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27.6.2008

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Bundesrat will Cassis-de-Dijon-Prinzip einführen

Produkte, die ein EU-Land zulässt, sollen auch in der Schweiz frei vermarktet werden dürfen als Mittel gegen die "Hochpreisinsel". Es gibt nur wenige Ausnahmen, 5 definitive und 13 provisorische.




Die Herkunftsdeklaration für Lebensmittel und Rohstoffe wird weiterhin verlangt.


Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) in die Vernehmlassung gegeben. Die Revision gehört zum Kampf gegen die "Hochpreisinsel Schweiz", der einen Wachstumseffekt von deutlich über 0,5 Prozent des Bruttinlandprodukt (BIP) erzielen sollte, erklärte Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard vor den Medien.

Frei vermarktet werden könnten neu vor allem Lebensmittel, Textilien und Bekleidung, Möbel sowie Kosmetika. Laut dem Chefökonomen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), Aymo Brunetti, bringt die Übernahme des Cassis-de-Dijon-Prinzips allein jährlich über 2 Milliarden Franken Einsparungen.

Im Vorfeld der Botschaft drehte sich der grosse Streit um die Ausnahmen, die mit dem höheren Standard der Schweiz im Gesundheits-, Umwelt-, Konsumenten- und Tierschutz begründet werden können. Gemäss Bundesratsentscheid werden von den ursprünglich angemeldeten 128 Ausnahmebegehren nur deren 18 erfüllt. Fünf Ausnahmen sind definitiv: die Angabe des Alkoholgehaltes von Süssgetränken, die Kontrollzeichen auf Schnäpsen, die kombinierten Warnhinweise auf Tabakprodukten, das Verbot von Blei in Farben und Lacken sowie sicherheitsrelevante Vorschriften bei den Bahnen.

In 13 Fällen werden die Abweichungen vorläufig weitergeführt. Hier geht es um die Käfighaltung von Hühnern, das Verbot von Phosphat in Waschmitteln und lufthygienische Anforderungen für Öl-, Gas-, Holz- und Kohlefeuerungen. Verlangt wird weiterhin die Herkunftsangabe für Lebensmittel und Rohstoffe.

In 34 Fällen hat der Bundesrat beschlossen, die EU-Produktvorschriften zu übernehmen. Er verzichtet auf Spezialauflagen im Chemikalienrecht, im Fernmelderecht und im Lebensmittelrecht. Die Pflicht zur Etikettierung von phosphatfreien Waschmitteln in zwei Amtssprachen wird aufgehoben.

Konsumentenorganisation sind erfreut

Die Konsumentenorganisationen begrüssen die Botschaft des Bundesrates zur Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG).Mit dem Willen, das Cassis-de-Dijon-Prinzip einzuführen, ohne zentrale Deklarationen zu streichen, habe der Bundesrat zum Königsweg zurückgefunden.

Die vier Organisationen Konsumentenforum, Stiftung für Konsumentenschutz, Fédération romande des consommateurs und associazone consumatrici e consumatori della Svizzera italiana werten den Entscheid in einem gemeinsamen Communiqué als "Erfolg für ihr Engagement für Transparenz und Vergleichbarkeit für die Konsumentinnen und Konsumenten". Man wolle sich nun mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Käfigeierdeklaration beibehalten werde.

Erfreulich sei auch, dass begleitend zum Cassis-de-Dijon-Prinzip ein Produktesicherheitsgesetz erlassen werde. Die jüngsten Beispiele von giftigen Spielzeugen aus China hätten gezeigt, dass mit der Öffnung der Märkte auch die Sicherheitsvorschriften erhöht werden müssten. Deshalb müsse sich die Schweiz auch dem europäischen Rückrufsystem für gefährliche Produkte Rapex anschliessen. Auch Parallelimporte patentgeschützter Güter müssten vom Parlament bewilligt werden, sonst bleibe die Marktöffnung ein Flickwerk. (Quelle LID) (gb)


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