2015
15.12.2015KURZNEWS 15. Dezember 2015
8.12.2015KURZNEWS 8. Dezember 2015
3.12.2015KURZNEWS 3. Dezember 2015
1.12.2015KURZNEWS 1. Dezember 2015
30.11.2015Offiziell beste Jung-Metzgerin: Manuel Riedweg
26.11.2015KURZNEWS 26. November 2015
24.11.2015Ernst Sutter: offiziell beste Schweizer Metzgerei
19.11.2015KURZNEWS 19. November 2015
17.11.2015KURZNEWS 17. November 2015
11.11.2015Erforscht: Zartheit von vakuum-gegartem Fleisch

Eine vollständige Liste aller älteren Nachrichten finden Sie im Archiv


Die Redaktion empfiehlt:

Archiv der Nachrichten

Archiv der Varia-Beiträge

foodaktuell.ch-Newsletter

foodaktuell Journal (Print)

Delikatessen-Führer delikatessenschweiz.ch






Copyright Codex flores, Huobstr. 15, CH-8808 Pfäffikon (SZ)