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Backwaren & Confiserie: Aktuell
Backwaren & Confiserie
Buttergipfel-Deklaration

Das Kantonslabor Basel Stadt hat kürzlich überprüft, ob die Bäckereien die gesetzlichen Anforderungen einhalten und die Konsumenten nicht täuschen. Die Ergebnisse zeigten, dass die Bäcker für Buttergipfel ausreichend Butter verwenden und auf eine Vermischung mit pflanzlichem Fett verzichten.



Werden Backwaren mit einem Hinweis auf Butter angepriesen, müssen sie gesetzlich festgelegte Minimalgehalte an Butterfett bzw. Butter aufweisen und dürfen kein Fremdfett enthalten. Ob dies eingehalten wird, überprüfte das Kantonale Labor Basel Stadt und veröffentlichte kürzlich die Resultate.

Die Buttergipfel wurden im Offenverkauf bei elf Bäckereien und zwei Grossverteilern erhoben. Dort wo die Gipfel im Verkaufslokal nicht explizit als Buttergipfel deklariert waren, wurde eine mündliche Auskunft vom Verkaufspersonal verlangt.

Erfreulicherweise musste keine Probe beanstandet werden. Lediglich eine Probe aus einer Bäckerei enthielt keine Butter sondern ein anderes Fett. Da die Chefin bei der Probenerhebung intervenierte und die mündliche Falschdeklaration als Buttergipfeli verhinderte, wurde auf eine Beanstandung verzichtet. Bei allen anderen Proben lagen die Buttergehalte deutlich über dem vorgeschriebenen Wert und es wurde auch keinerlei Fremdfett verwendet.

Buttergipfel sind gemäss Lebensmittelverordnung (LMV) eine Backware mit einem Hinweis auf Butter. Sie müssen pro Kilogramm Gebäckanteil mindestens 100 g Butter enthalten. Die Zugabe von Speisefetten und -ölen sowie von Margarinen und Minarinen ist nicht erlaubt. Der höhere Preis von Butter gegenüber vielen pflanzlichen Fetten könnte Produzenten verleiten, weniger Butter einzusetzen und diese ganz oder teilweise durch pflanzliche Fette wie Margarine zu ersetzen. (Quelle: Kantonslabor BS)

Bild: Handgerollte Buttergipfel der Bäckerei Baumann in Zürich-Altstetten am Zürcher Brotmarkt 2004

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