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4.11.2009: nachrichten
4.11.2009
EFSA refüsiert viele bisherige Health Claims

Nur ein Drittel der Claims werden positiv bewertet. Es betrifft dies vor allem Auslobungen zu Vitaminen und Mineralstoffen. Keine Gnade finden die Claims für Probiotika.




Schlechte Kunde für Emmi, Nestlé, Danone & Co: Keine Chance für bisher zulässige Probiotika-Claims.


Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Ende September eine erste Serie von "Opinions" zu den von den EU-Staaten für die Aufnahme auf eine Gemeinschaftsliste gemeldeten "gesundheitsbezogenen Angaben" veröffentlicht. Die Stellungnahmen betreffen 523 von den insgesamt über 4000 von der EFSA zu prüfenden Claims. Mehr als die Hälfte der Anträge werden von der EFSA als wissenschaftlich nicht nachgewiesen oder ungenügend dokumentiert beurteilt.

Die EU-Kommission will bis Mitte 2010 einen ersten Teil der "Gemeinschaftsliste" veröffentlichen und gleichzeitig die abgelehnten Claims auf eine Negativliste aufnehmen. Letztere müssen danach innert 6 Monaten von allen Packungen und in der Werbung verschwinden!

Die von der EFSA Ende September veröffentlichten ersten Stellungnahmen zu den auf die sogenannte "Gemeinschaftsliste" nach Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufzunehmenden gesundheitsbezogenen Angaben haben in der Industrie Ernüchterung und zum Teil Kopfschütteln ausgelöst. Sie bestätigen die Befürchtungen, dass die "Health Claims"-Verordnung zu einem generellen Verbot solcher Angaben mit äusserst restriktivem Erlaubnisvorbehalt führt. Wenig Hoffnung besteht, dass die EU-Kommission beim Erlass der Gemeinschaftsliste einen milderen Massstab anlegt.

Probiotika-Claims fallen durch

Nur bei einem Drittel der bislang geprüften Claims fallen die Bewertungen der EFSA positiv aus. Es betrifft dies vor allem Auslobungen zu Vitaminen und Mineralstoffen (vgl. auch Anhang 8 zur LKV). Keine Gnade fanden dagegen die zahlreichen Claims für Probiotika. Die behaupteten Wirkungen seien nicht nachgewiesen oder die Antragsteller hätten die Mikroorganismen nicht stammspezifisch beschrieben.

Den Einwand der Industrie, dass nach diesen Informationen nie nachgefragt worden sei, will die EFSA nicht hören. Es besteht auch keine Bereitschaft, die Dossiers ergänzen zu lassen. Die Prüfung sei abgeschlossen und die Opinions seien definitiv. Der Industrie steht damit höchstens noch der Weg offen, einen erneuten Antrag auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nach Art. 13 Abs. 5 der Verordnung zu stellen. Nicht besser ist es den zahlreichen Claims für "Botanicals" ergangen.

Die EU-Kommission muss nun gestützt auf die Empfehlungen der EFSA die Gemeinschaftsliste erstellen. Auf Grund aller bisherigen Erfahrungen wird sie sich den Stellungnahmen der EFSA anschliessen. Ein erster Teil der Liste soll bis Mitte 2010 vorliegen und anschliessend ergänzt werden. Einzig bei den Formulierungen der Claims will sich die Kommission nicht an die oft ausgesprochen wissenschaftliche Wortwahl der EFSA halten; die Aussagen sollen für die Verbraucher verständlich sein.

Negativliste der abgelehnten Claims

Obwohl dies die Verordnung nicht vorsieht, beabsichtigt die Kommission, auch die von der EFSA abgelehnten Claims in Form einer Negativliste zu publizieren. Die Industrie ist gehalten, alle abgelehnten Auslobungen innert sechs Monaten von den Packungen zu entfernen und die-se auch in der Werbung nicht mehr zu verwenden.

Im EU-Amtsblatt Nr. L277 vom 22. Oktober 2009 hat die EU-Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 983/2009 die ersten nach Art. 14 der Verordnung Nr. 1924/2006 zugelassenen Claims betreffend "die Verringerung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern" publiziert. Darunter fallen u.a. Pflanzensterole, Pflanzensterolester, α-Linolensäure und Linolsäure, Kalzium und Vita-min D. Die Verordnung ist unter http://eur-lex.europa.eu -> Amtsblatt L277 einsehbar.

Gleichzeitig wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 984/2009 zwei nach Art. 13 Abs. 5 eingereichte Anträge für ein Erzeugnis zur Gewichtsreduktion und ein Probiotikum abgelehnt (vgl. http://eur-lex.europa.eu).

Nährwertbezogene Angaben

Der Anhang zur Verordnung Nr. 1924/2006, der seit dem 1. Juli 2007 in Kraft ist, legt die zulässigen nährwertbezogenen Angaben fest. Angaben, die in diesem Anhang nicht aufgeführt sind, dürfen nur noch bis zum 19. Januar 2010 verwendet werden. Die CIAA hatte bereits im April 2008 der EU-Kommission 40 Anträge für Korrekturen und einige zur Ergänzung des Anhangs mit weiteren Nährwertangaben gestellt, unter anderem für "hoher Energiegehalt", "reich an Kohlenhydraten", "cholesterinarm" oder "cholesterinfrei".

In einem Mitte Oktober 2009 vorgelegten Entwurf schlägt die EU-Kommission die Erweiterung des Anhangs mit bloss fünf Angaben vor, nämlich: "enthält Omega-3-Fettsäuren", "reich an Omega-3-Fettsäuren", "reich an einfach ungesättigten Fettsäuren", "reich an mehrfach ungesättigten Fettsäuren" und "reich an ungesättigten Fettsäuren". Alle weiteren Anträge scheinen auf der Strecke zu bleiben. Nicht mehr zulässig wären somit ab dem 19. Januar 2010 unter anderem die Hinweise "cholesterinarm" und "cholesterinfrei". (Text: fial)

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