Food aktuell
12.8.2009: nachrichten
12.8.2009
Kantonschemiker fordern Anpassung an EU

Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz fordert weitergehende Anpassungen an die EG-Lebensmittelgesetzgebung




Die Kantonschemiker und die Kantonschemikerin, welche die Lebensmittelsicherheit überwachen, befürworten die Angleichung des schweizerischen Lebensmittelrechts an dasjenige der EG. Sie verlangen aber weitergehende Anpassungen und fordern ein Bundesamt für Verbraucherschutz.

Bild: Susanne Pfeninnger, seit 1.5.2009 Zuger Kantonschemikerin und erste Frau in einem solchen Amt


Nach dem Willen des Bundesrates soll das schweizerische Lebensmittelrecht an dasjenige der EG angeglichen werden. Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) befürwortet die Anpassung, fordert aber eine weitergehende Übernahme der Bestimmungen. Es darf nicht auf halbem Weg stehen geblieben werden. Insbesondere fordert der VKCS, dass wie in der EG auch die Bestimmungen für Futtermittel im Lebensmittelrecht festzulegen sind.

In den letzten Jahren waren verschiedene Lebensmittelskandale auf verunreinigtes Futter von Nutztieren zurückzuführen. Die Zusammensetzung des Futters kann zudem den Charakter der tierischen Lebensmittel direkt beeinflussen. Es ist daher zwingend, dass sämtliche Aspekte der Lebensmittelsicherheit im Lebensmittelgesetz abgebildet werden.

Heute sind das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Veterinärwesen und das Bundesamt für Landwirtschaft für verschiedene Aspekte der Lebensmittelsicherheit zuständig. Diese Aufteilung über drei Ämter und zwei Departemente mit unterschiedlichen Interessen erschweren die Umsetzung des in der EU vollzogenen und auch in der Schweiz unbestrittenen Grundsatzes der Lebensmittelsicherheit „von der Furche bis zur Gabel“.

Der VKCS ist überzeugt, dass ein einziges Bundesamt, das die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände über die ganze Lebensmittelkette trägt, nicht nur effizienter und wirkungsvoller arbeiten, sondern auch die Interessen der Schweiz in der EU besser vertreten könnte. Dies wäre sowohl im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten als auch der betroffenen kantonalen Vollzugsbehörden.

Zwei weitere Änderungen werden vom VKCS begrüsst. Im Sinn des Verbraucherschutzes ist es sinnvoll und nützlich, den Täuschungsschutz auf Kosmetika und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, auszudehnen. Die vorgesehene Regelung der Anforderungen an Bade- und Duschwasser auf eidgenössischer Ebene trägt zur Harmonisierung und zum besseren Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten bei und wird vom VKCS begrüsst. (Medienmitteilung des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz)

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