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23.6.2011: nachrichten
23.6.2011
Fazit des Jahresberichts 2010 des ZH-Kantonslabors

Jahresbericht 2010 des Kantonalen Labors Zürich KLZH: hohe Pestizidwerte in Gemüse aus Asien, Mineralöl in Kartonverpackungen, unbeliebtes Cassis-de-Dijon-Prinzip und vieles mehr.


(Bild: Zürcher Kantonschemiker Rolf Etter) - Kaum ein Gegenstand des täglichen Bedarfs entzieht sich der Beurteilung durch das Kantonale Labor. Früchte und Gemüse, Fleisch und Käse, Kaffee und Kuchen, aber auch das wichtigste Lebensmittel, das Trinkwasser werden untersucht. Zudem gehören Spielwaren und Kinderkleider, Kosmetika und Modeschmuck, Geschirr und Lebensmittelverpackungen zu den Kontrollobjekten.

Die Mitarbeitenden führen jährlich Tausende von Untersuchungen durch. Von den untersuchten Produkten entsprachen 12 Prozent den Anforderungen nicht und mussten beanstandet werden. Auch die Wasserqualität in Hallen- und Freibädern, an Badestellen in Seen, Weihern und Flüssen wird regelmässig geprüft. Zudem werden die Betriebe vor Ort inspiziert und dahingehend überprüft, ob die Lebensmittelsicherheit garantiert wird.

Das Kantonale Labor Zürich untersuchte im vergangenen Jahr rund 20'000 Proben auf Schädlingsbekämpfungsmittel, Rückstände von Tierarzneimitteln, Verunreinigungen aus Verpackungsmaterialien, Mikroorganismen, auf die Zusammensetzung oder auf korrekte Beschriftung. Von den 13’500 amtlichen Proben entsprachen 1'665 den gesetzlichen Anforderungen nicht und mussten beanstandet werden. Rund 3'700 Proben, vor allem vorgekochte Lebensmittel aus dem Gastgewerbe, wurden auf Bakterien oder Schimmel geprüft.

Von diesen erfüllten 881 Proben (24 Prozent) die hygienischen Anforderungen nicht und wurden beanstandet. Sie waren im Wert vermindert, verdorben oder sogar gesundheitsgefährdend. Die übrigen Beanstandungen betrafen vorwiegend unvollständige, fehlerhafte oder täuschende Beschriftungen von Lebensmitteln. Durch die gezielte Auswahl von kritischen Produkten wird versucht, möglichst viele Mängel aufzudecken und beheben zu lassen. Dadurch ist der Anteil der beanstandeten Proben weit höher als der Anteil gesetzwidriger Waren auf dem Markt.

Die Inspektionsergebnisse in den Lebensmittelbetrieben im Kanton Zürich zeigen, dass mehrheitlich gut gearbeitet wird. Von den gut 11'000 Betrieben konnten 53 Prozent als einwandfrei beurteilt werden. In ihnen wurden höchstens unbedeutende Mängel festgestellt. Leicht eingeschränkt war die Lebensmittelsicherheit in 39 Prozent der Betriebe. In sieben Prozent der Betriebe waren grössere Mängel vorhanden, aber nur in drei von tausend Betrieben war die Lebensmittelsicherheit nicht gewährleistet.

In solchen Fällen werden jeweils sofortige Verbesserungsmassnahmen verlangt, gelegentlich werden Betriebe geschlossen oder das Sortiment wird so weit eingeschränkt, dass die Gefahren auf ein akzeptables Mass reduziert werden. Der überwiegende Teil der Betriebe wird durch die Kontrollbehörden der Städte Zürich und Winterthur kontrolliert.

Bewährtes Hygieneüberwachungskonzept

Für die Überwachung der Hygiene im Gastgewerbe dienen nicht nur visuelle Kontrollen. Einen wichtigen und objektiven Beitrag leisten auch die mikrobiologischen Untersuchungen von leicht verderblichen Lebensmitteln, die im Betrieb selbst hergestellt worden sind. Seit fünf Jahren wird im Kanton Zürich ein einheitliches Hygienekontrollkonzept angewendet. Zeigen die bakteriologischen Untersuchungen der vorrätigen Lebensmittel ungenügende Ergebnisse, werden weitere Kontrollen in etwa zweimonatigen Abständen angeordnet und allenfalls weitere Massnahmen ergriffen, bis sich der Betrieb auf einem akzeptablen Hygieneniveau befindet.

Im Berichtsjahr wurden 451 Gastwirtschaftsbetriebe einer Erstkontrolle unterzogen. In 77 Prozent der Fälle waren die Vorgaben eingehalten, in 23 Prozent war eine Nachkontrolle nötig. Drei Viertel dieser Betriebe verbesserten sich innerhalb von acht Monaten soweit, dass sie aus dem Kontrollschema entlassen werden konnten.

Unbeliebtes Cassis-de-Dijon-Prinzip

Seit vergangenem Sommer ist die neue Version des Gesetzes über technische Handelshemmnisse (THG), fälschlicherweise als Cassis-de-Dijon-Prinzip bezeichnet, in Kraft. Danach dürfen Waren, welche den technischen Vorschriften von EU-Staaten entsprechen, unverändert in der Schweiz verkauft werden. Damit sollten den Schweizer Konsumenten Preisreduktionen in Milliardenhöhe zugute kommen. Für Lebensmittel ist eine vorgängige Bewilligung des BAG nötig, die in Form einer Allgemeinverfügung erteilt wird. Damit sollten auch Lebensmittel, die in der EU rechtmässig in Verkehr sind, einfacher in die Schweiz importiert werden können.

Die ersten Allgemeinverfügungen lassen am Nutzen dieser Anpassung zweifeln. Weil die Inländerdiskriminierung vermieden werden soll, dürfen diese Produkte nach ausländischer Gesetzgebung auch in der Schweiz hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Ein spezieller Hinweis, dass diese Schweizer Produkte nicht nach Schweizer Recht produziert wurden, ist nicht nötig. Die Konsumentenschaft hat das Nachsehen, denn die abweichenden Produkte können ohne gründliche Kenntnisse des Lebensmittelrechts nicht erkannt werden.

Bisher wurden nur wenige Produkte nach dem neuen THG beantragt und bewilligt. Einige Bewilligungen wurden mittels Beschwerde angefochten. De facto werden mit dem neuen THG nicht Waren importiert, sondern gesetzliche Bestimmungen aus einzelnen Ländern Europas. Damit wird das schweizerische Lebensmittelrecht untergraben.

Einwandfreies Zürcher Trinkwasser

Die chemischen und mikrobiologischen Untersuchungen belegen eine hohe Qualität des Trinkwassers im Kanton Zürich. Von knapp 6600 Proben aus dem Verteilnetz ergaben sich nur 81 Mängel bei den mikrobiologischen Messwerten. Dabei handelte es sich meist um kurzzeitige geringe Verunreinigungen des Wassers vor allem bei kleineren Versorgungen nach starken Niederschlägen. In diesen Fällen ist die Filterwirkung des Erdreichs, das die Quellen überdeckt, ungenügend.

In einigen Gemeinden ist auch die Ausscheidung der Schutzzonen noch nicht abgeschlossen, was die Gefahr von Verunreinigungen erhöht. Gelegentlich sind auch Leitungsbrüche und Reparaturarbeiten am Netz Gründe für bakterielle Verunreinigungen. 26 Messungen zeigten einen erhöhten Nitratgehalt oder deckten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. Diese Verunreinigungen sind für die menschliche Gesundheit in den gemessenen Konzentrationen harmlos.

Mineralöl aus Kartonverpackungen

Verunreinigungen von Lebensmitteln mit Mineralölen, vor allem aus Verpackungsmaterialien, beschäftigen das Kantonale Labor seit langem. Im Berichtsjahr wurde dieses Thema nach einer Optimierung der Untersuchungsmethodik erneut intensiv bearbeitet. Die Kontaminationen stammen aus mineralölhaltigen Farben zum Bedrucken von Kartonschachteln, aber auch aus dem Recycling von Altpapier, vor allem aus dem Zeitungsdruck. Aus dem direkt als Lebensmittelverpackung eingesetzten oder als Umkarton (Wellpappe) verwendeten Material können die flüchtigen Mineralölanteile in die Lebensmittel wandern. Selbst beim Kochen von Reis oder Teigwaren werden sie nicht mehr entfernt.

Die Toxikologie dieser Mineralöle ist seit über 20 Jahren bekannt. Zusammen mit dem Kantonalen Labor St. Gallen hat das Kantonale Labor Zürich 1996 das erste Mal auf dieses Problem aufmerksam gemacht. Die Verbesserung der Druckfarben ist längst überfällig, aber der Recyclingkarton stellt komplexere Probleme: Der Bedarf ist viel zu hoch, um ihn mit Frischfaserkarton ersetzen zu können. Technische Lösungen und auch das gesetzliche Vorgehen müssen auf europäischer Ebene entwickelt werden. Deswegen ist man auf internationale Zusammenarbeit angewiesen. Die intensive Kooperation insbesondere mit den deutschen Behörden seit 2009 beginnt Wirkung zu zeigen.

Hohe Pestizidbelastung in Gemüse aus Asien

Obwohl nach Lebensmittelgesetz der Bund für die Kontrolle der Lebensmittel an der Landesgrenze zuständig ist, nimmt die Untersuchung ausländischer Produkte einen erheblichen Umfang ein. Von den über 800 Proben von Gemüse und Früchten, die auf Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln geprüft wurden, stammten 187 Produkte aus der Schweiz. Von diesen überschritt keine einzige die zulässigen Höchstkonzentrationen. Die hochempfindliche Analytik deckte aber 18 Fälle von unzulässigen Verunreinigungen auf. In den meisten dieser Fälle war mit Spritzmitteln zu wenig sorgfältig umgegangen worden, weshalb Rückstände beispielsweise aus einer ungenügend gereinigten Spritzapparatur auf Kulturen gelangten, in denen das betreffende Mittel nicht zugelassen ist.

Anders sieht es bei importiertem Gemüse aus, bei dem immer wieder Überschreitungen der auch in der EU geltenden Höchstkonzentrationen vorkommen. Speziell betroffen sind Produkte aus dem asiatischen Raum. Von 51 Proben Gemüse aus Asien, die im Rahmen einer Untersuchungskampagne an der Grenze erhoben worden waren, mussten 21 wegen Überschreitungen der Höchstkonzentrationen beanstandet werden. Besonders auffallend waren die Produkte aus Thailand.

Einem Importeur wurde der Import von Früchten und Gemüse aus Thailand verboten, nachdem gezielte Nachkontrollen an 11 untersuchten Proben bei deren sechs eine Überschreitung der Höchstkonzentrationen gezeigt hatten. Er durfte die Importe erst wieder aufnehmen, nachdem er ein taugliches Konzept zur Selbstkontrolle vorgelegt hatte.

Vergiftung mit Mäusegift

Die Aufgaben des Chemikalieninspektorats sind ausserordentlich vielfältig. Bei Inspektionen in den Betrieben, die Chemikalien herstellen, importieren oder verkaufen, wird geprüft, ob alle spezifischen Anforderungen an die Handhabung oder die Informationen an die Kundschaft eingehalten werden, betreffe das nun Schwimmbadchemikalien, Pfeffersprays oder den professionellen Einsatz von Schädlingsbekämpfungsmitteln. Bei den Marktkontrollen werden in Kampagnen oder stichprobenweise einzelne Produkte auf ihre korrekte Beschriftung oder ihre Zusammensetzung überprüft.

Ein grosser Teil der untersuchten Produkte genügte den gesetzlichen Anforderungen nicht in allen Teilen. Darunter befanden sich als Sukkulentendünger getarnte Partydrogen oder Chlordispenser für private Schwimmbassins, die den Eindruck eines Kinderspielzeugs erweckten. Eine unzulässige Abgabe von Mäusegift an eine Privatperson führte zu einem Unfall mit freigesetztem Phosphin, bei dem neun Feuerwehrleute mit Vergiftungen in Spitalpflege verbracht werden mussten. Nur durch eine konsequente Beachtung der Vorschriften können Zwischenfälle vermieden werden. Dazu sind auch regelmässige Kontrollen unabdingbar.

Der Jahresbericht 2010 des Kantonalen Labors gibt wie jedes Jahr einen Einblick in das vielfältige Wirken der amtlichen Kontrolltätigkeit. Weitere Informationen und Merkblätter zu einzelnen Sachgebieten finden sich im Internet unter www.klzh.ch. (Text: KLZH)

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