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11.6.2009: nachrichten
11.6.2009
Erstes Produkt mit Nährwert-Deklaration mit Ampel

Erste Lebensmittel mit Ampelkennzeichnung sind lanciert. Konsumentenschützer feiern dies als Durchbruch, die Lebensmittelindustrie bringt Kritik an.



Die Kennzeichnung von Lebensmitteln durch die sogenannte "Ampel", ein politisch heftig umstrittenes Thema, hat Aufwind bekommen. Als erster Produzent im deutschsprachigen Raum kennzeichnet die Firma Frosta (http://frosta.de) vier ihrer Fertigprodukte nach dem Ampel-System. Das enthaltene Fett sowie gesättigte Fettsäuren, Zucker und Salz werden dabei gut sichtbar mit den Signalfarben Rot, Gelb und Grün dargestellt, je nach Anteilshöhe pro 100 Gramm des Produkts.

Konsumentenschützer feiern dies als Durchbruch, während die Lebensmittelindustrie an der Beibehaltung der freiwilligen Richtwert-Angabe festhält und die Ampel stark kritisiert. Die Neuregelung der Nährwertkennzeichnung wird eine der ersten Agenden des soeben gewählten Europäischen Parlaments sein, wofür die Ampel ein mögliches Modell liefert.

Die Ampel-Kennzeichnung ist als Massnahme gedacht, um dem immer weiter verbreiteten Problem des Übergewichts gegenzusteuern. "Besonders bei Fertiggerichten herrscht grosse Unklarheit über deren Anteil an fettmachenden Inhaltsstoffen. Die Ampel soll es dem Verbraucher im Geschäft ermöglichen, schnell und unkompliziert Zuckerbomben und Fettfallen zu entdecken", erklärt Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg (http://www.vzhh.de) im pressetext-Interview.

Die in England bereits verbreitete Kennzeichnung, deren Einführung Konsumentenschützer auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz fordern, war für den Einzelnen bislang erst virtuell für 300 der bekanntesten Lebensmitteln unter http://www.ampelcheck.de abrufbar. Während man die Produktliste auf Vorschlag der Seitenbesucher erweitert, bietet die österreichische Arbeiterkammer unter http://www.ampelrechner.at eine Möglichkeit, selbst eine Ampel für Lebensmittel zu berechnen.

Als Gegenmodell zur Ampel haben sich derzeit die Prozentangaben als Richtwerte für die empfohlene Tageszufuhr verbreitet, die sogenannten GDA-Werte (Guideline Daily Amount). Verbraucherschützer bezeichnen diese Kennzeichnung als kompliziert und irreführend. "Es gibt keine einheitlichen Portionsgrössen, wodurch sich manche Hersteller durch unrealistisch kleine Portionsangaben 'gesundrechnen'. Teilweise wird nur ein einziger Wert angegeben, teilweise gleich zehn. Das verwirrt die Konsumenten", so Schwartau.

Die Ampelregelung bezieht sich hingegen einheitlich auf 100 Gramm des Produkts. Das Beispiel Ketchup zeigt zwar, dass diese Menge in den wenigsten Fällen der tatsächlichen Portionsgrösse entspricht. "Immerhin weiss der Konsument jedoch, dass er einen fett- oder zuckerreichen Artikel kauft."

Bisher kämpft die Ampelkennzeichnung noch immer mit starkem Gegenwind der Lebensmittelindustrie sowie auch zahlreicher Politiker. Dieser Widerstand ist in der Angst vor wirtschaftlichen Nachteilen verankert, erklärt Schwartau. "Die Industrie scheut die Ampel wie der Teufel das Weihwasser und will sie verhindern. Das ist verständlich, denn die bisherigen Erfahrungen aus England zeigen, dass Konsumenten Produkte seltener kaufen, sobald diese mit einem roten Ampelpunkt versehen sind.

Gleichzeitig haben jedoch mehrere Hersteller die Rezeptur ihrer Produkte geändert, sodass sich ein roter in einen gelben Punkt verwandelte. Das ist der Erfolg der Ampel." Die Industrie bezichtigt die Ampel der fehlenden wissenschaftlichen Fundierung sowie einer Irreführung durch Grünpunkte, die nicht mit Hinweise für gesunde Ernährung gleichzusetzen seien. "Bei der Kennzeichnung handelt sich um keine Gesundheitsampel, sondern sie soll vor allem den Menschen das Leben erleichtern, die mit Übergewicht kämpfen", betont die Hamburger Konsumentenschützerin. (pte)

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