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12.7.2011: nachrichten
12.7.2011
KURZNEWS 12. Juli 2011

Barry Callebaut verkauft Stollweck / EU-Parlament erhöht Transparenz bei Lebensmitteln / "Cassis de Dijon" im Lebensmittelbereich – eine Halbjahresbilanz / Forschung zur EHEC-Prävention: neue Waschverfahren


Barry Callebaut verkauft Stollweck

11.07.2011 - (lid) – Der weltgrösste Schokoladenhersteller Barry Callebaut verkauft mit Stollwerck sein europäisches Verbrauchergeschäft. Käufer ist die belgische Baronie-Gruppe. Der Verkauf an Baronie umfasst die gesamte Stollwerck-Gruppe inklusive Werke in der Schweiz, Belgien und Deutschland, wie Barry Callebaut mitteilt.

Mit Baronie wurde zudem ein langfristiger Vertrag für die Lieferung von jährlich 25‘000 Tonnen Flüssigschokolade unterzeichnet. Über die finanziellen Modalitäten des Verkaufs wurde Stillschweigen vereinbart. Stollwerck wurde 2002 von Barry Callebaut übernommen. Zum Unternehmen gehört unter anderem die Schweizer Schokoladenmarke Alprose. Stollwerck erwirtschaftet einen jährlichen Umsatz von rund 500 Millionen Euro und beschäftigt 1‘700 Mitarbeitende.



EU-Parlament erhöht Transparenz bei Lebensmitteln

06.07.2011 - (lid) – Das EU-Parlament hat sich für eine strengere Lebensmittelkennzeichnung ausgesprochen. Alle Produkte sollen künftig mit Angaben über Inhaltsstoffe wie Fett, Kohlenhydrate, Proteine oder Salz versehen werden. Ziel ist es, den Konsumenten detaillierte Informationen über Produkte zur Verfügung zu stellen, damit diese über eine Grundlage für bewusste Kaufentscheide verfügen.

Paulus Stuller, österreichischer Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe, übt gemäss aiz.info Kritik: „Absolut überzogen ist die verpflichtende Herkunftsbezeichnung für Frischfleisch. Die Kennzeichnungspflicht bedeutet eine überschiessende bürokratische Belastung für die gesamte Wertschöpfungskette.“ Die neuen Regelungen bedürfen noch der Zustimmung des EU-Rates. Dieser wird sich voraussichtlich nach der Sommerpause damit beschäftigten. Stimmt er zu, müssten die EU-Mitgliedstaaten bis Ende 2014 die neuen Bestimmungen umsetzen.



Emmi kauft Rutz Käse 06.07.2011 - (lid) - Die Rutz Käse AG (Wittenbach/SG) wird von der Milchverarbeiterin Emmi übernommen. Emmi profitiert beim internationalen Export und stärkt die Position im In- und Ausland. Die Übernahme von Rutz Käse AG passt laut Emmi gut in ihre internationale Wachstumsstrategie. Rutz Käse AG ist bereits im ausländischen Markt integriert. Der Jahresumsatz von 2011 wird sich auf gut 40 Millionen Franken belaufen, davon werden bereits 40 Prozent im internationalen Geschäft erzielt.

Wegen des liberalisierten Schweizer Käsemarkts sei die Transaktion nötig, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben und an Wachstum zuzulegen. Die Betriebe in Wittenbach/SG, Gossau/SG und Koppigen/BE werden von Emmi weitergeführt. Die Rutz Käse AG ist auf die Produktion, die Reifung und die Vorverpackung von Schweizer Halbhart- und Hartkäse spezialisiert. Dazu gehören Markenkäse wie etwa St. Galler Klosterkäse und Alt-Senn Raclettekäse. Weiter wird der Export von Appenzeller Käse verstärkt.



Richtpreis für Biogetreide wird erhöht

06.07.2011 - (lid) – Der Produzentenrichtpreis für Knospe-Weizen und –Roggen steigt um zwei Franken pro 100 Kilogramm an. Die Erhöhung wurde von der Branche an der Preisrunde Bio Suisse beschlossen, wie Bio Suisse in einer Medienmitteilung schreibt. Damit werde ein positives Zeichen zur Erhöhung der Inlandproduktion von Knospe-Getreide gesetzt. Der Richtpreis für Mahlweizen beträgt neu 106 Franken pro 100 Kilo, derjenige für Roggen 95 Franken.



SPAR steigt in den Tankstellenmarkt ein

06.07.2011 - (lid) – Das neue Shop-Konzept von SPAR heisst SPAR express. Heute beginnt mit dem ersten Tankstellenshop am Zürcher Mythenquai die Testphase. In Kooperation mit A.H. Meyer & Cie AG (Mitglied von AVIA) beabsichtigt SPAR seine Position im Convenience Geschäft zu stärken. Am 15. Juli folgt der zweite Pilotmarkt in Winterthur Grüze. Nach erfolgreicher Testphase sollen gemäss SPAR weitere AVIA Shops in SPAR express umgewandelt werden.



"Cassis de Dijon" im Lebensmittelbereich – eine Halbjahresbilanz

BAG, 13.01.2011 - Das sogenannte Cassis de Dijon-Prinzip ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten; seither hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) - zuständig für den Bereich Lebensmittel - 21 Bewilligungen in Form einer Allgemeinverfügung erteilt. Sie betreffen unter anderem Milch- und Fleischprodukte oder Getränke. Von den insgesamt 69 eingereichten Gesuchen mussten bisher 14 abgewiesen werden. Nach einem halben Jahr "Cassis de Dijon" lässt sich für den Lebensmittelbereich folgende Zwischenbilanz ziehen:

•21 Gesuche wurden gutgeheissen und eine entsprechende Allgemeinverfügung ausgestellt. Darunter Rahm aus Deutschland, Fruchtsirup aus Frankreich, Schinken aus Österreich und Schmelzkäse aus Deutschland.

•14 Gesuche mussten abgewiesen werden, weil sie nicht unter das Cassis de Dijon-Prinzip fallen. Für Nahrungsergänzungsmittel beispielsweise gilt weiterhin die Schweizerische Verordnung für Speziallebensmittel. Arzneimittel wiederum fallen wie bisher unter das Eidgenössische Heilmittelgesetz.

•Gegen 6 Entscheide des BAG wurde beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Erste Entscheide werden in den nächsten Wochen erwartet.

•Eine ganze Reihe von Gesuchen erfüllte die Anforderungen auf Vollständigkeit nicht, d.h. es mussten Dokumente nachgefordert werden, was das Zulassungsverfahren in die Länge zieht.

Hauptkriterien der Zulassung sind die Sicherheit der Lebensmittel und der Täuschungsschutz. Ist die Gesundheit der Konsumenten und Konsumentinnen nicht gefährdet und werden die Anforderungen an die Produkteinformationen erfüllt, erteilt das BAG die Bewilligung in Form einer Allgemeinverfügung.

Es sind im Wesentlichen zwei Kategorien von Produkten, die vom Cassis de Dijon-Prinzip profitieren können: Zum einen Lebensmittel aus dem EU- oder EWR-Raum, die in ihrer Kennzeichnung vom Schweizerischen Recht abweichen (etwa "0% Fett" statt "fettfrei"). Rund 52 Prozent der Bewilligungen (11 von 21 Produkten) betreffen solche Kennzeichnungsdifferenzen. Zum anderen können Produkte aufgrund des Cassis de Dijon-Prinzips in der Schweiz verkauft werden, die punkto Qualität von den herkömmlichen schweizerischen Bestimmungen abweichen (etwa beim Fettgehalt oder Fruchtsaftanteil). In diese Kategorie fallen rund 30 Prozent (6 von 21) der bisher bewilligten Produkte. Die Zusammensetzung der Produkte bleibt wie bislang auf der Etikette ersichtlich.

Eine Allgemeinverfügung gilt nicht nur für das konkrete Gesuchsobjekt, sondern ebenso für alle gleichartigen Produkte. Als gleichartig gelten Produkte, die zur selben Produktegruppe gehören, den technischen Vorschriften desselben Landes entsprechen und in diesem Land auch rechtmässig in Verkehr sind. So kann beispielsweise aufgrund der Allgemeinverfügung für Fruchtsirup aus Frankreich jeder Fruchtsirup, der den französischen Vorschriften entspricht, in der Schweiz vertrieben werden, unabhängig davon, wer das Produkt herstellt oder vertreibt. Die Listen der eingegangenen und abgewiesenen Gesuche sowie der erteilten Allgemeinverfügungen können eingesehen werden auf: www.cassis.admin.ch.

Gemäss Cassis de Dijon-Prinzip kann seit Juli 2010 grundsätzlich jedes Produkt, das im EU- oder EWR- Raum rechtmässig hergestellt und in Verkehr gebracht wurde, ohne zusätzliche Kontrolle auch in der Schweiz verkauft werden. Für Lebensmittel als besonders sensiblen Bereich hat das Parlament allerdings eine Spezialregelung beschlossen: Lebensmittel, die den schweizerischen Vorschriften nicht vollständig entsprechen, brauchen weiterhin eine Bewilligung des BAG. Bestehen keine Bedenken punkto Sicherheit und Gesundheitsschutz, wird die Bewilligung innert 60 Tagen und in Form einer Allgemeinverfügung erteilt und gilt danach auch für gleichartige Lebensmittel.

Die rechtlichen Grundlagen zur Anwendung des Cassis de Dijon-Prinzips in der Schweiz bildet das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) und die Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen technischen Vorschriften (VIPaV). Adresse für Rückfragen: BAG, Judith Deflorin, Sektion Anmeldestelle Cassis de Dijon, Telefon 031 322 95 05 oder media@bag.admin.ch



Forschung zur EHEC-Prävention: neue Waschverfahren

(Universität Hohenheim 30.05.2011) – EHEC-Ausbrüche könnten sich ausweiten und immer wieder auftreten – so die Befürchtung der Lebensmittelwissenschaftler der Universität Hohenheim. Eine vielversprechende Präventionsmassnahme sei es, die industriellen Wasch- und Schneideverfahren von Gemüse und verzehrfähigen Salatprodukten zu verbessern. Unter anderem im Test: hygienisches Schneiden mit Wasserstrahlen unter Hochdruck in Kombination mit Warmwasserwäsche, um Bakterienkolonien zehnmal besser als bei herkömmlichem Gemüsewaschen zu entfernen. Entwarnung geben Umwelthygieniker der Universität Hohenheim mit Blick auf Ängste, dass belastete Bioabfälle als Dünger neue Krankheitsausbrüche verursachen könnten.

„Die Mediziner haben Ihre Arbeit beim aktuellen Ausbruch sehr gut gemacht. Nun sind wir Lebensmittelwissenschaftler am Zug, um Nahrungsmittel sicherer zu machen“, erklärt Prof. Dr. Herbert Schmidt, der das Thema EHEC seit 20 Jahren wissenschaftlich bearbeitet. Zu den Vorarbeiten des Mikrobiologen gehören Forschung über Nachweis und Gefährlichkeit der EHEC-Erreger. So untersucht er zusammen mit Humanmedizinern und Veterinärmedizinern in dem aktuellen BMBF-Projekt „FBI-ZOO“ Vorkommen, Übertragung und pathogenes Potential von EHEC in Lebensmitteln.

Denn „EHEC-Ausbrüche hat es seit dem Hamburger-Ausbruch in den USA der 80er Jahre immer wieder gegeben. Neu ist die unheimliche Aggressivität, mit der die Krankheit jetzt auftritt“. Aktuell engagieren sich Forscher der Universität Hohenheim in einem gemeinsamen Projekt, wie sich die Übertragungsmöglichkeiten von EHEC und Krankheitserregern bei Gemüse einschränken lassen.

Das Projekt reicht von mikrobiologischen Grundlagen durch Prof. Dr. Schmidt bis zu konkreten technischen Verfahren, entwickelt am Lehrstuhl für Lebensmittel pflanzlicher Herkunft von Prof. Dr. Reinhold Carle. Problematisch seien vor allem die Blattflächen, auf denen Bakterien wie auch der EHEC-Erreger Kolonien bilden. „Das ist ein regelrechter Biofilm“, erklärt Prof. Dr. Carle: „Die Krankheitserreger scheiden Polysacharide aus und spinnen sich regelrecht wie in einen Kokon ein.“

Die Lebensmittel-Industrie in Frankreich setze deshalb auf stark gechlortes Wasser, das 99 Prozent der Bakterien abtötet. Ein Verfahren, das deutsche Verbraucher insbesondere für Bioware kaum akzeptieren würden, meint Prof. Dr. Carle. Denn “bei der Behandlung von Lebensmittel sind Gesetzgeber und Verbraucher in Deutschland besonders anspruchsvoll.“ Sein Ansatz: Warmwasserwaschen bei ca. 50 Grad Celsius: „Das tötet Bakterien zwar nicht ab, löst aber den Biofilm auf, so dass sie abgewaschen werden.“ In ersten Tests erreichten Mitarbeiter des Professors eine Keimreduktion von 99 Prozent.

„Damit sind wir mit reinem Wasser genauso gut, wie die Chlorbehandlung der Franzosen. Unsere Untersuchungen zeigen auch, dass das Gemüse völlig frisch bleibt, wenn wir nach der Warmwasserbehandlung sofort wieder kühlen.“

Ein Problem, das vor allem bei verzehrfertigen Rohkost-Produkten auftritt, ist das Gemüsemesser, das Salatgurken und –köpfe zerteilt. „Trifft das Messer auf eine Bakterienkolonie, ist es kontaminiert und infiziert mit jedem weiteren Schnitt die sensiblen Schnittflächen des Gemüses“, erklärt Prof. Dr. Carle. Gleichzeitig seien die angeschnittenen Zellen mit dem Zellsaft ein besonders guter Nährboden für Bakterien. Mit dem Hochdruckwasserstrahl werden beide Probleme gleichzeitig gelöst. „Jeder Schnitt ist hygienisch einwandfrei, gleichzeitig wird der von Bakterien geliebte Zellsaft sofort weggewaschen“.

In Italien werden Hochdruckwasserstrahlen z.B. eingesetzt, um den berühmten Carrara-Marmor in Blöcke zu schneiden. „Kein Grund, warum wir etwas so effektives nicht auch für Gemüse einsetzen“, meint Prof. Dr. Carle. Tatsächlich könnte die Prävention von EHEC und anderen Krankheiten schon auf dem Acker beginnen, meint Prof. Dr. Carle. „Eine Ursache, warum sich Bakterien auf Pflanzen ansiedeln, liegt in der Bewässerung: Wird Gemüse beregnet, springen die Tropfen vom Boden ab, nehmen Bakterien mit und benetzen damit auch die Blattunterseite.“

Ein Risiko, das sich durch zwei Anbaumassnahmen verhindern liesse: „Entweder Tropfbewässerung, bei dem das Wasser durch kleine Schläuche direkt in den Wurzelbereich der Pflanze getropft wird oder Folienanbau, bei dem der Boden durch Planen abgedeckt und für jede Pflanze beim Anbau nur ein kleines Loch hineingesteckt wird.“

Entwarnung gibt derweil Umwelt- und Tierhygieniker Dr. med. vet. Werner Phillipp vor Ängsten, dass EHEC-Keime durch Kompost oder Gärreste aus Biogas-Anlagen erneut in die Nahrungskette gelangen könnten. „Der aktuelle Erreger besitzt eine Reihe von Resistenzen gegen Antibiotika. Bei der Umwelt-Resistenz können wir jedoch davon ausgehen, dass er ähnlich widerstandsfähig wie andere Colibakterien auch ist“, meint Dr. Phillipp.

Dünger aus Kompost- und aus Biogasanlagen sei damit unbedenklich, wenn die Bedingungen der Bioabfallverordnung eingehalten werden. „Diese schreibt vor, dass Kompost mindestens zwei Wochen Temperaturen von über 50 Grad Celsius ausgesetzt sein muss. In Biogasanlagen müssen über eine Stunde lang Temperaturen von über 70 Grad Celsius herrschen. Damit ist der Erreger mit Sicherheit inaktiviert.“

Auch Eigenkompostierer müssten keine Angst haben, den Hobby-Garten mit Gemüseabfällen zu infizieren: „Wir können davon ausgehen, dass auch der EHEC-Erreger kaum mehr als 3 bis 5 Monate in der freien Umwelt überlebt. Die Kompostierung dauert 2 bis drei Jahre, so dass hier keine Gefahr besteht.“ Ein prinzipielles Risiko könne durch Gülle gegeben sein – allerdings kaum bei Salatgemüse: „Allein aus ästhetisch/hygienischen Gründen wird kein Landwirt Gülle bei Salatgemüse anwenden. Wenn, dann höchstens im Vorherbstn, so dass Einsatz und Ernte zeitlich weit genug auseinander liegen.“

Generell abzulehnen sei es jedoch, Gemüse mit unbehandeltem Abwasser zu beregnen: „So etwas ist hochbelastet – nicht nur mit Coli-Bakterien, sondern mit einer Vielzahl von Erregern.“ In Deutschland werde die Abwasserberegnung deshalb schon seit vielen Jahren nicht mehr angewendet.

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