Food aktuell
27.5.2009: nachrichten
27.5.2009
Nichteintreten auf Abfederung zu Marktöffnung

Die Fleischwirtschaft bedauert den Nichteintretensentscheid des Nationalrates. Er darf aber nicht überbewertet werden, als er kein Votum gegen ein Agrarabkommen mit der EU darstellt.


Der Bundesrat will durch eine Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes Begleitmassnahmen finanzieren, welche die Anpassung der Schweizer Ernährungswirtschaft an die Marktöffnung im Rahmen der WTO und eines Agrarabkommens mit der EU erleichtern sollen. Die Fleischwirtschaft bedauert den Nichteintretensentscheid des Nationalrates. Er dürfe aber nicht überbewertet werden, als er keineswegs ein Votum gegen ein Agrarabkommen darstelle.

Viele Hunde sind des Hasen Tod. Eine unheilige Allianz hat die Vorlage vorläufig zu Fall gebracht. Die Stimmen der grundsätzlichen Gegner einer europäischen Marktöffnung haben sich mit den Befürwortern vereinigt, welche eine Liberalisierung ohne flankierende Massnahmen anstreben. Eine dritte Gruppe wollte „die Katze nicht im Sack“ kaufen, und opponierte mit dem Argument, dass die geplanten Begleitmassnahmen nicht konkret bekannt sind.

Nicht zuletzt wird bemängelt, dass kein Fonds entsteht sondern die Zolleinnahmen auf Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln nur einem besonderen Konto gutgeschrieben und zweckgebunden werden. Sie müssen im Rahmen der Budgetierung durch Einsparungen oder Mehreinnahmen kompensiert werden.

Der SFF kritisiert deshalb mit aller Schärfe jene Kreise, die den Nichteintretensentscheid als Votum gegen ein Abkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU umdeuten wollen. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Volkskammer die Vorlage nicht im Sinne der grundsätzlichen Opposition gegen eine europäische Marktöffnung ablehnte, sondern bei einer Liberalisierung entweder einen verbindlicheren Einsatz für Begleitmassnahmen fordert oder solchen skeptisch gegenübersteht.

Die Fleischwirtschaft wird den Ständerat ersuchen, den Entscheid des Nationalrates zu korrigieren. Der SFF ist der Überzeugung, dass die Schaffung der Bilanzreserve als Zwischenschritt zur Finanzierung von Begleitmassnahmen nützlich ist und die künftigen konkreten parlamentarischen Entscheidungen zur Budgetierung deren Kosten erleichtern würde.

Falls es nicht möglich sein sollte, eine vorbereitende Phase einzuschalten, wird über die Mittel für detailliert formulierte Begleitmassnahmen im einzelnen entschieden werden müssen. Die Debatte hat allerdings gezeigt, dass es damit nicht einfacher werden wird, Bundesgeld für Projekte bereitzustellen, welche die Anpassungsprozesse unterstützen. (Mitteilung SFF)

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