Food aktuell
22.11.2011: nachrichten
22.11.2011
KURZNEWS 22. November 2011

Palmöl: Guten Noten für Coop und Migros / Migros lanciert Kamelmilch-Schokolade / Stevia-Extrakt als Süssstoff zugelassen mit E-Nummer / Das Schweigen der Bauern


Palmöl: Guten Noten für Coop und Migros

22.11.2011 - (lid) – Firmen verwenden häufiger nachhaltig produziertes Palmöl. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung des WWF, bei der 132 Unternehmen aus Europa, Japan und Australien unter die Lupe genommen wurden. An der Spitze mit dabei sich auch vier Schweizer Firmen.

29 der 132 Unternehmen hätten die maximale Punktzahl erreicht, schreibt WWF in einer Medienmitteilung. Coop und Migros gehörten zu den Besten mit je 9 Punkten. Ihr Anteil an zertifiziertem Palmöl liege zwischen 75 und 100 Prozent. Der Nahrungsmittelmulti Nestlé kommt auf 8 Punkte. 25 bis 50 Prozent des Palmöls stammt aus nachhaltigem Anbau. Lindt & Sprüngli erhielt 7 Punkte, weil der Anteil an zertifiziertem Palmöl unter 25 Prozent liegt. Das Schlusslicht bilden Aldi und Lidl. Zu ihrem Engagement hätten die beiden Detailhändler keine Angaben gemacht.

Obwohl immer mehr Unternehmen zertifiziertes Palmöl verwenden würden, sei dessen Anteil bescheiden: Erst 8,3 Prozent des gesamten Palmölverbrauchs stammt laut WWF aus umwelt- und sozialverträglichem Anbau.



Schweinemarkt: Lage ist noch immer angespannt

22.11.2011 - (lid) – Das Angebot von Schweinefleisch übersteigt die Nachfrage bei weitem. Die Produzentenpreise liegen deshalb im Keller. Und auch im nächsten Jahr ist kaum mit einer Besserung zu rechnen. Die zu hohe Produktion werde im laufenden Jahr mehr als 200 Millionen Franken an Wertschöpfung vernichten, schreibt Suisseporcs, der Verband der Schweineproduzenten, in einer Medienmitteilung. Alle Aufrufe, die Produktion zu reduzieren und Mutterschweineplätze aus der Produktion zu nehmen, seien bislang gescheitert. Damit sei klar, dass auch im 2012 mit einer zu hohen Produktion und entsprechend schlechten Preisen zu rechnen sei. Der Schweinemarkt müsse schnellstmöglich saniert werden, fordert Suisseporcs. Zuchtbetriebe, die ohnehin einen Ausstieg planen, werden angehalten, dies möglichst sofort zu tun.



Migros lanciert Kamelmilch-Schokolade

Seit gestern gibt's in der Schweiz eine neue, edle Schokoladenkreation, die exklusiv in der Migros erhältlich ist: die Kamelmilch-Schokolade. Gegossen in Form eines Kamels wird die süsse Köstlichkeit unter der Linie Sélection angeboten und ist in ausgewählten Filialen als Weihnachtsartikel erhältlich, solange Vorrat.

Schokolade aus Kamelmilch - das ist eine Neuheit, wie es sie im Land der Schokoladen bis heute noch nicht gab. Seit Generationen ist Kamelmilch das Lebenselixier der Wüstensöhne. Nun bildet die schmackhafte Kamelmilch auch die Basis einer edlen abendländischen Schokolade, kreiert vom arabischen Chocolatier Al Nassma in Dubai. Die im Geschmack aussergewöhnlich feine Schokolade wird aus edelsten Zutaten hergestellt: einer Mischung auserlesener Kakaobohnen, feinstem Akazienhonig und echter Bourbon-Vanille. Der Anteil an Kamelmilch besteht aus 21 % Kamelmilchpulver. Die Milch stammt von Kamelen aus Dubai.

In Japan und in einigen europäischen Ländern hat die Kamelmilch-Schokolade bei Schokoladenliebhabern bereits grosse Begeisterung ausgelöst. Die Migros bietet das 130 g-Schokoladen-Kamel, das in eine attraktive Goldfolie gehüllt ist, zum Preis von 19 Franken an. Erhältlich ist die Köstlichkeit in circa 100 grösseren Migros-Filialen und nur solange Vorrat. Die Einführung der Kamelmilch-Schokolade wurde vom BAG genehmigt. Produziert wird das Produkt in Österreich, exklusiv für Migros-Sélection. (Mit freundlichen Grüßen 21.11.2011)



Rivella Gelb verschwindet ab 2012 aus der Schweiz

(Rivella 21.11.2011) - Rivella Gelb gibt es ab 2012 nur noch in Luxemburg und Frankreich zu kaufen. Vom Schweizer Markt verschwindet es – wegen ausbleibenden Erfolgs. Im Jahr 2008 hat der Getränkehersteller aus dem aargauischen Rothrist Rivella Gelb auf den Markt gebracht. Nur ein Jahr später wurde es neu lanciert, weil das Süssgetränk auf Sojabasis schlecht ankam bei den Konsumenten. „Leider blieb der erhoffte Erfolg bis heute aus“, erklärte Rivella-Chef Erland Brügger gegenüber der Zeitung „Der Sonntag“. Deshalb verschwindet Rivella Gelb ab 2012 aus Schweizer Verkaufsregalen. Für die Märkte Luxemburg und Frankreich, wo Rivella Gelb beliebter ist, werde weiterhin produziert.



Schweizer trinken mehr ausländisches Bier

17.11.2011 - (lid) – Der Schweizer Biermarkt wuchs im vergangenen Braujahr, das bis Ende September dauerte, um 0,7 Prozent auf 4,592 Millionen Hektoliter. Inländisches Bier wurde hingegen weniger konsumiert. Der Anstieg von 0,7 Prozent ist auf eine Zunahme von Importbier zurückzuführen, wie die Nachrichtenagentur SDA schreibt. Der Ausstoss der Schweizer Brauereien sank hingegen um 1,1 Prozent auf noch 3.54 Millionen Hektoliter. Grund ist ein Trend der Biertrinker weg von der Gastronomie hin zum Detailhandel und Dosenbier. Nach Ansicht des Schweizer Brauerei-Verbandes liegt das an der schlechteren Wirtschaftslage.



Bundesrat optimiert Vollzug beim Abbau technischer Handelshemmnisse

Das revidierte Gesetz über die technischen Handelshemmnisse, und somit das "Cassis-de-Dijon-Prinzip", ist seit dem 1. Juli 2010 in Kraft. Zur Optimierung des Vollzugs hat der Bundesrat am 16. November 2011 technische Anpassungen der Vollzugsverordnung (Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften VIPaV) beschlossen.

Der Bundesrat hat dazu einzelne Ausnahmen zur Anwendung des "Cassis-de-Dijon-Prinzips" in Art. 2 VIPaV präzisiert. Die Übergangsbestimmung der Verordnung betreffend gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln wurde bis Ende 2012 verlängert. Zudem wird klargestellt, dass für bestimmte Produkte, die unabhängig vom "Cassis-de-Dijon-Prinzip" importiert werden dürfen, keine Bewilligung erteilt wird (Art. 10a VIPaV). Die Klarstellung betrifft im Inland - im Rahmen der Qualitätsstrategie der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft - hergestellte Produkte mit der Kennzeichnung "Berg-" und "Alp-" oder "Bio" sowie Weine (önologische Verfahren und Kennzeichnung von Tafelwein).

Das revidierte Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) trat am 1. Juli 2010 in Kraft, zusammen mit der entsprechenden Vollzugsverordnung (VIPaV). Mit dem revidierten Gesetz ist u.a. die autonome Anwendung des sogenannten "Cassis-de-Dijon-Prinzips" auf bestimmte Importe aus der EU und dem EWR eingeführt worden. Demnach können Produkte, die in der EU bzw. im EWR rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne vorgängige zusätzliche Kontrollen frei zirkulieren. (Seco 16.11.2011)



Stevia-Extrakt als Süssstoff zugelassen mit E-Nummer

(aid 16.11.2011) - Stevia-Extrakt trägt jetzt eine "E-Nummer": Die aus dem Kraut der südamerikanischen Stevia-Pflanze extrahierten Steviolglycoside reihen sich ab dem 3. Dezember 2011 unter der Nummer "E 960" in die Liste der als Zusatzstoff zugelassenen Süssstoffe ein. Sie dürfen dann zum Süssen diverser Lebensmittel eingesetzt werden, etwa für alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Speiseeis, Milchprodukte und Konfitüren. Vorausgesetzt, die gesetzlich festgelegten Höchstmengen werden eingehalten.

Damit können Stevia-Befürworter nach langem Hin und Her zumindest einen Teilerfolg für sich verbuchen. Doch noch ist die Geschichte nicht zu Ende: Reines Stevia-Kraut darf nach wie vor nicht als Zutat in Lebensmitteln eingesetzt werden. Auch der Anbau der Pflanze in Europa bleibt vorerst verboten. Über vier Jahre dauerte das Zulassungsverfahren für die Steviolglycoside. Seine Geschichte ist eng verknüpft mit der des Stevia-Krauts, aus dem die Glycoside extrahiert werden. Das in Südamerika heimische Kraut wird wegen seiner stark süssenden Eigenschaften - es ist rund 300mal süsser als Zucker - dort seit jeher verwendet. Punkten kann es ausserdem damit, dass es praktisch kalorienfrei und nicht kariogen ist (verursacht keine Karies).

Für das reine Kraut ergaben Studien jedoch Hinweise auf eine mögliche gesundheitsschädigende Wirkung. Für den Extrakt - die Steviolglycoside - hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dagegen im Januar 2011 eine Sicherheitsbewertung abgegeben. Danach gilt eine tägliche Aufnahmemenge von 4 Milligramm Steviolglycoside pro Kilogramm Körpergewicht als unbedenklich.

Das Problem, das die EFSA nach wie vor sieht: Konsumieren Erwachsene, insbesondere aber Kinder grosse Mengen des süssenden Stoffes, kann dieser Wert leicht überschritten werden. Etwa bei Erfrischungsgetränken gilt das als gar nicht so unwahrscheinlich. Deshalb enthält die Zulassung Höchstmengen, die strikt eingehalten werden müssen. Die Europäische Kommission geht in den am 14.11.2011 beschlossenen beiden Zusatzstoffverordnungen sogar noch weiter. Sie kündigte an, dass sie von Herstellern und Verwendern der Steviolglycoside Angaben über die tatsächliche Verwendung des Süssstoffes einfordern und diese den Mitgliedstaaten zugänglich machen wird.



Wie sicher ist die Hygiene in deutschen Betrieben?

Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat die Zahlen der amtlichen Lebensmittelüberwachung für das Jahr 2010 veröffentlicht. „Fehler in der Betriebshygiene und Mängel im Hygienemanagement bleiben dabei das grösste Problem“, erklärt Helmut Tschiersky-Schöneburg, Präsident des BVL. „Das zeigen sowohl die Zahlen der amtlichen Lebensmittelüberwachung als auch die Sonderprogramme des bundesweiten Überwachungsplans“. Insgesamt läge die Zahl der Beanstandungen aber auf einem konstant niedrigen Niveau.

Die Kontrolleure stellten bei 26 Prozent der 538.000 untersuchten Betriebe Verstösse fest und leiteten entsprechende Massnahmen ein. Bernhard Remde ist stellvertretender Vorsitzender der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) aus dem Verbraucherschutzministerium Brandenburg. Er weist darauf hin, dass die Vollzugsbehörden der Länder das Problem aufmerksam behandeln: „Das betrifft vor allem eine häufigere Kontrolle dieser Betriebe sowie eine konsequente Durchsetzung ordnungsrechtlicher Massnahmen. Einen positiven Effekt erwarte ich auch von der geplanten Veröffentlichung der Kontrollergebnisse“.

Krisen wie jüngst EHEC schaffen einen neuen Verbrauchertyp, der kritischer denn je beobachtet, wie Thekenmitarbeiter mit Lebensmitteln umgehen, zeigt sich der Hygieneexperte Ralf Steinhilber von Bizerba überzeugt: „Händler punkten beim Kunden, wenn sie demonstrieren, dass sie Produkte hygienisch schneiden“. Es sei wichtig, dass der Kunde selbst alle Funktionen der Schneidemaschine verstünde. Das Unternehmen konstruiere Schneidemaschinen daher so, dass sich alle Komponenten bequem erreichen und reinigen oder schnell demontieren liessen. „Der Kunde muss das Gefühl haben, dass auch er das Gerät problemlos reinigen könnte“.

Die Länder nutzen auch den Bundesweiten Überwachungsplan, um Hygieneprobleme aufzuspüren. Die Experten untersuchten im Jahr 2010 im Einzelhandel den Hygienestatus von verpacktem Hackfleisch. Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass Händler die Lagerfähigkeit oft falsch einschätzen. 10 Prozent der Proben wiesen einen Keimgehalt von mehr als 107 kbE/g (Kolonien bildende Einheiten pro Gramm) auf, noch bevor sie das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht hatten. In 1,6 Prozent der Proben fanden die Kontrolleure den Erreger Listeria monocytogenes, der für schwangere Frauen und immungeschwächte Menschen ein Gesundheitsrisiko ist.

Die selbsternannten Essenretter Foodwatch kritisieren das deutsche Kontrollsystem. Martin Rücker, Sprecher der Verbraucherorganisation: „Dass wie jedes Jahr jeder vierte Betrieb bei den amtlichen Kontrollen beanstandet werden musste, belegt eindrucksvoll das Scheitern des geheimniskrämerischen deutschen Kontrollsystems“. Erst wenn die Ergebnisse direkt am Eingang von Gaststätten, Bäckereien und Supermärkten angebracht würden, hätten die Verbraucher die Wahl zwischen guten und schlechten Betrieben. „Ob die Veröffentlichung mit dem dänischen Smiley-System oder mit einer Hygiene-Ampel erfolgt, ist zweitrangig“. (KLARTEXT ONLINE 14.11.2011)



Das Schweigen der Bauern

(IGAS 13.11.2011) - Die Aussichten für die schweizerische Agrar- und Ernährungswirtschaft bleiben düster. Der starke Franken treibt die Konsumentinnen und Konsumenten trotz den Massnahmen der Nationalbank verstärkt über die Grenzen. Statt über die WTO kommen die nächsten Liberalisierungsschritte über Freihandelsabkommen mit starken Agrarexporteuren. Die Landwirtschaft sollte sich in ihrem ureigenen Interesse mit den aktuellen und künftigen wettbewerblichen Herausforderungen auseinandersetzen, statt sich mit Zollschutz für Pfefferfleisch, mit Exportbeiträgen für Zuchtvieh und mit der Einschränkung des erst neulich eingeführten Cassis de Dijon-Prinzips zu beschäftigen oder gar das Freihandelsabkommen mit China zu bekämpfen.

Der Schweizerische Bauernverband warnt in einer jüngst publizierten Medienmitteilung vor einem Freihandelsabkommen mit China. Tatsache ist, dass ein solches Abkommen für den Werkplatz Schweiz von grösster Wichtigkeit ist. Die Vertreter des Bauernverbandes bestreiten denn auch nicht, dass der chinesische Absatzmarkt mit seiner gewaltigen Anzahl an Konsumentinnen und Konsumenten durchaus Potenzial für die hiesige Ernährungswirtschaft bietet.

Es wäre zudem illusorisch zu glauben, dass Abschottung ein zukunftsträchtiges Mittel gegenüber der internationalen Konkurrenz darstellt. Gerade die IGAS hat stets darauf hingewiesen, dass der Abschluss neuer Freihandelsabkommen zu einer echten Herausforderung auch für die Landwirtschaft wird und das Hoffen auf ein Scheitern der Doha-Runde noch keine zukunftsgerichtete Strategie bedeutet.

Ebenfalls bedenklich ist die von den Polparteien SVP und Grünen unterstützte Volksinitiative «Für eine Wirtschaft zum Nutzen aller», welche sich gegen das unlängst eingeführte Cassis de Dijon-Prinzip richtet. Die Initianten argumentieren, durch die Übernahme des Prinzips werde die Wirtschaft zerstört. Angesichts knapper Ressourcen sei es zudem unangebracht, den Konsum weiter anzufachen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen strukturellen und konjunkturellen Herausforderungen ist eine solche Argumentation geradezu absurd. Das Problem beim Cassis de Dijon-Prinzip schweizerischer Prägung ist nicht der verstärkte Wettbewerb, sondern die zahlreichen Vorbehalte und Ausnahmen. Eine weitsichtige Politik wäre bestrebt, dieselben aufzuheben und darüber hinaus mit der EU die Gegenseitigkeit anzustreben, damit es auch beim Export Erleichterungen gibt. Ein Agrarabkommen mit der EU kann hier Abhilfe schaffen.

Um auf den eingangs erwähnten Einkaufstourismus zurückzukommen: Gemäss Schätzungen des Schweizerischen Fleisch-Fachverbands SFF droht den Schweizer Detailhändlern 2011 allein durch im Ausland getätigte Fleischeinkäufe ein Verlust von bis zu einer Milliarde Franken, auf den gesamten Ernährungsmarkt bezogen wird es wahrscheinlich noch deutlich mehr sein. Unter diesem bedeutenden Aderlass leiden auch die Lieferanten und damit am Ende auch die schweizerische Landwirtschaft. Politische Forderungen nach Bussen für fehlbare «Fleischschmuggler» sind nicht mehr als reine Symptombekämpfung. Um das Problem nachhaltig anzugehen, müssen bürokratische Hürden abgebaut werden, um die hiesige Agrar- und Ernährungswirtschaft gegenüber dem Ausland wettbewerbsfähig zu machen.

Angesichts dieser dringenden Probleme bleibt zu hoffen, dass die organisierte Schweizer Bauernlobby den Dialog über mögliche Öffnungsszenarien endlich aufnimmt. Auf Abschottung gegenüber dem Ausland zu pochen, bedeutet, die Augen vor der Realität zu verschliessen. Stattdessen sollte man sich auf die eigenen Stärken, namentlich Qualität und Innovation, konzentrieren und gegenüber der Konkurrenz mit Selbstvertrauen auftreten. Die Maus, die sich vor der Schlange verkriecht, wird am Ende doch gefressen.

Die Interessengemeinschaft Agrarstandort Schweiz IGAS ist eine breit abgestützte Plattform von Unternehmen und Organisationen, welche die Verhandlungen über ein Abkommen mit der EU im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich befürworten. Sie will den politischen Prozess aktiv begleiten und mitgestalten. www.igas-cisa.ch

Copyright www.foodaktuell.ch