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1.10.2008: nachrichten
1.10.2008
Keine melaminverdächtigen Produkte importiert

Good news: Untersuchungen am Schweizer Zoll haben ergeben, dass kaum Lebensmittel, welche Milchpulver aus China enthalten, in die Schweiz importiert wurden.




Aus China werden keine Kindernährmittel importiert. Die Gesundheitsbehörden gehen heute davon aus, dass in der Schweiz nicht mit einer Gesundheitsgefährdung gerechnet werden muss.


Mitte September wurde bekannt, dass in China Kindernährmittel mit Melamin verunreinigt wurden. Als Quelle der Verunreinigung wird Milch und Milchpulver vermutet. Melamin wird normalerweise zur Herstellung von Kunststoff verwendet, könnte aber auch eingesetzt worden sein, um einen höheren Eiweissgehalt vorzutäuschen. Bei Kindern, die in China mit solchen Produkten ernährt wurden, kam es zu Nierenschädigungen.

Milch und Milchprodukte aus China dürfen weder in die EU noch in die Schweiz importiert werden; zugelassen sind hingegen verarbeitete Lebensmittel, welche Milchpulver enthalten. Allerdings hat eine Überprüfung durch die Oberzolldirektion (OZD) gezeigt, dass seit dem Frühjahr 2008 nur kleinste Mengen dieser Lebensmittel in die Schweiz importiert wurden. Kindernährmittel aus China wurden keine importiert. Deshalb gehen die Gesundheitsbehörden heute davon aus, dass in der Schweiz nicht mit einer Gesundheitsgefährdung gerechnet werden muss.

Trotzdem verfolgt das BAG zusammen mit der OZD weiterhin die Importe. Sendungen von Produkten mit einem Milchpulveranteil werden an der Grenze beurteilt, damit zweifelhafte Produkte in der Schweiz gar nicht auf den Markt gelangen.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA hat am 25.9. eine Risikobewertung von milchpulverhaltigen Produkten aus China veröffentlicht. Für die Erwachsenen besteht gemäss diesem Gutachten keine Gesundheitsgefährdung. Bei Kindern, welche grosse Mengen von Biskuits, Schokolade und Bonbons verzehren, die mit verunreinigtem Milchpulver hergestellt wurden, kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. (Medienmitteilung BAG)

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