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4.6.2008

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Zürcher Kantonslabor kontrolliert gezielter

Die 2007 in Kraft getretene Vollzugsverordnung verlangt risikobasierte Inspektionen. Mehr Kontrollen gibt es nun bei Verarbeitern tierischer Erzeugnisse und Gastronomen mit Hygieneproblemen.




Das Zürcher Kantonslabor hat den Jahresbericht 2007 veröffentlicht. Tausende von Untersuchungen werden jedes Jahr durchgeführt aber neu mit gezielterem Fokus. Bild: Pestizid-Analyse.


Rund 19'500 Proben prüfte das Kantonale Labor im vergangenen Jahr auf Bakterien, Schimmelpilze, Rückstände, Zusammensetzung und Kennzeichnung. Dabei handelte es sich in den meisten Fällen um Lebensmittelproben, insgesamt rund 13'600. Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen mussten in über 1600 Fällen festgestellt werden. Bei 68 Trinkwasserproben und bei 947 weiteren Proben – vorwiegend vorgekochte Lebensmittel aus dem Gastgewerbe – zeigten die Ergebnisse übermässige Verunreinigungen durch Mikroorganismen.

Diese Proben waren im Wert vermindert, teilweise mussten sie als verdorben, vereinzelt sogar als gesundheitsgefährdend beurteilt werden. Für weitere Beanstandungsgründe sorgten wie in den Vorjahren unvollständige, falsche oder täuschende Beschriftungen von Lebensmitteln. Im Sinn einer risikobasierten Kontrolle wurden vor allem Produkte untersucht, bei denen Gesetzesabweichungen erfahrungsgemäss häufig sind. Der Anteil der beanstandeten Proben war deshalb weit höher als der Anteil gesetzeswidriger Waren auf dem Markt.

Gegen 15'000 unangemeldete Kontrollen

Mitte des vergangenen Jahres trat die neue Kantonale Vollzugsverordnung in Kraft. Deshalb wurden die Inspektionen im zweiten Halbjahr risikobasiert durchgeführt. Das bedeutet: Neu sind in Betrieben nicht mehr zwei Kontrollen pro Jahr vorgeschrieben, sondern Betriebe mit geringem Risiko werden nur noch alle zwei Jahre kontrolliert. Die meisten Betriebe sind in der mittleren Risikoklasse anzusiedeln und werden jährlich einmal besucht. Betriebe mit besonders empfindlichen Kunden (z.B. Spitäler) oder Betriebe mit ungenügenden Kontrollergebnissen werden häufiger kontrolliert.

Vertiefte Kontrollen durch die Kantonalen Lebensmittelinspektorinnen und -inspektoren erfahren jene rund 100 Betriebe, die tierische Lebensmittel in grossem Umfang herstellen und daher bewilligungspflichtig sind. Im Berichtsjahr konnten – teilweise erst nach deutlichen Verbesserungen – alle nötigen Bewilligungen erteilt werden. In den 11'625 Lebensmittelbetrieben wurden 14'738 unangemeldete Kontrollen durchgeführt, davon 476 durch das Kantonale Lebensmittelinspektorat, die übrigen durch die kommunalen Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure, die fachlich ebenfalls dem Kantonalen Labor unterstellt sind.

In über 95% der Betriebe war die Lebensmittelsicherheit gewährleistet oder nur leicht eingeschränkt. Bei rund 515 Kontrollen war das Ergebnis ungenügend. Die Ursachen sind seit Jahren unverändert: meist fehlendes Wissen und mangelnde Erfahrung im Umgang mit Lebensmitteln. In manchen Betrieben entspricht die Infrastruktur nicht dem Sortiment oder dem Umsatz, oft ist zu wenig Platz für eine wachsende Produktion vorhanden, die Kühler sind zu klein und überfüllt.

Bewährtes Hygieneüberwachungskonzept

Das im Vorjahr eingeführte Hygieneüberwachungskonzept hat sich bewährt. Aus Gastwirtschaftsbetrieben werden nach einem einheitlichen Schema Proben für die mikrobiologischen Untersuchungen erhoben und gezielt auf wenige Keime untersucht. Weisen diese gröbere hygienische Mängel auf, werden im betreffenden Betrieb erneute Proben gezogen und vertieft geprüft. Die Untersuchungen werden fortgesetzt, bis eine merkliche Verbesserung der Hygiene festgestellt werden kann.

Wenn nötig, muss der Verantwortliche professionelle Unterstützung durch ein privates Dienstleistungslabor in Anspruch nehmen oder das Sortiment einschränken. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Beanstandungen aufgrund der mikrobiologischen Ergebnisse bereits leicht zurückgegangen.

Pestizidrückstände: Schweizer oder ausländische Produkte?

Ein Untersuchungsschwerpunkt des Kantonalen Labors liegt nach wie vor bei der Analytik von Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln bei Früchten und Gemüsen. Die Beanstandungsquote von rund 9 % ist erheblich. Für die menschliche Gesundheit ergeben sich daraus allerdings keine Risiken, denn die Wirkstoffe sind für den Menschen auch in viel höheren Konzentrationen als die zulässigen Höchstkonzentrationen nach heutigem Wissen unbedenklich. Wiederholt wurden auf angeblichen Schweizer Produkten Rückstände von Pestiziden festgestellt, die hier weder zulässig sind noch eingesetzt werden. Infolgedessen stellte sich heraus, dass ausländische Ware als Schweizer Produkte verkauft wurden.

Keine Gentech-Lebensmittel

Im Vorjahr wurde Reis, der mit nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Reis kontaminiert war, von den USA nach Europa geliefert. Deshalb mussten im Berichtsjahr verschiedene Lebensmittel auf Anteile von gentechnisch verändertem Pflanzenmaterial geprüft werden. Im Vordergrund standen Mais und Soja, von denen weltweit in grossem Umfang gentechnisch veränderte Sorten angebaut werden. In verschiedenen Proben konnten geringe Mengen von gentechnischen Pflanzen aufgespürt werden. Allerdings lagen diese weit unter den ohne Deklaration tolerierten Mengen.

Mittelmässige Glacéhygiene

Wenn die Geräte für die Herstellung und Portionierung von Glacé und Softice nicht sorgfältig gereinigt werden, führt dies rasch zu einer überhöhten Keimzahl. Deshalb wurden im vergangenen Jahr wiederum zahlreiche Eisspeisen auf ihre mikrobiologische Qualität untersucht. 11 von 77 Proben erfüllten die Anforderungen nicht und wurden beanstandet. Es handelte sich hauptsächlich um Proben von Glacé- und Softice-Ständen, die permanent in Betrieb waren. Die mobilen Softice-Stände an Jahrmärkten schnitten deutlich besser ab. Von den dort erhobenen 23 Proben musste lediglich eine beanstandet werden.
Text und Bild: KLZH (fma)


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