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Vogelgrippe-Virus in Seafood

Das Vogelgrippevirus H5N1 kann über den Kot infizierter Vögel verbreitet werden. In der Folge können auch Flüsse und Seen hohe Viruskonzentrationen aufweisen. Daher haben das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Friedrich- Loeffler-Institut und die Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel das Risiko beim Verzehr von Muscheln und Fischen bewertet.



Nach Einschätzung des BfR ist das Risiko, dass sich Verbraucher über kontaminiertes Muschel- oder Fischfleisch mit dem Vogelgrippevirus infizieren, insgesamt gering: Eine Infektion über Lebensmittel wurde bislang nicht nachgewiesen. Als Hauptinfektionsweg gilt nach wie vor der enge Kontakt mit infizierten Tieren. Dabei kann das gefährliche Virus über erregerhaltigen, getrockneten Kot eingeatmet oder über Sekrete übertragen werden.

Der Bewertung liegt die Überlegung zugrunde, dass Fische und Muscheln über den sich im Wasser befindenden, infizierten Kot kontaminiert werden könnten: Grundsätzlich sind Muscheln in der Lage, Viren aufzunehmen und diese sogar anzureichern. Fische könnten das Virus sowohl aus kontaminiertem Wasser als auch über ihre Beutetiere (Muscheln, Schnecken, Garnelen) aufnehmen. Untersuchungen gibt es hierüber nicht. Bisher ist auch nicht dokumentiert, dass Muscheln und Fische Influenza-A-Viren übertragen.

Ein Ausnahme stellen Austern dar, die für gewöhnlich roh verzehrt werden. Bis Untersuchungen zum Vorkommen von humanpathogenen Influenza-A-Viren bei Austern vorliegen, sollte auf ihren Verzehr verzichtet werden, wenn sie aus Gebieten stammen, in denen viele Vögel positiv auf Vogelgrippe getestet wurden.

Viren können durch den Verzehr roher oder unzureichend erhitzter Muscheln auf den Menschen übertragen werden und Magen-Darm-Infektionen auslösen können. Meist handelt es sich dabei um Calici- und Hepatitis-A-Viren, die sehr resistent gegenüber Umwelteinflüssen sind. Im Gegensatz dazu reagieren Influenzaviren gegenüber Umwelteinflüssen sensibel. Mit zunehmenden Salzgehalten und wärmeren Wassertemperaturen nimmt seine Infektiosität ab. Völlig ausschliessen lässt sich das Infektionsrisiko trotzdem nicht.

Muscheln und Fische sollten deshalb bei der Zubereitung mindestens zehn Minuten lang auf 70°C oder mehr erhitzt werden. Das gegenüber Hitze sehr empfindliche Virus ist dann sicher abgetötet. Vom Verzehr roher Muscheln und von rohem Fisch aus Ernte- und Fangregionen, in denen das Vogelgrippevirus nachgewiesen wurde, raten die Institute deshalb derzeit ab. (Medienmitteilung BfR)

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