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17.7.2009: nachrichten
17.7.2009
Täuschung mit Schweizerkreuz-Werbung

Nicht in allen Lebensmitteln mit Schweizerkreuz-Werbung sind genug Schweizer Zutaten. Die Stiftung Konsumentenschutz (SKS) veröffentlicht eine Liste falsch deklarierter Produkte.




Wenn das Schweizerkreuz auf dem Produkt prangt, muss Schweiz drin sein. Es gibt aber Ausnahmen, wie etwa T-shirts.


Auf zahlreichen Lebensmitteln und Industrieprodukten prangt das Schweizerkreuz – doch im Produkt ist mehr Ausland als Schweiz drin. Eine heute publizierte Beispielliste der SKS veranschaulicht das Ausmass dieses «Schweizerkreuz-Bschisses»: Trockenfleisch, Teigwaren, Guetsli, Fertigfondue etc. enthalten Rohstoffe aus aller Welt, werden aber mit dem Schweizerkreuz beworben. Die Stiftung Konsumentenschutz SKS verlangt daher vom Bundesrat, nicht dem Lobbyingdruck der Lebensmittelindustrie zu folgen, sondern auf strenge «Swissness»-Kriterien zu setzen. Nur so wird die Glaubwürdigkeit der Marke Schweiz hochgehalten.

Im Herbst wird der Bundesrat die so genannte «Swissness»-Vorlage verabschieden. Es soll bestimmt werden, wie viel Schweiz in einem Produkt oder einem Lebensmittel drin sein, damit auf der Verpackung mit dem Schweizerkreuz geworben werden darf. Teile der Industrie, insbesondere die Lebensmittelindustrie, laufen Sturm gegen strenge Bestimmungen und verlangen zahlreiche Ausnahmen.

Beispielsweise sei in der Schweiz «Industriewein nicht in genügender Menge oder in der für die Weiterverarbeitung notwendigen Qualität verfügbar», weshalb auch weiterhin auf Fertigfondue mit ausländischem Wein das Schweizerkreuz auf der Verpackung prangen soll!

Die SKS gibt Gegendruck. Heute veröffentlicht sie eine Liste mit Lebensmitteln und Industrieprodukten, welche mit dem Schweizerkreuz oder Ausdrücken wie «Suisse» oder «Switzerland» angeworben werden, obwohl zahlreiche Rohstoffe aus dem Ausland stammen oder das Produkt in Fernost hergestellt wurde.

«Dies zeigt: Lockere Swissness-Bestimmungen schwächen die Glaubwürdigkeit der Marke Schweiz massiv», hält Sara Stalder, SKS-Geschäftsleiterin, fest. «Strenge Bestimmungen schützen die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung, aber auch diejenigen Bauern und Industrien, welche auf Schweizer Qualität setzen, vor unlauterer Konkurrenz.»

Die aufgelisteten Produkte stammen aus Recherchen der SKS. Sie belegt, dass die Unternehmen bereits heute das Schweizerkreuz ausgiebig verwenden, obwohl nicht immer Schweiz im Produkt drin ist. Kekse mit importiertem Mehl, Teigwaren mit ausländischen Eiern, Fleisch von ausländischen Tieren oder Kirsch mit importierten Kirschen – die Industrie zeigt sich erfinderisch. Die SKS ist empört. Entweder soll die Industrie Rohstoffe aus der ganzen Welt importieren – oder das Schweizerkreuz verwenden. Beides geht aber nicht.

Klare Bestimmungen dienen allen: Konsumentinnen und Konsumenten: Sie wissen, dass wo Schweiz drauf steht, auch Schweiz drin ist. Häufig kosten Schweizer Produkte mehr. Darum müssen die Produkte tatsächlich aus der Schweiz kommen.

Schweizer Landwirtschaft und Industrie: Sie produzieren in der Schweiz hochwertige Produkte. Nur sie sollen daher das Recht haben, das Schweizerkreuz zu verwenden – nicht auch diejenigen, welche im Ausland produzieren lassen.

Marke Schweiz: Die Marke Schweiz ist im Ausland hoch geschätzt. Klare Bestimmungen stärken sie. Doch nicht alle wollen strenge Bestimmungen: Insbesondere die Lebensmittelindustrie will weiterhin Rohstoffe aus der ganzen Welt importieren – und dennoch mit dem Schweizerkreuz werben. Sie lobbyiert hinter den Kulissen intensiv. Beispielsweise will sie zahlreiche Ausnahmen durchsetzen: Industriewein sei «nicht in genügender Menge oder in der für die Weiterverarbeitung notwendigen Qualität verfügbar».

Wer ausländischen Industriewein für die Lebensmittelproduktion verwendet, solle gemäss Lebensmittelindustrie das Schweizerkreuz verwenden dürfen, wenn andere Rohstoffe aus der Schweiz stammen! Genau das will die SKS nicht. Ansonsten wäre es möglich, dass in der Schweiz hergestellter Käse mit Milch aus Polen mit dem Schweizerkreuz beworben werden dürfte!

Produkte, bei denen zwar Schweizer oder regionale Herkunft vorgegaukelt wird, aber viel «Ausland» drin ist. Die Produktliste ist auf der SKS-Website einsehbar: www.konsumentenschutz.ch

Herkunftsbezeichnung «Tessin»:
klar auf der Verpackung sichtbar Teile des Fleisches stammen aus Brasilien (gemäss kleiner Deklaration auf der Verpackung)

Trutenfleisch
«Suisse» im Namen und ein Schweizerkreuz unter der Abbildung eines Truthahns deutlich auf der Verpackung sichtbar. Trutenfleisch stammt aus Ungarn oder Brasilien (gemäss kleiner Deklaration auf der Verpackung)

Bündner Fleisch
suggeriert Fleisch aus Graubünden. Häufig stammt das Fleisch aus Argentinien

Bündner Rohschinken
Schweizerkreuz auf der Verpackung Fleisch stammt aus Deutschland (gemäss kleiner Deklaration auf der Verpackung)

Chorizo
Schweizerkreuz auf der Verpackung Wurst kommt aus Spanien

Fertigfondue Schweizerkreuz auf der Verpackung Wein und Gewürze stammen aus dem Ausland

Willisauer Kirsch
Kirschen stammen nicht nur aus der Schweiz, sondern auch aus «grenznahen» Gebieten Elsass (F) und Schwarzwald (D)

Teigwaren
Schweizerkreuz auf der Verpackung Herkunft der Eier und von Hartweizengriess unklar, vermutlich nicht Schweiz. Hartweizengriess Kanada (Angabe Saldo). Dort könnte es gar zu Verunreinigungen mit gentechnisch verändertem Hartweizengriess kommen!

Mints
Schweizerwappen auf der Dose, Name «Swiss» Mints werden in China hergestellt werden (gemäss kleiner Deklaration auf der Verpackung)

Anmerkung: Wir haben die Unternehmen gebeten, die Angaben zu überprüfen und Meldungen -die aus ihrer Sicht falsch sind- klarzustellen. Die Produkte der Migros wurden daher am Tag nach der Veröffentlichung von der Liste entfernt. (Text: SKS)

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