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19.3.2009: nachrichten
19.3.2009
«Saldo» kritisiert täuschende Abbildungen

Diese Woche im Saldo: Abbildungen auf Lebensmittel-Verpackungen halten oft nicht, was sie versprechen. Täuschungen sind verboten, aber amtliche Kontrollen sind lückenhaft.



Zeigt die Abbildung auf der Verpackung das Produkt oder einen Serviervorschlag? Letzteres ist werbemässig wirksamer und nicht verboten. Aber «das Wort ‹Serviervorschlag› muss im selben Gesichtsfeld zu sehen sein wie das Bild. Sonst ist es Täuschung des Konsumenten.»

Diese Woche im Konsummagazin Saldo: Die Bilder vieler Verpackungen versprechen mehr, als der Inhalt hält. Die Mache hat Methode. Bei diesen Produkten fand saldo täuschende Abbildungen:

Kühlregal: Das Bild auf dem Léger Kräuter Frischkäse suggeriert, dass der Streichkäse ausser Kräutern auch Gemüse enthält.

Müesli: Mehr Beeren als vorhanden, versprechen einige Müesli-Packungen. Das Jamadu Dinkel/Knusper Müesli von Coop und die Migros-Cornflakes locken mit Erdbeeren, die Mavita Getreideflakes von Denner mit Himbeeren und Heidelbeeren. Auf der Vollwert-Müesli-Verpackung von A. Vogel aus dem Reformhaus sind mehr Beeren zu sehen als Müesli. Die Morga-Weizenkleie suggeriert via Bild ein vollwertiges Frühstück mit diversen Früchten – die Verpackung enthält nur Kleie.

Tiefkühlabteilung: Der Denner-Beefburger ist mit Brot, Zwiebeln, Tomaten abgebildet, dabei ist nur das Hacktätschli drin.

Ganze Garnelen mit schwarzem Reis zeigt die bei Globus entdeckte Verpackung von Venere. Doch im Beutel finden sich nur schwarze Reiskörner – von Crevetten oder Crevettengeschmack keine Spur.

saldo konfrontierte die Detailhändler mit den Ergebnissen der Recherche. Alle verweisen auf den aufgedruckten Hinweis «Serviervorschlag». Denner-Sprecherin Anita Daeppen: «Mit den Abbildungen auf den Verpackungen möchten wir das Produkt dem Kunden nahe bringen, indem wir zeigen, wie er es verwenden kann.» Migros-Sprecherin Monika Weibel ergänzt: «Unser Ziel ist, Verpackungen so zu gestalten, dass sich die Kunden besser vorstellen können, wie ein Produkt zubereitet werden kann.»

Der Verweis auf den Aufdruck «Serviervorschlag» ist unglaubwürdig. Denn das Wort ist auf den Verpackungen derart klein und unleserlich gedruckt, dass klar nicht mit offenen Karten gespielt wird. Elisabeth Nellen-Regli vom Bundesamt für Gesundheit: «Das Wort ‹Serviervorschlag› muss im selben Gesichtsfeld zu sehen sein wie das Bild. Sonst ist es Täuschung des Konsumenten.»

Gesetzliche Kontrollen: Nicht flächendeckend, nur Stichproben

Täuschung ist aber nicht erlaubt. In der Lebensmittelverordnung heisst es dazu: «Abbildungen, Umhüllungen und Verpackungen müssen den Tatsachen entsprechen respektive dürfen nicht zur Täuschung über Zusammensetzung und Inhalt der Lebensmittel Anlass geben.» Nellen-Regli präzisiert: «Die Aufmachung darf einem Produkt nicht den Wert geben, den es nicht hat.» Jedes Gesetz ist aber nur so gut wie die Kontrolle. Und damit hapert es, wie die saldo-Recherche zeigt.

Immerhin: Stichproben der kantonalen Behörden führen regelmässig zu Beanstandungen. Peter Grütter, Leiter des aargauischen Amtes für Verbraucherschutz: «Die Beanstandungsquote wegen täuschender Deklarationen ist relativ hoch.» Gemäss Jahresbericht 2007 hat jede dritte Beanstandung des Aargauer Amtes eine falsche Sachbezeichnung oder Anpreisung betroffen.

Die Detailhändler geben zu, dass ihre Verpackungen die Kunden direkt und schnell ansprechen sollen. Coop-Sprecherin Denise Stadler: «Kaufentscheide erfolgen häufig innerhalb weniger Sekunden.» Trotzdem bestreiten die Grossverteiler, mit ihren Verpackungen die Kunden zu täuschen. (Text: Auszug aus dem Bericht im Saldo No 5, 14. März 2009)

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