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22.12.2011: nachrichten
22.12.2011
Freihandelsabkommen FHAL: Verhandlungs-Abbruch?

Das Freihandelsabkommen Schweiz-EU funktioniert gut und war auch im ablaufenden Jahr ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des Handelsaustausches


Das Freihandelsabkommen Schweiz–EU von 1972 liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten und regelt im dazugehörenden Protokoll Nr. 2 auch den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der GA "verwaltet" das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung. Die beiden Delegationen wiesen auf die Bedeutung des Freihandelsabkommens für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen hin.

Das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union erreichte 2010 etwa 260 Milliarden Franken, was gegenüber 2009 einer Zunahme um etwa 7% entspricht. Die EU ist mit einem Exportanteil von 59% und einem Importanteil von 79% nach wie vor die wichtigste Wirtschaftspartnerin der Schweiz, während die Schweiz ihrerseits die zweitwichtigste Wirtschaftspartnerin der EU ist, wenn man den Handel mit Waren, Dienstleistungen und Investitionen gesamthaft betrachtet.

Ausserdem erörterte der GA mehrere Probleme im Zusammenhang mit dem gegenseitigen Zugang zu den Märkten. Die Schweizer Delegation wies dabei insbesondere auf mehrere italienische Massnahmen hin, die den Marktzugang von Schweizer Unternehmen behindern.

Swissnessvorlage und Zollfragen

Die Parteien zogen auch Bilanz über den Stand der "Swissness"-Vorlage und des EU-Gesetzgebungsprojekts, das für den Import gewisser Waren in die EU obligatorisch eine Herkunftsangabe verlangt. Anschliessend diskutierten die beiden Delegationen verschiedene Entwicklungen im Zollbereich.

Die Parteien begrüssten insbesondere das bevorstehende Inkrafttreten des Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer- Präferenzursprungsregeln. Mit diesem Übereinkommen wird die Möglichkeit geschaffen, den bestehenden präferenziellen Ursprungsbezeichnungsraum der EU, der EFTA, der mediterranen Freihandelspartner und der Türkei neu auf die Westbalkanstaaten auszudehnen.

Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich

Der Entscheid, ob die Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) ganz oder teilweise abgebrochen werden, steht noch aus. Der Ständerat wird erst nächstes Jahr über die entsprechenden Motionen beraten.

Wie bereits im letzten fial-Letter berichtet, sind die Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) derzeit blockiert. Hauptgrund dafür ist die ausstehende Klärung der auf der institutionellen Ebene liegenden Frage, wie die Schweiz das Recht der EU inskünftig übernehmen will.

Nationalrat für Verhandlungsabbruch- Entscheid des Ständerates steht noch aus

Unabhängig von dieser Frage haben die Verhandlungen mit der EU sich erschwert, weil der Nationalrat im Juni 2011 überraschend deutlich beschlossen hat, diese ganz oder teilweise abzubrechen. Der Ständerat wird die drei entsprechenden Motionen (Joder, 10.3473; Darbellay, 10.3818; Favre, 11.3464) noch behandeln.

Es bleibt abzuwarten, ob das Geschäft für die Frühjahrssession vom 27. Februar – 16. März 2012 traktandiert wird. Ob die Verhandlungen abgebrochen werden oder nicht, entscheidet der für die Aussenpolitik zuständige Bundesrat. Das Parlament kommt erst wieder zum Zug, wenn es um die Genehmigung des auszuhandelnden Abkommens geht. (Text: fial)

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